Gold Kaufen

Ach leute, wie oft soll das Thema denn noch angesprochen werden.

Es ist nicht Illegal, wird aber ungern gesehen.
Verbieten kann es Blizzard dir nicht, da die AGB`s Eulas und sonst was keine Rechtliche Grundlage haben.

Erst wenn die AGB beim "KAUF" von Wow dabei steht, dann ist es Illegal.
"Aber auch dann, wenn ein Spieler die AGB angenommen hat, ist noch nicht gesagt, dass sie rechtswirksam sind. Nach deutschem Recht sind nämlich so genannte überraschende Klauseln unwirksam - also solche, mit denen der Kunde normalerweise nicht zu rechnen braucht. Dabei kommt es auf Inhalt und Gestaltung der Klausel an. Ein pauschaler, auf der Verpackung des Spiels in winziger Schrift angebrachter Hinweis auf „weitere Bedingungen“ reicht beispielsweise sicher nicht aus, um Schikanen verschiedenster Art bei der Anmeldung und dem Betrieb eines Accounts von vornherein als rechtswirksam vereinbart gelten zu lassen. Unabhängig von der Gestaltung sind zudem solche AGB-Klauseln unwirksam, die vom gesetzlichen Leitbild abweichen."

Dicht daneben ist auch vorbei. Egal ob wirksam oder nicht, das macht das ganze noch lange nicht illegal.
 
Entweder hast du dich nun verschrieben oder du hast meinen Text Falsch interpretiert ^^
 
Dann wäre der Gold/Item Ver/-Kauf Illegal.

Wer hat denn bitte mit diesem Verbot direkt gerechnet als er Wow gekauft hat? Steht zumindest auf meiner Packung nicht drauf.
 
Dann wäre der Gold/Item Ver/-Kauf Illegal.

Wer hat denn bitte mit diesem Verbot direkt gerechnet als er Wow gekauft hat? Steht zumindest auf meiner Packung nicht drauf.

Dann wäre es ein Verstoß gegen die AGBs, man wäre Vertragsbrüchig, das ist nicht illegal!
 
Stop Stop Stop.

Ich hab das bisher so in Erfahrung gebracht, das wenn man erst nach dem Kauf die AGB`s Bestätigen muss, sind diese nicht wirksam, bzw schwebend wirksam.
Also ohne Rechtlichen Grund; Blizzard könnte sich nicht auf diese beziehen.


Gut, es entzieht sich nun meiner Kenntniss ob es ein Gesetz in Deutschland bzw der EU gibt, das den Item/Gold Ver-/Kauf verbietet.

Hoffe wir verwirren nun die leute nicht noch mehr ^^
 
Stop Stop Stop.

Ich hab das bisher so in Erfahrung gebracht, das wenn man erst nach dem Kauf die AGB`s Bestätigen muss, sind diese nicht wirksam, bzw schwebend wirksam.
Also ohne Rechtlichen Grund; Blizzard könnte sich nicht auf diese beziehen.
Gut, es entzieht sich nun meiner Kenntniss ob es ein Gesetz in Deutschland bzw der EU gibt, das den Item/Gold Ver-/Kauf verbietet.

Hoffe wir verwirren nun die leute nicht noch mehr ^^

Wieso Stop? Es ist nicht illegal, jetzt kann gerne ein Stop kommen.

Nein, es gibt ein solches Gesetz nicht.

Ob die AGBs standhalten, müßte ein Gericht entscheiden, zu sagen es ist überraschend, weil sie nicht auf der Packung stehen, reicht sicherlich allein nicht aus, denn man kann sie ja einsehen. Möglich wäre es, nur darauf verlassen würde ich mich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wer meint sich Gold kaufen zu müssen kanns meinetwegen machen geht mir eigtl am arsch vorbei.
Arena Items und Raid Items bekommt er davon auch nicht mehr und skill auch nicht von daher...
 
