7000 Euro für Acc und dann gesperrt?

Mich würde mal interessieren ob der Verkäufer das Geld bekommen hat und behalten darf. Wenn ja, dann hat der ´n geiles GEschäft abgezogen
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Naja.. dem Verkäufer kann es ja egal sein. Ob der andere jetzt den Char kauft um ihn zu spielen oder um ihn zu löschen kann dem Verkäufer doch egal sein. Der Debitor ist der, der in den Arsch gekniffen ist. Aber ich lehne mich wohl nicht all zu weit aus dem Fenster, wenn er (zumindest) einen Teil des Geldes zurück verlangen kann.
 
Ich kann bestätigen dass er T6 full hat, war auch sonst fast nur Hyjal und Tempel equipped, der Char war bei Method, und hieß früher auch anders, aber als er verkauft wurde hatte der Char innerhalb von 2 Tagen Arena-Set full (?) und extrem viele PvP-Sachen an, ich hab das ganze sozusagen zufällig mitverfolgt..
 
Der Käufer kann garnichts verlangen weil ein kaufvertag geschlossen und erfüllt wurde.

Der Kaufvertarg besagt nur das ALLE Account relevanten Informationen weitergegeben werden. Sollange das erfüllt ist hat der Käfer keine rechte mehr.

Beispiel. Ich kaufe einen GERAUCHTEN Computer diesen Schliesse ich bei mir zuhause an, im Internet ziehe ich mir nen dicken virus runter und der rechner ist schrott. (Hypotetisch)

Dann habe ich als Käufer auch keine Rechte da ich keine Garantie, gewährleistung oder sonstige ansprüche an denn Verkäufer habe da der besitzübergang schon erfolgt ist.
 
wird mit stand 03.10.2007 angezeigt. ich schätz mal am 04.10.2008 wurde er gebannt.

ich hab aber auch gelesen dass er "nur" 4/5 (oder 5/6??, ka wieviele t6 teile das set hat) T6 hatte.
 
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Der Käufer kann garnichts verlangen weil ein kaufvertag geschlossen und erfüllt wurde.

Der Kaufvertarg besagt nur das ALLE Account relevanten Informationen weitergegeben werden. Sollange das erfüllt ist hat der Käfer keine rechte mehr.

Beispiel. Ich kaufe einen GERAUCHTEN Computer diesen Schliesse ich bei mir zuhause an, im Internet ziehe ich mir nen dicken virus runter und der rechner ist schrott. (Hypotetisch)

Dann habe ich als Käufer auch keine Rechte da ich keine Garantie, gewährleistung oder sonstige ansprüche an denn Verkäufer habe da der besitzübergang schon erfolgt ist.

Das ist korrekt. Jedoch muss hier erst geprüft werde, ob es sich bei dem Handel mit Gegenstäden (Items, Chars etc.) die sich im Besitz der Firma Blizzard befinden, generell verboten ist. Die Firma Blizzard verbietet den Handel mit solchen Gegenständen und somit hat die Firma Blizzard bei zuwiederhandlung einen Rechtsanspruch.

Aus kaufmännischer Sicht war der Handel also abgeschlossen. D.h. Keine Rückerstattung.
Aus juristischer Sicht jedoch war der Handel rechtswiedrig und ist somit nichtig!

Gruss
Mili
 
Auch nicht ganz Korrekt Milli, da es bei jeder eBay auktion denn Passus mit einzupflegen gilt da der Account einschliesslich aller darufbefindlichen Charaktere, Datein, Items etc. Geistigeseigentum von Blizzard entertaiment sind. Sollte er diesen Passus mit auf seinem Kaufangebot aufgehührt haben (hoffe ich für ihn) hat der Käufer keinerlei rechtlichen ansprüche.

EDIT: Bei NEU-Ware verhält es sich etwas andres aber Accounts sind immer genraucht-.
 
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Auch nicht ganz Korrekt Milli, da es bei jeder eBay auktion denn Passus mit einzupflegen gilt da der Account einschliesslich aller darufbefindlichen Charaktere, Datein, Items etc. Geistigeseigentum von Blizzard entertaiment sind. Sollte er diesen Passus mit auf seinem Kaufangebot aufgehührt haben (hoffe ich für ihn) hat der Käufer keinerlei rechtlichen ansprüche.

