Jahrespass ist widerrufbar!

Es kann ja trotzdem alles mögliche passieren: Unfall, Krankenhaus, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, etc.

Hatte man einen Grund (zB Änderung der persönl. Finanzlage) hat Blizzard auch ohne solche Schritte meist den Jahrespass entfernt sofern man sich an den Account- und Rechnungssupport gewandt hat.

Was ich nur bei dieses Threads erschreckend finde ist, wie viele Leute einfach den Vertrag abgeschlossen haben ohne auch nur mal drüber nachzudenken (zumindest ist das meistens der Inhalt der Jahresabo Threads, wenn auch nicht ganz so klar ausgedrückt). Ich hab darüber glaub ich um die 7 Tage nachgedacht... Ich kann nur noch den Kopf schütteln über die meistens Threads bzgl dieses Themas.
 
Nur aus interesse? welches honorar musst du deinem anwalt zahlen?
 
Dann wird der Jahrespass (+ alle Extras) entfernt und der Account ist gesperrt bis du den Rückstand ausgeglichen hast. Also man ist den Jahrespass los. Weitere Konsequenzen seitens Blizzard gibt es nicht (lt offiziellem Forum). Da man aber entweder Konto- oder Kreditkartendaten hinterlegen musste und Blizzard sich das Geld selber holen darf.. müsste man erstmal dafür sorgen, dass diese leer sind (+ nicht überzogen werden können) oder halt eine Rücklastschrift veranlassen.
 
Wie weit sind wir nur gekommen, dss ein Bürger, die ihm vom Gesetz gegebenen Rechte, wahrnimmt.



Es geht um eine mangelnde Wiederrufsbelehrung (nach § 360 Abs. 1) und die Folgen daraus.

Wollte nur mal kurz einwerfen, dass es sich hierbei um ein deutsches Gesetz handelt. Da gibt es sicherlich auch europaweite Richtlinien und Frankreich hat unter Garantie ebenfalls Gesetze für den Handel (das schließt Verträge meistens mit ein).
Es kommt immer drauf an wo der Vertragspartner sitzt.

Zu der Sache selbst: Am besten vorher DREIMAL überlegen ob man nen Vertrag abschließt oder nicht. Das gilt nicht nur für WoW.

Ist es nicht so, dass man beim Abschluss des Jahrespass freiwillig auf die Möglichkeit verzichtet hat, die laufenden Gebühren nicht mehr zu zahlen?

Der Jahrespass ist damit doch kein Abo im eigentlichen Sinne. Das Abo ist doch die wiederkehrende Bezahlung der monatlichen Gebühren, egal ob alle 1, 3 oder 6 Monate.
Den Jahrespass kann man monatlich bezahlen. Man ist bei Abschluss 12 Monate gebunden. Also im Prinzip nur ein zeitgebundenes Abo mit Goodies.
 
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Aha ... erst einen Abovertrag abschließen und dann nicht nur das Abo kündigen, sondern direkt mit WoW aufhören ...

Wie weit sind wir in diesem Spiel nur gekommen, das rechtliche Schritte ergriffen werden, wenn man von einer Minute auf die Nächste so einen Rückschritt macht.
Erinnert mich an ein völlig überzeuges "ja, ich will" vorm Traualtar, wo ich dann nach der Hochzeitsnacht die Flitterwochen abblase und verschwinde ...

da machste deinem namen aber alle ehre ... wieso sich hier einige aufregen dass er sein abo gekuendigt hat versteh ich nicht ...es ist sein gutes recht ...basta
und selbst das mit der hochzeit zu tun waere dein gutes recht sofern du auch die scheidung und co in kauf nimmst , und da wirste wahrscheinlich mehr bluten als bei blizz ... und ich wette so ne geschichte is auch schon passiert....

