Adler_Auge
Dungeon-Boss
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http://www.cannabislegal.de/recht/recht.htm
Lest euch das mal bitte durch, insofern ihr es noch nicht kennt. Kiffen gilt unter die Rubrik "Selbstkörper-schädigung" und wird somit geduldet. Desweiteren sind in z.B. Hessen 6 G legal, alos der besitz von bis zu 6 Gramm (ich vermute erst ab 18 aber dazu steht doch nichts). Joa also wenn man am WE rum läuft mit 6g und dann kiffed und die Polizei kommt, dürfen die nichts machen !?
Weil ja beide Punkte Legal sind.
Kann man dieser Seite glauben schenken, ist es wirklich so ?
MFG
Lest euch das mal bitte durch, insofern ihr es noch nicht kennt. Kiffen gilt unter die Rubrik "Selbstkörper-schädigung" und wird somit geduldet. Desweiteren sind in z.B. Hessen 6 G legal, alos der besitz von bis zu 6 Gramm (ich vermute erst ab 18 aber dazu steht doch nichts). Joa also wenn man am WE rum läuft mit 6g und dann kiffed und die Polizei kommt, dürfen die nichts machen !?
Weil ja beide Punkte Legal sind.
Kann man dieser Seite glauben schenken, ist es wirklich so ?
MFG