Aber ich Frage mich einfach, wieso wir nicht über Leben der Mörder/Kinderschänder usw. richten dürfen, wenn diese es im Gegenzug knallhart getan haben.
Würde mich als Hinterbliebenen nicht zufrieden stellen. Wieso sollte man prinzipiell jemanden von einer lebenslangen Wegsperrungung und Entzug eines normalen Lebens verschonen, und stattdessen einen schmerzfreien, schnellen Tod gewähren?
In meinen Augen ist es die härtere Strafe jemanden für den Rest seines Lebens alle Rechte auf ein eigenes Leben zu verwehren.
Todesstrafe schön und gut, würde damit irgendwer wieder lebendig werden ? Nein. Egal was man macht, der Mensch bleibt tot und ich könnte besser damit Leben zu wissen das der Täter bis ans Ende aller Tage Zeit hat darüber nachzudenken was er angerichtet hat: Sein eigenes und ein fremdes Leben zerstört. Das ist IMHO der bessere Weg zu strafen.
Und zwecks Abschreckung hatte Berserkerkitten ja schon geschrieben das es nix bringt. Ist ja auch verständlich, da die weitaus meisten Morde im Affekt gegangen werden. Kurz das Hirn aus und zugeschlagen. Niemand macht sich in dem Moment Gedanken ob er in seinem Land dafür für 5 Jahre, 15 Jahre , wirklich lebenslang hinter Gittern muss oder eine Giftspritze bekommt.
Aber eine wirkliche lebenslange Wegsperrung würde es hier in D sowieso nicht geben. Nicht für sowas.
Das würde zu 100% auf eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung hinauslaufen. Wie es in der Schweiz ist , ka ...
Und wenn man sich mal hier in D das Strafmaß anschaut :
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Die
fahrlässige Tötung ist eine Straftat, die nach
§ 222 StGB mit
Geldstrafe oder
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft wird. Die fahrlässige Tötung ist zu den
Tötungsdelikten im engeren Sinn zu zählen.
Der
Tatbestand des § 222 StGB lautet:
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die fahrlässige Tötung gilt als das klassische Fahrlässigkeitsdelikt schlechthin. Die kriminogene Bedeutung der fahrlässigen Tötung ist eher gering, da sie vor allem eine Folge von
Verkehrsunfällen ist.
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Gut vorstellbar das man einfach via der Verteidigung vor Gericht einen auf vermindert unzurechnungsfähig macht. Kommt ja immer gut.
Man kann davon ausgehen, das so jemand , evtl. durch gegenseitiges Anstacheln (oder einfach weil er/sie etwas dümmlich und verantwortungsresistent ist), sich bei einer solchen Aktion garnicht bewusst machen kann was für ein Risiko er für sich und jemand anders eingeht.
Vielleicht war Alkohol im Spiel ? Den Rettungsanker nimmt man ja gerne. Und nach der Beratung durch seinen Anwalt macht er vor Gericht auch den Reuigen. Und es tut ihm sehr sehr Leid...
Womit man hier in D durchaus wegkommt sieht man z.B. hier :
http://www.derwesten...-id1944478.html oder hier
http://www.stuttgart...14b8a03638.html oder auch hier
http://www.stern.de/...fe-1517981.html und der hier erinnert sich halt einfach nicht mehr
http://www.wz-newsli...e/?redid=680439
Und da fordern Manche hier die Todesstrafe... Da kennt ihr aber einen Rechtsstaat nicht sonderlich gut...
Der würde hier eher in Resozialisierungsmassnahmen, bezahlt vom Steuerzahler, kommen als ausgewiesen werden.
Und was soll der in einer Unfallklinik oder Krankenhaus ? Wer glaubt denn das er sich dadurch innerlich ändert?
Dem fehlen doch die kognitiven Fähigkeiten überhaupt zu rallen was er da soll.
Und ob er ein Wrack ist nach ein paara Jahren, oder es ihn auch weiterhin nich sonderlich tangiert, wer weiss..
So jemand wird nur durch Freiheitsentzug merken das er nicht tun und lassen kann was er möchte.
Ich hoffe zumindest, das sie nicht so "billig" mit einer Bewährungsstrafe wegkommen. Und den Rest, zur Einsicht das sie erbärmliche Würste sind, müssen sie selber kommen. Da nützt eh keine Strafe was...