Gewährleistung

Raefael

Welt-Boss
Registriert
07.01.2007
Beiträge
1.634
Reaktionspunkte
1
Kommentare
253
Buffs erhalten
5
Guten Morgen Gemeinde,

Ich muss mich mal etwas auskotzen und Euch bitten mir vielleicht den einen oder anderen Hinweis zu geben.
Gibt ja auch ein paar Spezialisten unter uns die gewerblich Hardware / komplett Systeme verkaufen.

Ich habe mir am 18.07.2008 einen Rechner eines namhaften deutschen Herstellers gekauft.
Am 19.01.2009 (nur Lüfter laufen an) wurde der Rechner das erste mal zur Reparatur eingesendet. Danach nochmals
am 15.10.2009 (nur Lüfter laufen an)
und
am 14.12.2009 (nur Lüfter laufen an)

Gestern Vormittag, also am 29.12.2009 kam der Rechner vom Service Center zurück.
Gestern Abend habe ich ihn dann angeschlossen, nur Lüfter laufen an, ansonsten kein post code kein nichts!

Bei einem erneuter Anruf beim Service Center wurde ich darauf hingewiesen das ich mich an den Einzelhändler bei dem ich das Gerät gekauft habe melden solle.
Ein Anruf bei diesem brachte nach etwas hin und her folgendes:

"In diesem Fall müssen wir uns erst mit <namhaften deutschen Hersteller> in Verbindung setzen".
"Möglicherweise, unter Umständen, vielleicht, können wir Ihnen aber, wenn <namhaften deutschen Hersteller> zustimmt den Zeitwert des Gerätes auszahlen".

Was wäre denn der Zeitwert eines 1 1/2 Jahre alten Gerätes das neu 1.000,-- EUR gekostet hat, 50,-- EUR?
Wie würdet Ihr als Kunde drauf reagieren, und was sagen die Händler unter Euch dazu?

Ist das überhaupt rechtens?

//Rafa
 
Das Teil ist noch kein Jahr alt o_O Wenn der Händler wo du es erworben hast es 2 (oder 3, ganz genau weiß ich das nicht in DE) mal mit dem gleichen Fehler wieder erfolglos repariert hat, hast du Recht auf Geld zurück oder ein neues Gerät. Ich würd da nicht locker lassen und auf dein Recht bestehen. Ansonsten wend dich mal an Konsumentenschutz oder sonstwelche Einrichtungen bei euch, die sich damit beschäftigen.
Ich kenn diese Fälle aus der Praxis in unserem Geschäft. Hatte mal so n Fall, wo ich n angeblich defektes Gerät ZWEIMAL reinbekam in kürzester Zeit, weil es immer wieder den gleichen Fehler machte. Was es bei mir im Geschäft nie tat. Ob der Typ einfach nur Geld retour wollte oder sonstwas weiß ich nicht.
 
Es ist ja keines Wegs so das ich unbedingt Geld zurück möchte, ich will einfach nur einen funktionsfähigen Rechner.
Wäre doch auch mit einem gleichwertigen Austauschgerät zufrieden.

Dein Beispiel das ein defektes Gerät innerhalb kürzester Zeit bei Euch rein kam und Ihr keinen Fehler feststellen konntet.

Dazu hab ich was.
Ein Bekannter von mir hatte einen kleinen aber gut laufenden Laden für Service und Verkauf.
Auch bei Ihm kam ein Rechner immer wieder rein, der laut Kundin immer wieder abstürzen sollte.
Er konnte keinen Fehler feststellen, bei Ihm im Laden lief die Kiste immer ohne Probleme.

Wie das dann manchmal so ist, haben sich im laufe des Vorgangs die Fronten verhärtet und er hat irgendwann auf Durchzug geschaltet und das ganze auf Bedienungsfehler geschoben.

Die Kundin, die den Rechner hauptsächlich beruflich nutzte hat einen Sachverständigen hinzugezogen.
Der hat den Fehler dann auch schnell gefunden. Die Festplatten waren nicht richtig befestigt und da die Kundin in einer Altbau Wohnung wohnte und arbeitete übertrugen sich die Schwingungen des alten Bodens so stark das die Festplatten parkten. Das Fatale an der Sache war, laut Sachverständigen hätte eine sachgemäße Befestigung den Fehler beseitigt.

Die Kundin verklagte meinen Bekannten auf Verdienstausfall und gewann den Prozess. Wie man sich vielleicht denken kann war es das für den kleinen PC Laden von neben an.

