Rechtlicher Tip gesucht

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@Netskater: Ich kann mich an Sacred erinnern ... war mein erstes und letztes Game von Ascaron.

Allerdings war ich bei WoW vom ersten Tag an dabei und es hat mir Spaß gemacht bis zum letzten Tag ... dem 20.Mai 2008 mit all seinen Problemchen (jetzt bitte flamen).

Ich sehe in AoC genauso Potential wie damals bei WoW, es gibt einiges was gleichartig ist, vieles was anders ist und einiges was unvergleichlich ist ... von beiden Seiten bzw. Spielen her betrachtet.

Rechtlich dagegen vorzugehen halte ich ehrlich gesagt für unsinnig, da man normalerweise wartet, bis das Spiel einige Zeit am Markt ist und es war doch wirklich vorherzusehen, dass es nicht vom ersten Tag an fehlerfrei sein würde.
Ich glaube außer PacMan und Tetris hat das kein Spiel wirklich geschafft
wink.gif
 
aber jetzt net wirklich im ernst oder ?

Du willst jetzt aber nicht wirklich Funcom vors Gericht ziehen weill du meinst du willst deine paar Euros zurück ?!
OMFG

Wo geht nur diese Gesellschaft han... jeder Verklagt jeden und will jeden abzocken.

Und du glaubst ja nicht wirklich das du als keiner Fisch einer Firma wie Funcom irgendwie gefährlich werden kann oder ?
Die Anwaltkosten sind ja schonn mehr als du verlangst....

Eifach nur Sinnlos ...

Aber lustig ... leite gibts auf der Welt echt niedlich xD
 
aber jetzt net wirklich im ernst oder ?

Du willst jetzt aber nicht wirklich Funcom vors Gericht ziehen weill du meinst du willst deine paar Euros zurück ?!
OMFG

Wo geht nur diese Gesellschaft han... jeder Verklagt jeden und will jeden abzocken.

Und du glaubst ja nicht wirklich das du als keiner Fisch einer Firma wie Funcom irgendwie gefährlich werden kann oder ?
Die Anwaltkosten sind ja schonn mehr als du verlangst....

Eifach nur Sinnlos ...

Aber lustig ... leite gibts auf der Welt echt niedlich xD
Und in deiner Weltansicht muss scheinbar eine Firma nur groß genug sein, schon kann sie mit Kunden machen was sie will. Aha.
 
Hallo,

ich bin auch ein Mensch der ein sehr ausgeprägtes Rechtbewusstsein hat. Und ich sehe das ganz genau so. Eine zugesicherte Eigenschaft ist nicht vorhanden. Eine solcher Mangel kann gerügt werden und man kann sich hier im Normalfall mit dem lieferant/Hersteller auseinandersetzen.

Sicherlich bist du im Recht. Ganz bestimmt sogar. Nur muss man hier auch den Kosten/Nutzenfaktor unter die Lupe nehemen.

Du hast bereits Zeit, evtl. sinnlose Zeit in dieses Spiel gesteckt. Jetzt ist die Frage wieviel Zeit du in die "Wiedergutmachung" stecken möchtest, weil hier sehr also wirklich sehr viel Zeit benötigt wird das alles einem Anwalt etc. zu erklären.

Auch werden die Kosten die du dafür aufwenden wirst weit höher sein als die angesprochenen 65 Euro.

Ich würde dir folgendes empfehlen. Schreib doch einfach an Funcom, wie du dich fühlst und das du es sehr schade findest etc. Dann noch ein paar Fakten dazu. Die werden sicherlich antworten auch wenn das ein paar Wochen dauern kann und dann siehst du ja wie sie reagieren.

