Akte 20.11 Gibt es wirklich so dumme 14 jährige Kinder oder ist alles gestellt?

Na eben nicht, sowas wie Eltern haften für ihre Kinder ist ein Märchen... macht sich aber zur Abschreckung gut auf Schildern ;-)

Ich spiele Magic (MTGO) online... da kann man schon mal 'ne 1000er für kompetetive Decks bezahlen.

Natürlich ist der Vater haftbar. Den wen ich es richtig verstanden habe ist das sein Handy gewesen und damit ist er auch verantwortlich was damit gemacht wird.
 
Wo fang ich nur an ...

Zum Sat1-Beitrag (nur der Online-Game-Teil):
Sicherlich gibt es Heranwachsende - aber auch Erwachsene - die nicht richtig mit Geld umgehen können. In wie weit der Beitrag gestellt ist, lasse ich mal dahin gestellt.

Dem Jungen würde ich jedoch nicht nur mangelnde Fertigkeiten im Umgang mit Geld unterstellen, sondern auch eine mangelnde Moral. Genau genommen hat er, verallgemeinert ausgedrückt, das Handy des Lebensgefährten seiner Mutter entwendet, um seinen "ausschweifenden Lebenstil" zu finanzieren. Mir hat man ja damals in der Buddelkiste noch eingetrichtert, dass man das Eigentum anderer respektieren und demnach nicht entwenden soll.

Der Jungen ist zum großen Teil für den Mist, den er verzapft hat, verantwortlich, aber auch seine Mutter und deren Lebensgefährte sollten sich an die eigene Nase packen, denn auch diese sind zum großen Teil mit-verantwortlich.
Denn Fehler haben die Elten, vom Unterlassen der Vermittlung der o.g. Kompetenzen abgesehen, gleich mehrere gemacht:

Wenn ich mich recht entsinne, bieten manche Mobilfunk- und Festnetz-Anbieter mittlerweile an derartige Services/Rufnummern zu unterbinden. Bei Vertagsabschluss ist sowas in der Regel kostenlos, danach kostet die Aktivierung zwar in der Regel eine geringe Gebühr, ist aber immer noch möglich. Sowas kann einen vor solchem Unheil zwar nicht vollständig schützen, aber die Wahrscheinlichkeit einschränken, dass so etwas passiert. Das man diese Möglichkeit nicht, mag zwar zum Teil an der mangelnden Medienkompetenz meisten Kunden, aber auch an mangelnden Informationen seitens der Mobilfunk/Festnetz-Anbieter über derartige "Sicherheits-Features" liegen.

Hinzu kommt dann noch mangelndes Interesse am Hobby des Kindes oder gar der mangelnde Beschäftigung mit dem Kind selbst, wofür sie am Ende die Strafe bekommen haben.
Es verlangt keiner, dass ein Elternteil den Heranwachsenden dauerhaft beim Spielen beaufsichtigt, aber ihm gelegentlich mal über die Schulter zu schauen [1] oder mal beim gemeinsamen Verzehr einer Mahlzeit über sein Hobby zu sprechen, sollte auch machbar sein, wenn man aus bestimmten Gründen nicht so viel Zeit hat sich mit dem Kind zu beschäftigen. Wie es beispielsweise der Fall ist, wenn beide Elternteile Erwerbstätig sind oder ein alleinerziehender Elternteil erwerbstätig ist.

Aber auch den Herstellern der "Free to P(l)ay"-Spiele, kann man gewiss Vorwürfe machen:

Die Hersteller verstehen sich gut darin die entstehenden Kosten zu verschleiern. Zum einen werden die Einkäufe in den Ingame-Shops selten direkt in Euro oder Dollar getätigt, sondern eher in einer speziellen imaginären Währung, welche man zuvor für echtes Geld "aufladen" konnte. Das verschleiert die wirklichen Kosten natürlich zum Teil. Des weiteren ist es dem Spieler oder - im Falle von Heranwachsenden Spielern - den Erziehungsberechtigten des Spielers selten möglich eine obere Grenze für die Ausgaben, welche mit diesem Account getätigt werden, festzulegen oder etwaige Bezahl-Dienste ganz zu deaktivieren. Wobei letzteres (keine Möglichkeit zur Deaktivierung) bei Spielen, welche sich allein über derartige Shops finanzieren, schon verständlich ist.

