Transfer zwischen 2 verschiedenen Inhabern

"Gefakte Heirat"
Eine falsche Heiratsurkunde zu erstellen ist Urkundenfälschung und kein Kavaliersdelikt. Da versteht der Staat keinen Spass. Das ist eine Straftat.
Oder wie willst du das sonst machen?
Schonmal was von Zwecksehe gehört?
Passiert des öfteren, damit jemand nicht abgeschoben wird. Das meinte ich mit gefakte Heirat. Zwecksehen sind zwar auch verboten, aber eben... sollte doch blos etwas die Stimmung lockern. Nicht bierernst werden/nehmen bitte.
 
DAS ist nun das geringste Problem: nennt sich Multiboxing.

Multiboxing ist mir bekannt. (Bin Stammgast im Pc-Technik Bereich)

Aber afaik spielt man dann die gleiche Klasse überall, oder?

Also nen Mage und nen Fury gleichzeitig spielen stelle ich mir ziemlich schwierig vor ..
 
Also nen Mage und nen Fury gleichzeitig spielen stelle ich mir ziemlich schwierig vor ..
Schwierg, aber nicht unmöglich.
wink.gif

Mehrere Chars zur gleichen Zeit die gleiche Aktion ausführen zu lassen ist ja nun keine große Herausforderung.
smile.gif
 
Schonmal was von Zwecksehe gehört?
Passiert des öfteren, damit jemand nicht abgeschoben wird. Das meinte ich mit gefakte Heirat. Zwecksehen sind zwar auch verboten, aber eben... sollte doch blos etwas die Stimmung lockern. Nicht bierernst werden/nehmen bitte.

War nicht böse gemeint, aber ist schon ziemlich hart wenn du heiratest um einen Char rüberschieben zu können, oder?
wink.gif
 
Naja, eine Ehe vortäuschen für World of Warcraft... oh man Leute...Man kann es auch übertreiben..
jester.gif
rolleyes.gif
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Auf WoW-europe.com steht eig. alles dazu warum wieso und welche ausnahmen es gibt
 
jester.gif


Das Einfachste ist, Du meldest Dir einen 2ten Account an und schiebst den Char da rüber.
Dann lässt du deinen Freund mit dem Account spielen. - Fertig -

So klappts.
victory.gif


bis neulich mal.

: wink :
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Schwierg, aber nicht unmöglich.
wink.gif

Naja die Videos wo so ein Typ mit 4 Schamanen durch BGs rennt und alles niedermetzelt kenne ich .. Die machen immer das gleiche, haben die gleiche Rota. Klar, kein Problem.

Vllt mag auch mein Setup irgendwie steuerbar sein. Aber von Rotationsoptimierung und Movement von Caster und nem Melee wollen wir wohl mal gar nicht sprechen.. und wer würde diese beiden Krüppelchars die dadurch enstünden schon durch Nax ziehen wollen?
wink.gif
 
"(4) Spielern erlauben, welche der Fraktion der "Allianz" angehören, mit Spielern, deren Charaktere der "Horde" angehören, zu chatten oder anderweitig direkt zu kommunizieren, und umgekehrt;"


wie darf ich das verstehen?

würde ich gegen die nutzungsbestimmungen verstossen wenn ich mit nem ally im ts rede? o.0


nein^^
du darfst ingame nicht mit nem allis reden nur mit den vorgefertigten emotes!

ABER
es gibt ein addon wo man ne andere sprache spricht zbsp: dämonisch.

hab mal beim kumpel mit dem addon gespielt war funny hab auf der insel von quel danas mit nem alli geredet der das addon auch hatte, weil wir beide dämonisch redeten konnten wir uns verstehn, sonst keiner im spiel, aber das addon ist denk ich verboten, falls nich kann mir wer nen link davon schicken, weiß nimmer wies heist.