EDIT: Bei NEU-Ware verhält es sich etwas andres aber Accounts sind immer genraucht-.

Da kann ich leider nicht sehr viel zu sagen, da ich selber noch nie Items bei eBay verkauft habe. Ich weiss aber auch nicht ob es damit getan ist einfach einen Text unten einzubinden! Wenn ich bei eBay geliehene Ware verkaufe und drunter schreibe "Ware geliehen und Eigentum von xyz", dann ist der Kauf auch nichtig!
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EDIT: Bzw. dann hat der Geschädigte (in dem Fall der eigentlich Eigentümer) Anrecht auf Schadensersatz, den der Verkäufer tragen muss.

So ist es auch mit den Chars. Die sind ja nur "geliehen" und Eigentum von Blizzard.
Da würde es mich halt interessieren was der Gesetzgeber dazu sagt!
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hmmm... okay jetzt gehts doch ein bischen weiter als ich mich auskenne muss ich sagen bin Diplom.Kaufmann (dashalb fand ich die ässerung oben Kaufmännisch Korrekt sehr geil) aber die gesetztgebung ist da leider sehr schwammig was nicht an denn gesetzten an sich sondren an den AGBs und der EULA von blizzard liegt.

Rein gesetztlich müsse es doch so sein, ich zahle 13 € im monat für denn account (nicht den inhalt des accounts) dafür bekomm eihc von blizzard denn zugang zu denn EU servern gewährleistet (soweit diese nicht wegen eines patches oder wartungsarbeiten down sind) heist wenn ich denn Account verkaufe verkaufe ich ja eigeltihc nur die rechte an dem zugang zu world of warcraft oder irre ich mich ?

Da blizzard in denn EULA abgefast (kurzgesprochen) das Account Tausch/handel verboten ist und zur stillegung des accounts führt, bin ich ja eigentlich aus der hafung sobald der besitz des Accounts (nicht des inhalts) übergegangen ist.

Mich würde aber echt mal ineressieren wie es weiter geht...
 
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Ich habe auch einen kaufmännischen Beruf gelernt, aber im juristischen Bereich kann auch ich hier leider nur mit Halbwissen glänzen.

Ich kann aber sagen, dass Blizzard jegliche Tausch-, Verkauf-, oder Schenkkungsgeschäfte mit Accounts untersagt oder zumindest nicht unterstützt.
In wie weit es jedoch gesetzlich verboten ist Handel mit WoW-Accounts zu treiben weiss ich nicht.
Aber es würde mich sehr interessieren! Wenn also jemand mehr Ahnung als Vénom oder ich hat, immer raus damit!
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Gruss
Mili
 
7.000 € also um es mal auszusprechen Siebentausend Euro ? ? ?

und das nur für nen wow Account ?

ok wenn der das nächste mal sein Geld loswerden will kann er gerne mein Konto beglücken ^^
 
kuckt euch mal diese auktion an -> Link zum zweiten Mal entfernt - Ise >:O
find ich schon auch ziemlich krass. wäre gut wenn blizzard diesen account auch sperren würde. leider steht da nicht dabei wie der char heißt und von welchem server der ist.

btw: kuckt euch mal das bewertungsprofil von dem verkäufer Link entfernt - Ise >:O an, was der alles an accounts und gold kauft, der typ ist doch net normal oder. oO


*edit*

da ich die links nich posten darf, es war ein dranei schamane von einem deutschen pvp-server der für 1.260 euro gebot rausging
 
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So weit ich weiß wird bei den Auktionen nicht der Account oder Items oder der Charakter an sich noch sonst irgendwas von Blizzard programmiertes verkauft, sondern viel mehr eine Art eMail-Adresse, bzw. die Zugangsdaten.

Man schreibt schön alles auf, was sich hinter dem Zugang zum Account befindet und verkauft quasi nur ein Wort/Passwort/eMail-Adresse/...

Da da rechtlich (so weit ich weiß ;)) nichts gegen spricht, wird eBay diese Auktionen auch nicht unterbinden. Kann mir nämlich gut vorstellen, dass denen Blizzard ordentlich auf den Sack geht damit.
 
