Ich vermiete Dir eine Wohnung und in dem Vertrag steht irgendwo die Klausel das ich vom Tage Deines Einzuges einmal die Woche das Recht habe, mit Deiner Freundin zu schlafen, und wenn Du oder sie sich dagegen sträubt dann darf ich Dich oder sie oder euch beide erschiessen. Das wird dann rechtens, weil Du ja den Vertrag unterschrieben hast, stimmts? laugh.gif
netter verglecih, hinkt nur ein bisschen, da ich den vertrag durchlesen werde und er sodann nicht zustande kommen wird.Fein, dass nun auch sittenwidriges mit eingebracht wird, statt wirklich mal Tatsachen zu beachten:
Hier nochmal für Dich, extra langsam und deutlich zum mitmeisseln:
die vom gesetzlichen Leitbild abweichen.
wo steht,dass die WoW Nutzungsbedingungen vom gesetzlichen abweichen?
Gesetzliche Regelung in Europa [Bearbeiten]
Die ursprünglich im deutschen AGB-Gesetz entwickelten Regeln zu den AGB wurden weitgehend ins europäische Gemeinschaftsrecht übernommen, nämlich in die Richtlinie 93/13/EWG
des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsländer, bestimmte Gesetzesnormen zu erlassen, die die Verbraucher vor missbräuchlichen AGB-Klauseln schützen. In allen EU-Ländern darf man daher als Verbraucher damit rechnen, dass für Unternehmer als Verwender von AGB im Grundsatz ähnliche (wenn auch keineswegs identische!) Beschränkungen bestehen wie in Deutschland.
Im deutschen Recht finden sich die betreffenden Vorschriften seit der Schuldrechtsmodernisierung in den genannten Paragraphen 305 ff. BGB.
In Österreich wurde die Richtlinie im Konsumentenschutzgesetz umgesetzt, die Regelungen über unzulässige Vertragsbestandteile sind insbesondere in § 6 KSchG enthalten.
Das Nicht-EU-Mitgliedland Schweiz kennt bisher noch keine explizite gesetzliche Regelung der AGB, doch haben die Gerichte und die Literatur durch eine Konkretisierung allgemeiner Regeln (insbesondere Treu und Glauben) einen in vielen Punkten vergleichbaren Rechtszustand herbeigeführt. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass auch in der Schweiz in den nächsten Jahren spezifische gesetzliche Regelungen geschaffen werden.
Einbeziehung [Bearbeiten]
Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nach § 305 Abs. 2 BGB nur Bestandteil des Vertrags zwischen den Vertragsparteien (Unternehmer oder Privatperson), wenn der Verwender bei Vertragsschluss ausdrücklich oder, wenn dieser Hinweis nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlichen Aushang darauf hinweist und der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise vom Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen. Dritte Voraussetzung ist, dass der andere Teil sich mit den AGB einverstanden erklärt. Für AGB zwischen zwei Unternehmern § 14 BGB gilt dies jedoch gem. § 310 Abs. 1 BGB nur mit Einschränkungen: Zur wirksamen Einbeziehung reicht hier jede auch nur stillschweigende Willensübereinstimmung.
Die Einbeziehung ist bei der Personenbeförderung im Linienverkehr und den Bedingungen für Telekommunikation und Post erleichtert. AGB können auch zwischen zwei Privatpersonen (z. B. bei einmaligem Mietvertrag) mit einbezogen werden.
Quelle:
Wikipedia-AGB´s in Europa
1.Man hat die Möglichkeit, die AGB`s von Blizzard zu lesen.
2.Man hat die Möglichkeit die AGB`s abzulehnen.
3.Gibt es in den europäischen AGB`s von Blizzard, keine,vom Gesetz in Deutschland abweichenden Klauseln.
4.Hast Du die AGB`s mit dem Start des Spiels
NACH durchlesen und
BESTÄTIGEN des Durchlesens akzeptiert.
Fakt ist: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Fakt ist auch: Wenn ich weiss, dass ich unerlaubt oder zuwider handele und bereit bin das Risiko zu tragen UND ich erwischt werde, muss ich auch mit den Konsequenzen leben, die ich so leichfertig und blauäugig in Kauf nahm.
Fakt ist weiterhin:Mit den monatlichen Beiträgen erwirbst Du lediglich das Recht, Dich mit Deinem Passwort auf dem von Blizzard zur Verfügung gestellten Server, mit der von Blizzard erfundenen Figur einzuloggen und zwar dann, wenn es Dir passt.
Wenn der Service eingestellt wird, ist das leider Pech.
Das, was Du hier von Dir gibst, nenn ich mal gefährliches Halbwissen.
Meine Meinung:Ja, Blizzard sollte es möglich machen, Accounts, und zwar solche die abgemeldet oder stillgelegt wurden, zu veräussern.
das ich vom Tage Deines Einzuges einmal die Woche das Recht habe, mit Deiner Freundin zu schlafen,
mach Dich nicht öffentlich lächerlich,bleib bei den Fakten und eine Diskussion ist gegeben.Andernfalss ist für mich diese Diskussion hier beendet.