Jahrespass ist widerrufbar!

Fyralon

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Ich will hier kein Faß aufmachen oder Streit anzetteln.Mein Thread soll also lediglich zur Info! dienen für Leute die wie ich,den Jahrespass kündigen wollten.Bisher war das nicht möglich obwohl nicht rechtens.Angeblich durch technische Schwierigkeiten.



Nach langem hin und her mit meinem Anwalt und Blizzard bzw Vivendi ist nun klar das sie das Widerrufsrecht aktzeptieren müssen!Fehlende Widerrufsbelehrung etc seien nicht zulässig.Laut Blizzard entschduldigen sie sich,haben meine Jahrespass Kündigung angenommen und für mich ist die Sache damit weitestgehend erledigt.

Ich würde gern mein Anwaltschreiben und das von Blizz hier "ablichten" habe allerdings keinen Scanner und müsste natürlich zuvor Vertrauliche Daten entfernen bzw unkenntlich machen.


Fakt ist,wer den Jahrespass gekündigt hatte und dennoch weiter abgebucht wird,muss sich per Ticket übers B-Net an den Kundensuport wenden,diese auf den bereits! ausgesprochenen Widerruf hinweisen und kommen so aus dem Jahrespass raus.





Mfg
 
Die Frage die sich mir da stellt: "Warum hast du das Abo erst eröffnet wenn du 1 Jahr nicht gebunden sein möchtest?".

Du bist ein Vertragsverhältnis eingegangen mit einer Laufzeit von 1 Jahr. Das sollte jedem bewußt sein wenn er/sie sich anmeldet dafür. Finde es daher schon merkwürdig. Auf der anderen Seite sind Verträge eigentlich von beiden Seiten verbindlich.
Ausnahmen bzw. vorsätzliche nicht genannte Benachteiligungen mal außen vor gelassen.
 
Trotzdem darf er doch seinen Vertrag wiederrufen oder nicht? Solange er sich an die Fristen hält wäre das durchaus möglich und rechtens.
Wenn du allerdings nach der Frist kündigst musste weiterzahlen.

Ich würde nur nicht wegen 140 Euro oder so zum Anwalt gehen. =)
 
Die Frage die sich mir da stellt: "Warum hast du das Abo erst eröffnet wenn du 1 Jahr nicht gebunden sein möchtest?".

Du bist ein Vertragsverhältnis eingegangen mit einer Laufzeit von 1 Jahr. Das sollte jedem bewußt sein wenn er/sie sich anmeldet dafür. Finde es daher schon merkwürdig. Auf der anderen Seite sind Verträge eigentlich von beiden Seiten verbindlich.
Ausnahmen bzw. vorsätzliche nicht genannte Benachteiligungen mal außen vor gelassen.



Die Frage ist die-warum schliessen tagtäglich Menschen "Knebbelverträge" wegen Handies ab und kündigen sie dann dennoch wieder?

Verträge sind bindend wenn man die Widerrufsfrist überschritten hat die normalerweise 14 Tage beträgt,wegen fehlender Widerrufsbelehrung und wegen fehlender Widerrufsmöglichkeit,laut meinem Anwalt,in diesem Fall sogar bis zu einem Jahr.



Ich hatte den Jahrespass abgeschlossen,gegen meine Überzeugung,wegen Freunde,Gilde und auch wegen meiner Frau.Als ich darüber geschlafen hatte war mir klar das es für mich unerheblich ist was andere (Freunde etc) darüber denken und ich mich nicht für ein Jahr binden lassen möchte.
 
Trotzdem darf er doch seinen Vertrag wiederrufen oder nicht? Solange er sich an die Fristen hält wäre das durchaus möglich und rechtens.
Wenn du allerdings nach der Frist kündigst musste weiterzahlen.

