Dalmus
Raid-Boss
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Hm, für einen Monat hatte sich das Thema zumindest in diesem Thread erledigt.Das Thema erledigt sich nie.

Hm, für einen Monat hatte sich das Thema zumindest in diesem Thread erledigt.Das Thema erledigt sich nie.
Nope, da bin ich anderer Meinung.ABER, er handelt entgegen der akzeptierten AGB's und begeht somit Vertragsbruch.
Aus dem letzten Satz folgt, daß man keinen Vertragsbruch begeht, wenn man entgegen der AGB handelt.Hinzu kommt, dass das Anklicken von „Ich stimme dem EULA zu“ o. ä. nicht zum Abschluss eines Vertrages führt, da diese Handlung keinen objektiven Erklärungsgehalt hat. Der Hersteller kann nicht davon ausgehen, dass jemand, der bereits das Nutzungsrecht durch Erwerb des Eigentums an dem Datenträger mit der Software erlangt hat, nun noch einen zusätzlichen Vertrag schließen möchte, der ihm dann das Recht zur Nutzung geben würde – denn das hat er schon. Das Anklicken ist daher keine Willenserklärung, so dass kein Vertrag mit dem Hersteller geschlossen wird.
Aus dem letzten Satz folgt, daß man keinen Vertragsbruch begeht, wenn man entgegen der AGB handelt.
Etwas anderes gilt hingegen für Software, die der Nutzer nicht dadurch erhalten hat, dass er sie auf einem Datenträger erworben hat, wenn also bspw. ein Programm aus dem Internet heruntergeladen wurde. Da hier ein Benutzungsrecht nicht aus dem Eigentum am Datenträger herrühren kann, benötigt der Nutzer tatsächlich einen Lizenzvertrag, um die Software nutzen zu können. Solche EULAs sind daher prinzipiell bindend.
völlig falsch. Das "Ja" von Soramac bezog sich auf die Frage ob es legal ist.völlig falsch man darf wie schon erwähnt spielinhalt nicht verkaufen
Dann streiche in meinem Satz AGB und ersetz es durch Eula und schon wird ein Schuh draus.Ja, aber EULA sind keine AGB.
Nö, die Spielinhalte sind bereits auf dem Datenträger, den ich im Laden gekauft habe. Und ich habe somit auch das volle Nutzungsrecht miterworben.Da man zwar das Grundkonstrukt von WoW per Kauf erwirbt, sämtliche Spieleinhalte aber erst heruntergeladen werden und per monatlicher Gebühr nutzbar sind, ist der EULA in diesem Fall sehr wohl bindend und im Falle von Goldkauf bzw. Verkauf besteht somit ein Vertragsbruch.
in den städten wird ja des öfteren im chatt geschrieben 1000gold für ...€ bei www.----.com
ist es legal sich das gold zu kaufen
Nö, die Spielinhalte sind bereits auf dem Datenträger, den ich im Laden gekauft habe. Und ich habe somit auch das volle Nutzungsrecht miterworben.
Der von Dir zitierte Passus betrifft Software, die ich vollständig aus dem Netz ziehe.
Doch, der Spielinhalt befindet sich bei mir auf dem Datenträger. Glaub mir.Der Spieleinhalt ist nicht auf dem Datenträger, er wird per Server in Paris generiert und Dir per Internetverbindung angezeigt. Du hast mit dem Kauf von WoW kein volles Nutzungsrecht erworben sonst müsstest Du ja keine monatlichen Gebühren bezahlen. Du kannst mit den Discs und dem Programm auf Deiner Festplatte zwar machen was Du willst, aber die Spielinhalte sind wie gesagt nur geliehen, gegen Gebühr.
Und in einigen Passagen der Eula wird das bereits erworbene Nutzungsrecht ganz gehörig einseitig eingeschränkt.Nach bundesdeutschem Recht wäre ein Großteil der Klauseln dieser Vereinbarungen darüberhinaus zumindest für Privatkunden auch deshalb nicht bindend, weil sie als AGB den Endnutzer einseitig und ungewöhnlich einschränken.
Zitata aus Wikipedia: