Laptop von der Steuer absetzen

Legendary

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Moin zusammen,

ich hab ja noch bis zum 29. Mai Zeit was von der Steuer abzusetzen von 2010. Habe mir im November 2010 nen Laptop gekauft für 600 Euro brutto, also fallen rund 100 € Steuern an. Da das ein Kauf für die Ausbildung war kann ich das Teil ja absetzen.

Nun brauch ich einen Steuerexperten.

Wo bekomm ich am besten so ein Formular ausser beim Finanzamt das ca. 20km weit weg ist und nie offen hat wenn ich aus der Arbeit komme, welches Formular benutze ich und vor allem: WO zum Henker schreibe ich den Kauf des Laptops rein? Da gibts so viele Felder :O

Vielleicht hat ja jemand Ahnung davon und kann mir paar Tipps geben.

Grüße
 
Ich bin beim Lohnsteuerhilfeverein Bayern, die sind ganz nett über ganz Deutschland Verteilt. Vereinsbeitrag ist an dein gehalt angelehnt.

Die wissen alles und die haben auch alles was du brauchst.

Ist im endeffekt das gleiche wie ein Steuerberater nur um einiges günstige. Der einzige nachteil ist das du nicht in dem Verein kannst wenn du selbstständig bist
 
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Mhm...ja problematisch ist nur das ich ehrlich gesagt für 100 Euro die ich zurückbekomme nicht noch Ausgaben für tätigen will. Mir wäre ja schon geholfen wenn ich wüsste wo ich was eintragen muss für das eine Teil. Die Erklärung ist ja keine 200 Posten schwer.
 
Hier gibt es alle Steuerformulare: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do

Die Aufwendung kannst du im Formular Anlage N bei den Werbungskosten absetzen.
 
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Danke dir schonmal! Ist dann ein Einkommenssteuer oder ein Lohnsteuerformular?

Und noch eine Frage...wenn ich das dann fertig ausgefüllt habe mit Name etc. muss ich dann nur eine Kopie der Rechnung mit dazulegen und das ganze dann im Finanzamt abgeben?
 
Anlage N gehört zur Einkommensteuererklärung. Lohnsteuerformulare gibt es nicht, es gibt ja nur Einkommen.

Ja, die Rechnung musst du mit abgeben. Ich glaube aber im Original. Die bekommt man aber wieder.

Ob der Laptop aber anerkannt wird, kann man nicht sagen. Kommt erstens auf den Beruf an, dann auf das Laptop und zum Schluss auf den/die Sachbearbeiter(in).
 
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Ah danke hab die Anlage N gefunden, die heißt ja "Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit"
Deswegen war ich wohl verwirrt...jetzt hab ich mir das Formular genau angesehen und finde irgendwie keine Werbungskosten...es ist ein Graus mit mir.
 
Anlage N besteht aus 3 Seiten.

Auf Seite 2 sind die Werbungskosten.
 
Ah...vielen Dank, habs gefunden!
 
Mhm...ja problematisch ist nur das ich ehrlich gesagt für 100 Euro die ich zurückbekomme nicht noch Ausgaben für tätigen will. Mir wäre ja schon geholfen wenn ich wüsste wo ich was eintragen muss für das eine Teil. Die Erklärung ist ja keine 200 Posten schwer.


das ist längst nicht klar ob du auch die 100 euro bekommst,nur weil der berechnete steuerliche aufwand so hoch war....es sind halt,wenn das FA das anerkennt, Werbungskosten...so wie viele andere auch...du als laie weisst doch gar nicht was du noch alles ansetzen könntest

ich bin auch beim lohnsteuerhilfe e.V....kann ich dir nur zu raten...
bevor ich in dem verein war so 200-300 euro als familienvater nachzahlen müssen udn nachdem die sich alles angeschaut haben,haben wir bisher einmal knapp 1500 udn einmal 900 euro zurückerstattet bekommen(u.a. auch einen lappi absetzen können,weil den meine frau für berichte für die arbeit genutzt hat;)
als azubi zahlst du da vlt 80 euro jahresbeitrag.wenn überhaupt.einfach mal anrufen und so ein paar dinge mit denen durchgehen ob sich das lohnen würde...
ich wette wenn du nur deine lohnsteuerbescheinigung udn die rechnung vom lappi dahin gibst kriegst du nix...
 