Zur teilweisen Ehrenrettung sei gesagt, das nicht mein Bekannter diesen Rechner zusammen gebaut und gewartet hatte, sondern ein Praktikant. Was ich selber nicht verstehe, warum er wenigstens nicht einmal selber in den Rechner gesehen hat, dann wären im die nicht befestigten Festplatten vielleicht aufgefallen.

Fazit:
Es ist nicht immer alles so wie es scheint!

//Rafa
 
Denke das trifft hier zu :

§ 323 Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung
*)
(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.
(2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn

1.
der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
2.
der Schuldner die Leistung zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirkt und der Gläubiger im Vertrag den Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat oder
3.
besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.



Nach dem BGB hat man zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung. Ist der Mangel aber auch nach mehrmaliger Nacherfüllung nicht behoben kann man dem Verkäufer eine Frist setzen(quasi ne letzte Chance den Mangel zu beheben) und mit Rücktritt drohen.

Das Problem dabei ist, wenn der Verkäufer nicht mitspielt muss man nen Anwalt einschalten und das ganze landet vor Gericht. Die Chancen dort zu gewinnen sind zwar bestens aber der normale Bürger sträubt sich meistens davor diesen Schritt zu gehen, auch weil anfallende Kosten bis zum Urteil erstmal selbst getragen werden müssen !
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Der Händler/Hersteller hat das Recht auf Nachbesserung, diese ist ja allerdings bereits mehrmals fehlgeschlagen.

In diesem Falle hast du, wenn ich mich richtig an's kaufmännische Recht erinner das Recht auf Wandlung/Minderung sprich du bekämst den Rechner günstiger (uninteressant in deinem Fall) oder der Vertrag würde entweder aufgelöst (ca. Zeitwert zurück) oder du bekämst ein etwa gleichwertiges Gerät im Tausch.

Falls sich der Händler da in irgendeiner Form querstellt, einfach mal bei der Verbraucherzentrale nachfragen.
 
Ich meine auch, daß es so sein müsste, wie Tingeltangel Bob sagt.
 
Ihr denkt schon an die Tatsache, dass der Rechner 2008 gekauft wurde, oder? Das Recht der Nachbesserung gilt im allgemeinen nur, wenn zwei kaufmännische Personen betroffen sind. Bsp ein Händler kauf Holz was er zur verarbeitung braucht, das Holz an sich kommt jedoch verschimmelt an.
In seinem Fall greift eigentlich meines erachtens das normale BGB bzw. die Garantie, weil er als Privatperson durch dieses geschützt ist, und das BGB vor dem HGB steht.

Was den Zeitwert angeht: Kann ich jetzt nicht 100%ig sagen. Normalerweise geht man bei einem PC von einer Lebensdauer von 3 Jahren, bzw 36 Monaten aus. Wenn man es Linear abschreiben würde, dann hätte man nach deinen 18 Monaten einen Zeitwert von ca 500€.
 
Ihr denkt schon an die Tatsache, dass der Rechner 2008 gekauft wurde, oder? Das Recht der Nachbesserung gilt im allgemeinen nur, wenn zwei kaufmännische Personen betroffen sind. Bsp ein Händler kauf Holz was er zur verarbeitung braucht, das Holz an sich kommt jedoch verschimmelt an.
In seinem Fall greift eigentlich meines erachtens das normale BGB bzw. die Garantie, weil er als Privatperson durch dieses geschützt ist, und das BGB vor dem HGB steht.

Was den Zeitwert angeht: Kann ich jetzt nicht 100%ig sagen. Normalerweise geht man bei einem PC von einer Lebensdauer von 3 Jahren, bzw 36 Monaten aus. Wenn man es Linear abschreiben würde, dann hätte man nach deinen 18 Monaten einen Zeitwert von ca 500€.

Also zum Recht auf Nachbesserung bin ich definitiv der Ansicht, dass es dabei nicht (oder nicht nur) um kaufmännische Personen geht. Aber wie auch immer, die Nachbesserung ist ja bereits mehrmals fehlgeschlagen.

Und auch 2008 sollte nicht das Problem sein, da ja schliesslich seit einigen Jahren die alte Kiste mit 6 Monaten "Gewährleistungsfrist" auf 2 Jahre ausgedehnt wurde.
 
Moin,

Zwischeninfo:
Hab mich nun mit dem Einzelhändler bei dem ich den Rechner gekauft habe in Verbindung gesetzt, der will sich mit dem Hersteller in Verbindung setzen und mich Anfang kommender Woche kontaktieren.

