Einmal Knast, immer Knast?

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Da verwechselt ihr etwas. Ihr diskutiert hier über den Sinn von Sicherungsverwahrung, aber der EGMR hat Recht. Kohl hob die damalige Sicherungsverwahrungshöchstdauer von 10 Jahren anno 98 auf, insofern galt "lebenslänglich" bei nicht mehr resozialisierungsfähigen Tätern tatsächlich lebenslänglich. Problem dabei ist, dass es das Rückwirkungsverbot gibt, welches regelt, dass eine Tat zum Tatzeitpunkt klar mit einer bestimmten Strafe bedroht sein muss; die Tat, die jene Täter vor 98 begingen, waren maximal mit 15 + 10 Jahren Sicherheitsverwahrung bedroht. Daher MÜSSEN diese Häftlinge aus rechtlichen Gesichtspunkten nach 10 Jahren Sicherheitsverwahrung entlassen werden. Genau das prangert der EGMR an, weil die Regierung und leider auch die Justiz verfassung- und menschenrechtliche Bestimmungen ignoriert hatte.

Ansonsten gibt eine eine schöne Theorie in der Kriminologie, der ich mich anschließe. Diese sagt im Kern aus, dass man immer versuchen muss, den Täter zuerst abzuschrecken, dann zu resozialisieren und - wenn alle Stricke reißen - ihn unschädlich machen, was unter Todesstrafe oder eben lebenslange Haft bei uns gegeben ist. Problem sind vermutlich eher Gutachter, die einen Täter nicht angemessen prüfen und beurteilen.
 
Die die nicht raus wollen und draussen in Freiheit vor die Hunde gehen sollten sich und der Menschheit einen Gefallen tun... und sich erhängen.

Wer so lange im Gefängnis war, saß da sicher nicht ohne Grund. Also ich will so einen nicht in meiner Nähe haben... Rehabilitation hin oder her.
 
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Die die nicht raus wollen und draussen in Freiheit vor die Hunde gehen sollten sich und der Menschheit einen Gefallen tun... und sich erhängen.

Wer so lange im Gefängnis war, saß da sicher nicht ohne Grund. Also ich will so einen nicht in meiner Nähe haben... Rehabilitation hin oder her.

Traurig.
 
Traurig ist es Kinder oder andere Menschen einfach mal zu töten oder sie zu vergewaltigen...mein Mitleid hält sich in Grenzen.

Du stellst dich auf die gleiche Stufe, wenn du diesen Menschen das Recht zu leben absprichst. Natürlich ist es nachvollziehbar, dass Niemand solche Leute neben sich haben möchte. Die Taten, welche von ihnen zum Teil begangen wurden sind grausam, aber ich sage es nochmal: Man darf ihnen deshalb nicht das Recht absprechen, zu leben. Es hat jeder eine 2. Chance verdient. Das diese Leute dann für immer verachtet werden, damit müssen sie dann nun mal klar kommen. Außerdem wäre es für mich eine viel schlimmere Strafe in dem Gewissen zu existieren, etwas getan zu haben, was ich auf ewig bereuen werde und auch nicht wieder gut machen kann. Wenn, dann sollte man sie eben wegsperren, aber auf keinen Fall auf diese Art und Weiße anfangen.

Was das Thema betrifft, so finde ich das ziemlich schwer, sich dort festzulegen. Ich denke das kommt dann auch immer auf die einzelnen Fälle an. Wenn ein Täter nun nicht in die Freiheit will, auch weil er Angst vor sich selbst hat, dann sollte man diesen Menschen auch nicht in die Freiheit entlassen. Es wäre verantwortungslos und falsch.
 
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Ich kann auch sagen, solche Leute wie dich will ich auch nicht in meiner Gegend haben Pot.

Die Täter haben ihre Strafe abgesessen. Und weil damals zum Urteilsspruch die anschließende Sicherungsverwahrung nicht angeordnet wurde ist die nachträgliche Anordnung halt rechtswidrig.

Eventuell ist das Problem ja auch bei den JVA zu suchen. Sie tun vielleicht nicht genug für die soziale Integration der Täter.
 
Eventuell ist das Problem ja auch bei den JVA zu suchen. Sie tun ganz sicher nicht genug für die soziale Integration der Täter.

Ich hab mir mal die Freiheit genommen deinen Post zu korrigieren

Ich denke dass bei einer vernünftigen Resozialisation die Rückfall Quote, sowie die "Ich will aber zurück ins Gefängnis" Quote viel geringer sein müsste.