So weit ich weiß wird bei den Auktionen nicht der Account oder Items oder der Charakter an sich noch sonst irgendwas von Blizzard programmiertes verkauft, sondern viel mehr eine Art eMail-Adresse, bzw. die Zugangsdaten.

Man schreibt schön alles auf, was sich hinter dem Zugang zum Account befindet und verkauft quasi nur ein Wort/Passwort/eMail-Adresse/...

Da da rechtlich (so weit ich weiß
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) nichts gegen spricht, wird eBay diese Auktionen auch nicht unterbinden. Kann mir nämlich gut vorstellen, dass denen Blizzard ordentlich auf den Sack geht damit.


jo, rechtlich kann man da klar nix machen. aber blizz braucht ja nur denn account sperren.
 
Favorit, geht’s dir noch ganz gut? o_O
Ich editiere den Link zur Auktion heraus, weise dich in einer PN darauf hin, daß Links zu Auktionen im Forum verboten sind, und du hast nichts besseres zu tun, als den entfernten Link wieder hineinzusetzten und außerdem noch zum Verkäufer zu geben?

Vorsätzliche Mißachtung. So geht’s ja nun mal nicht, Sportsfreund.
 
Favorit, geht’s dir noch ganz gut? o_O
Ich editiere den Link zur Auktion heraus, weise dich in einer PN darauf hin, daß Links zu Auktionen im Forum verboten sind, und du hast nichts besseres zu tun, als den entfernten Link wieder hineinzusetzten und außerdem noch zum Verkäufer zu geben?

Vorsätzliche Mißachtung. So geht’s ja nun mal nicht, Sportsfreund.

lol ich habe die pm erst gelesen nachdem du die links das zweite mal entfernt hast. und mein beitrag ist vor 18minuten geschrieben und deine pm kam vor 11minuten also nix vorsätzlich. außerdem hättest ja dazu schreiben können wieso du die gelöscht hast. ich seh da nix schlimmes daran nen link zu einer abgelaufenen ebay auktion zu posten.
 
Ok, dann hab ich das mißverstanden.
Du hast die Antwort per PN erhalten.
Für mich war die Reihenfolge Beitrag editieren, PN schreiben, wieder in Thread schauen, wundern warum Links wieder da sind, zweites Mal editieren, Beitrag oben schreiben, zweite PN schreiben, dann diesen Beitrag hier schreiben. Deshalb die Verwirrung.
 
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So weit ich weiß wird bei den Auktionen nicht der Account oder Items oder der Charakter an sich noch sonst irgendwas von Blizzard programmiertes verkauft, sondern viel mehr eine Art eMail-Adresse, bzw. die Zugangsdaten.

Man schreibt schön alles auf, was sich hinter dem Zugang zum Account befindet und verkauft quasi nur ein Wort/Passwort/eMail-Adresse/...

Da da rechtlich (so weit ich weiß
wink.gif
) nichts gegen spricht, wird eBay diese Auktionen auch nicht unterbinden. Kann mir nämlich gut vorstellen, dass denen Blizzard ordentlich auf den Sack geht damit.


Hallöchen,

ich mal wieder!
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Ich muss dich da leider korrigieren. Da kann spricht rechtlich nämlich sehr wohl etwas gegen.
Ich möchte da nocheinmal auf mein Beispiel von gestern zurück greifen.

Ich biete bei eBay ein Auto an, welches ich mir bei einer Autovermietung gemietet habe und der Käufer erhält dann im Anschluss an den Kauf von mir eine E-Mail mit der Adresse der Garage wo das Auto steht.
Findest du das ist rechtlich korrekt?
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Also ich bin der Meinung, dass ich mich damit strafbar mache.
Zumal Blizzard ja in seinen Nutzerbedingungen (Die massigen Texte, die wir alle immer so easy wegklicken wenn wir WoW oder einen Patch installieren) jeglichen Handel mit WoW-Gegenständen verbietet un dies zum Accountverlust führen kann.
Scheinbar gibt es da abereine Lücke, sonst würde eBay ja die Auktionen unterbinden.

Gruss
Mili
 
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