Jahrespass ist widerrufbar!

ob es konsequenzen gibt weisst du doch noch gar nicht. du hast nen vertrag abgeschlossen. blizzard hat am 31.12. drei jahre zeit den vereinbarten preis trotzdem einzutreiben. und im zweifelsfall kommen noch die kosten für mahnungen, inkasso und/oder anwalt oben drauf.

und blizzard kann die leistung einstellen, wenn du deinen zahlungsverpflichtungen nicht nachkommst. ob du noch spielen kannst oder nicht ist für deine verpflichtung zu zahlen (erst mal) unerheblich.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ob es konsequenzen gibt weisst du doch noch gar nicht. du hast nen vertrag abgeschlossen. blizzard hat am 31.12. drei jahre zeit den vereinbarten preis trotzdem einzutreiben. und im zweifelsfall kommen noch die kosten für mahnungen, inkasso und/oder anwalt oben drauf.

und blizzard kann die leistung einstellen, wenn du deinen zahlungsverpflichtungen nicht nachkommst. ob du noch spielen kannst oder nicht ist für deine verpflichtung zu zahlen (erst mal) unerheblich.


In einem Ticket hat mir ein Gamemaster mitgeteilt, dass nach einstellung der Zahlung der Zugang zum WoW Account relativ schnell untersagt bzw. gesperrt wird. Nach ca. 2-3 Wochen wird dann der Jahrespass vom Account gelöst und damit auch alle zusätzlichen Leistungen (Beta Zugang, Diablo 3 & Tyrael's Pony) werden entfernt.

Der Gamemaster erwähnte mir gegenüber noch, dass es beim einmaligen Vorkommen, keinerlei rechtliche Konsequenzen geben wird.
Blizzard hat natürlich die Möglichkeit, diese Situation in Zukunft anders zu handhaben.
 
Ein Gamemaster, der nichts direkt mit den Rechtssachen Blizzards zu tun hat, kann Dir viel erzählen.
Dennoch weißt Du nicht, wie die Rechtsabteilung bei Blizzard entscheiden würde.

Wenn bei einem Vertragsbruch, das Gesetz greift, kann es schon ungemütlich werden -
besonders, wenn die betreffenden Mitarbeiter sehr penibel sind.

Ich würde es jedenfalls nicht drauf ankommen lassen - wie sonst im Leben auch.

ps.
Und weil Ihr von der bisherigen Praxis dazu sprecht ...
Wißt Ihr denn, wie viele schon solchen Bruch getätigt haben, wie die Konsequenzen genau im Einzelnen ausfielen?
Ich glaub kaum, daß jeder ne öffentliche Rundinfo dazu bekommen hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was der Gamemaster mir sagt, ist für mich bindend. Er schrieb mir, dass er es sogar nochmal hinterfragt hätte, d.h. er hat sich vermutlich oder zumindestens angeblich bei der Rechtsabteilung darüber informiert. Sollte er quasi eine falsche Aussage dazu gemacht haben, so wird er im Zweifelsfall mithaftbar.
 
Wenns dann irgendwann soweit ist, musst du darauf hoffen, dass ein Richter das genauso sieht.

Der Müllfahrer wird dir auch keine rechtsverbindliche Aussage zu deinen Müllgebühren geben können.

Aber nichts ist unmöglich. Es gilt "Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand."
 
Wisst ihr was das schöne an der ganzen Sache ist? Etliche User wollen wieder aus dem Jahrespass rauskommen (ob rechtens oder nicht interessiert mich erstmal weniger) während andere, ich inbegriffen, mehrmals Tickets eröffnen mussten weil der Jahrespass automatisch entfernt wurde. Zweimal habe ich es bereits gemacht, da ich meinen Betazugang haben wollte, und wenige tage nach Betastart war er wieder weg. Habe meinen Account nun testweise gekündigt (spiele aktuell eh kaum mehr Wow) und habe noch immer einen Betazugang und eine gültige Diablo3 Lizenz Ein drittes Ticket wollte ich nicht mehr schreiben, sehe es nicht ein Blizz drei mal auf einen Fehler hinweisen zu müssen, den ich nicht verschuldet habe.
Im Übrigen betrifft dieser Bug offenbar Accounts, auf denen es zu Beginn Probleme mit der Elterlichen Freigabe gegeben hat....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
was für Dich bindend ist, ist nicht zwangsläufig auch für ein Gericht bindend. Und nur darauf kommt es schlussendlich an.

Genau, und für das Gericht ist die Gesetzeslage bindend. Das bedeutet, bevor das Gericht auch nur einen Finger krümmt muss Blizzard erst eine Zahlungserinnerung und danach eine Zahlungsaufforderung mit einem Datum schicken, bis zu dem die ausstehenden Zahlungen getätigt sein müssen. Erst wenn der Kunde darauf nicht reagiert kann Blizzard das gesetzliche Mahnverfahren einleiten, also der Kunde bekommt ein Mahnbescheid vom Gericht. Wenn auch der Termin verstreicht geht es an den Gerichtsvollzieher, und wenn der Kunde vorher Widerspruch gegen die gerichtlichen Mahnbescheid einlegt dann - und auch nur dann - geht es vor Gericht.... es sei denn der zuständige Richter guckt auf die Papiere und sagt das der Fall wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Vor Gericht kann es passieren dass der Richter feststellt dass zwar der Vertrag existiert, die vertragliche Leistung aber nicht genutzt wurde weil der Spieler ja nicht gespielt hat. Dann wird er wohl Blizzad mit einem geringen Teil der ursprünglichen Summe abspeisen.