Ein, wie ich finde, äußerst interessanter Fall wurde mir heute per Mail zugesandt. Folgendes war passiert: Spieler XY wurde der Account von Blizzard mit der Begründung "Störung der Serverökonomie" gesperrt. Spieler XY schaltete nun seinen Anwalt ein, der Blizzards AGBs auseinander nahm, was am Ende zur Folge hatte, dass Blizzard den Account wieder freigeben musste. In meinen Augen ein weiteres Beispiel zum Thema "Blizzards AGBs/EULA sind nach deutschem Recht nicht zu halten". Ich gehe davon aus, dass dies gerade für die Zukunft kein Einzelfall sein wird.

Besonders interessant ist hierbei das Schreiben des Anwalts, welcher Blizzards AGBs juristisch zerpflückt. Lest Euch den Text selbst mal unter 'Weiterlesen' durch.


"1. Der Sachverhalt unterliegt gemäß Art. 29 Abs. 2 EG BGB deutschem Recht. Unser Mandant ist Verbraucher. Eine Rechtswahl wurde nicht getroffen.

2. Das deutsche Recht kennt kein Rechtsinstitut, welches einer „Sperrung“ des Accounts gleichkommt. Die so genannte Sperrung ist daher als außerordentliche Kündigung des Accountvertrages zu verstehen. Ein wichtiger Grund, welcher eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen würde, liegt nicht vor. Damit ist die Kündigung unwirksam. Unserem Mandanten steht also der ungehinderte Zugang zu seinem Account sowie die Gutschrift der unberechtigten Sperrzeiten weiterhin zu.

Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, liegt ein die außerordentliche Kündigung rechtfertigender wichtiger Grund nur dann vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände nicht zumutbar ist. Vom Vorliegen eines nach den gesetzlichen Maßstäben wichtigen Grundes ist nicht auszugehen. Dies gilt insbesondere, weil der Online-Handel mit virtuellen Gegenständen aus ihrem Spiel, insbesondere mit so genanntem „Gold“, in großem Umfang betrieben und von Ihnen geduldet wird.

Auch aus Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt sich aufgrund des vorgeworfenen Verstoßes kein Recht zur außerordentlichen Kündigung.

a) Das in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auferlegte Verbot des Ver-kaufs von virtuellen Gegenständen aus dem Spiel ist unwirksam. Selbst wenn unser Mandant also virtuelle Gegenstände aus dem Spiel real gekauft hätte, läge hierin kein Verstoß gegen Spielregeln, aus dem sich ein Recht zur außerordentlichen Kündigung herleiten ließe.

- Die entsprechenden Klauseln in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gemäß § 305c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nicht wirksam in den Vertrag einbezogen worden. Das Verbot der Veräußerung der virtuellen Goldstücke weicht – urheberrechtliche Schutzfähigkeit unterstellt – von der gesetzlichen Regelung des § 17 Abs. 2 Urhebergesetz (UrhG) ab. Bereits hier-aus ergibt sich der überraschende Charakter der Klausel Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Davon abgesehen ist das Verkaufsverbot von Spielgegenständen unter Zugrundelegung allgemeiner Maßstäbe absolut unüblich. Eine Notwendigkeit für das Veräußerungsverbot ergibt sich auch nicht aus dem Charakter des Spiels, zumal das Gold innerhalb des Spiels virtuell verschenkt werden darf. Gerade unter Berücksichtigung der Eigenheiten des Spieles ist der Ursprung der – notwendigerweise in der realen Welt liegenden – Motivation für die Übertragung des virtuellen Goldes irrelevant.

- Unter Berücksichtigung der Abweichung von der materiellen Rechtslage (§ 17 Abs. 2 UrhG) ist das Verbot des Handels mit den virtuellen Gegenständen des Spieles darüber hinaus wegen unangemessener Benachteiligung der Spieler unwirksam, § 307 BGB.

b) Selbst wenn man jedoch von der Wirksamkeit Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgehen wollte, läge ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung nicht vor.