BTT. (of course): wie gesagt in situationen wie deiner ist die einschränkung nervig, aber sonst gut wegen chinafarmer ebay usw. vllt macht blizz mal iein system was chinafarmern das leben schwer macht und bots auch wer weiß was die zeit mit sicch bringt


mfg dark


edit sagt der erste mit rechtschreibflames bekommt von meinem vater chuck norris nen kick :-)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Vllt mag auch mein Setup irgendwie steuerbar sein. Aber von Rotationsoptimierung und Movement von Caster und nem Melee wollen wir wohl mal gar nicht sprechen.. und wer würde diese beiden Krüppelchars die dadurch enstünden schon durch Nax ziehen wollen?
wink.gif
Nunja, ich erinnere mich an eine Situation im Raid, wo ein Spieler kurz bei der Taktikerklärung direkt angesprochen wurde und seine Freundin schrieb dann im Chat "kk". Da kam dann raus, daß ihr Freund noch nicht wieder zuhause war und sie bis dahin beide Chars gespielt hat. War keinem aufgefallen, konnte es auch eigentlich nicht - beide Chars agierten so wie sie sollten.
Interessanterweise war aber kein Multiboxing im Spiel, sie spielte gleichzeitig an beiden Rechnern.
Ich wünschte ich könnte das auch, aber mir reicht's eigentlich wenn ich einen Char auf einmal einigermaßen gespielt bekomme.
smile.gif


Aber da sind wir weit ab vom Thema.
smile.gif
 
Und ja, du musst eine Heiratsurkunde schicken, wenn deine Frau einen anderen Nachnamen hat als du bzw dein Account oder einen Doppelnamen. Ansonsten siehe oben.

Wenn deine Frau einen Doppelnamen hat und der Account auf diesen läuft ist auch nix zu machen, egal ob die eine Heiratsurkunde hinschickst. Meine Frau hat einen Doppelnamen und auf diesen einen Account erstellt. Leider war es nicht möglich den gwünschten Char zu transferieren. Wir mussten WOW nochmal kaufen und einen neuen Account einfach nochmal auf meinen Namen erstellen.

Kann hier aus der Antwort des WOW Support zitieren:
vielen Dank für Ihre Email bezüglich des Charaktertransfers.

Eine Änderung des eingetragenen Nachnamens kann nur dann erfolgen, wenn sich der Nachname in der Realität geändert hat oder ein Tippfehler vorliegt. Solange der Nachname Ihrer Mutter also als Doppelname in ihrem Personalausweis verzeichnet ist, kann dieser nicht auf einen Teilnamen abgeändert werden. Grundsätzlich ist ein Charaktertransfer zwischen zwei Accounts auch nur für den Fall vorgesehen, dass die Inhaber beider Accounts die gleichen sind.

Wir wünschen Ihnen dennoch weiterhin viel Spaß mit World of Warcraft.

Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in unserer Support FAQ, welche Sie hier einsehen können: http://eu.blizzard.com/support

Sollten Sie weitere Fragen diesbezüglich haben, zögern Sie bitte nicht, uns erneut per Email oder über die kostenlosen Rechnungshotlines, unter 0800-101 2242 für Deutschland und 0800-677 529 für Österreich, zu kontaktieren.


Mit freundlichen Grüßen

Blizzard Entertainment Europe

Alexis G.
Billing Support
http://eu.blizzard.com/support
 
jester.gif


Das Einfachste ist, Du meldest Dir einen 2ten Account an und schiebst den Char da rüber.
Dann lässt du deinen Freund mit dem Account spielen. - Fertig -

So klappts.
victory.gif


bis neulich mal.

: wink :

Tja, das weiß ich ... nur bringt ihm das jetzt nichts mehr, da er bereits 65 Euro für einen neuen Acc gezahlt hat !
 
Schwachsinn was Du schreibst, und die an den Haaren herbei gezogenen Vergleiche sind so Hahnebüchen das es weh tut. Die AGB von Blizzard sind mit Sicherheit kein Gesetzesverstoß wie all die anderen Dinge die Du da aufzählst, also Vergleich bitte nicht Äpfel und Birnen!

