Gold Kaufen

Das Thema erledigt sich nie.
Hm, für einen Monat hatte sich das Thema zumindest in diesem Thread erledigt.
wink.gif
 
Auch hier mal zum besseren Verständnis:

Illegal = Gegen das deutsche Gesetz

AGB = Allgemeine Geschäftsbedingungen. Die habt Ihr bei Installation akzeptiert. Das ist der viele Text den man nach jedem Patch einfach 4 mal runterscrollt und dann "Annehmen" drückt.

So, in den AGB's steht also das Kauf und Verkauf etc. von Gold nicht erlaubt ist. Jeglicher Spieleinhalt ist nämlich rechtliches Eigentum von Blizzard. Und für meine 13 € im Monat erkaufe ich mir lediglich das Recht sie zu benutzen. Um es zu vereinfachen: Einfach alles in WoW ist nur geleast. Man könnte es demnach auch einfach in "Rent a Char" umbenennen.
w00t.gif


So, handelt nun jemand zuwider jener oben genannten AGB's und kauft oder verkauft Gold, so handelt er NICHT illegal, es gibt demnach keinerlei rechtliche Konsequenzen.

ABER, er handelt entgegen der akzeptierten AGB's und begeht somit Vertragsbruch. Das bedeutet aber gleichzeitig das auch Blizzard nicht mehr an den bestehenden Vertrag gebunden ist, ergo eine vertragliche Grundlage nicht mehr vorhanden ist und der Betroffene sofort aus dem Spiel geworfen werden kann.

Und wer das für unfair hält sollte besser lesen lernen oder sich überhaupt mal mit einer funktionierenden Wirtschaft und deren Regeln auseinandersetzen.

Ein schönes Wochenende.
victory.gif
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Auch hier mal zum besseren Verständnis:
ABER, er handelt entgegen der akzeptierten AGB's und begeht somit Vertragsbruch.
Nope, da bin ich anderer Meinung.
Zitata aus Wikipedia:
Hinzu kommt, dass das Anklicken von „Ich stimme dem EULA zu“ o. ä. nicht zum Abschluss eines Vertrages führt, da diese Handlung keinen objektiven Erklärungsgehalt hat. Der Hersteller kann nicht davon ausgehen, dass jemand, der bereits das Nutzungsrecht durch Erwerb des Eigentums an dem Datenträger mit der Software erlangt hat, nun noch einen zusätzlichen Vertrag schließen möchte, der ihm dann das Recht zur Nutzung geben würde – denn das hat er schon. Das Anklicken ist daher keine Willenserklärung, so dass kein Vertrag mit dem Hersteller geschlossen wird.
Aus dem letzten Satz folgt, daß man keinen Vertragsbruch begeht, wenn man entgegen der AGB handelt.
 
Aus dem letzten Satz folgt, daß man keinen Vertragsbruch begeht, wenn man entgegen der AGB handelt.

Ja, aber EULA sind keine AGB.
Noch dazu ist zu EULA insbesondere für Inhalte die nur online nutzbar sind folgendes zu sagen:

Etwas anderes gilt hingegen für Software, die der Nutzer nicht dadurch erhalten hat, dass er sie auf einem Datenträger erworben hat, wenn also bspw. ein Programm aus dem Internet heruntergeladen wurde. Da hier ein Benutzungsrecht nicht aus dem Eigentum am Datenträger herrühren kann, benötigt der Nutzer tatsächlich einen Lizenzvertrag, um die Software nutzen zu können. Solche EULAs sind daher prinzipiell bindend.

Da man zwar das Grundkonstrukt von WoW per Kauf erwirbt, sämtliche Spieleinhalte aber erst heruntergeladen werden und per monatlicher Gebühr nutzbar sind, ist der EULA in diesem Fall sehr wohl bindend und im Falle von Goldkauf bzw. Verkauf besteht somit ein Vertragsbruch.
 
an alle, die sich so über das gold kaufen aufregen:
die wichtigsten dinge an dem spiel kann man nicht kaufen: spaß, erfolgserlebnisse, eine schöne zeit.
also lasst die leute ruhig gold kaufen. was das spiel wirklich ausmacht, wird trotzdem immer den echten spielern vorbehalten bleiben.
 
Ja, aber EULA sind keine AGB.
Dann streiche in meinem Satz AGB und ersetz es durch Eula und schon wird ein Schuh draus.
Da man zwar das Grundkonstrukt von WoW per Kauf erwirbt, sämtliche Spieleinhalte aber erst heruntergeladen werden und per monatlicher Gebühr nutzbar sind, ist der EULA in diesem Fall sehr wohl bindend und im Falle von Goldkauf bzw. Verkauf besteht somit ein Vertragsbruch.
Nö, die Spielinhalte sind bereits auf dem Datenträger, den ich im Laden gekauft habe. Und ich habe somit auch das volle Nutzungsrecht miterworben.
Der von Dir zitierte Passus betrifft Software, die ich vollständig aus dem Netz ziehe.
 