@SIN
Ja der Rechner wurde 2008 gekauft, aber das erste mal trat der Fehler innerhalb des Gewährleistungszeitraums auf. Da es seit dem immer wieder der gleiche Fehler ist würde ich doch annehmen das, dass eine Rolle spielt ...

//Rafa
 
Es wird sicher eine Rolle spielen, dass der Fehler immer der Gleiche war. Allerdings wird es auch eine Rolle spielen, dass der Rechner offensichtlich fuer mehrere Monate zwischen den Reparaturen funktionierte - er also sehr wohl erfolgreich repariert wurde. Letztlich musst Du sehen, was der Hersteller/Haendler Dir anbietet - im Normalfall sind die ja auch an einer "guten" Loesung interessiert.
 
Zwischeninfo die Zweite

Nach Stand von eben stellt sich der Einzelhändler quer, meint er könne sich den Rechner selber noch mal ansehen, riet mir aber gleichzeitig davon ab, da das bestimmt "länger dauern würde", ich solle mich doch direkt mit dem Service des *ndH in Verbindung setzen, Rückkauf, Umtausch, etc. kämen nicht Frage.

Der Service Mitarbeiter des *ndH, den ich darauf hin anrief meinte:
"Da der Rechner nun das vierte mal, davon drei mal mit dem selben Fehler, defekt sei, solle ich mich zwecks Rückkauf an den Einzelhändler wenden."

Nochmaliges Telefonat mit dem Einzelhändler brachte zu Tage das dies nur möglich sei, wenn *ndH zustimmen würde, ich dann aber mit einem Nutzungspauschale von 30 EUR pro Monat Abzug rechnen müsse.

Ich könnte kotzen, scheinbar will den Rechner auch niemand mehr reparieren, geschweige denn für diesen Haufen Schrott geradestehen.
Falls Ihr die Geschichte von Buchbinder Waninger kennt, wisst Ihr wie ich mich gerade fühle.


*namhafter deutschen Hersteller

@Ogil
Mehrere Monate kann man sehen wie man will.
Nach dem Kauf lief er 5 Monate, dann tatsächlich sage und schreibe 10 Monate ohne Fehler.
Danach 2 Monate und beim letzten mal 0 Tage.

//Rafa
 
Mir wäre nicht bekannt, dass eine solche Nutzungspauschale rechtens wäre.
Für Rechtsberatungen ist hier allerdings wirklich der falsche Ort. Es gibt sicherlich irgendwo ein Rechtsberatungsforum, wo sich sogar Anwälte oder Mitarbeiter von Verbraucherschutzbüros tummeln. Frag am besten dort nach deinen Möglichkeiten da was für dich rauszubekommen.
 
Mir wäre nicht bekannt, dass eine solche Nutzungspauschale rechtens wäre.
Für Rechtsberatungen ist hier allerdings wirklich der falsche Ort. Es gibt sicherlich irgendwo ein Rechtsberatungsforum, wo sich sogar Anwälte oder Mitarbeiter von Verbraucherschutzbüros tummeln. Frag am besten dort nach deinen Möglichkeiten da was für dich rauszubekommen.
Schon klar, aber da ich mich hier das erste mal "ausgekotzt" habe, wollte ich interessierte Mitleser auf dem laufenden halten.

//Rafa
 
Ich denke nicht, dass Händler/Hersteller mit so einer Nutzungspauschale bei einem Rechtsstreit durchkommen würden.

Ich hab Einzelhandelskaufmann gelernt und da natürlich die Verbraucherzentrale auch hassen gelernt, da die Jungs den Leuten 'ne Menge Flöhe ins Ohr setzen, aber ich würd in deinem Fall durchaus mal bei denen anfragen was die darüber denken.
 
Jop, ein Gang zur Verbraucherzentrale ist da wohl das beste.

Wichtig : Ich hoffe du hast alles gut dokumentiert. Nimm am besten alles mit was du hast, dann wird man dich auch am besten beraten können.
 
Jop, ein Gang zur Verbraucherzentrale ist da wohl das beste.

Wichtig : Ich hoffe du hast alles gut dokumentiert. Nimm am besten alles mit was du hast, dann wird man dich auch am besten beraten können.
Klar hab ich das.
Alles schriftlich fixiert, der komplette Vorgang ist zu dem über Mails "gesichert" dokumentierbar.

//Rafa
 
Na dann auf zur Verbraucherzentrale. Ich würde wetten, dass solche Pauschalen nicht rechtens sind oder im Extremfall maximal ne rechtliche Grauzone darstellen. Da lässt sich sicher was regeln. Die Leute dort haben mehr Ahnung, als wir alle hier zusammen.
 
Zurück