Und das die AGB in Deutschland in ihrer vollen Länge sowieso nicht wirksam ist, zeigt Blizzard doch damit, das Sie gegen den Account Handel nicht einschreiten. Es wäre ein leichtes Ebay dazu zu drängen, aber was sollte die Grundlage sein? Vergessen wir doch nicht:

Das ist MEIN Account, den ich in MEINER Zeit hochgespielt habe, und ich verkaufe ja nicht IHREN Char, sondern lediglich meine ZEIT!

Ihr Char bleibt weiterhin auf IHREM Server, also das nächste mal erst denken (oder Gegebenenfalls informieren), dann posten. Dann schränkst Du die Gefahr das Unsinn herauskommt extrem ein.

Dasselbe ist wen ich mit meinem Account spielen lasse, ICH bezahle jeden Monat dafür, also entscheide auch ICH wer mal mit meinem Acc spielt oder nicht. Mal abgesehen davon das sie es eh nie kontrollieren können, ist solch ein Verbot der größte Schwachsinn und in Europa NIE durchsetzbar!

Hallo Thoryia,

"Wer in einem Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen!"

Du beginnst dein Posting mit einem rhetorischen Stilmittel (der Polemik). Allerdings scheint dir ein anderes Stilmittel fremd zu sein (Analogie). Dein Vorposter auf den du so "nett" antwortest hat dieses hier hervorragend eingesetzt!

Des weiteren würde ich dich bitte vor solchen Postings von dir dich mit den gesetzlichen Gegebenheiten in Deutschland vertraut zu machen. Speziell das Vertragsrecht solltest du hier näher studieren. Ob du das für Schwachsinn hälst ist dir überlassen. Trotzdem musst du dich in Deutschland danach richten. Und wenn Blizzard nicht gegen jede Vertragsverletzung rechtliche Schritte einleitet, dann ist es auch das ein Recht von Blizzard. Hier machst du anscheinend den Fehler, aus einer fehlenden rechtlichen Verfolgung, eine Rechtsunwirksamkeit zu schließen.

Zum Thema Chars bei Ebay verkaufen:

WoW Accounts verkaufen bei Ebay? Da du hier nur ein Nutzungsrecht hast und nicht das Eigentum dessen erwirbst kannst du diesen auch nicht weiterveräußern. Demzufolge kann der Käufer auch nicht das Eigentum des Accounts erwerben. Der Verkäufer kann daher jederzeit nach dem Verkauf gegen Vorlage seiner Daten den Account zurückholen. Der Käufer hat also nur Zeit gekauft. Dumm wer solches tut. Warum sollte Blizzard also gegen den Verkauf von Zeit vorgehen? Daran besitzen sie gar kein Eigentumsrecht :-)

@Topic

Hier bleiben zwei sinnvolle Mittel:

1. Wie schon vorgeschlagen zweiten Account auf deinen Namen anmelden und den Char transen.

2. VOR Erstellung des Accounts des Kumpels die Freunde werben Funktion benutzen. Und nach Umwandlung des Accounts zwei Chars zusammen neu hochziehen. Bis level 60 beide 3 fache XP wenn zusammen in Gruppe gelevelt wird (Sprich der andere in Range ist) Die dreifache XP gibt es für Quest, wenn man diese zusammen abgibt!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
also ich finde es dumm weil einem so ein charakter ja schon ans Herz wächst

Ich würde sowas nicht machen
 
Hallo liebe Buffies !

Ich weiß, dass man einen Charakter nur auf einen anderen Account schieben kann, sofern der Name und die Geheimfrage gleich sind. Meine Frage an Euch : Wieso nicht auch zwischen 2 Inhabern ?

