Schuldfrage beim provozierten Auffahrunfall

tempörum

Rare-Mob
Mitglied seit
27.06.2007
Beiträge
112
Reaktionspunkte
2
Kommentare
1
Buffs erhalten
1
Guten Abend,

ich bin grad zufällig hinter dem Wagen eines Freundes von mir hergefahren. Da mir klar war, dass der irgendeinen Mist machen wird hab ich auch extra auf alles geachtet. Wir waren in einer Tempo 30 Zone, kein Gegenverkehr, keine Fußgänger, keine Straße die von rechts kam. Also überhaupt kein Grund, plötzlich stark abzubremsen. Das tat er aber bis zum Stillstand, allerdings ohne leuchtende Bremslichter, das kann ich mit voller Überzeugung behaupten, aber natürlich nicht beweisen. Also bleibt eigentlich nur die Möglichkeit, dass er absichtlich mit der Handbremse gebremst hat oder die Lichter waren kaputt. Ich konnte zum Glück so gerade noch mit einer Vollbremsung anhalten, allerdings war das schon eine sehr knappe Sache.
Natürlich ist mir klar, dass man immer so viel Abstand lassen muss, um noch rechtzeitig zum stehen zu kommen und natürlich weiß ich auch, dass das die "typische" Masche ist um einen Unfall zu provozieren um Geld von der Versicherung zu bekommen.
Aber bevor ich ihm beim nächsten mal ein paar auf Maul haue wollte ich nur mal wissen. ob es nicht theoretisch eine Teilschuld für ihn geben könnte, falls ich nicht mehr zum Stillstand gekommen wäre, da er ja praktisch einen Unfall provoziert und es nicht ersichtlich und grundlos war, dass er so abgebremst hat.
Vielleicht kennt sich da ja jemand mit aus.

Liebe Grüße
 
Gesetzlich gilt: bremst der Vordermann ohne sichtlichen Grund ab und es fährt ihm jemand rein, ist er schuld und muß für den Schaden aufkommen.
 
Bei Google "Auffahrunfall Schuld" eingeben. Gibt reichlich Antworten dazu.

Gesetzlich gilt: bremst der Vordermann ohne sichtlichen Grund ab und es fährt ihm jemand rein, ist er schuld und muß für den Schaden aufkommen.
Das muss erst mal nachgewiesen werden, dass es sich um Vorsatz handelt.Sind Zweifel nicht ausräumbar, geht es meist 50/50 aus.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Natürlich muß es jemand bezeugen können. Aussage gegen Aussage endet ja nie gut
 
Das muss erst mal nachgewiesen werden, dass es sich um Vorsatz handelt.Sind Zweifel nicht ausräumbar, geht es meist 50/50 aus.

Das beweisen dürfte dabei wohl immer der Haken sein, bei Aussage gegen Aussage stände ich wahrscheinlich wieder als Doofer da oder?
 
Naja, wenn das vor Gericht geht kommt es immer auf den Richter an. Meistens denke ich aber wird man bei 50/50 landen.
 
Da du ihm nichts nachweisen kannst, dass er tatsächlich grundlos gebremst hat und tatsächlich keine Bremsleuchten zu sehen waren, bleibt faktisch nur, dass er gebremst hat und du ihm - theoretisch - reingeknallt bist. Insofern bekommst du die volle Schuld. Wenn du ihm das nachweisen könntest, würd es schwierig werden. Du kannst ihm nicht nachweisen, dass er tatsächlich aus Spaß gebremst hat. Vielleicht hat er z.b. einen Krampf bekommen oder ähnliches. Dem Bremser wird da immer irgendein Grund einfallen. Keiner ist so blöd und sagt bei der Unfallaufnahme tatsächlich "aus Spaß". Du wirst auf jeden Fall eine ordentliche Teilschuld bekommen.
 
