AoC Sammelklage?

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Hexacoatl

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Also, ich lese recht viel über Gamer hier in Deutschland, die sich über oben genanntes Spiel wahrscheinlich zu Recht empören. Da stellt sich mir doch die Frage ob es nicht Sinnvoll ist mal in Erfahrung zu bringen ob und wie man FC zur Rechenschaft ziehen kann. Mithilfe dieser Informationen liese sich dann mit hoher Wahrscheinlichkeit eine erfolgreiche Sammelklage vor einem deutschen Gericht durchführen.

Es würde für jeden der sich daran beteiligt natürlich ein kleines Maß an Aufwand bedeuten, aber der Nutzen ist, das Spieleentwickler wie FC unter der Herrschafft von EA nicht mehr so einfach mit unausgegohrenen Titeln Ihre Fangemeinden Schröpfen könnten, oder gönnt Ihr den Multimillionenunternehmen das Geld, welches diese Euch auf solche Art aus der Tasche ziehen?

1) Der rechtliche Sachverhalt muss geklärt sein.

Hierbei wäre es nützlich Unstimmige Punkte des Produktes (z.B. nicht eingehaltene Versprechen, Unspielbarkeit, Abstürze, Bugs etc.) zusammen zu tragen.
Die einen wären dann von interesse, da sie eventuell gegen geltenes Recht verstoßen bzw. andere können als Indizien von Nutzen sein.
Wenn die Fakten gesammelt und gesichtet wurden, schaut sich das ein Rechtsbestand mal genauer an und prüft ob hier gegen geltendes Recht verstoßen wurde.

2) Die Gemeinschaft der Geprellten sollte sich organisieren.

In einer Gemeinschaft lassen sich schnell und unbürokratisch Ziele erarbeiten, so kann der erste rechtliche Eindruck von einer gemeinschaftlich gebildeten Gruppe an Beteiligten gemacht werden, Forenarbeit bzw.
Gemeinschaftsarbeit kann von anderen übernommen werden etc.
Ich muss Euch wohl nicht sagen wie stark eine Gemeinschaft sein kann, und genau diese Stärke werdet Ihr benötigen um ein solches Projekt siegreich zu bestehen.

Wie Ihr seht ist es nur eine Frage der Organisation und des Willens so etwas auf die Beine zu stellen, also wer sieht sich hier in der Pflicht mal etwas zu tun (z.B. ein Forum bereit zu stellen, rechtlichen Beistand zu geben, für Kekse zu sorgen, einen Teil der Organisation zu bewältigen etc.).


Btw, ich habe diese Spiel nie gekauft und nie gespielt, noch werde ich dieses Spiel je spielen oder kaufen, aber das was hier des öfteren über AoC geschrieben wird sollte mal mit geeinten Kräften Richtung der Verantwortlichen gesandt werden, oder langsam Enden. Das bedeutet, entweder Ihr tut etwas dagegen oder Ihr lasst es Ihnen durchgehen, aber deshalb weinen und sonst nichts zu tun spricht nicht gerade für die mündigkeit der Klientel.
 
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Warum sollte ich FunCom verklagen? Hab kein Problem mit AoC, war aber auch nicht so dumm mir für viel Geld ne Collectors-Edition zu kaufen. Das ist immer ne Abzocke, selber schuld wer drauf reinfällt^^ Und dass es kein DX 10 gibt und was die ganzen RL-Allergiker noch alles für Probleme haben... Wayne.
 
Hierbei wäre es nützlich Unstimmige Punkte des Produktes (z.B. nicht eingehaltene Versprechen, Unspielbarkeit, Abstürze, Bugs etc.) zusammen zu tragen.

Als erstes stelle ich mir die Frage, warum sich jmd mit Klagen befasst, wenn er das Spiel gar nicht spielt, aber ok...die Freizeitgestaltung sei einem Jeden selber überlassen..


Ein Hersteller hat sein Soll im Endeffekt schon erfüllt, wenn irgendein Server online ist. Ob das nun der ist auf dem ich spielen will oder nicht, ist egal. Weiter ist mein Server, Asura, eigentlich immer on. Evtl solltest du das game wirklich mal selber in den PC schmeissen bevor du Sammelklagen ausrufst....
Das game hat noch Macken, aber unspielbar ist es zu 100% nicht.
 