Ich weiß persönlich nicht wie es in JVAs zugeht, aber wenn man auch nur dem Hauch von diversen Medien Berichten glauben schenken darf, dann bin ich mir nicht sicher ob das nicht mehr sowas wie eine Desozialisation wäre.
 
Bei Pot sieht man gut das Rechtsempfinden der Menschen, welches eigentlich gar nicht vorhanden ist.

Ein gutes Beispiel ist ja folgendes: Jemand wird wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern angezeigt, aber er wird erwiesenermaßen freigesprochen. Dieser Jemand kann sich nie wieder irgendwo wieder blicken lassen, weil er überall der Kinderf*cker bleiben wird, gutes Beispiel ist da Michael Jackson.
 
Hm früher habe ich auch gedacht, daß alle eine 2.Chance bekommen sollen und war sehr viel - liberaler - eingestellt. Doch nun mit 2 Blagen zu Hause habe ich mich da verändert - ich KANN es einfach nicht verstehen wie jemand solche Straftaten begehen kann wie der Fall hier. Es wurden Leben anderer zerstört und auch die Leben der Angehörigen. Es ist nicht wiedergutzumachen. 41 Jahre Gefängnis können das auch nicht wettmachen. Natürlich dürfen Menschen nicht über Menschenleben richten, doch ich entdecke mich selbst dabei, wie ich solchen bösen Menschen nur den Tod wünsche. Das war früher nicht so (hach bin ja schon soo alt mit Mitte 30)...auf jeden Fall will wohl keiner daß solche Leute wieder frei herumlaufen, das steht außer Frage. Und wenn der Gefangene selbst nicht raus möchte, dann sollte man ihn keinesfalls "rausschmeißen"...
 
Und wenn der Gefangene selbst nicht raus möchte, dann sollte man ihn keinesfalls "rausschmeißen"...
Dafür gibt es aber keine rechtliche Grundlage. Auch wenn er sagt, er will freiwillig bleiben, die JVA muss ihn entlassen. Sie verstoßen sonst gegen das Urteil des EGMR. Und ein Verstoß dagegen, ist nicht wirklich ratsam.

Korrektur:
Die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung ist nicht rechtens. (Gerade nochmal im Urteil nachgesehen)
 
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Jürgen B. tötete erneut. Er erwürgte Ingrid J., damals 29 Jahre alt, tötete auch deren fünfjährigen Sohn Frank und verging sich an dessen Leiche.

Prangert mich moralisch an aber ich vermisse in Deutschland die Todesstrafe.

Was will der Deutsche Staat sonst machen?
Freilassen. Ok. Bedeutet aber weiterer finanzieller Aufwand für den Staat.
Im Gefängnis wie auch immer behalten. Kostet sowieso.
Betreutes Wohnen(sozusagen eine Sicherheitsverwahrung aber in einem Haus mit anderen Straftätern, mehr Freiheit bla bla bla). Kostet auch.

Ich weiß nicht wie so die Userschaft hier denkt, aber diese "Kuscheljustiz" ist in DE völlig fehl am Platz.

"Die armen Kinderschänder uhuhuhuhu."
"Die armen Mörder uhuhuhu."

usw.
 
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Prangert mich moralisch an aber ich vermisse in Deutschland die Todesstrafe.

Was will der Deutsche Staat sonst machen?
Freilassen. Ok. Bedeutet aber weiterer finanzieller Aufwand für den Staat.
Im Gefängnis wie auch immer behalten. Kostet sowieso.
Betreutes Wohnen(sozusagen eine Sicherheitsverwahrung aber in einem Haus mit anderen Straftätern, mehr Freiheit bla bla bla). Kostet auch.

Ich weiß nicht wie so die Userschaft hier denkt, aber diese "Kuscheljustiz" ist in DE völlig fehl am Platz.

"Die armen Kinderschänder uhuhuhuhu."
"Die armen Mörder uhuhuhu."

usw.

Du hast ja gewissermaßen Recht. Auch mir kommt das grade zu mir genommene Mittagessen wieder hoch wenn ich sowas nur lese. Nur da stellt sich wieder die moralische Frage:

Dürfen wir Menschen tatsächlich ihre Würde nehmen wenn sie dies auch getan haben? Auge um Auge, Zahn um Zahn?

Diese Debatte ist endlos lang, und nicht nur schon auf Grund der Tatsache unlösbar da man nicht weiß ob ein Täter überhaupt der Täter ist und, selbst wenn er es ist, ob er rückfällig wird.
 
Prangert mich moralisch an aber ich vermisse in Deutschland die Todesstrafe.

