Zitiere mich selbst:
Fakt ist: Laptop zurück schicken...
Sollte der Laptop nicht innerhalb von nem Monat wieder da sein, hinschreiben und sagen du willst es wieder haben und lässt es auf die Rechnung des Versandhändlers reparieren - kannst du ja schon freundlich beim Hinschicken formulieren und mitschicken.
Ich glaube nach 3 Reparaturmaßnahmen kannst du vom Kauf zurück treten und ggf. Schadensersatz fordern - also z.B. wenn du den Laptop als Staubsaugervertreter unbedingt brauchst und daher Einnahmeverluste hattest.
Evtl. kannst du aber auch so schon vom Kauf zurück treten, allerdings wäre das Kulanzsache vom Händler.
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Aber wie schon mehrfach gesagt:
Schick das Ding mit Frist von 4-6 Wochen zurück und wart ab was passiert. Kommts wieder defekt oder garnicht zurück setze sie in Kenntnis, dass du den Schaden selbst reparieren lassen willst, aber auf ihre Kosten. Und wenn du ganz vom Kauf zurück treten möchtest schreib Ihnen, dass du es leid bist und auf ein Notebook angewiesen bist und daher dir anderweitig Ersatz besorgen möchtest, weshalb du vom Kauf zurück trittst.
Lassen sie sich nicht drauf ein, wieder hinschicken, Frist von 3 Wochen mit Schadensersatzdrohung und Rücktritt falls es wieder nicht klappt, und abwarten. Sollten sie wieder nicht drauf eingehen lässte was von nem Anwalt aufsetzen und spätestens dann werden sie reagieren, da du dann auf jedenfall das Rücktritts- und Schadensersatzrecht (sofern gerechtfertigt - Raiden zählt denke ich nicht dazu
) auf deiner Seite hast.
So würde ich es machen.