Ich würde nur nicht wegen 140 Euro oder so zum Anwalt gehen. =)



Musste ich leider in diesem Fall weil Blizzard gar nicht reagiert bzw ich zur Antwort bekam "Der Vertrag ist nicht Kündbar,sie sind daran rechtlich gebunden".Ich habe die Anwaltskosten auch nicht tragen müssen da diese Infos wissentlich oder unwissentlich falsch waren.
 
blöde frage aber war der Anwalt jetzt net teurer als die ca. 140€ in WoW?
2. Denk dran das dass nicht bei jedem Vertrag geht, bei vielen verträgen hat man entweder eine Kündigungsfrist oder aber man kann den Vertrag erst zum ende hin Kündigen!
 
Die Frage ist die-warum schliessen tagtäglich Menschen "Knebbelverträge" wegen Handies ab und kündigen sie dann dennoch wieder?

Das frag ich mich auch immer wieder.

Ich hatte den Jahrespass abgeschlossen,gegen meine Überzeugung,wegen Freunde,Gilde und auch wegen meiner Frau.Als ich darüber geschlafen hatte war mir klar das es für mich unerheblich ist was andere (Freunde etc) darüber denken und ich mich nicht für ein Jahr binden lassen möchte.

Verträge abschließen aus Solidarität heraus ist wohl kaum etwas Gutes. Und im letzten Abschnitt sagst du es ja selber. Du warst eigentlich dagegen dich längerfristig zu binden und hast es dennoch gemacht. Daher sollte man sich sowas immer gut überlegen. Viele sehen in den meisten Fällen nur den Anreiz (in Form von "Geschenken") und schließen unüberlegt ab. Daher auch passend: "Drum prüfe wer sich ewig bindet."
 
blöde frage aber war der Anwalt jetzt net teurer als die ca. 140€ in WoW?
2. Denk dran das dass nicht bei jedem Vertrag geht, bei vielen verträgen hat man entweder eine Kündigungsfrist oder aber man kann den Vertrag erst zum ende hin Kündigen!


Ich antworte dir mit einem Zitat von mir oben aus dem Posting

Ich habe die Anwaltskosten auch nicht tragen müssen da diese Infos wissentlich
oder unwissentlich falsch waren.



Verträge abschließen aus Solidarität heraus ist wohl kaum etwas Gutes. Und im
letzten Abschnitt sagst du es ja selber. Du warst eigentlich dagegen dich
längerfristig zu binden und hast es dennoch gemacht. Daher sollte man sich sowas
immer gut überlegen. Viele sehen in den meisten Fällen nur den Anreiz (in Form
von "Geschenken") und schließen unüberlegt ab. Daher auch passend: "Drum prüfe
wer sich ewig bindet."


Genau.Ich wollte mir D3 holen und dann bekam ich zu hören "Überleg mal,das bekommste obendrauf!".Das kam noch hinzu.Dabei kann ich es mir völlig unverbindlich im Laden holen.Ich hab mich eben verleiten lassen.Wobei ich eigentlich nie gedacht hätte das ich mich durch Freunde etc bequasseln lassen würde
 
Ich finde die Information des Threaderstellers sehr fair, obwohl ich selbst nicht davon betroffen bin, da für mich Blizzard längst erledigt ist.

Diese Aktion "Jahrespass" ist meines Erachtens schon deshalb eine Art "Bauernfängerei" bzw. eine Geschäftsmethode jenseits des guten Geschmacks, da zum Zeitpunkt der Aktion längst nicht sicher war, wann Diablo 3 erscheint und auch nicht, wann das neue WoW-Addon erscheint.

Hier wurden viele Kunden über den Tisch gezogen, da Produkte in Aussicht gestellt wurden, die vielleicht erst in einem halben Jahr oder später erscheinen werden.

Mir zeigt dies, dass Blizzard sich längst abgewandt hat von ihrer ehemaligen Philosophie, gute Spiele zu programmieren und ihre Energie immer mehr darauf verwenden, Kunden abzuzocken, sei es durch sinnlose Pets für "nur" noch 10 bis 20 Euro oder Gebühren für Servertransfers, welche andere umsonst anbieten oder eben durch o. g. Jahrespassaktion.

Gruß

Gfreeman
 
Ich finde die Information des Threaderstellers sehr fair, obwohl ich selbst nicht davon betroffen bin, da für mich Blizzard längst erledigt ist.