alles in allem is es ein bissl uebertrieben wegen 140 euro , aber da er selbst keine kosten fuer die aktion tragen musste oder es einem wert ist wieso nicht ?
die aktionen von blizzard werden eh immer "bescheuerter" in meinen augen ... d3 zig mal verschoben , die contents werden immer oeder , .... mein account is vor 1 woche ausgelaufen und wird in den naechsten 4 wochen auch net mehr aktiviert ... und wenn mein gamer pc wieder funktioniert werde ich wahrscheinlich swtor anfangen und durchspielen
 
Wollte nur mal kurz einwerfen, dass es sich hierbei um ein deutsches Gesetz handelt. Da gibt es sicherlich auch europaweite Richtlinien und Frankreich hat unter Garantie ebenfalls Gesetze für den Handel (das schließt Verträge meistens mit ein).
Es kommt immer drauf an wo der Vertragspartner sitzt.

Zu der Sache selbst: Am besten vorher DREIMAL überlegen ob man nen Vertrag abschließt oder nicht. Das gilt nicht nur für WoW.


Den Jahrespass kann man monatlich bezahlen. Man ist bei Abschluss 12 Monate gebunden. Also im Prinzip nur ein zeitgebundenes Abo mit Goodies.

Es gibt in der Tat eine EU-Verordnung. Nach der Rom I-VO ist das Recht des Staates anwendbar, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Art. 6 Abs. 1 Rom I-VO). Es kommt also (mit wenigen Ausnahmen) deutsches Recht zur Anwendung, wenn wir hier der Verbraucher in Deutschland lebt, so dass der Hinweis auf deutsches Recht völlig in Ordnung geht.

Ich kann auch nicht verstehen, dass sich hier einige wegen der Kündigung so aufregen, denn:
1. ist es doch sein gutes Recht
2. musste er für den Anwalt nichts zahlen
 
Was passiert eigentlich wenn die Zahlung an Blizzard gestoppt wird?

Dann dürfte die Leistung seitens Blizzard gestoppt werden...+ alle "Vergünstigungen" sind auch weg (auch wenn zu einem späteren Zeitpunkt wieder das Abo aufgenommen wird, sofern sich der Account wieder aufmachen "lässt")
 
Erstaunlich, dass eine so grosse Firma wiedereinmal Fehler, hier das Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzrecht, baut. Jeder kleiner ebay Shopper bekommt das hin. Mag nervig sein für Blizz sich auf 20 länderspezifische Rechtssysteme einstellen zu müssen, aber das sollte eine so grosse Firma doch gebacken bekommen.


 
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und viel spaß dein anwalt zu bezahlen weil der kostet mehr wie die 156€ die du zahle hättest für den jahrespass

Der TE hat schon auf Seite 1 auf meinen Post geantwortet das er die Anwaltskosten nicht tragen muss. Darüber hinaus ist er keinem Rechenschaft schuldig warum er sein Abo wieder kündigen wollte oder überhaupt abgeschlossen hat. Er hat lediglich gesagt das es ein Widerrufsrecht gibt (wie bei allem) und auch BLizzard dieses einhalten muss. Es war nicht deutlich erkennbar bei Abschluss und damit hat er Recht und nun auch vor Gericht Recht bekommen.
Blizzard hat es bisher als unkündbar deglariert aber das stimmt so einfach nicht.

Ich kann auch heute in nen Laden gehen und mir eine schicke Jacke kaufen (Wert ca 150€). Da ensteht ein Kaufvertrag genau wie beim abschliessen des Abos. Morgen habe ich keine Lust mehr auf die Jacke und bring sie einfach zurück. Jetzt ratet mal, ich bekomme meine 150€ zurück egal wie meine Begründung aussieht (nur sollte ihr Zustand noch "original" sein).

Ein abgeschlossener Vertrag behält seine gültigkeit wirklich erst nach Ablauf der Widerrufspflicht auf das gilt für alle Parteien.
 