Jup und daraus ergibt sich ein wunderbarer Lawineneffekt.
Todesstrafe -> Stammzellenforschung -> Folter
Es ist ja zum Wohl vieler !
Und irgendwann werden deine Freunde, Familie, Kinder wegen eines blossen Verdachts unter Folter gestellt und geben unter Schmerzen ein falsches Geständnis ab.
Ja die Todesstrafe ist ein super Ding...
 
Prangert mich moralisch an aber ich vermisse in Deutschland die Todesstrafe.

Schön, wie du Jahrhunderte der Moral- und Ethikentwicklung und die daraus resultierenden Menschenrechte einfach so ignoriest und dich schreiend vor Glück im Schlamm der Barbaren suhlen willst.

Soviel zu der Todesstrafen-Diskussion.
 
Jup und daraus ergibt sich ein wunderbarer Lawineneffekt.
Todesstrafe -> Stammzellenforschung -> Folter

Also ohne mich groß äußern zur wollen sag ich nur, dass du Stammzellenforschung und Folter ja wohl kaum auf eine Stufe stellen kannst. Klar ist Stammzellenforschung kontrovers aber ja wohl kaum mit Folter zu verbinden. Abgesehen davon hat es mit dem Thread nicht viel zu tun.
 
Ich weiß nicht wie so die Userschaft hier denkt, aber diese "Kuscheljustiz" ist in DE völlig fehl am Platz.
Was heißt hier Kuscheljustiz? Wenn zum Zeitpunkt der Verurteilung ein Strafmaß verhängt wird, und an dieses Strafmaß die Sicherungsverwahrung angeordnet wird ist das ok.

Was nicht ok ist, nach mehr als 15 Jahren sich immer noch auf ein Gutachten zu berufen, was zu dem Strafmaß geführt hat und sagen: "He, den sperren wir einfach weiter weg."

Hier mal der Link zu dem Urteil vom EGMR: http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=html&documentId=860014&portal=hbkm&source=externalbydocnumber&table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649

Hier haben Gesetzgeber und Justiz einfach vollkommen geschlafen.
 
Also ohne mich groß äußern zur wollen sag ich nur, dass du Stammzellenforschung und Folter ja wohl kaum auf eine Stufe stellen kannst. Klar ist Stammzellenforschung kontrovers aber ja wohl kaum mit Folter zu verbinden. Abgesehen davon hat es mit dem Thread nicht viel zu tun.

Die direkte Verbindung zwischen den Themen ist eine Missachtung der Menschenrechte.
Im Endeffekt ist es Mord und für mich durchaus auf eine Stufe zu stellen mit Folter.

Aber das Thema Stammzellenforschung würde hier eh nur ausarten deswegen lassen wir das Thema am besten
 
Dummes Gequatsche.... Strafe abgesessen. Aha. Leute... die haben Menschen ermordet, vergewaltigt und Sachen angetan über die man nicht einmal nachdenken möchte. Und übrigens, spreche ich ihnen nicht das Recht zu leben ab - lernt lesen!
 
Wer Vergewaltigt und/oder Mordet hat sein Recht in der Gesellschaft zu leben verwirkt und gehört für immer hinter Gittern.
Meine Meinung, es ist einfach schon zu oft passiert das "geheilte" rückfällig geworden sind und wieder eine Straftat begehen.
Ich will nicht abstreiten das man alle resozialisieren kann, aber es ist einfach ein zu großes Risiko einen Mörder oder Vergewaltiger freizulassen und dann zu sehen was passiert.
Die Kostenfrage ist sicherlich auch noch eine große Geschichte, nur dumm das die Sicherheitsverwahrung weniger kostet als 3-4 Beamte die den Straftäter dauerhaft überwachen.
 
Aber das Thema Stammzellenforschung würde hier eh nur ausarten deswegen lassen wir das Thema am besten

Besser ist das, sonst kommt die Diskussion wann ein Embryo ein Mensch ist und das wäre hier echt zu viel des Guten. Denke das Thema lösen wir morgen, erstmal finden wir jetzt hier ne tolle Lösung (ganz bestimmt).

Urteil hin oder her, ich denke bei akuter Gefahr ist es durchaus berechtigt Sicherheitsverwahrung anzuordnen. Natürlich kann es zu Fehlern kommen, aber das ist immer möglich. Und ich gehe bei Sicherheitsverwahrung nicht von "in dubio pro reo" aus, sondern im Gegenteil.

Wer einmal eine schlimme Strafe begangen hat und sich im Gefängnis nicht gut verhält der muss mit den Konsequenzen zu rechnen haben. Auch lebenslänglich.
 
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