Eine "HARTE" Nummer mit Anwalt, Gericht etc. durchzuziehen ist sicherlich zu Aufwendig und zu teuer. darüber hinaus kann ich mir vorstellen, das als du die AGB mit dem aufreizen/installieren der Software anerkannt hast du all deine Rechte etc. verwirkt hast. Softwareprodukte haben meist Klauseln in Ihren AGBS in denen es heisst, dass keine Gewähr für die korrekte funktion oder Schäden die durch die Software angerichtet wurden übernommen werden.

Also Grundsätzlich: Es ist hart, gemein und unfair aber es wird wenig Hoffnung geben.
 
Da hätteste dir bei der Installation schon durchlesen müssen, was in den "AGBs" zum Spiel steht.


will ja nicht klugscheissen, aber das heisst agb - oder sagst du "allgemeine Geschäftsbedingungs?"
clap.gif


ansonsten btt:

hast keine chance - wenn dann nur kulanzanfrage, aber wenn sie das einmal machen und das raus kommt, dann kann sich glaub ich jeder denken, was passiert.

so far vom fons


greetz
 
Hier wirst du keinen rechtlichen Rat bekommen weil :

A) Es verboten ist wenn man kein Rechtanwalt ist, eine rechtliche Auskunft zu geben.
B) Es hier keinen Rechtsanwalt gibt, also das folgende nur dummes Geschwätz von Bruder des Bruders vom dem man gehört hat.



Zu A.

Das stimmt so seit dem 1.Juli nicht mehr....mach dich da mal schlau....Experten dürfen nun auch rechtlichen Rat geben ;-)
 
Zu A: Stimmt nur eingeschränkt, da man seine öffentliche Meinung Preis geben kann wie man lustig ist und die Person ja auf den Rat hört, obwohl sie weiß, dass die Person kein Rechtsanwalt ist. Hier ist wieder eine Auslegungssache wie weit der rechtliche Rat geht.

Zu B: Ich kenne zufällig sogar 2 Rechtsanwälte die WoW spielen und einen der Counter Strike spielt, also besser nicht drauf los labern wenn man selber keine Ahnung hat.


A) Eine öffendliche Meinung ist eine Meinung, kein rechtlicher Rat, der iergendwo bestand hat. Und es steht doch wohl rechtlicher Rat da oder. Lesen Bub net schwätzen.

B) Hat sich HIER iergendein Rechtsanwalt geäusert. Wohl nicht. Auch hier den Effekt den ich angesprochen habe, Herr Lehrer ich kenne da jemanden, der ......
Geschwätz von Deiner Seite sonst nichts.
 
Ach du Scheisse, was hab ich hier wieder angeleiert.

Die habe ganz normal über einen Mißstand berichtet und gefragt wie man ihn beseitigen kann. Ich habe nichts von Verklagen oder sonstigem sagen, rechtliche Schritte können auch eine Abmahung schriftlicher Natur an FC sein, was wiederum nichts anderes ist wie ein Brief.

Also man kann doch auch normal diskutieren ohen wieder auszuarten.

FC hat nunmal Sachen beworben die es nicht gibt, und das ist nicht ok FERTIG AUS.

Die Telekom ist grösser und wenn die Geld verlangt obwohl euer Telefon 1 Monat nicht ging, würdet ihr doch auch nicht sagen ich zahlt halt mal,weil die bestimmt Rechtsanwälte haben.

Ich war selbst selbständig und habe gelernt, wer nicht laut genug schreit wird nicht gehört, und bleibt immer ein armes Würstchen.

(Naja ok ich hab laut geschriehen und bin immer noch ein armes Würstchen ^^)
 
Ach du Scheisse, was hab ich hier wieder angeleiert.

Die habe ganz normal über einen Mißstand berichtet und gefragt wie man ihn beseitigen kann. Ich habe nichts von Verklagen oder sonstigem sagen, rechtliche Schritte können auch eine Abmahung schriftlicher Natur an FC sein, was wiederum nichts anderes ist wie ein Brief.

Also man kann doch auch normal diskutieren ohen wieder auszuarten.