Wenn sich beim Gerichtsvollzieher herausstellt dass beim Kunden nix zu holen ist bleibt der Auftraggeber - also Blizzard - auf allen Kosten, auch die für den Gerichtsvollzieher sitzen. Daher werden die einen Teufel tun und so eine Sache bis zum Letzten verfolgen.
 
Um mal das Widerrufsrecht von im Internet gekauften Waren anzusprechen.
Das gilt meinem Verständnis nach für Waren, die man nach der Bestellung geliefert bekommt, deren Zustand man also im Vorhinein nicht überprüfen kann.
Ebenso für Verträge, die neu abgeschlossen werden ,die einem in diesem Fall eben nicht sofort geläufig sind.
Für solche Sachen gilt das Widerrufsrecht.

Hierbei handelt es sich aber um eine Leistung, die dem Nutzer hinlänglich bekannt ist. Nämlich WOW.
Es wird einfach eine andere Zahlungsweise vereinbart.
Obendrauf werden diverse Boni geliefert.

Der Verzicht auf die Kündigungsoption ist ebenfalls in den AGB ersichtlich.

Das einzige Problem ist, dass Käufer und Verkäufer sich zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht im selben Raum befinden.


Man kann hier in diesem Fall wohl doch eher eine Kulanz seitens Blizzard einräumen als eine Tatsächliche Anwendung des Widerrufsrechts.
 
Genau, und für das Gericht ist die Gesetzeslage bindend. Das bedeutet, bevor das Gericht auch nur einen Finger krümmt muss Blizzard erst eine Zahlungserinnerung und danach eine Zahlungsaufforderung mit einem Datum schicken, bis zu dem die ausstehenden Zahlungen getätigt sein müssen. Erst wenn der Kunde darauf nicht reagiert kann Blizzard das gesetzliche Mahnverfahren einleiten, also der Kunde bekommt ein Mahnbescheid vom Gericht. Wenn auch der Termin verstreicht geht es an den Gerichtsvollzieher, und wenn der Kunde vorher Widerspruch gegen die gerichtlichen Mahnbescheid einlegt dann - und auch nur dann - geht es vor Gericht.... es sei denn der zuständige Richter guckt auf die Papiere und sagt das der Fall wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Vor Gericht kann es passieren dass der Richter feststellt dass zwar der Vertrag existiert, die vertragliche Leistung aber nicht genutzt wurde weil der Spieler ja nicht gespielt hat. Dann wird er wohl Blizzad mit einem geringen Teil der ursprünglichen Summe abspeisen.

Wenn sich beim Gerichtsvollzieher herausstellt dass beim Kunden nix zu holen ist bleibt der Auftraggeber - also Blizzard - auf allen Kosten, auch die für den Gerichtsvollzieher sitzen. Daher werden die einen Teufel tun und so eine Sache bis zum Letzten verfolgen.

Das ein Richter dir in einem solchen Fall entgegenkommt, halte ich eher für unwahrscheinlich, allerdings ist das auch Ermessenssache des Richters. Er kann genauso gut feststellen das du niemals den Vertrag erfüllen wolltest und dich wegen vorsätzlichem Betruges zu noch höheren Strafen verurteilen.
Diese Argumentation greift daher nicht, da das Ende einer Gerichtsverhandlung nicht absehbar ist.

Was deine Theorie mit dem Gerichtsvollzieher betrifft.... das ist nicht dein Ernst?!
Wenn der bei dir nichts von Wert findet, und du nicht zahlen kannst, dann musst du eine Eidesstattliche Erklärung unterzeichnen. Sobald du irgendwie zu Geld kommst, das über das Existenzminimum hinausgeht, wird das gepfändet. Dein Arbeitgeber wird informiert, das du nur noch einen gewissen Betrag ausgezahlt bekommst, der Rest wird vom Arbeitgeber direkt ans Gericht abgeführt.
Das nennt sich dann Privatinsolvenz und dauert 6 Jahre (erst dann bekommt Blizzard nichts mehr von dir, und das auch nur, wenn sie bei Insolvenzbeantragung keinen Widerspruch einlegen, ansonsten bleibt die Forderung darüber hinaus bestehen). Deine Kreditwürdigkeit ist unrettbar. Kein Unternehmen schließt wieder mit dir Verträge ab (solang Sie nicht zu Leistung verpflichtet sind, um deine Lebensnotwendigen Bedürfnisse zu decken). Und das alles nur weil man nicht überlegt bevor man unterschreibt.

Falls du auf die clevere Idee kommen solltest, die Eidesstattliche Erklärung nicht zu unterzeichnen, stehen noch am selben Tag die Herren in Grün vor der Haustür und dann geht es direkt ins Gefängnis.

Von dort aus kannst du dich dann auf den oben genannten Gerichtsprozess vorbereiten und bei der Einsicht, die du bis dahin gezeigt hast, würde ich nicht mit besonders großen Chancen rechnen.

Da ist die Handlung des Thread-Erstellers ja noch gescheiter, direkt mit einem Anwalt gegen die Forderung anzugehen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zurück