Diese Aktion "Jahrespass" ist meines Erachtens schon deshalb eine Art "Bauernfängerei" bzw. eine Geschäftsmethode jenseits des guten Geschmacks, da zum Zeitpunkt der Aktion längst nicht sicher war, wann Diablo 3 erscheint und auch nicht, wann das neue WoW-Addon erscheint.

Hier wurden viele Kunden über den Tisch gezogen, da Produkte in Aussicht gestellt wurden, die vielleicht erst in einem halben Jahr oder später erscheinen werden.

Mir zeigt dies, dass Blizzard sich längst abgewandt hat von ihrer ehemaligen Philosophie, gute Spiele zu programmieren und ihre Energie immer mehr darauf verwenden, Kunden abzuzocken, sei es durch sinnlose Pets für "nur" noch 10 bis 20 Euro oder Gebühren für Servertransfers, welche andere umsonst anbieten oder eben durch o. g. Jahrespassaktion.

Gruß

Gfreeman

Also sry aber wer nen Jahrespass abschließt sollt imho mit der Firma Blizzard schon etwas vertraut sein und wenn die Firma Blizzard jemandem etwas "schenkt" sollten doch alle Alarmglocken angehen oder ?
 
Ich finde die Information des Threaderstellers sehr fair, obwohl ich selbst nicht davon betroffen bin, da für mich Blizzard längst erledigt ist.

Diese Aktion "Jahrespass" ist meines Erachtens schon deshalb eine Art "Bauernfängerei" bzw. eine Geschäftsmethode jenseits des guten Geschmacks, da zum Zeitpunkt der Aktion längst nicht sicher war, wann Diablo 3 erscheint und auch nicht, wann das neue WoW-Addon erscheint.

Hier wurden viele Kunden über den Tisch gezogen, da Produkte in Aussicht gestellt wurden, die vielleicht erst in einem halben Jahr oder später erscheinen werden.

Mir zeigt dies, dass Blizzard sich längst abgewandt hat von ihrer ehemaligen Philosophie, gute Spiele zu programmieren und ihre Energie immer mehr darauf verwenden, Kunden abzuzocken, sei es durch sinnlose Pets für "nur" noch 10 bis 20 Euro oder Gebühren für Servertransfers, welche andere umsonst anbieten oder eben durch o. g. Jahrespassaktion.

Gruß

Gfreeman

"Über den Tisch gezogen"?

Wo wurde denn gesagt:

"Das was hier als Goodie zum Abo dazukommt, darauf habt ihr sofort Zugriff"?

für mich löas sich das eher so:

"Ihr schließt einen Einjahresvertrag ab, dafür bekommt ihr, sobald es die Dinger gibt, Diablo 3 umsonst und Zugang zu Beta des nächsten Addons"

Das stand nichts davon, dass dies in dem Jahr passieren müsse

Also bitte Vorsicht mit Unterstellungen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich finds zwar auch übertrieben, zum Anwalt zu gehen. Aber der TE hat seine Gründe dargelegt und dass er sich hat überrumpeln lassen. Nicht die feine englische und manchmal muss man auch einfach mal für Fehler geradestehen, aber ich denke der Diskussion ist genüge getan. Danke für die Info, lieber TE, aber ich hoffe dennoch dass das Beispiel nicht Schule macht. Im Blizz-Forum gibt es auch schon Threads zu dem Thema und das wäre nur ein weiterer (reichlich sinnloser) Aufreger in dieser reizbaren und empfindsamen Community.
 
Ich finds zwar auch übertrieben, zum Anwalt zu gehen. Aber der TE hat seine Gründe dargelegt und dass er sich hat überrumpeln lassen. Nicht die feine englische und manchmal muss man auch einfach mal für Fehler geradestehen, aber ich denke der Diskussion ist genüge getan. Danke für die Info, lieber TE, aber ich hoffe dennoch dass das Beispiel nicht Schule macht. Im Blizz-Forum gibt es auch schon Threads zu dem Thema und das wäre nur ein weiterer (reichlich sinnloser) Aufreger in dieser reizbaren und empfindsamen Community.



