Ein gewerblicher Handel liegt vor, wenn eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt (§15 II EStG). Die Gewinnerzielungsabsicht wird von den Steuerbehörden restriktiv behandelt. Es reicht, wenn Sie eine Vermögensmehrung anstreben. Dass Sie auch tatsächlich Gewinn erwirtschaften ist nicht ausschlaggebend. Es dürfte zudem schwierig werden zu argumentieren, dass der Verkauf der Items nur zur Deckung der Selbstkosten geschieht. Insbesondere Nutzer die ihr Spielverhalten auf den Verkauf von Items ausrichten und häufig das Auktionshaus nutzen, müssen mit der Gefahr rechnen, gewerblich tätig zu sein. Im Extremfall kann das sogar eine Umsatzsteuerpflicht heraufbeschwören (§19 UStG). Dass Blizzard eine gewerbliche Tätigkeit verbietet, ist in Sachen Steuerrecht vollkommen irrelevant.
Das ist der entscheidende Absatz. Sogar extra nochmal kurz gedanklich überprüft :-)
Vermehre ich mein Vermögen, indem ich in den nächsten Wochen oder Monaten immer wieder Items ins AH stecke und so auf Dauer tatsächlich so einige Euro (sagen wir mal 3 Items pro Monat für vllt. insgesamt 100 Euro), wirds tatsächlich gefährlich, wenn sich ein Finanzbeamter in diese Schiene hängt.
Gewerblich bedeutet eben in diesem Falle vor allem nachhaltig. Verkaufe ich mein komplettes Equipment oder jeden Monat mal Items im Wert von 25 Euro, schreit da kein Schwein nach. Mischt ihr jedoch richtig mit, erarbeitet euch z. B. im Monat 200-300 Euro Taschengeld, kann man da echt auf dumme Gedanken kommen.
Seien wir ehrlich, im Normalfall wird sich da kein Finanzbeamter mit beschäftigen ... Bis dann plötzlich auf öffentlichen Artikeln der Erste auftaucht, der so eben die ersten 10000 Euro nur durch das AH gescheffelt hat. Daher: übertreibt es nicht. Gegen den einen oder anderen 10 Euro Schein wird niemand irgendwas sagen, aber damit dann zu prahlen kann unangenehme Folgen haben.
@ZAM, unterschätze das Ganze bitte nicht. Ebay ist bestes Beispiel dafür. Verkaufe ich über einen längeren Zeitraum irgendwelchen Schrott (ohne Zukauf), so SIND die Einkünfte gewerblich. Nimm nur den Trödelhändler, der Wohnungen ausräumt und den Schund behalten darf. Landen die Sachen bei Ebay, so sind das steuerpflichtige Einnahmen, mit USt. Das liegt nicht zwangsläufig daran, das es nur ein anderer Vertriebsweg ist, sondern eben auch an dieser nachhaltigen Gewinnerzielungsabsicht.
Durch die 250 Euro Grenze und durch dieser Sache mit dem Glück, das man eben nicht unbedingt 1 Item am Tag findet, wird es natürlich schwer, da ein Maß zu erreichen, das es sich finanziell lohnt (für das Finanzamt, versteht sich^^). Dennoch ist es keineswegs unmöglich.
Umsatzsteuerlich würde ich mir übrigens weniger Gedanken machen. Soweit man unter 19.000 Euro Umsatz pro Jahr erwirtschaftet, landet man im Kleinunternehmer-Bereich. (§19 UStG)