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Meiner Meinung nach wäre der einzige Punkt, wo man eventuell Erfolg haben könnte, eine Klage wegen unlauterem Wettbewerb, also das bewerben von nicht implementierten Features.
Ist mir persönlich aber zu plöd, da ich Aoc nicht direkt von Release an gespielt habe und durch Userberichte wusste auf was ich mich einlasse.

Und wegen den Bugs ...
Wieso verklagst nicht gleich noch Microsoft?
Die hatten über Jahre eine extreme Sicherheitslücke in der DNS-Auflösung, durch welche Kriminelle, wenn sie davon gewusst hätten, extremsten Schaden anrichten hätten können.

Ach, und die Politik.
Wie viel leere Versprechungen gab es da schon?
 
1) Der rechtliche Sachverhalt muss geklärt sein.

2) Die Gemeinschaft der Geprellten sollte sich organisieren.

In Deutschland gibt es keine Sammelklagen.

Und weil Du grade so schön im Schwung bist, darfst Du es gerne übernehmen, Deine Forderungen umzusetzten.

Suche Dir einen Anwalt (Kosten für eine Rechtsberatung sind nicht die Welt) und Du hast Deinen Punkt 1 schon abgehakt.

Zu Punkt 2, darfst Du auch gleich alle Erdgas-Kunden und SPD-Wähler mit einladen...
tongue.gif


Viel Spaß!
 
OMG !
Hast du nichts zu tun ?
So einen Stuss hab ich ja schon lang nichtmehr gelesen.
Mir gefallen auch viele Spiele nicht, und ich kam noch nie auf den Gedanken, damit vor Gericht zu ziehen Oo

Das härteste daran ist, dass es dich ja nichtmal betrifft.

Vote 4 Sammelklage gegen den Mond, der scheint immer nachts in mein Fenster der Schuft
 
Das bedeutet, entweder Ihr tut etwas dagegen oder Ihr lasst es Ihnen durchgehen, aber deshalb weinen und sonst nichts zu tun spricht nicht gerade für die mündigkeit der Klientel.

In diesem Falle spricht es wohl auch nicht für die Mündigkeit des Verfassers des Threads. Wegen nem Fuffi ne Sammleklage anzustreben zu wollen ist schon lustig. Vor allem mit Deinen u.g. "Anklagepunkten".
Aber vielleicht gehörst Du ja auch zu den Leuten die Ihren Nachbarn verklagen, weil sein Gartenzwerg ne grüne Mütze aufhat.

Ich tippe mal, grad Abi gemacht und im Herbst gehts mit Jura los ;-)
 
wie wärs wenn ihr euch einfach zusammentut und eurer Abo kündigt, das dürfte FunCom mehr tangieren als eine Klage ^^
 
Aber vielleicht gehörst Du ja auch zu den Leuten die Ihren Nachbarn verklagen, weil sein Gartenzwerg ne grüne Mütze aufhat.

Mir fiel spontan mein gehässiger Exnachbar ein, der mich verklagen wollte, dass meine Katze den ganzen Tag miaut während ich auf der Arbeit bin. Scheisse nur, dass er mich immer nur mit nem Katzentransportkorb gesehen hat und ich in Echt Frettchen habe, die gar keine solchen Geräusche von sich geben können
biggrin.gif
 
jo wir klagen alles in grund und boden.

mal im ernst sowas wird kaum aussicht auf erfolg haben.

und die einfachste variante dem publisher oder entwickler zu sagen das ist misst was ihr macht, ist das spiel nicht zu spielen.

wenn es aber genug leute spielen damit geld rein kommt und der server läuft kann fc nicht alles falsch gemacht haben.
 
eigentlich finde ich es ja schon wirklich schlimm, wenn man sich wegen einem spiel so sehr aufregt, dass man den hersteller verklagen will.

aber als jurist würde ich gern 1-2 anmerkungen zu deinem post schreiben.