Mal zu dem Begriff "illegal". Nein, der Kauf und Verkauf von Gold ist nicht illegal, er ist allerdings laut Blizzard verboten. Wer etwas illegales tut verstößt gegen das Gesetz, Blizzard dagegen ist nur eine Unternehmung und kann daher keine eigenen Gesetze verfassen. Ansonsten würden in WoW ja auch das BGB und HGB zulässig sein, was ja totaler Schmarrn ist.
 
Nö, die Spielinhalte sind bereits auf dem Datenträger, den ich im Laden gekauft habe. Und ich habe somit auch das volle Nutzungsrecht miterworben.
Der von Dir zitierte Passus betrifft Software, die ich vollständig aus dem Netz ziehe.

Der Spieleinhalt ist nicht auf dem Datenträger, er wird per Server in Paris generiert und Dir per Internetverbindung angezeigt. Du hast mit dem Kauf von WoW kein volles Nutzungsrecht erworben sonst müsstest Du ja keine monatlichen Gebühren bezahlen. Du kannst mit den Discs und dem Programm auf Deiner Festplatte zwar machen was Du willst, aber die Spielinhalte sind wie gesagt nur geliehen, gegen Gebühr.
 
Der Spieleinhalt ist nicht auf dem Datenträger, er wird per Server in Paris generiert und Dir per Internetverbindung angezeigt. Du hast mit dem Kauf von WoW kein volles Nutzungsrecht erworben sonst müsstest Du ja keine monatlichen Gebühren bezahlen. Du kannst mit den Discs und dem Programm auf Deiner Festplatte zwar machen was Du willst, aber die Spielinhalte sind wie gesagt nur geliehen, gegen Gebühr.
Doch, der Spielinhalt befindet sich bei mir auf dem Datenträger. Glaub mir.
wink.gif

Und natürlich habe ich mit dem Kauf das volle Nutzungsrecht erworben. Das ist geltendes deutsches Recht. Schnurz ob's Blizzard gefällt oder nicht.
Desweiteren: Lies Dir nochmal genau durch was Du zitiert hast... "Da hier ein Benutzungsrecht nicht aus dem Eigentum am Datenträger herrühren kann" Ich hab hier aber meine WoW-Datenträger. *träller*

Auch eine nette Passage:

Nach bundesdeutschem Recht wäre ein Großteil der Klauseln dieser Vereinbarungen darüberhinaus zumindest für Privatkunden auch deshalb nicht bindend, weil sie als AGB den Endnutzer einseitig und ungewöhnlich einschränken.
Und in einigen Passagen der Eula wird das bereits erworbene Nutzungsrecht ganz gehörig einseitig eingeschränkt.
Demnach für mich als Privatkunden rechtlich nicht bindend.
wink.gif
 
Einigen wir uns darauf, dass die AGB´s umstritten sind.

Vieleicht ist auch das der Grund warum Blizzard kaum etwas gegen die Goldseller macht / machen kann.

Dennoch hat Blizzard die Möglichkeit deinen Account kurzfristig oder auch für längere Zeit auf Eis zu legen, du kannst dann zwar rechtlich dagegen vorgehen was aber einiges an Zeit braucht. Ob du nach zwei oder mehr Monaten stillgelegtem Account wieder dort einsteigst wo du warst ist dann wiederum deine Entscheidung.

Ich denke dass Blizzard genau diese Taktik fährt, Angst um den eigenen Account schaffen und den Kunden im zweifelsfall beweisen zu lassen, bzw. rechtliche Schritte einlegen lassen gegen die unrechtmäßige Sperre vorzugehen.

Die allermeisten zurecht gesperrten User würden das wohl nicht machen, auch wenn Blizzards AGB nicht der deutschen Rechtsprechung entsprechen.
 
ich lese hier immer von inflation, aber was macht blizzard? stichwort daily quest bis jetzt 10 pro tag man kann locker 150-200G am Tag machen und mit 2.4 sollte man 25 Dailys Pro tag machen können! Blizzard schaut selber das genug gold im umlauf ist. darum ist bei uns auf dem server ja auch der urnether preis von anfangs 150g nun auf ca 50-60g runter gefallen.
 
Klar ist es legal. Du wirst sogar belohnt dafür, wenn du dich im offiziellen Forum dazu bekennst, Gold gekauft zu haben.
 
Zurück