Hach, was liebe ich meinen Steuerberater, der für mich solche Sachen erledigt ...
 
Ich hab dafür meinen Onkel....
 
Ich habe dafür...mich :-) bin Steuerfutzie

1. Einfach in irgendeinem Saturn oder Mediamarkt ein ESt-Programm kaufen.
alternativ einen Steuerberater besuchen oder einem Lohnsteuerhilfeverein beitreten.

2. Als Auszubildender zahlt man in der Regel keine Steuern, da deine Vergütung wahrscheinlich zu gering ist. Daher lohnt es sich auch nicht, eine ESt-Erklärung anzufertigen. Sollte in deiner Lohnsteuerbescheinigung allerdings ein Wert eingetragen sein, so kannst du nur diesen auch zurückholen.

3. Einkommensteuer hat NICHTS mit Umsatz- / Mehrwertsteuer zu tun. Du kannst nicht einfach die gezahlte Mehrwertsteuer zurückbekommen.

4. Um überhaupt als Angestellter Einkommensteuer zurückzubekommen, musst du den Werbungskostenpauschbetrag übersteigen. Der ist fix und bereits in der Lohnsteuerberechnung mit drin (abgesehen von Lohnsteuerklasse 6). Nur was darüber ist, kann gegen die Einnahmen gerechnet werden. Wenn du nicht an den Pauschbetrag kommst, brauchst du gar nicht anfangen.

5. Klassische Werbungskosten sind die Fahrtkosten. Diese bemessen sich mit einer Pendlerpauschale, die alle Fahrtkosten beinhaltet. 30 Cent pro ENTFERNUNGSKILOMETER (kürzester Weg) x Arbeitstage. Ist deine Arbeit z.B. 10 km entfernt, errechnet man 10 km x 230 Tage x 0,3 Euro = 690,- Euro Werbungskosten. Die restlichen 230 Euro muss man erstmal erreichen. Ist deine Wohnung direkt nahe der Arbeit wird es wiederum schwer, genug Werbungskosten zu finden.

6. Ein Laptop ist immer so eine Sache.
Ihn kann man nur ansetzen, wenn man ihn ausschließlich für die Arbeit gekauft hat. Außerdem setzt man nicht einfach 600 Euro an. Da der Gegenstand teurer als 410 Euro war, muss er abgeschrieben werden. Die gewöhnliche Nutzungsdauer ist auf 3 Jahre geschrieben, ergo 200 Euro Werbungskosten pro Jahr.
Eingetragen wird er unter sonstigen Werbungskosten als Arbeitsmittel. Sonstige Werbungskosten stellen übrigens auch 16 Euro Kontoführungsgebühren pro Jahr dar.
 
Ich bin beim Lohnsteuerhilfeverein Bayern, die sind ganz nett über ganz Deutschland Verteilt. Vereinsbeitrag ist an dein gehalt angelehnt.

Die wissen alles und die haben auch alles was du brauchst.

Ist im endeffekt das gleiche wie ein Steuerberater nur um einiges günstige. Der einzige nachteil ist das du nicht in dem Verein kannst wenn du selbstständig bist


Der Feind!!
 
Jetzt hab ich auch mal ne Frage:

Bin auch Azubi und zahle keine Einkommensteuer.

Alleine durch den Arbeitsweg wäre ich mit der oben genannten Rechnung von 0,30€ pro km bei 1035€.

Kann ich irgendwelche Ansprüche geltend machen, obwohl ich keine Lohnsteuer zahle?
 
jo,endlich einer mit plan...
hab zwar auch so ein halbwissen diesbezüglich aber so detailiert geschrieben ist das natürlich schon ne hilfestellung.also wie ich schon geschrieben hatte würde ich bei der lohnsteuerhilfe anrufen und die gehen die eckdaten mit einem durch und sehen dann ob sich das lohnt oder nicht...also für so fair schätze ich die aus erfahrung ein,das di eien nich das blaue vom himmel versprechen und ann kommt nix ausser kosten dabei raus...
 
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