FC hat nunmal Sachen beworben die es nicht gibt, und das ist nicht ok FERTIG AUS.

Die Telekom ist grösser und wenn die Geld verlangt obwohl euer Telefon 1 Monat nicht ging, würdet ihr doch auch nicht sagen ich zahlt halt mal,weil die bestimmt Rechtsanwälte haben.

Ich war selbst selbständig und habe gelernt, wer nicht laut genug schreit wird nicht gehört, und bleibt immer ein armes Würstchen.

(Naja ok ich hab laut geschriehen und bin immer noch ein armes Würstchen ^^)

Deine Frage ist durchaus berechtigt, auch was Testberichte angeht müssten diese Objektiv sein. Mich würd interessieren
ob die alle ne Klausel eingebaut haben ala unser Testbericht muß nicht ev. der Wahrheit entspechen oder kann extrem von anderen Meinungen abweichen.

Deine Frage interessiert ne Menge, den Fall so hatten wir noch nicht - selbst nicht mit Windows, das brauchte man ja auch noch.

Jedenfalls ist mir kein Fall bekannt in der Art - von der Werbung her - sollte sich ev. mal ein Spezialist (das sind Leute die nicht blind schreien "geht alles nicht") äüßern.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
dann könntest du ja auch die spielzeit einfordern die du bei jedem server down bei WoW verliesrt

auf der gamecard steht 60 tage spielzeit

aber wennse jede woche severwarten sind das keine 60 tage mehr weil sie eben die server downzeit miteinrechnen also als spielzeit sehen

aber ich konnte noch nie spielen wenn die server down waren also ist es wohl eher geklaute spielzeit

das ist dann genauso nicht eingehaltenes werbeversprechen wie mit der gamecard den es sind keine 60 tage spielzeit die man hat sondern weniger drum dürften sie eig. garnicht mit 60 tagen spielzeit werben

und wenn ich in wirtschaft aufgepasst habe könnte man sie verklagen und oder eben sein geld zurückverlangen genau das gleiche kannst du auch bei FC einfordern und ja du bist rechtlich gesehen besser dran / genau wie mit dirctX10 damit wird geworben auf der packung /
aber es unterstützt nur 9 im mom
 
Ja in der tat. Du hast völlig recht. Auf jedem Nahrungsmittelprodukt das Verpackt ist muss
exakt draufstehen was drin ist. Jeder Mediziner muss exakt begründen warum er wie was
gemacht hat.

Ich denke wir Kunden haben ein recht darauf das wir nicht verarscht werden.
Auch wenn einige sich bereitwillig verarschen lassen. Aber das ist deren Massochismus.

ich würde dir aber raten zum Rechtsanwalt zu gehen oder zum Verbraucherschutz.
Die Kompetenz die hier verbreitet wird muss man mit vorsicht betrachten.
Mann weiss nie wer dahintersteckt mit welchem absichten.

Ich werd das spiel nun zum zweiten mal tauschen. Es geht immer noch nicht. Der Launcher
will einfach nicht starten. Solche probs hatte ich seit ewigkeiten mit keinem Spiel mehr
und ich bin sprich und ergreifend sauer. Ich könnte nie so süchtig sein das ich über all dies
hinwegsehe und mit tiefrosaroter Brille einfach alles ignoriere was sich da anheuft.

Hier kann es nur eine message an FunCom geben : Bald massiv nachlegen. Ein spielbares produkt
in der beworbenen Struktur. Ansonsten ist das sprich und ergreifend betrug
 
Ich selbst würde mir nie die Mühe machen FC zu verklagen. Allerdings finde ich es gut wenn einige sich diese Mühe machen, denn letztlich tun diese etwas für uns alle.