Ich wollte vor kurzem einem guten Freund meinen alten 71er Char geben und diesen auf einen neuen Account transferieren. Er hat damals mit BC aufgehört und wollte nun wieder anfangen. Da mein 71 eh nur rumfliegt ( weil ich meinen DK spiele ) hätte ich ihm diesen gerne gegeben. Somit hätte er nicht neu anfangen müssen. Er erstellt sich also einen neuen Account unter seinem Namen ( er kannte das Regelwerk nicht ), zahle 15 Euro für PRE BC, 15 Euro für BC und 35 für WotLK ... somit 65 Euro ! Leider mehr oder weniger umsonst. Jetzt kann er neu Anfangen
smile.gif


Meine Frage an Euch. Blizzard könnte das Transen zwischen 2 Inhabern doch ruhig erlauben. Mich persönlich betrifft es nicht, aber Leute die neu Anfangen sicherlich schon. Das schenken eines Charakters wäre dann kein Problem mehr
smile.gif

sry aber WIESO nimmt er nicht seinen alten acc????verkauft???

also ich finde es dumm weil einem so ein charakter ja schon ans Herz wächst

dir sollte lieber die Zeit die nach dem zocken weg is ans herz gewachsen sein...denn die kriegst du nie wieder und außerdem hat man davon auch nciht soviel
tongue.gif
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Des weiteren würde ich dich bitte vor solchen Postings von dir dich mit den gesetzlichen Gegebenheiten in Deutschland vertraut zu machen. Speziell das Vertragsrecht solltest du hier näher studieren. Ob du das für Schwachsinn hälst ist dir überlassen. Trotzdem musst du dich in Deutschland danach richten. Und wenn Blizzard nicht gegen jede Vertragsverletzung rechtliche Schritte einleitet, dann ist es auch das ein Recht von Blizzard. Hier machst du anscheinend den Fehler, aus einer fehlenden rechtlichen Verfolgung, eine Rechtsunwirksamkeit zu schließen.

Zum Thema Chars bei Ebay verkaufen:

WoW Accounts verkaufen bei Ebay? Da du hier nur ein Nutzungsrecht hast und nicht das Eigentum dessen erwirbst kannst du diesen auch nicht weiterveräußern. Demzufolge kann der Käufer auch nicht das Eigentum des Accounts erwerben. Der Verkäufer kann daher jederzeit nach dem Verkauf gegen Vorlage seiner Daten den Account zurückholen. Der Käufer hat also nur Zeit gekauft. Dumm wer solches tut. Warum sollte Blizzard also gegen den Verkauf von Zeit vorgehen? Daran besitzen sie gar kein Eigentumsrecht :-)
Aha, dann lies das hier:

Manche Hersteller versuchen, den Handel mit virtuellen Items in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausdrücklich zu verbieten. Diese AGB müssen vom Käufer des Spiels normalerweise dann ausdrücklich akzeptiert werden, wenn er einen Account auf dem Spielserver eröffnet. Weil er sie aber erst nach dem Kauf zu Gesicht bekommt, sind sie nicht rechtswirksamer Bestandteil des Kaufvertrags. Der Käufer muss also die Möglichkeit haben, das Spiel zurückzugeben, wenn er sich mit den erst nachträglich bekannt gewordenen AGB nicht einverstanden erklärt. Nachdem er sie einmal akzeptiert hat, ist dies nicht mehr möglich.

Aber auch dann, wenn ein Spieler die AGB angenommen hat, ist noch nicht gesagt, dass sie rechtswirksam sind. Nach deutschem Recht sind nämlich so genannte überraschende Klauseln unwirksam - also solche, mit denen der Kunde normalerweise nicht zu rechnen braucht. Dabei kommt es auf Inhalt und Gestaltung der Klausel an. Ein pauschaler, auf der Verpackung des Spiels in winziger Schrift angebrachter Hinweis auf ?weitere Bedingungen? reicht beispielsweise sicher nicht aus, um Schikanen verschiedenster Art bei der Anmeldung und dem Betrieb eines Accounts von vornherein als rechtswirksam vereinbart gelten zu lassen. Unabhängig von der Gestaltung sind zudem solche AGB-Klauseln unwirksam, die vom gesetzlichen Leitbild abweichen. Eine solche unzulässige Abweichung ist wohl beispielsweise dann anzunehmen, wenn die AGB eines Online-Spiels den Weiterverkauf des Spielexemplars mitsamt dem dazugehörigen Account verbieten.

AGB sind erst mal nichts weiter als ein wirkungsloser Wunschzettel, rechtlich wirksam werden sie erst, wenn sie beiderseitig angenommen werden UND mit den Gesetzen der entsprechenden Länder konform gehen.