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Er hat lediglich gesagt das es ein Widerrufsrecht gibt (wie bei allem) und auch BLizzard dieses einhalten muss. Es war nicht deutlich erkennbar bei Abschluss und damit hat er Recht und nun auch vor Gericht Recht bekommen.

Wer sagte etwas von "Gericht"?

Da ging es wohl eher um Anwaltskorrespondenz
 
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Ich kann auch heute in nen Laden gehen und mir eine schicke Jacke kaufen (Wert ca 150€). Da ensteht ein Kaufvertrag genau wie beim abschliessen des Abos. Morgen habe ich keine Lust mehr auf die Jacke und bring sie einfach zurück. Jetzt ratet mal, ich bekomme meine 150€ zurück egal wie meine Begründung aussieht (nur sollte ihr Zustand noch "original" sein).
Ein abgeschlossener Vertrag behält seine gültigkeit wirklich erst nach Ablauf der Widerrufspflicht auf das gilt für alle Parteien.

Das ist Unsinn. Und hat auch mit der Materie hier nichts zu tun.

Widerrufsrechte gibt es nach FERNabsatzregeln ... dass heisst Käufer und Verkäufer stehen sich net gegenüber. Die Rücknahme von im Laden gekauften Sachen wie deine Jacke ist reine Kulanz der Geschäfte und rechtlich nicht einforderbar.
 
Ich kann auch heute in nen Laden gehen und mir eine schicke Jacke kaufen (Wert ca 150€). Da ensteht ein Kaufvertrag genau wie beim abschliessen des Abos. Morgen habe ich keine Lust mehr auf die Jacke und bring sie einfach zurück. Jetzt ratet mal, ich bekomme meine 150€ zurück egal wie meine Begründung aussieht (nur sollte ihr Zustand noch "original" sein).

Stimmt so nicht, wenn du dir ganz normal im Laden eine Jacke kaufst, hast du kein Widerrufsrecht! Du bekommst das Geld dann aus reinen Kulanz des Verkäufers zurück. Der Verkäufer ist aber nicht dazu verpflichtet dir das Geld zurückzugeben. Anders sieht die Sache aus, wenn du etwas im Internet bestellst. Da hast du dann ein "echtes" Widerrufsrecht. (§ 312d BGB)

EDIT: Hamburgperle war schneller
 
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Nachdem ich während Studienzeiten einige Zeit im Einzelhandel gearbeitet habe, muss ich sagen es ist erschreckend wie viele Leute mit ihrem gefährlichen juristischen Halbwissen herumlaufen und sich im recht fühlen, obwohl sie jedes gericht auslachen würde.

Was Rückgaberecht einer JAcke im Laden angeht wurde ja schon gesagt.

Falsch ausgezeichnete Ware ist auch immer ein grund für sehr erboste (und sehr falsch Aussagen von Kunden) über Garantieansprüche und was eine Gewährleistung ist kann man Tagelang mit einigen menschen Diskutieren und sie sind immer noch von ihrem Unsinn überzeugt.
 
Dann dürfte die Leistung seitens Blizzard gestoppt werden...+ alle "Vergünstigungen" sind auch weg (auch wenn zu einem späteren Zeitpunkt wieder das Abo aufgenommen wird, sofern sich der Account wieder aufmachen "lässt")

Also, wenn ihr kb mehr auf WoW habt einfach Zahlung stoppen. Das der acc gesperrt wird interessiert ja niemand wenn er mit WoW aufhören will.
 
Also, wenn ihr kb mehr auf WoW habt einfach Zahlung stoppen. Das der acc gesperrt wird interessiert ja niemand wenn er mit WoW aufhören will.

Wenn sie so "nett" sind wie die emisten Handynetzanbieter, dann zahlst du alles was bis Vertragsende noch offen ist auf einmal

Ich glaube übrigens nicht, dass dann nur der WoW Account zu ist...
und auf meinem battle.net Account liegt etwas mehr als nur WoW
 
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