shadow24
Welt-Boss
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Die nächsthöhere Instanz wär mein ich der Bundesgerichtshof !?
Es geht auch nicht um die Höhe des Schadens, ob nun 30 Cent oder 300 Euro. Es geht um das Vertrauensverhältnis. Woher weiß der Arbeitgeber, ob sie das nicht schon seit Jahren so macht und jetzt erst erwischt wurde!?
Andrerseits sieht es in diesem Fall auch danach aus, als ob der Arbeitgeber eine "ungemütliche" Arbeitnehmerin loswerden wolle (die seit 31 Jahren in dem Betrieb arbeitete...)
In dem Fall mit der MCDonalds Verkäuferin würde ich sagen, dass ihr nichts passiert, weil sowas nicht vorsätzlich oder fahrlässig passiert. Solche Ungenauigkeiten in der Kassenführung gibts es bestimmt in jedem Betrieb, wo Menschen Geld verwalten.
Ob du (TE) da eine Straftat begehst, ist ähnlich schwierig. Man müßte dir beweisen, dass du in dem Moment, als du das Wechselgeld bekamst, das nachgezählt und den Fehler bemerkt hast, und trotzdem nichts gesagt und das Geld "vorsätzlich" eingesteckt hast. Wenn man es erst später merkt ist es wieder was anderes. Man kann ja auch nicht hingehen und behaupten, man habe grad zuhause beim zählen des Wechselgeldes bemerkt, dass man 5 Euro zuwenig zurück bekommen habe. Dann bekommt man nur als Antwort "Das müssen sie schon sofort kontrollieren und beanstanden, jetzt kann ich da nichts mehr machen..."
ich seh das ganz ähnlich...nur ist die nächste Instanz das Oberlandesgericht,aber in Zivilsachen ist die Berufung vom Landgericht zum Oberlandesgericht im Allgemeinen nur dann zulässig, wenn die unterlegene Partei den Prozess in Höhe von mehr als EURO 600 verloren oder das Landgericht die Berufung zugelassen hat.
danach wäre der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die nächste Instanz...
Man könnte durchaus den Tatbestand des Betruges daraus erkennen(Betrug lt Strafgesetzbuch1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft).
auf jeden Fall würde der Fall wegen Nichtigkeit überhaupt nicht zur Anklage kommen,aber ich spreche Verkäufer/innen darauf an wenn sie mir falsches Wechselgeld gegeben haben.ich mein diejenigen stehen ja nicht für das Riesenunternehmen McDoof da,sondern leben vlt von diesen mickrigen Bezügen,welche sie dort erarbeiten und wenn ihnen das ggf vom Gehalt abgezogen wird find ich das einfach schlecht wenn man da 3,5 oder 10 Euro einfach einsteckt und sagt:das juckt doch McDonald gar nicht wenn die ein paar Euro weniger in der Kasse haben...denen nicht,aber der Mitarbeiterin unter Umständen schon.und Feler machen wir alle mal...