Mich wundert allerdings wie viele hier im Forum irgendwelche Klauseln aus der ABG einfach so akzeptieren. Wenn ich ein Spiel kaufen brauche ich keinesfalls mir die AGB des Herstellers vorher im Internet anzuschauen. Wenn auf der Packung Angaben wie zum Beispiel DX10 gemacht werden kann keine AGB dieses nachträglich einschränken. Es ist ja bekannt das zum Beispiel Blizz fast jede Klage in Deutschland verloren hat bei welcher sie sich auf ihrer AGB beriefen. Leider waren diese Klagen meist von Goldverkäufen.

In den achtziger Jahren gab es sogar ein Gerichtsurteil welches entschied, dass bei Produkten wie Spiele zu umfangreiche AGB prinzipiell gegenstandslos sind, da es keinen Kunden zuzumuten sei für ein simples Spiel lange AGB zu studieren. Auch wenn er diese mit dem Knopf akzeptieren weggeklickt hat, hat er sie nicht angenommen so sie länger als zwei Seiten in normalgrosser Schrift sind. Ich weiß zwar nicht ob dieses alte Urteil heute noch gültig ist oder von einem höheren Gericht gekippt wurde, aber auf jeden Fall kann eine AGB niemals Versprechungen welche vor dem Kauf auf Verpackung oder in offizieller Werbung des Herstellers gemacht wurden relativieren.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
A) Es verboten ist wenn man kein Rechtanwalt ist, eine rechtliche Auskunft zu geben.
B) Es hier keinen Rechtsanwalt gibt, also das folgende nur dummes Geschwätz von Bruder des Bruders vom dem man gehört hat.

wo er recht hat, hat er recht.

Aber zu B.) Möchte ich noch folgendes sagen: Überlegt Euch vor einem Rechtsstreit ob der Streitwert auch wirklich über den Prozesskosten liegt....sonst könnt ihr auch ziemlich schnell viel Geld verlieren...
 
@Netskater: Ich kann mich an Sacred erinnern ... war mein erstes und letztes Game von Ascaron.

Jo glaub ich dir gern, ich wunder mich halt nur - weil ichs viel später nach einem Tipp auf der Suche was geholt hab,
ich bin glaub ich einmal auf den Desktop geknallt wenn überhaupt, und auch in Multiplayermode keine Probs.
Ich war erstaunt das es ne deutsche Spieleschmiede gab, die sowas auch konnte, obsn PC Fehler war oder so, obs
mehre hatten obs gefixt wurde keine Ahnung.
 
Wenn auf der Packung Angaben wie zum Beispiel DX10 gemacht werden kann keine AGB dieses nachträglich einschränken.
Auch das wird vor Gericht nicht viel helfen. Du kannst nämlich auf einem Rechner mit DX10 AoC wunderbar spielen. Von daher wird DX10 im Sinne des Gesetzes unterstützt. Dass die speziellen Features nicht funktionieren, ist eine andere Sache, allerdings bezweifle ich, dass das vor Gericht durchsetzbar ist.

Sprich mit dem Verkäufer, schreib an Funcom und verkauf im Zweifelsfall den Account. Mehr wird vermutlich nicht gehen.
 
Dann bleibt mir wohl nur über, für mich eine Strich drunter zu ziehen und insgeheim zu hoffen, daß FC ihre Rechnung für diese "Kompetenz" bekommt.

hm... anfangs sah ich deinen thread ja noch irgendwie objektiv und wollte dir raten, es einfach über den händler zu versuchen.... aber dieser satz zielt nun doch sehr in die richtung "ich mag das spiel nicht, also sollen auch andere keinen spass dran haben"
sind wir ehrlich, was bei spielen - und ALLEN produkten - angepriesen wird, ist MARKETING, also WERBUNG.