das erste problem deiner idee besteht darin, dass es eine wirkliche sammelklage, wie man es aus amerika immer wieder hört, im deutschen recht (noch) nicht gibt. es wird zwar gerade überlegt, so etwas einzuführen. aber grundsätzlich gilt, dass wenn jemand klagen will, er das jeweils einzeln machen muss.

du könntest lediglich mit anderen leuten im rahmen eines einzigen prozesses mit hilfe der sogenannten streitgenossenschaft gemeinsam klagen, allerdings sind dafür besondere voraussetzungen nötig. insbesondere muss jeder geschädigte aus dem gleichen grund klagen. allerdings wird es einerseits schwer werden, wirklich ein identisches anliegen nachzuweisen, da jeder die macken eines onlinespiels anders beurteilen wird, zum anderen sind fälle von streitgenossenschaft eigentlich auch nur bis zu einer zahl von 20 klägern oder beklagten praktisch umsetzbar, da es sonst wirklich zuviel für das gericht wird. aus dem gleichen grund ist auch unwahrscheinlich, dass das zuständige gericht womöglich mehrere 100 oder 1000 fälle zusammenfassen wird, weil es für jeden fall individuell eine entscheidung treffen muss.

so ein fall wie z.b. klagen von aktienkäufern gegen die telekom sind auch nur fälle, in denen eine kanzlei z.b. 2000 mandanten betreut. allerdings wird hier mit jedem kläger ein eigener mandatsvertrag abgeschlossen, so dass formal jeder wieder allein klagt. beim telekom verfahren muss außerdem beachtet werden, dass das zuständige gericht sich lediglich 3 klagen als musterklagen herausgezogen hat. das bedeutet aber nicht, dass die entscheidung in diesen musterklagen absolut für alle weiteren verfahren gilt. vielmehr soll die generelle sachlage geklärt werden und sowohl den klägern als auch der telekom einen anhaltpunkt geben soll, wie die rechtsaussichten sind.


das eigentliche problem deiner idee besteht darin, dass man wirklich nachweisen muss, das AoC einen fehler (im rechtsdeutsch mangel) hat. bloße allgemeine versprechen des entwicklers insbesondere im rahmen von werbung stellen aber nicht auf jeden fall einen mangel dar. Der wäre bei produktversprechen nur dann anzunehmen, wenn dir der verkäufer (d.h. nicht zwingend der Entwickler) beim kauf des spiels bestimmte eigenschaften versprochen hat und ihr beide euch darüber wirklich genau einig wart. selbst dann kannst du generell nur den verkäufer verklagen, aber wer wird schon bei amazon, mediamarkt, saturn etc. beim kauf nach bestimmten eigenschaften gefragt haben.

ansonsten ist ein mangel nur dann anzunehmen, wenn das spiel wirklich nicht geeignet ist, um damit tatsächlich zu spielen. das sind zum einen die fälle, dass ein spiel mit den gängigen computern nicht zu starten oder wegen falscher programmierung absolut unspielbar ist. mit guter begründung könnte man vielleicht auch annehmen, dass ein mangel dann vorliegt, wenn zwar lv. 80 theoretisch erreichbar ist, es im spiel aber wirklich keinerlei möglichkeit (z.b. questen, grinden etc.) gibt, um das zu erreichen.

was dir auch klar sein muss, ist, dass niemand in deutschland eigentlich genau geklärt hat, wann ein onlinespiel mangelhaft ist. es gab noch nie einen fall, wo sich ein gericht damit befassen musste. außerdem musst du beachten, dass ein richter dieses spiel nicht kennen wird bzw. auch wenn er es privat spielt, dieses wissen nicht in seine entscheidung mit einfließen lassen darf. meiner meinung nach wird sich ein richter deswegen nach allgemeinen punkten richten. er wird sich fragen, ob das spiel grundsätzlich auf einem normalen rechner gestartet werden kann. ist es möglich, im spiel die ziele zu erreichen, die das spiel aufweist? gibt es fehler oder unkontrollierte abstürze und treten diese generell oder nur in einzelfällen auf? ist der aufwand angemessen oder steht er völlig außer verhältnis (hier ist ein richter normalerweise sehr großzügig)?

ohne AoC jetzt selbst gespielt zu haben, würde ich dennoch sagen, dass jede meiner gerade gestellten fragen wohl auch von starken kritikern mit ja beantwortet werden wird. d.h. die entscheidung wird nach meiner ersten einschätzung wohl eher pro funcom ausfallen.

