Der Guten Morgähn-Smalltalk-Thread

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Wer braucht gangnam style wenn er Klingonen haben kann

bzw inzwischen läuft gangnam style auf viva rauf und runter und wird als klingelton verkauft und ist von der gema als schützenwert entdeckt worden und in deutschland gesperrt ^^


hier ist gandalf style ^^

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Zuletzt bearbeitet:
Offenbar niemand, armes töfftöff H20 ^^

Morgen!
 
Bin ich "keine alte Sau"?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Viel besser. Ich mag es wenn mein Ego gestreichelt wird.... hachja.
 
Wo wir grad bei Ego streicheln waren : 2. Runde Bf3 heute
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Mir ist soooooo langweili, aber trotzdem noch 7,25h in der Arbeit rumhocken...bääääh
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nä...und "auf Arbeit" schon mal überhaupt nicht...wobei ich imme rnoch am Überlegen bin, nicht vll. doch irgendwelche Spiele hier zu installieren^^
 
Und ich Tapeten kratzen -_-. Und das am Wochenende nach ner stressigen Woche.
 
Kennt sich jemand mit der GEZ aus ? Hab Post bekommen, dass ich dort meine Geräte anmelden soll, rein theoretisch müsste ich nun 18 Tacken im Monat zahlen. Nur hab ich gar kein Einkommen, da ich in einer schulischen Ausbildung bin und auch schon so genug zu zahlen habe. -.-
 
kriegste bafög oder trifft was hier auf dich zu ?

  1. Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (§§ 27 bis 40 SGB XII) oder nach § 27 a oder 27 d des Bundesversorgungsgesetzes (BVG).

    Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder BVG
  2. Empfänger von Grundsicherung im Alter oder Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (§§ 41 bis 46 SGB XII).

    Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Grundsicherung nach SGB XII
  3. Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB II). Hinweis: Der Zuschlag nach § 24 des SGB II ist durch Bundesgesetz seit 01.01.2011 entfallen.

    Vorzulegende Unterlagen: Die Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei der GEZ oder den Bewilligungsbescheid über den Bezug von Sozialgeld oder ALG II.
  4. Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG).

    Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Asylbewerberleistungen
  5. a. Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben .

    Vorzulegende Unterlagen: BAföG-Bescheid

    b. Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 99, 100 Nr. 5 des Dritten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB III) oder nach dem Vierten Kapitel, Fünfter Abschnitt des SGB III, die nicht bei den Eltern leben.

    Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

    c. Empfänger von Ausbildungsgeld nach § 104 des Dritten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB III), die nicht bei den Eltern leben.

    Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Ausbildungsgeld nach § 104 SGB III
  6. Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 e des Bundesversorgungsgesetzes (BVG).

    Vorzulegende Unterlagen: Bescheid über die Feststellung Sonderfürsorgeberechtigter nach § 27 e BVG.
  7. a. blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60% allein wegen der Sehbehinderung. Das RF-Merkzeichen ist zuerkannt.

    Vorzulegende Unterlagen: Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen

    b. hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist. Das RF-Merkzeichen ist zuerkannt.

    Vorzulegende Unterlagen: Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen
  8. behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80% beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können. Das RF-Merkzeichen ist zuerkannt.

    Vorzulegende Unterlagen: Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen
  9. Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (§§ 61 bis 66 SGB XII) oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder von Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften.

    Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII oder dem BVG oder von Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften
  10. Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) ein Freibetrag zuerkannt wird.

    Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen oder Freibetrag nach § 267 LAG
  11. Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung nach dem Achten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) in einer stationären Einrichtung nach § 45 SGB VIII leben.

    Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen nach SGB VIII


Boahr wie ich solche Bilder hasse. Nicht, weil ich vielleicht schwul bin, nein. Ganz im Gegenteil. Aber wie fies ist das bitte 'ne ultraknackige und heisse Braut wie die in so'n Hauch von Fummel zu stecken und zwischen uns Gaming-Nerds zu schieben? Seelische Grausamkeiten?






http://blog.geeksaresexytech.netdna-cdn.com/wp-content/uploads/2012/09/psycho1.jpg
 
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