Jahrespass ist widerrufbar!

Die sind in den 14 Tagen genauso kullant wie danach.
Denn sobald du nicht bezahlst bist du raus.
Ich verstehe nicht warum sie auf das Wiederrufsrecht hinweisen sollten, wenn Sie eh jeden jederzeit aus dem Vertrag entlassen. Du brauchst dich im übrigen nicht auf diesen Post berufen. Du musst nur einmal nicht zahlen. Dann ist der JP weg und du kannst nach erneuter Zahlung weiterspielen. Spart dir auch die Mühen für den wiederruf.

Bleibe dennoch dabei das man sich vorher überlegen sollte was man unterschreibt.

Das Widerrufsrecht zu nutzen ist mit Sicherheit besser als später einen Vertragsbruch durch Zahlungsverweigerung zu begehen, und Blizzard eine rechtliche Möglichkeit zu geben, das Geld einzufordern. Auf diese aktuelle Praxis von Blizzard gibts keine Garantie.
 
Sorry, aber wie kann man nur so naiv sein und meinen,
daß man automatisch durch Nichtzahlen aus einem bewußt(!)abgeschlossenen Vertrag rauskommt?!
Leute gibbet's ... nee nee
 
Ich verstehe die ganze Aufregung gar nicht. Der TE wollte doch nur darauf hinweisen, dass trotz Blizzards scheinbar offen gelebten Einstellung ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen möglich ist.

Ein 14 tägiges Rückgabe-Recht steht nunmal jedem zu, der im Internet oder telefonisch etwas kauft. Dabei ist es vollkommen egal ob es nun ein Bügeleisen in der Bucht oder ein Handyvertrag ist. Vorrausgesetzt natürlich es handelt es sich dabei um einen Händler, den Blizzard hier ja nun mal darstellt.

Also ist doch alles OK. Die die die Information nützlich finden freuen sich und diejenigen für die Information keinen nutzen darstellt sollten den Thread einfach ignorieren.

For me: Hab keinen Jahrespass abgeschlossen, aber für die Information: Danke! Also /sign.

Edit: ich stimme meinem Vorgänger zu: Einen Vertrag zu widerrufen in der Widerrufsfrist ist vollkommen legitim. Einen Vertragsbruch zu begehen nur weil man weiss, dass es keine Konsequenzen halte ich für nicht sehr reif.
 
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14 Tage Rückgaberecht gibt es für alles, was man im Internet kauft, ausser von Privatpersonen. Sollte eigentlich jeder wissen.
Belehrt Blizzard den Käufer nicht über das Widerrufsrecht, vor während oder nach dem Vertragsabschluss, so wie es hier zu sein scheint, dann hat man sogar ein halbes Jahr Widerrufsrecht.
 
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... Sollte eigentlich jeder wissen.
Ähm ja ... daß es auch das gesetzlich Widerufsrecht gibt, sollte auch jeder Käufer wissen.
Daher ist es eigentlich fast völlig egal, ob der Verkäufer auf das Widerrufsrecht hinweist.
Lediglich die Fristen ändern sich (bis auf 6 Monate bei inkorrekter Belehrung seitens des Verkäufers).

Und ein gewisses gesetzliches Rückgaberecht gibt's auch bei Privatkäufen.
 
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Wieder mal einer der jedes Wort auf die Goldwaage legen muss! Ich setze mal voraus, dass man das weis.
Ich hatte vorhin schon extra überlegt das zu schreiben, weil irgendein "Heinz" wieder ankommt und darauf hinweisen/klugscheissen muss.
Bei manchen muss das ein echter Zwang sein in jede kleine Lücke zu pieken die sie finden können...
 
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Sorry, aber wie kann man nur so naiv sein und meinen,
daß man automatisch durch Nichtzahlen aus einem bewußt(!)abgeschlossenen Vertrag rauskommt?!
Leute gibbet's ... nee nee

Das ist nicht Naiv, sondern von mehreren Spielern bestätigte Praxis von Blizzard.

Edit: ich stimme meinem Vorgänger zu: Einen Vertrag zu widerrufen in der Widerrufsfrist ist vollkommen legitim. Einen Vertragsbruch zu begehen nur weil man weiss, dass es keine Konsequenzen halte ich für nicht sehr reif.


Einen Vertrag zu unterzeichnen, um ihn kurze Zeit später zu wiederrufen halte ich nicht für sehr reif.
 
Sorry, aber wie kann man nur so naiv sein und meinen,
daß man automatisch durch Nichtzahlen aus einem bewußt(!)abgeschlossenen Vertrag rauskommt?!

