Laptop von der Steuer absetzen

Jetzt hab ich auch mal ne Frage:

Bin auch Azubi und zahle keine Einkommensteuer.

Alleine durch den Arbeitsweg wäre ich mit der oben genannten Rechnung von 0,30€ pro km bei 1035€.

Kann ich irgendwelche Ansprüche geltend machen, obwohl ich keine Lohnsteuer zahle?

Du möchtest eine Steuer zurückerhalten, die du nicht gezahlt hast?
 
Lieber ihm als dem FA. Außerdem kann ich die Kosten für den SB auch als Geschäftsausgabe absetzen.

Bevor dieser Satz nun als Rückfrage genommen wird:

Selbstständigkeit / Gewerbebetrieb = Betriebsausgabe
Kosten der Erstellung speziell bei den Einkünften aus Vermietung + Verpachtung = Werbungskosten
Kosten der normalen Anfertigung der Steuererklärung bzw. Einkünfte aus Kapitalvermögen (gibt meines Wissens Ausnahmen, hier deshalb keine Garantie), nichtselbstständiger Arbeit und sonstiger Einkünfte = Kosten privater Lebensführung, nicht ansetzbar.
Man konnte diese mal ansetzen als Sonderausgaben, ist auch derzeit wieder in der Diskussion, aber bisher ohne positives Ergebnis.
 
Ah Danke für die gute Info Doofkatze, das heißt also es würde sich vermutlich gar nicht lohnen, da nen Bogen wegen einem Teil auszufüllen? Dann erspare ich mir die Arbeit und lasse das lieber und schau das ich in diesen Verein mal komme, hab gesehen das ich rund 50 Euro Jahresbeitrag zahlen würde...das lässt sich noch verkraften find ich, WENN (!) ich dann auch was rausholen kann, dass sich die Kosten armortisieren.
 
Ah Danke für die gute Info Doofkatze, das heißt also es würde sich vermutlich gar nicht lohnen, da nen Bogen wegen einem Teil auszufüllen? Dann erspare ich mir die Arbeit und lasse das lieber und schau das ich in diesen Verein mal komme, hab gesehen das ich rund 50 Euro Jahresbeitrag zahlen würde...das lässt sich noch verkraften find ich, WENN (!) ich dann auch was rausholen kann, dass sich die Kosten armortisieren.

Solange du keine anderen Einkünfte hast oder verheiratet bist, sondern wirklich nur Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit hast, musst du auch keine Einkommensteuererklärung ausfüllen. Erst recht nicht, wenn du unter dem Grundfreibetrag von 8004 Euro liegst.
 
Als Azubi wirst du wahrscheinlich gar nichts zurückbekommen da du eh kaum Einkünfte hast. Und einen PC/Notebook wird von seitens des Finanzamt seltenst zu 100% angerechnet da davon ausgegangen wird, dass du dieses Gerät auch privat nutzt. Es gibt ein Gerichtsurteil, mit welchem du 40% der Anschaffungskosten dem FA bei der Steuererklärung anrechnen lassen kannst.

Desweiteren musst du noch über 900€ Werbungskosten zusammenbekommen, damit du überhaupt was absetzen kannst.
 
Für alle, die sich schwer tun mit dem Ausfüllen der Werbungskosten in Anlage N. Einfach reinschreiben: "siehe Anlage" und dann ein schönes sauberes Excelsheet mit Autogramm dazupacken.
Damit hatte ich noch nie Probleme und die Methode wurde bisher immer anerkannt.
Gruß Lora
 
Als Azubi wirst du wahrscheinlich gar nichts zurückbekommen da du eh kaum Einkünfte hast. Und einen PC/Notebook wird von seitens des Finanzamt seltenst zu 100% angerechnet da davon ausgegangen wird, dass du dieses Gerät auch privat nutzt. Es gibt ein Gerichtsurteil, mit welchem du 40% der Anschaffungskosten dem FA bei der Steuererklärung anrechnen lassen kannst.

Desweiteren musst du noch über 900€ Werbungskosten zusammenbekommen, damit du überhaupt was absetzen kannst.

Ja auf die 900 € würd ich ned mal kommen...naja eigentlich schade Dachte es wäre so einfach von Papi Staat was zu wiederzubekommen.


Vielen Dank an alle!
 
Zurück