Genau, und für das Gericht ist die Gesetzeslage bindend. Das bedeutet, bevor das Gericht auch nur einen Finger krümmt muss Blizzard erst eine Zahlungserinnerung und danach eine Zahlungsaufforderung mit einem Datum schicken, bis zu dem die ausstehenden Zahlungen getätigt sein müssen. Erst wenn der Kunde darauf nicht reagiert kann Blizzard das gesetzliche Mahnverfahren einleiten, also der Kunde bekommt ein Mahnbescheid vom Gericht. Wenn auch der Termin verstreicht geht es an den Gerichtsvollzieher, und wenn der Kunde vorher Widerspruch gegen die gerichtlichen Mahnbescheid einlegt dann - und auch nur dann - geht es vor Gericht.... es sei denn der zuständige Richter guckt auf die Papiere und sagt das der Fall wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Vor Gericht kann es passieren dass der Richter feststellt dass zwar der Vertrag existiert, die vertragliche Leistung aber nicht genutzt wurde weil der Spieler ja nicht gespielt hat. Dann wird er wohl Blizzad mit einem geringen Teil der ursprünglichen Summe abspeisen.
Wenn sich beim Gerichtsvollzieher herausstellt dass beim Kunden nix zu holen ist bleibt der Auftraggeber - also Blizzard - auf allen Kosten, auch die für den Gerichtsvollzieher sitzen. Daher werden die einen Teufel tun und so eine Sache bis zum Letzten verfolgen.
Das ein Richter dir in einem solchen Fall entgegenkommt, halte ich eher für unwahrscheinlich, allerdings ist das auch Ermessenssache des Richters. Er kann genauso gut feststellen das du niemals den Vertrag erfüllen wolltest und dich wegen vorsätzlichem Betruges zu noch höheren Strafen verurteilen.
Diese Argumentation greift daher nicht, da das Ende einer Gerichtsverhandlung nicht absehbar ist.
Was deine Theorie mit dem Gerichtsvollzieher betrifft.... das ist nicht dein Ernst?!
Wenn der bei dir nichts von Wert findet, und du nicht zahlen kannst, dann musst du eine Eidesstattliche Erklärung unterzeichnen. Sobald du irgendwie zu Geld kommst, das über das Existenzminimum hinausgeht, wird das gepfändet. Dein Arbeitgeber wird informiert, das du nur noch einen gewissen Betrag ausgezahlt bekommst, der Rest wird vom Arbeitgeber direkt ans Gericht abgeführt.
Das nennt sich dann Privatinsolvenz und dauert 6 Jahre (erst dann bekommt Blizzard nichts mehr von dir, und das auch nur, wenn sie bei Insolvenzbeantragung keinen Widerspruch einlegen, ansonsten bleibt die Forderung darüber hinaus bestehen). Deine Kreditwürdigkeit ist unrettbar. Kein Unternehmen schließt wieder mit dir Verträge ab (solang Sie nicht zu Leistung verpflichtet sind, um deine Lebensnotwendigen Bedürfnisse zu decken). Und das alles nur weil man nicht überlegt bevor man unterschreibt.
Falls du auf die clevere Idee kommen solltest, die Eidesstattliche Erklärung nicht zu unterzeichnen, stehen noch am selben Tag die Herren in Grün vor der Haustür und dann geht es direkt ins Gefängnis.
Von dort aus kannst du dich dann auf den oben genannten Gerichtsprozess vorbereiten und bei der Einsicht, die du bis dahin gezeigt hast, würde ich nicht mit besonders großen Chancen rechnen.
Da ist die Handlung des Thread-Erstellers ja noch gescheiter, direkt mit einem Anwalt gegen die Forderung anzugehen.