Weil es aktuell genau so gehandhabt wird von Blizzard. Wer nicht zahlt, ist seine Vergünstigungen los, zahlt er danach wieder, bekommt er seinen Account zurück, nur der Jahrepass ist weg. Und ja, es ist ein einseitiger Vertragsbruch, der in in einer Auflösung des selbigen von der "betrogenen" Seite führt...

Allerdings ist nicht gesagt, dass diese handlungsweise seitens Blizzard von Dauer ist

Bewusst einen Vertrag mit Jahresbindung abzuschließen, für ein Gut, das man schon kennt, also nicht "ausprobieren" muss um dann zu entscheiden ob es wirklich gefällt, und es sich innerhalb von 14 Tagen ohne unvorhersehbare Wendungen, dann doch zu überlegen (ging vorher nicht, weil?) finde ich persönlich (ACHTUNG persönliche Meinung!) auch nicht unbedingt so "reif" auch wenn es möglicherweise "reifer" ist als Vertragsbruch zu begehen
 
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Natürlich muss man sagen, dass wenn man das Widerrufsrecht nutzt, zu der Erkenntnis gekommen ist einen Fehler gemacht zu haben! Sonst würde man es nicht nutzen. Hier geht es aber nur darum die Leute darüber zu informieren, dass man dieses Recht innerhalb von 14 -Tagen nutzen kann, vorallem weil Blizzard dies eindeutig beim Kauf verschleiert. Blizzard weiss von diesem Recht innerhalb Deutschlands und akzeptiert es, weil es in Deutschland verkaufen möchte. Auch wenn bei Vertragsabschluss dort stehen würde, ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, hätte man es trotzdem weil das Gesetz in Deutschland es hier garantiert. Man muss auch Bedenken, wieviele Rechte sich Blizzard in seinen AGB vorbehält, wo der Käufer nichts zu melden hat. Ob es nicht reif oder reifer ist, spielt dabei eigtl keine Rolle. Es ist normal, dass 1% oder 0,1% der Kunden, den Widerruf nutzen und die Unternehmen wissen das auch. Wichtig ist, dass es vertragskonform ist. Deswegen ist der thread hilfreich.
gruß

Syrell
 
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Was mich immer ein wenig stört sind Begriffe wie "verschleiern".
Das unterstellt ja schon ein Tauschungsabsicht, dabei wird es einfach nur nicht erwähnt. Dabei weiß ich gar nicht wie viele Unternehmen auf dieses Recht hinweisen das ohnehin immer besteht. Ich kann mir nur schwer vorstellen das Blizzard mit seinen Anwälten einen solchen Passus außer Acht lassen würden, wenn es vermerkt werden müsste.
Und einen Passus nicht zu erwähnen weil man es nicht muss, kann man niemandem vorwerfen.
 
Find ich gut. Ich hab mich dauernd gefragt ob ichs kündigen kann. Ich sehs nicht ein warum Leute die das gleiche zahlen teilweise doppelt so lang zugriff auf die Betaserver haben.
Nein danke, Blizz
 
Find ich gut. Ich hab mich dauernd gefragt ob ichs kündigen kann. Ich sehs nicht ein warum Leute die das gleiche zahlen teilweise doppelt so lang zugriff auf die Betaserver haben.
Nein danke, Blizz

Du kannst nicht kündigen, denn "kündbar" ist er nicht....das ist ja genau der "Vertragsinhalt", dass du ein ganzes Jahr auf dein Kündigungsrecht für deine Accountzahlen verzichtest. Innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss widerrufbar ist er (und wenn nicht darauf hingewiesen wird, verlängert sich eben die Zeitspanne in der ein Widerruf möglich ist).
 
Was mich immer ein wenig stört sind Begriffe wie "verschleiern".
Das unterstellt ja schon ein Tauschungsabsicht, dabei wird es einfach nur nicht erwähnt. Dabei weiß ich gar nicht wie viele Unternehmen auf dieses Recht hinweisen das ohnehin immer besteht. Ich kann mir nur schwer vorstellen das Blizzard mit seinen Anwälten einen solchen Passus außer Acht lassen würden, wenn es vermerkt werden müsste.
Und einen Passus nicht zu erwähnen weil man es nicht muss, kann man niemandem vorwerfen.

