Arnorns
Rare-Mob
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Ok, offensichtlich kam NICHT an was ich meine.
Mir ging es, wie im Zitat hervorgehoben, um den Begriff: wegen guter Führung.
Sich an einem Kind zu vergehen, ist in höchstem Maße unmenschlich. Es ging hier um die Beschreibung wie sich so jemand in anderen Bereichen seines Lebens gibt. Einkaufen gehen, mit den Nachbarn reden...sowas eben.
Es war in keinster Weise gemeint, das ich so jemanden tatsächlich als Menschen bezeichne, denn hier stimme ich mit einem großen Teil meiner Vorposter überein: das SIND KEINE Menschen und ich hätte weiß Gott nichts dagegen wenn für ein derartiges Vergehen Folter und Todesstrafe wieder auf den Plan rücken.
Gab mal eine Frau, die dem Vergewaltiger ihrer kleinen Tochter das Gesicht mit nem Lötkolben bearbeitet hat. Hat ihm irgendwas wie Kinderschänder oder so in die Stirn eingebrannt. DAS ist gerecht. Sie wurde natürlich verurteilt. *Ironie an* Ein Hoch auf die Rechtsprechung *Ironie aus*
Denke mal das war jetzt weit deutlicher.
herrgott was bin ich froh das solche stammtisch-möchtegernrichter nie etwas zur rechtsprechung zu sagen haben werden...
elementarer grundsatz der menschenwürde ist, das man sie keinem absprechen kann, egal was auch immer er getan hat.
zweitens hat jeder mensch ein recht auf unversehrtes leben, ob das nun hinter gittern stattfindet oder nicht hat nichts zu sagen. KEIN vergehen rechtfertigt folter oder die todesstrafe.
und betreffend der frau, dieser "großen heldin der lynchjustiz": wenn ich george w. bush "kriegstreiber" auf die stirn brenne, werde ich dann nich wegen körperverletzung verurteilt? eben doch. und gleiches trifft auch auf das von dir genannte beispiel zu. auch wenn die tat vielleicht für den ein oder andern stammtischbruder eine "gute" tat gewesen sein mag, eine straftat ist es dennoch.