Richtig, ohne Zeugen läuft in der Regel nichts. Hast du also so ein Halbidioten, ähm sorry "Freund" vor dir, lieber von vorn herein nicht darauf einlassen und zu dicht auffahren. Ob er sich dann wirklich als "echter Freund" beweist, merkt man erst später ob er den Blödsinn zugibt den er da verzapft hat.
 
okay, dann wäre das ja geklärt. Und ich kann mir kaum vorstellen, dass er wirklich mit Handbremse bis zum Stillstand gebremst hat, sondern würde eher tippen, dass die Lichter kaputt waren. Mit Bremsleuchten wäre das ganze ja eigentlich nur nervig gewesen, und ich bin mir relativ sicher, dass das das eigentliche Ziel war. So ein bisschen ärgern tut man sich hier schon, nur war das halt einfach etwas zu knapp für meinen Geschmack.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
selbst bei tempo 30 bleiben beim abrupten bremsen mit der handbremse(!) bleiben abriebspuren zurück. wenn ein unfall passiert wäre, polizei rufen und die sollen das dokumentieren. soll dein freund mal erklären wieso er nee vollbremsung hingelegt hat.
 
selbst bei tempo 30 bleiben beim abrupten bremsen mit der handbremse(!) bleiben abriebspuren zurück. wenn ein unfall passiert wäre, polizei rufen und die sollen das dokumentieren. soll dein freund mal erklären wieso er nee vollbremsung hingelegt hat.

Kein Problem, dann ist eben ein Kind über die Straße gelaufen oder er hat spontane Schmerzen bekommen. Sind alles legitime Begründungen, die die Schuld praktisch komplett auf den Auffahrenden schieben.
 
ausserdem melde es deiner versicherung, evtl ist er bei anderen unfällen dieser art beiteiligt gewesen.
stellt es sich raus, das es stimmt, hast du nicht viel zubefürchten, da er diesen unfall bewusst verursacht hat.
aber eines noch, ein Freund ist das nicht!
 
Sowas nennt ihr ärgern?
*facepalm*
 
Also ich bin schonmal einem draufgefahren weil der gebremst hat und seine Bremslichter nicht leuchteten und bekam eine 30/70 Schuld.

So btw: Dem "Freund" hätte ich ganz entspannt und lächelnd eine verpasst. Unfassbar.

EDIT: Stand allerdings nicht Aussage gegen Aussage sondern ich hatte einen Kommilitonen mit im Auto der das bezeugen konnte. Hat aber auch nicht viel genutzt... Sicherheitsabstand ftw.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also ich bin schonmal einem draufgefahren weil der gebremst hat und seine Bremslichter nicht leuchteten und bekam eine 30/70 Schuld.

So btw: Dem "Freund" hätte ich ganz entspannt und lächelnd eine verpasst. Unfassbar.

EDIT: Stand allerdings nicht Aussage gegen Aussage sondern ich hatte einen Kommilitonen mit im Auto der das bezeugen konnte. Hat aber auch nicht viel genutzt... Sicherheitsabstand ftw.

Genau, zumindest eine Mitschuld hat der Hintermann im Falle eines Auffahrunfalls immer. Sicherheitsabstände vermeiden solche Unfälle.
 
Aber bevor ich ihm beim nächsten mal ein paar auf Maul haue
Beim nächsten mal? Also entschuldigung, aber wenn das dein "Freund" und auch noch eine "knappe Sache" war, hätte ich ihm schon aus Prinzip sowas von zusammengebrüllt, dass er danach zum Ohrenarzt hätte gehen müssen ...
 
Genau, zumindest eine Mitschuld hat der Hintermann im Falle eines Auffahrunfalls immer. Sicherheitsabstände vermeiden solche Unfälle.

Deshalb ist es auch so schwer Versicherungsbetrügern auf die Schliche zu kommen, die Auffahrunfälle provozieren. In einem Bericht wurde mal erwähnt, es müsse schon mehrfach der gleiche Unfallhergang und ein Verdacht auf Versicherungsbetrug vorliegen, um den Hintermann (Auffahrenden) komplett aus der Schuld zu nehmen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zurück