Blizzard ist verpflichtet explizit beim Bestellunggsvorgang darauf hinzuweisen, tun sie es nicht verlängert sich die Widerrufsfrist auf 1 jahr, weil man genau diese Täuschungsabsicht unterstellt, die du nicht wahrhaben willst!
Natürlich ist es verschleiern, die wissen genau wenn wir es nicht hinschreiben, dann widerruft vielleicht die hälfte, derer nicht die es nicht wissen. Und dann lassen sie es einfach weg. Wenn ich dir ein Auto verkaufe und den Tacho zurückgedreht habe. Ich dich aber nicht darauf hingewiesen habe, obwohl ich gesetzlich dazu verpflichtet wäre, was hab ich dann anderes getan als dich zu täuschen? Oder reicht dir später ein "sry ich habs nicht erwähnt!"

gruß

Syrell
 
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Blizzard ist verpflichtet explizit beim Bestellunggsvorgang darauf hinzuweisen, tun sie es nicht verlängert sich die widerrufsfrist auf 1 jahr!
Natürlich ist es verschleiern, die wissen genau wenn wir es nicht hinschreiben, dann widerruft vielleicht die hälfte, derer nicht die es nicht wissen. Und dann lassen sie es einfach weg. Natürlich ist das täuschen. Wenn ich dir ein Auto verkaufe und den Tacho zurückgedreht habe. Ich dich aber nicht darauf hingewiesen habe, obwohl ich gesetzlich dazu verpflichtet wäre, was hab ich dann anderes getan als dich zu täuschen?

gruß

Syrell

Betrug (wie dein Beispiel mit dem Tacho) =/= "verschleiern"
 
Blizzard ist verpflichtet explizit beim Bestellunggsvorgang darauf hinzuweisen, tun sie es nicht verlängert sich die Widerrufsfrist auf 1 jahr, weil man genau diese Täuschungsabsicht unterstellt, die du nicht wahrhaben willst!
Natürlich ist es verschleiern, die wissen genau wenn wir es nicht hinschreiben, dann widerruft vielleicht die hälfte, derer nicht die es nicht wissen. Und dann lassen sie es einfach weg. Wenn ich dir ein Auto verkaufe und den Tacho zurückgedreht habe. Ich dich aber nicht darauf hingewiesen habe, obwohl ich gesetzlich dazu verpflichtet wäre, was hab ich dann anderes getan als dich zu täuschen? Oder reicht dir später ein "sry ich habs nicht erwähnt!"

Die fett markierte Aussage ist mehr als unlogisch. Wenn sie drauf hinweisen, hat jeder Kunde genau 2 Wochen Widerrufsrecht. Tun sie dies nicht, verlängert sich das Widerrufsrecht auf einen sehr viel längeren Zeitraum (weiß ihn nicht aus dem Kopf und bin zu faul zu gugeln. Ich glaube ca. 6 Monate).
Wer einen Jahrespass abschließt, hat sehr wahrscheinlich in diesem MOment Spaß an WoW und wird deshalb sehr wahrscheinlich nicht innerhalb von 2 Wochen Widerrufen. Nach ein paar Monaten kann der spaß aber schon ganz anders aussehen und ein vom Anbieter verschuldetes verlängertes Widerrufsrecht käme da gerade recht.

Es ist wohl einfach nur versäumt worden, was wenn wir mal ehrlich sind, bei den vielen Ländern in den WoW angeboten ist, welche alle unterschiedliche Gesetzte haben, durchaus vorkommen kann.
 
Blizzard hat auch meinen Widerruf akzeptiert, auch ohne Anwalt!
 
Die Frage die sich mir da stellt: "Warum hast du das Abo erst eröffnet wenn du 1 Jahr nicht gebunden sein möchtest?".

Du bist ein Vertragsverhältnis eingegangen mit einer Laufzeit von 1 Jahr. Das sollte jedem bewußt sein wenn er/sie sich anmeldet dafür. Finde es daher schon merkwürdig. Auf der anderen Seite sind Verträge eigentlich von beiden Seiten verbindlich.
Ausnahmen bzw. vorsätzliche nicht genannte Benachteiligungen mal außen vor gelassen.

is zwar schon zwei jahre her aber muss man bei nichteinhaltung nicht pönale oder so zahlen?
 
Sorry, aber wie kann man nur so naiv sein und meinen,
daß man automatisch durch Nichtzahlen aus einem bewußt(!)abgeschlossenen Vertrag rauskommt?!
Leute gibbet's ... nee nee

tja... aber genau so ist es, der Jahrespass wird, wenn die Zahlungen stoppen, nach einigen Tagen/Wochen vom Account entfernt.

Es wird keinerlei weitere Konsequenzen geben danach bis auf die Tatsache, dass man wieder "alle" Zahlungsmöglichkeiten" zur Verfügung stehen hat.
 
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