Rechtliches: Wann gehört "es" mir?

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Niranda

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Hey,
Ich habe mir eine Kamera bestellt und aufgrund von langen Lieferzeiten die Bestellung storniert. Per Mail und auf der HP in meinem Account wurde mir dies auch bestätigt. Ich habe die Kamera daraufhin woanders erstanden.

Am 20.07.2009 kam die Kamera von dem Verkäufer an, wo ich storniert habe. Folglich habe ich nun zwei.
Per Mail habe ich eine "Rechnung" bekommen, ich solle das Geld auf Bankkonto xxx überweisen. Es wurden keine Fristen gesetzt.

Ich schrieb dem Verkäufer sofort per Mail zurück, wie es nun mit der Rückabwicklung laufen soll, da ich von dem 14 tägigem Rückgaberecht gebrauch machen will. (damits rechtlich ok bleibt).
Ich erhielt keine Antwort.
Kurz bevor die 14 Tage abgelaufen waren, habe ich nochmal eine ähnliche Mail geschrieben.
Keine Antwort.

Per Telefon geht nur der Anrufbeantworter ran, auf dem schon aufgesprochen wurde.
Zischendurch habe ich auch noch ein paar Mails geschrieben, aber ich erhalte keine Antwort.

Nun ist meine Frage:
Wann gehört die Kamera rechtlich gesehen mir? Bitte mit Quellenangabe

LG
Nira
 
Rechtlich gesehen gehört dir die Kamera erst, wenn du sie bezahlt hast.

Du hast zu Beginn einen Kaufvertrag abgeschlossen von dem du aber zurückgetreten bist. Innerhalb von 14 Tagen kann man ja ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag zurücktreten. Dabei gilt normalerweise das Datum des Poststempels.
An deiner Stelle würde ich die Kamera auf keinen Fall auspacken und sie zurück an den Verkäufer senden. Leg noch nen schreiben dabei, das du vom Kaufvertrag zurückgetreten bist.

Zum nachlesen : http://de.wikipedia.org/wiki/Kaufvertrag
und http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCckgaberecht

Laut dem Kaufvertrag hat der Verkäufer seine Pflicht erfüllt als er dir die Ware geliefert hat. Damit der Vertrag komplett und gültig wird musst du nun nur noch deinen Teil erfüllen. Tust du das nicht kann die Ware auch niemals dir gehören !
 
6 oder 12 Monate waren das glaube ich, dann kannste das Ding behalten/verschenken/wegschmeissen.
 
Du meinst das sogenannte "Ersitzen" von Gütern ? Das sind 10 Jahre. D.h. wenn der Verkäufer 10 Jahre lang keine Eigentumsansprüche auf die Kamera abgibt, obwohl du sie in deinem Besitz ist geht sie dann in dein Eigentum über. Das heisst du musst sie solange aufbewahren oder zurück schicken !

http://de.wikipedia.org/wiki/Ersitzung

Bleibt aber die Frage ob sich dieses Recht hier überhaupt anwenden lässt, denn dieses Recht gilt normal nur bei Fundsachen.
 
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§ 241a
Unbestellte Leistungen

(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.

Also Geld musst Du schonmal nicht bezahlen, aber das war jetzt klar.

Wann Du das Ding behalten darfst (Und nein, es sind keine 10 Jahre), finde ich jetzt nicht.
 
"Unbestellte Leistungen" sind, wenn ich einen nagelneuen Ferrari vor meiner Tür sehe und der Autoschlüssel im Briefkasten liegt. Also was einem wirklich einfach so zufällig zufällt. Da kann niemand irgendwas gegen mich geltend machen.

Anders ists aber hier mit der Kamera, da bereits von beiden Seiten Vorgänge abgewickelt wurden (Bestellung, Stornierung, Rückfragen, ...). Dass die Kamera jetzt trotzdem geliefert wurde, ist bestenfalls ein Irrtum oder ein Versuch des VK, das Geschäft doch noch zu machen.

Aber mit §241a kommt sie nicht durch. Und da gilt: Rechtsberatung darf nur von einem Rechtsanwalt durchgeführt werden.
 
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Aber es wurde ja bestellt !!! Es wurde ja ein Kaufvertrag abgeschlossen nur wurde die Ware wohl schon verschickt ehe der Rücktritt vom Vertrag bekannt gegeben wurde bzw. der Verkäufer davon erfuhr.

Ich kann ja auch schlecht mir nen Auto bestellen, dann bei Lieferung vom Vertrag zurücktreten und behaupten ich hätte nix bestellt und will deswegen das Auto behalten !
 
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Aber es wurde ja bestellt !!! Es wurde ja ein Kaufvertrag abgeschlossen nur wurde die Ware wohl schon verschickt ehe der Rücktritt vom Vertrag bekannt gegeben wurde bzw. der Verkäufer davon erfuhr.

Ich kann ja auch schlecht mir nen Auto bestellen, dann bei Lieferung vom Vertrag zurücktreten und behaupten ich hätte nix bestellt und will deswegen das Auto behalten !

Ein Kaufvertrag existiert schonmal garnicht, also damit kannst du nicht kommen.
smile.gif
 
Wie kommst du da drauf :

Hey,
Ich habe mir eine Kamera bestellt und aufgrund von langen Lieferzeiten die Bestellung storniert. Per Mail und auf der HP in meinem Account wurde mir dies auch bestätigt. Ich habe die Kamera daraufhin woanders erstanden.


Steht da oben und damit ist ein Kaufvertrag zustanden gekommen.

Kaufvertrag = Einigung von Käufer und Verkäufer eine bestimmte Ware zu einem bestimmten Preis zu liefern. Ein Kaufvertrag kann Schriftlich, mündlich oder auf andere Art abgeschlossen werden.

Wenn ich in der Pizzeria anrufe und 10 Pizzen bestelle, schließe ich damit einen mündlichen Kaufvertrag ab. Wir schließen heutzutage mehrmals am Tag Kaufverträge aber aber da es sich in den meisten Fällen um sogenannte "Alltagsgeschäfte" handelt ist dort kein schriftlicher Vertrag erforderlich. Nur bei aussergewöhnlichen Geschäften ist ein schriftlicher Vertrag nötig wie z.b. dem Kauf eines Hauses etc.

Wenn du zum Kiosk gehst und dir ne Packung Kaugummi kaufst hast du einen Kaufvertrag abgeschlossen !!! Der Verkäufer hat die Ware zu einem bestimmten Preis angeboten und man selber als Käufer hat dieses Angebot akzeptiert. Sobald sich beide Seiten geeinigt haben muss jeder seine Verbindlichkeit erfüllen : Der Verkäufer gibt dir die Kaugummis und man selber übergibt das Geld. Damit sind die Verbindlichkeiten erfüllt und der Kaufvertrag ist erfüllt !
 
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Ja. Trotzdem sie vom Kaufvertrag zurückgetreten ist, wurde dieser geschlossen. Buchhalterisch ist also ein Vorgang passiert. Bestellung ging ein, Kundendaten wurden angelegt, Bestellung bearbeitet, Stornierung ignoriert, usw.

Anders wäre es, wenn sie einfach so eine Kamera geschickt bekommen hätte, ohne eine zu bestellen.
 
Zur Rechtsberatung ist ein Forum nicht geeignet. Nach deutschem Recht darf diese Leistung nur von Rechtsanwälten und ähnlich ausgebildeten Leuten ausgeführt werden.

Ich schließe hier. Sämtliche Informationen sind absolut nicht bindend und sollten als nichtig angesehen werden.

/wink maladin
 
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