Gemäß Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Sie Ihre vertraglichen Gegenrechte und Sanktionsmöglichkeiten gegen Accountinhaber ausdrücklich dem Verhältnismäßigkeitsprinzip unterworfen. In Ihren Bestimmungen zum Punkt „Accountstrafen“ ist die Rede von einer so genannten Straf-„Pyramide“. Die Accountschließung als die schwerste Strafe soll nur angewandt werden bei Spielern „… die nicht imstande sind, unsere Grundsätze zu befolgen …“. Ob bei einem Spieler tatsächlich eine solche Unfähigkeit zur Befolgung der Spielregeln vorhanden ist, kann nur beurteilt werden, wenn der Spieler trotz vorheriger Verwarnung weiterhin gegen Spielregeln verstößt. Vor einer Accountschließung ist damit eine Verwarnung stets erforderlich. Etwas anderes kann nur bei außerordentlich schweren Verstößen gelten.

Während Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausnahmsweise für eine Accountübertragung als Sanktion die Schließung in Aussicht stellen und diese damit als außerordentlich schweren Verstoß qualifizieren (unter Punkt I.E), fehlt eine solche Regelung für den Verkauf von virtuellen Gegenständen aus dem Spiel.

Die außerordentliche Kündigung hätte damit in jedem Fall eine vorherige Verwarnung vorausgesetzt. In Ermangelung einer solchen ist die Kündigung unwirksam."

Weil hier öfter gefragt wurde ob man Blizzard verklagen kann...

Werden mehr oder weniger dumm geguckt haben als die das damals gelesen haben
happy.gif


Quelle: wowszene.de
 
Seid ihr *** oder so ? Vonwegen illegal.. Verboten von blizz Ja aber NICHT illegal,steckt das in eure verdammten birnen rein noobs...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Seid ihr *** oder so ? Vonwegen illegal.. Verboten von blizz Ja aber NICHT illegal,steckt das in eure verdammten birnen rein noobs...

Haben Deine Eltern Dir keine vernünftigen Umgangsformen beigebracht? Was manche Leute sich raus nehmen ist echt nicht mehr zu fassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieso sollte ich vernünftig mit euch reden ? Wenn ihr nicht versteht was das wor illegal bedeutet?Ihr könnt mich sonstwo lecken,capiche?
 
Es ist verboten, hab aber gehört, dass blizzard selber wowgold in ebay anbietet um mehr vom spiel zu profitieren.
 
Wieso sollte ich vernünftig mit euch reden ? Wenn ihr nicht versteht was das wor illegal bedeutet?Ihr könnt mich sonstwo lecken,capiche?


omfg...gehts du arbeiten?? Wenn ja...redest du mit deinem Chef auch so wenn er etwas sagt was dir nicht passt/deiner Meinung nicht entspricht oder deiner Meinung nach FALSCH ist...??...arbeite an deiner Ausdrucksweise...man man man....
hmmm.gif
..und mal was ganz anderes was hat das wort noob damit zu tun....?

Zurück zum Thema und zu ebay und blizzard...ich denke eher das sie dort Gold anbieten um herrauszufinden wer mit welchem acc. Gold kauft um ihn dann zu bannen...wäre fies...aber wer solls ihnen nachweisen???
wink.gif



lg
 
Ja,wenn mir jemand gewaltig aufn piss geht wie du gerade

Naja, ausser Deinen 3 Beiträgen die nicht zum Thema gehören hast Du zur Diskussion noch nichts beigetragen also gib es einfach dran statt ständig beleidigend zu werden
wink.gif


Zurück zum Thema und zu ebay und blizzard...ich denke eher das sie dort Gold anbieten um herrauszufinden wer mit welchem acc. Gold kauft um ihn dann zu bannen...wäre fies...aber wer solls ihnen nachweisen???
wink.gif

lg

Kann ich mir nicht so ganz vorstellen. Blizzard würde sich damit doch nur selber ins Fleisch schneiden, wenn die Accounts dann gebannt würden. Es würden doch Einnahmen verloren gehen.
 
Zurück