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Welt-Boss
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wobei fraglich ist ob dir all diese spiele auch "weggenommen" werden können.
Der TE hat schon auf Seite 1 auf meinen Post geantwortet das er die Anwaltskosten nicht tragen muss. Darüber hinaus ist er keinem Rechenschaft schuldig warum er sein Abo wieder kündigen wollte oder überhaupt abgeschlossen hat. Er hat lediglich gesagt das es ein Widerrufsrecht gibt (wie bei allem) und auch BLizzard dieses einhalten muss. Es war nicht deutlich erkennbar bei Abschluss und damit hat er Recht und nun auch vor Gericht Recht bekommen.
Blizzard hat es bisher als unkündbar deglariert aber das stimmt so einfach nicht.
Ich kann auch heute in nen Laden gehen und mir eine schicke Jacke kaufen (Wert ca 150€). Da ensteht ein Kaufvertrag genau wie beim abschliessen des Abos. Morgen habe ich keine Lust mehr auf die Jacke und bring sie einfach zurück. Jetzt ratet mal, ich bekomme meine 150€ zurück egal wie meine Begründung aussieht (nur sollte ihr Zustand noch "original" sein).
Ein abgeschlossener Vertrag behält seine gültigkeit wirklich erst nach Ablauf der Widerrufspflicht auf das gilt für alle Parteien.
wobei fraglich ist ob dir all diese spiele auch "weggenommen" werden können.
Die müssen einen aber trotzdem SC zocken lassen weil du dafür bezahlt hast und es ein mit monatlichen Gebühren nichts zu tun hat.
Man zahlt erstmal nur für WOW monatlich und BNET ansich ist kostenlos.
Würden die im Fall der Fälle tatächlich auch SC2 etc. blockieren würde ich auch mit nem Anwalt kommen. Die Titel wurden bezahlt und dann will icha uch spielen. =)
Hab ich wieder was gelernt bezüglich "Jacke" kaufen. Die meisten Händler sind aber Gott sei dank kulant. =)
und viel spaß dein anwalt zu bezahlen weil der kostet mehr wie die 156€ die du zahle hättest für den jahrespass
Cassiopheia
ann wird der Jahrespass (+ alle Extras) entfernt und der Account ist gesperrt bis du den Rückstand ausgeglichen hast. Also man ist den Jahrespass los. Weitere Konsequenzen seitens Blizzard gibt es nicht (lt offiziellem Forum). Da man aber entweder Konto- oder Kreditkartendaten hinterlegen musste und Blizzard sich das Geld selber holen darf.. müsste man erstmal dafür sorgen, dass diese leer sind (+ nicht überzogen werden können) oder halt eine Rücklastschrift veranlassen
Mein Gott, wie hier alle übertreiben und so tun als hätten sie in ihrem Leben noch nie übereilte Entscheidungen, Fehler etc. getroffen/gemacht.
Ich würde nur nicht wegen 140 Euro oder so zum Anwalt gehen. =)
Wenn sie so "nett" sind wie die emisten Handynetzanbieter, dann zahlst du alles was bis Vertragsende noch offen ist auf einmal
Ich glaube übrigens nicht, dass dann nur der WoW Account zu ist...
und auf meinem battle.net Account liegt etwas mehr als nur WoW
Auch hier zur Info:Ich habe jedes Spiel von Blizzard natürlich auf gleichem B-Net Account.Keines dieser Spiele ist gesperrt ebenso wie mein B-Net Account nicht gesperrt ist.Weshalb sollte er das auch?
Ich könnte,wollte ich,das Abo (nicht den Jahrespass das geht nicht mehr!) auch wieder öffnen da bei mir zu keiner Zeit Schulden,Verwarnungen oder dergleichen auf meinem Account stattgefunden haben.
Zur Erinnerung,ich habe lediglich einen Vertrag den ich ein paar stunden zuvor geschlossen hatte widerrufen.Keine Abbuchungen oder dergleichen gesperrt.
Mal eine Frage: Was wäre, wenn Blizzard sich entscheidet, das Projekt Diablo 3 aus marketingstrategischen Gründen noch 2 Jahre nach hinten zu verlegen? Wäre dann der Jahrespass immer noch rechtens? Es ist doch wohl nachvollziehbar, dass die meisten, welche den Jahrespass abschlossen, darauf hoffen, dass die Releases von Pandaria und Diablo 3 in greifbarer Nähe sind! Nach Ihrer Definition ist es durchaus normal, dass Blizzard hier sich nicht konkret festlegen muss. Dies zeigt mir schon, in welche Richtung Sie "ticken".
Eigentlich ging es in dem Post gar nicht um dich und deine Situation, sondern darum, was passieren würde, wenn man einem aufrechten Jahrespass einfach "den Saft" abdreht. Dein Vertrag wurde ja in beiderseitigem Einverständnis aufgelöst
Du wartest wohl zum ersten Mal in deinem Leben auf ein Spiel von Blizzard
Das Pferd ist wohl weg aber ich hab nen Rückstand auf meinem Account?Die beiden bsiher geleisteten Zahlungen wurden meinerseits nicht zurückgebucht!Wie kommst du darauf?
Das ist Unsinn. Und hat auch mit der Materie hier nichts zu tun.
Widerrufsrechte gibt es nach FERNabsatzregeln ... dass heisst Käufer und Verkäufer stehen sich net gegenüber. Die Rücknahme von im Laden gekauften Sachen wie deine Jacke ist reine Kulanz der Geschäfte und rechtlich nicht einforderbar.
i lold hard ... indem ihr hier son wind macht nur weil er mit gutem recht sein abo kuendigen wollte , verhaltet ihr euch doch eher wie kinder hier ...