ein letzter punkt noch. selbst wenn du gewinnen solltest (was ich nicht völlig ausschließen will), musst du dir über die rechtsfolgen klar sein. das deutsche recht schreibt grundsätzlich zunächst eine nachbesserung vor. d.h. der hersteller muss sich bemühen, die bestehenden fehler zu beheben. da das spiel derzeit auf jeden fall gepatcht wird, ist die pflicht insoweit jedenfalls teilweise erfüllt.

aber auch wenn eine nachbesserung nicht möglich sein sollte, bleibt dir nur die minderung des kauf- oder benutzungspreises bzw. der rücktritt und schadensersatz. beim schadensersatz brauchst du kein geld zu erwarten, weil du das spiel in deiner freizeit spielst und freizeit nicht mit schadensersatz zu ersetzen ist. d.h. für sinnlos aufgewendete freizeit gibt es nichts.

im fall eines rücktritts müsstest du dem händler bzw. hersteller das spiel zurückgeben und würdest den kaufpreis wieder bekommen. die kosten für das online spielen sind nach meiner ersten überlegung nicht bzw. nicht vollständig ersetzbar, weil du das spiel ja benutzt hast und insofern funcom für deinen gebrauch des spiels kosten entstanden sind. diese dürfen sie aber einbehalten.

tja...damit sieht´s allgemein leider schlecht aus. sofern man enttäuscht ist, sollte man meiner meinung nach nicht klagen (weil geld und zeit verschwendet) sondern eher versuchen, die allgemeine meinung zu beeinflussen, wenn man das wirklich will. dafür gibt´s foren, verbraucherportale und die medien.

soweit mal meine erste überlegung.

viele grüße,

sejanus
 
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@Sejanus: Nun, eine solche Streitgenossenschaft könnte sich sehr wohl auf einige wenige Klagepunkte einigen. Auf Anhieb fiele mir dazu tatsächlich der Punkt mit DirectX10 ein - auf Packung stehts, das Spiel hats nicht, das ist definitiv Vorgaukelung falscher Tatsachen. Da könnte man durchaus mit Aussicht auf Erfolg auf Nachbesserung, Geldrückgabe oder Preisnachlass klagen.

@Thread allgemein: Find das sehr interessant, was hier für Antworten kommen. Gibt scheinbar ne Menge Leute, die sich gern be- und verscheissern lassen. Gut zu wissen. Halbfertige Spiele herzustellen kostet deutlich weniger, und dankbare Käufer dafür gibts zumindestens auf Buffed scheinbar ja genug - ich werd reich!
biggrin.gif
 
Naja zum Thema was drauf steht muss net drin sein weils eh egal is. Also ich wäre schon froh wenn ich mir einen Computer kauf, dass dann auch das drin is was drauf steht. Da geb ich mich net zufrieden wenn halt statt 4 GB RAM nur 1 GB RAM drin is und statt Windows XP is nur Windows 98 oben. CPU bekomm ich au net brauch ich ja net. Also wenn sowas passiert denk ich würd den Computer jeder zurückschicken und sein Geld zurück wollen. Sonst ne Klage einreichen gegen jene Firma. Also wieso nicht auch bei Spielen.
 
Immer wieder wird die Möglichkeit diskutiert oder sogar dazu aufgefordert, sogenannte "Mailbomben" an bestimmte Personen oder Organisationen (z.B. USK, BPjS, Spielehersteller etc.) zu senden, d.h. sehr viele oder sehr große Dateien an die vermeintliche Mail-Adresse dieser Person, Firma oder Organisation zu senden. Bitte beteiligen Sie sich an so etwas niemals! Wie bei allen terroristischen Aktionen treffen Mailbomben immer vor allem Unschuldige (in diesem Fall alle Benutzer des Internets und alle Kunden der beteiligten Internet-Provider), und sie kommen in vielen Fällen als Bumerang an den Computer des Absenders zurück. Das gleiche gilt im übrigen für den Missbrauch von Mailinglisten.
Quelle: http://www.buffed.de/page/97
 
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