LadyGenius
NPC
- Registriert
- 26.06.2009
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- 5
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Guten Tag...
Ich wollte mich erkundigen, wie genau ich den Paragraphen zu verstehen habe
Der erste teil ist mir klar.
ich wollte mich nur erkundigen, ob mit "öffentlichem bloßstellen/anprangern" auch gemeint ist,
dass man die namen von gilden und anderen spielern nicht in die beschreibung von chara und gilde stellen darf...
oder ob damit nur gemeint ist, dass man nichts negatives mit dem namen, den man öffentlich stellt, in verbindung bringt.
und...
ab wann ist es negativ?
ich bedanke mich schon im vorraus für eine antwort...
mfg, lady
Ich wollte mich erkundigen, wie genau ich den Paragraphen zu verstehen habe
§6 – Reallife Drohungen / Beleidigung - Drohung, Erpressung (per PN, E-Mail, u./o.Ä.) –
Die Absicht auszudrücken eine Person (z.B. User oder Team-Mitglied) ausfindig zu machen und dieser Leid zuzufügen ist innerhalb des Spiels und des Forums untersagt.
Das öffentliche Bloßstellen, Anprangern und / oder Beleidigen einzelner Spieler oder Gilden auch in der Charakter- oder Gildenbeschreibung ist nicht gestattet. Bei Kenntnis dessen, kann der entsprechende Inhalt zensiert oder gelöscht bzw. Spieler und Gilden für Verstöße gesperrt oder gelöscht werden.
Der erste teil ist mir klar.
ich wollte mich nur erkundigen, ob mit "öffentlichem bloßstellen/anprangern" auch gemeint ist,
dass man die namen von gilden und anderen spielern nicht in die beschreibung von chara und gilde stellen darf...
oder ob damit nur gemeint ist, dass man nichts negatives mit dem namen, den man öffentlich stellt, in verbindung bringt.
und...
ab wann ist es negativ?
ich bedanke mich schon im vorraus für eine antwort...
mfg, lady