Ich kann in dem offz.Forum nicht mehr posten da mein Abo ja nicht aktiv ist.Ich hätts da aber auch nicht gepostet wegen Flames und wahrscheinlich hätte man den thread gelöscht.Behaupte ich mal so.Hatte das auch nicht hier gepostet damit geflamed etc wird.Ich weiss das hast du auch nicht behauptet wollte das nur nochmals klarstellen,sondern nur als Info gedacht für die Leute die eigentlich widerrufen haben und bisher weiterzahlen weil Blizzard die Möglichkeit bisher nicht eingeräumt hatte.





Mfg
 
Aha ... erst einen Abovertrag abschließen und dann nicht nur das Abo kündigen, sondern direkt mit WoW aufhören ...

Wie weit sind wir in diesem Spiel nur gekommen, das rechtliche Schritte ergriffen werden, wenn man von einer Minute auf die Nächste so einen Rückschritt macht.
Erinnert mich an ein völlig überzeuges "ja, ich will" vorm Traualtar, wo ich dann nach der Hochzeitsnacht die Flitterwochen abblase und verschwinde ...
 
Also bevor ich die Entscheidung traf das Jahresabo (sofern man das so nennen mag) abzuschliessen habe ich meine Entscheidung abgewogen... für gut befunden und es schlicht getan.

Die Mitteilung des TE finde ich in so weit gut, als dass vielleicht noch andere genauso unüberlegt gehandelt haben - allerdings finde ich die Art und Weise doch etwas gewöhnungsbedürftig. Ich an Blizzards Stelle wäre, ich sage mal, not amused und würde mir überlegen, derartig einfache und für den Spieler gute und günstige Aktionen, nicht noch einmal so umzusetzen.
 
Aha ... erst einen Abovertrag abschließen und dann nicht nur das Abo kündigen, sondern direkt mit WoW aufhören ...

Wie weit sind wir in diesem Spiel nur gekommen, das rechtliche Schritte ergriffen werden, wenn man von einer Minute auf die Nächste so einen Rückschritt macht.

Wie weit sind wir nur gekommen, dss ein Bürger, die ihm vom Gesetz gegebenen Rechte, wahrnimmt.

Ich finde auch jetzt noch, dass dieses Jahresabo absolut durchsichtig und auch klar zu erkennen war, was man da abschließt.

Es geht um eine mangelnde Wiederrufsbelehrung (nach § 360 Abs. 1) und die Folgen daraus.

BGB schrieb:
(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, wenn dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss eine den Anforderungen des § 360 Abs. 1 entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt wird. [...]
(3) Die Widerrufsfrist beginnt, wenn dem Verbraucher eine den Anforderungen des § 360 Abs. 1 entsprechende Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform mitgeteilt worden ist. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt wird. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.
(4) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Diese Frist beginnt bei der Lieferung von Waren nicht vor deren Eingang beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht entsprechend den Anforderungen des § 360 Abs. 1 über sein Widerrufsrecht in Textform belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß Artikel 246 § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 Nr. 1 bis 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was meckert ihr eigentlich?

Diejenigen, die nicht kündigen wollen kündigen nicht und bleiben beim 1 Jahres Abbo.

Diejenigen, die beim Abschluss des Jahrespasses ein Fehler gemacht haben freuen sich über die Info und das Wissen, dass sie eben doch kündigen können.
Es kann ja trotzdem alles mögliche passieren: Unfall, Krankenhaus, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, etc.

Freut euch doch einfach dass es eben doch geht, völlig egal ob Ihr es für Euch nutzen wollt oder nicht.
Für die, die ihren 1 JahresVertrag halten gibt es doch keinen Nachteil...
 
Ist es nicht so, dass man beim Abschluss des Jahrespass freiwillig auf die Möglichkeit verzichtet hat, die laufenden Gebühren nicht mehr zu zahlen?

Der Jahrespass ist damit doch kein Abo im eigentlichen Sinne. Das Abo ist doch die wiederkehrende Bezahlung der monatlichen Gebühren, egal ob alle 1, 3 oder 6 Monate.
 
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