da gibts autos, die - von unsichtbaren stahlseilen gezogen - sprungschanzen hinauffahren; waschmittel, die "ei, blut, und kakao" entfernen, selbst wenns der kerl 10 wochen lang versteckt hatte gg
nur funktionieren wird davon nix, wenn du so ein teil zuhause hast .....
fazit : gehst du mit den firmen auch immer vor gericht ? wäre nämlich sinnvoll, denn eins muss klar sein : werbung LÜGT und BESCHÖNIGT immer - welcome in the real life ;-)

und um den bezug zu aoc wieder herzustellen : die inhalte werden alle kommen, sie sind nur nicht SOFORT verfügbar ... also haben sie es allenfalls "beschönigt" aber sicher niemanden betrogen ...
 
hm... anfangs sah ich deinen thread ja noch irgendwie objektiv und wollte dir raten, es einfach über den händler zu versuchen.... aber dieser satz zielt nun doch sehr in die richtung "ich mag das spiel nicht, also sollen auch andere keinen spass dran haben"
sind wir ehrlich, was bei spielen - und ALLEN produkten - angepriesen wird, ist MARKETING, also WERBUNG.

da gibts autos, die - von unsichtbaren stahlseilen gezogen - sprungschanzen hinauffahren; waschmittel, die "ei, blut, und kakao" entfernen, selbst wenns der kerl 10 wochen lang versteckt hatte gg
nur funktionieren wird davon nix, wenn du so ein teil zuhause hast .....
fazit : gehst du mit den firmen auch immer vor gericht ? wäre nämlich sinnvoll, denn eins muss klar sein : werbung LÜGT und BESCHÖNIGT immer - welcome in the real life ;-)

und um den bezug zu aoc wieder herzustellen : die inhalte werden alle kommen, sie sind nur nicht SOFORT verfügbar ... also haben sie es allenfalls "beschönigt" aber sicher niemanden betrogen ...
Mein Gott, warum erkennt denn niemand den Unterschied zwischen Werbung (Fernsehspot, Zeitungsanzeige etc.) und Produktinformationen (technische Daten, Anforderungen etc.)?
Ein Fernsehspot muss nicht unbedingt die tatsächlichen Eigenschaften eines Produkts zeigen, die Produkinformationen auf zum Beispiel einer Verpackung oder auf einem Datenblatt hingegen schon. Wenn auf der Verpackung steht "Unterstützt DirectX 10", dann muss das Produkt das auch zum Zeitpunkt des Kaufs unterstützen. Und damit ist nicht gemeint, daß es auf Rechnern mit DirectX 10 läuft, sondern diese speziellen Eigenschaften auch nutzt. Ebenso verhält es sich mit den AoC-Verpackungen, auf denen stand, daß der Erwerb der PreOrder-Box zum vorzeitigen Spielen berechtigt (ohne den Hinweis, daß das zusätzlich kostet und es nur eine limitierte Platzanzahl gibt).

Dies sind schon ausreichend Gründe, das Spiel beim Händlcer umzutauschen, bzw. ihm die Gelegenheit zur Mangelbeseitigung zu geben. Jeder Händler hat Anspruch darauf, dies drei Mal zu probieren, bevor es zu einer Wandlung kommt. Allerdings ist das bei Software so eine Sache, der a) der Händler gar keine Möglichkeit hat, den Mangel selstständig zu beseitigen und b) er auch keine konkrete Aussage treffen kann, wann der Hersteller dazu in der Lage ist. Deshalb sind die Händler in der Regel so kulant, ein Spiel mit so gravierenden Mängeln sofort umzutauschen.

Inwiefern man persönlich rechtlich gegen Funcom vorgehen kann, weiß ich nicht. Allerdings verstößt dieses Verhalten seitens Funcom ganz klar gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).
 