PS: Ich wäre Dir dankbar, wenn Du mich direkt anschreibst, das Du großschreibst. Soviel Respekt sollte da sein, bei jemanden der so schlau daher kommen will.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
jester.gif



Kauf dir einen Hamster.

Den kannst auch so teilen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja, bei einigen sitzt das Unverständnis über öffentlich/rechtliches so tief drin, das bekommt man mit Prügel allein nicht raus.

Es ist absolut egal, ob oder in welcher Weise die AGB`s durchsetzbar sind oder nicht: DU hast sie mit Spielbeginn akzeptiert!
Blizzard hat nen Sitz in Frankreich, was widerum zur EU UND zu Europa gehört.Auf der deutschen Seite von Blitzzard, sind die AGB`s in deutsch verfasst.

Ach was versuch ich hier ner Kuh das Fahrrad fahren beizubringen?

AGB`s akzeptiert->Pech gehabt vor J E D E M Gericht auf diesem Planeten.

Vielleicht hätte Blizzard für manch einen die AGB`s besser so verfasst, wie eben diese Menschen sie auffassen:

AGB`s:
1.)Der Spieler darf machen was er will mit unserer Erfindung,unserem Spiel und unserer Arbeit.
AGB`s ende

und nennt mein geschriebenes Schwachsinn, dass ich nicht lache....
ZITAT
Manche Hersteller versuchen, den Handel mit virtuellen Items in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausdrücklich zu verbieten. Diese AGB müssen vom Käufer des Spiels normalerweise dann ausdrücklich akzeptiert werden, wenn er einen Account auf dem Spielserver eröffnet. Weil er sie aber erst nach dem Kauf zu Gesicht bekommt, sind sie nicht rechtswirksamer Bestandteil des Kaufvertrags. Der Käufer muss also die Möglichkeit haben, das Spiel zurückzugeben, wenn er sich mit den erst nachträglich bekannt gewordenen AGB nicht einverstanden erklärt. Nachdem er sie einmal akzeptiert hat, ist dies nicht mehr möglich.

Aber auch dann, wenn ein Spieler die AGB angenommen hat, ist noch nicht gesagt, dass sie rechtswirksam sind. Nach deutschem Recht sind nämlich so genannte überraschende Klauseln unwirksam - also solche, mit denen der Kunde normalerweise nicht zu rechnen braucht. Dabei kommt es auf Inhalt und Gestaltung der Klausel an. Ein pauschaler, auf der Verpackung des Spiels in winziger Schrift angebrachter Hinweis auf ?weitere Bedingungen? reicht beispielsweise sicher nicht aus, um Schikanen verschiedenster Art bei der Anmeldung und dem Betrieb eines Accounts von vornherein als rechtswirksam vereinbart gelten zu lassen. Unabhängig von der Gestaltung sind zudem solche AGB-Klauseln unwirksam, die vom gesetzlichen Leitbild abweichen. Eine solche unzulässige Abweichung ist wohl beispielsweise dann anzunehmen, wenn die AGB eines Online-Spiels den Weiterverkauf des Spielexemplars mitsamt dem dazugehörigen Account verbieten

Gibst Du also das Spiel nicht zurück, erklärst Du Dich mit den AGB`s, die Du dann beim Anmelden durchlesesn kannst und nochmals akzeptieren musst, einverstanden.
Damit ist dann auch schon alles gesagt, danke dass Du den Beweis selbst angetreten hast.

Ich lasse mir mit dem Verkauf meine Investitionen (Zeit, Aufwand etc.) in diesen Account auszahlen, was nicht verboten ist.
Gute Ausrede, leider absoluter Schwachsinn: Niemand kauft und bezahlt Deine Zeit oder Aufwand, wenn Du nach wie vor die Zugangsdaten des Accounts nicht herausgibst.
Gibst Du sie heraus, verstösst Du gegen die AGB`s.
Feine Zwickmühle oder?

Lesen bildet........
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zurück