Ich bin 17 sie ist 20

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Aromat05

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Guten Abend,

Ich hab eine Freundin die ist 20 jahre alt wir sind schon 1/5 jahr zusammen nun wollte ich fragen ob ich von Rechtlicher Sicht zu ihr Ziehen kann?

ob es da probleme gibt? weil ich ja noch keine 18 Bin!

meine Eltern sind einverstanden!


mfg Aromat!
 
Wenn deine Eltern einverstanden sind gibts da keine Probleme; rechtlich jedenfalls nicht.
 
Jo darfst du ...Wenn die Eltern dagegen wären ...könnten sie halt per Vollmacht (Da sie ja die Erziehungsberechtigten sind)..ein Verbot erlassen.
 
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da du noch keine 18 bist müsste der tatbestand der sexuellen verführung minderjähriger gegeben sein..aber am besten kann dir bei sowas ein anwalt bzw ein Jura Forum da eher weiter helfen als ein Gamer Forum mit vielen Hobby Juristen & jede menger Halbwissen...wie gesagt i denke das dies zutreffen sollte wie des genau aussieht keine ahnung
 
Darf ich dir nen Tipp geben; Zieh zu niemanden mit dem du nicht 5 Jahre zusammen warst.
 
Darf ich dir nen Tipp geben; Zieh zu niemanden mit dem du nicht 5 Jahre zusammen warst.

hmm wenn ich das so gemacht hätte..wäre ich jetzt net seit 3 jahren glücklich inner festen beziehung und wär kein stolzer vater^^
 
vor allem bin ich schon zu ihr gezogen da kannte ich sie persönlich noch net^^

lange geschichte und is nachher in meinem blog nach zulesen wenn wer will^^
 
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1/5 Jahr zusammen und direkt zu ihr ziehen .... man man man ... stumpfsinnige Ideen hat die Jugend heutzutage...
sleep.gif
 
..ich hab solche Gedanken nicht im Koppe^^

Nunja, du solltest nix überstürzen. ich finde 1/5 Jahr is ne Beschönigung von dem, wie lange du sie jezz wirklich kennst. Sind ja bissle mehr als 2 Monate, wird das schon als ne lange Beziehung betrachtet O.o?

Ich denk du solltest da vllt nochn bissle warten. Und mit ein bissle, mein ich nicht ne woche oder 2.
 
Eventuell meint er mit 1/5 Jahre ===> 1,5 Jahre
 
Stand das 1/5 am Anfang auch? Kann auch 1 Jahr von 5 Jahren sein wegen..

"Darf ich dir nen Tipp geben; Zieh zu niemanden mit dem du nicht 5 Jahre zusammen warst.
"

oderso...
 
da du noch keine 18 bist müsste der tatbestand der sexuellen verführung minderjähriger gegeben sein..aber am besten kann dir bei sowas ein anwalt bzw ein Jura Forum da eher weiter helfen als ein Gamer Forum mit vielen Hobby Juristen & jede menger Halbwissen...wie gesagt i denke das dies zutreffen sollte wie des genau aussieht keine ahnung

Nein, das stimmt so nicht. Laut § 182 StGB gilt der Tatbestand der Verführung Minderjähriger nur dann, wenn es sich dabei um eine sexuelle Beziehung zwischen einem Erwachsenen und einem Kind unter 16 Jahren handelt. Da der TE aber bereits 17 ist, ist rein rechtlich gesehen nichts dagegen einzuwenden, dass er eine ältere Freundin hat. Im Hinblick auf die gemeinsame Wohnung bedarf es meines Wissens aber die Zustimmung der Eltern. Ganz abgesehen davon, dass der TE in vertraglichen Dingen von seiner Partnerin abhängig ist, weil er als Minderjähriger noch nicht voll geschäftsfähig ist.

Trotzdem solltest du dir das ganze gut überlegen. Nur weil deine Freundin älter ist, heißt das nicht, dass sie sich deshalb auch um dich und den Haushalt zu kümmern hat. Eine solche Entscheidung sollte nicht vorschnell getroffen werden, denn meiner Meinung nach ist ein 17-jähriger noch nicht dazu in der Lage, alleine einen Haushalt zu führen. Und wenn deine Freundin sich dann um alle Belange alleine kümmern muss, wird der Traum von der gemeinsamen Wohnung ganz schnell zum Alptraum. Ganz abgesehen davon, dass eine solche Idee auch immer eine Frage der finanziellen Organisation ist.
 
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level 17 menschen-paladin mit level 20 troll-priesterin zusammenziehn? mmmh weiss nich ob das geht.... kommt drauf wie ihr euqipt seit.
 
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