Also ich bin kein Rechtsanwalt und das folgende ist ohne Gewähr und berut auf gehörtem und/oder gelesenem.
Soweit mir bekannt hätte man gute Chancen in diesem Fall recht zu bekommen.
Denn:
1. Es wurden Sachen beworben die nicht vorhanden sind (und das gilt auch bei PC spielen)
2. Selbst wenn wie von anderen angemerkt bei Trailern ect gestanden hätte das so nicht das fertige Spiel ist oder du die AGB ohne durchzulesen weggeckilt hast, hat man die möglichkeit den Vertrag rückwirkend zu kündigen (wird oft bei so betrugs Seiten im Internet gemacht wo dann im kleingedruckten steht das es dochwas kostet)

Aber an meiner Stelle würde ich als aller aller erstes, zurück zum Händler gehen und das Spiel umtauschen denn es ist ein Produkt mit mängeln (es fehlen sachen die Beworben werden und das ist nicht zulässig) und mit der Pre Paid card hätte ich das auch probiert, weil mit dieser hast du dir ja praktisch gesehen die Leistung gekauft das Spiel wie beworben zu spielen und das war auch nicht der Fall.
Bei einer Überweisung würde ich bei der Bank anrufen und diese Rückgängig machen.
 
hm... anfangs sah ich deinen thread ja noch irgendwie objektiv und wollte dir raten, es einfach über den händler zu versuchen.... aber dieser satz zielt nun doch sehr in die richtung "ich mag das spiel nicht, also sollen auch andere keinen spass dran haben"
sind wir ehrlich, was bei spielen - und ALLEN produkten - angepriesen wird, ist MARKETING, also WERBUNG.

da gibts autos, die - von unsichtbaren stahlseilen gezogen - sprungschanzen hinauffahren; waschmittel, die "ei, blut, und kakao" entfernen, selbst wenns der kerl 10 wochen lang versteckt hatte gg
nur funktionieren wird davon nix, wenn du so ein teil zuhause hast .....
fazit : gehst du mit den firmen auch immer vor gericht ? wäre nämlich sinnvoll, denn eins muss klar sein : werbung LÜGT und BESCHÖNIGT immer - welcome in the real life ;-)

und um den bezug zu aoc wieder herzustellen : die inhalte werden alle kommen, sie sind nur nicht SOFORT verfügbar ... also haben sie es allenfalls "beschönigt" aber sicher niemanden betrogen ...

Sind die Vergleiche mit dem Auto und dem Waschmittel ernst gemeint?
dunno.gif
Dass Werbung lügt und beschönigt, steht sicherlich außer Frage. Aber man muss trotzdem ein bißchen differenzieren. Wenn ein Auto ne Skisprungschanze hochfährt, weiß jeder, aber wirklich jeder, dass da ein Trick im Spiel ist. Und niemand wird glauben, das dann selber nachmachen zu können. Vielmehr soll dadurch doch bloß, in übertriebener Metaphorik, die Stärke und Güte des Produkts angepriesen werden. So im-übertragenen-Sinn-mäßig, wenn du verstehst, was ich meine. Das zählt dann auch sicherlich nicht als Lüge, sondern eher als Stilmittel.
Wenn allerdings auf einer Spielepackung steht, dass das Produkt gewisse technische Standards unterstützt, kann ich davon ausgehen, dass wir hier schon den einen entscheidenden Schritt über die Werbung hinaus sind. Was dort steht, muss wörtlich genommen werden. Wenn ich mir ne Lampe kaufe, auf deren Packung steht, dass sie mit 100-Watt-Birnen funktioniert, ich kann dann aber nur 75-Watt-Birnen reindrehen - dann werde ich sicherlich nicht die Herstellerfirma verklagen, aber einfach so hinnehmen werde ich den Fehler auch nicht.
Und um den Bezug zu deinem letzten Absatz herzustellen: woher weißt du, dass die beworbenen Inhalte alle noch kommen werden? Wer hat dir das gesagt? Und wie kannst du dir sicher sein, wenn es sich doch bloß um Werbung handelt?

Grüße.

Edith sagt:
@peebee: zwei Doofe ein Gedanke?
happy.gif
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Könnte mir mal jemand erzählen um welche features es genau geht?

Das kann ich dem thread irgendwie nicht entnehmen.

lol

Ich seh hier nur 3 seiten voll mit blabla.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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