Bei einem weiteren Punkt müsste mir mal jemand, der bereits mehrere F2P Spiele gespielt und deren Shops benutzt hat, auf die Sprünge helfen:
In wie weit ist es bei diesen eigentlich üblich eine Übersicht über die getätigten Transaktionen zu führen und in wie weit geht diese, sofern vorhanden, ins Detail?
Führt diese nur die Transaktionen bei denen man für echtes Geld die imaginäre Währung erworben hat, falls man im Ingame-Shop mit einer solchen einkauft, oder alle Transaktionen, die man im Ingame Shop durchgeführt hat?
Sollte sich heraus stellen, dass dies - also das führen eines (detailierten) Transaktions-Verlaufes - nicht die Regel ist, so wäre dies ein weiterer Kritikpunkt, welche sich die Hersteller und Betreiber dieser Spiele gefallen lassen müssten.

Hinzu kommt weiterhin, dass auch bei den größeren F2P Spielen und auch bei manchen Abo-MMOs, die Bezahl-Optionen meist alle Bargeldlos sind. Gerade bei Spielen, welche vom Inhalt her auch für Kinder (<14 Jahre) geeignet sind, stößt mir sowas doch immer etwas sauer auf. Dem Sprössling den Umgang mit Geld zu lehren ist eine Sache. Ihn den Umgang mit bargeldlosen Zahlvorgängen zu lehren, ist eine ganz andere, tiefer greifende Sache.

Hier sehe ich, der eigentlich ein permanenter USK/BpjM- / Indizierungs- / Spiele-Zensur-Gegner ist, im Sinne des Jugendschutzes wirklich einmal Handlungsbedarf.


Wie ich mir das Vorstelle, verpacke ich mal zwischen Spoiler-Tags (alleine schon wegen dem durchschimmernden Idealismus und den utopischen Ansätzen):
Je Nachdem wie vorbildlich ein Spiel, in welchem durch ein Abo, einen Shop, DLCs oder andere Dinge Folgekosten entstehen, die o.g. Punkte umsetzt, sollte ein USK-Warnsymbol und minimal ein USK 16 Logo auf dem Spiele-Packung prangern (Über USK 12 ließe sich bei absolut vorbildlichen Spielen noch reden) - am besten so, dass man vom Spiele-Logo noch weniger sieht als bisher (Kleiner Scherz am Rande).
Die Aufklärung über die möglichen Kosten im Handbuch sollte auch ausführlicher werden - oder Besser separat beiligen und dabei wichtig aussehen. Bei entsprechend schlechten Umsetzungen sollten solche Spiele keine Jugendfreigabe bekommen.

Bei Spielen, die nur Online zu "erwerben" sind, wird es schon schwieriger. Gibt es eine auf den deutschen Markt zugeschnittene Version, lassen sich die Kriterien noch halbwegs umsetzen. Problematisch ist da nur die Altersverifikation.
Besonders knifflig wird es, wenn das Spiel eigentlich nicht auf den Deutschen Markt zugeschnitten ist. Und so für den Entwickler kein Anlass besteht die Kriterien umzusetzen.

Das hilft dann wirklich nur eine Verbesserung der Medienkompetenz der Eltern, wenn man von einer "Zugangs-Erschwerung im Sinne des Jugendschutzes" mal absehen will.
Wobei man letzteres auch endlich mal so gestalten könnte, dass es wirklich nur dem Jugendschutz dient [2], man müsste sich nur Mühe geben.

Windows Vista hat damals ja mal ein Jugendschutz System eingeführt. Ich muss gestehen, dass ich dessen Entwicklung nicht weiter verfolgt habe. Dennoch würde hier eine bessere Zusammenarbeit von Betriebssystem-Entwicklern und USK/BpJM ein großes Potential bieten.

[2] .. und nicht wie heute auch Erwachsene in ihrem Medienkonsum einschränkt, sei es durch Indizierungen oder schlimmer durch beschnittene, verstümmelte Kunstwerke.


[1] Wenn man dem Heranwachsenden dabei ein kaltes (oder je nach Jahreszeit und Präferenz auch ein warmes) Getränk hinstellt, fällt das auch gar nicht so auf und wird sicher nicht als störend empfunden.

MfG wronny

PS: Man entschuldige mein übermäßiges "Bla Bla" - machmal muss das einfach raus.
 
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