Transfer zwischen 2 verschiedenen Inhabern

Ja, bei einigen sitzt das Unverständnis über öffentlich/rechtliches so tief drin, das bekommt man mit Prügel allein nicht raus.

Es ist absolut egal, ob oder in welcher Weise die AGB`s durchsetzbar sind oder nicht: DU hast sie mit Spielbeginn akzeptiert!
Blizzard hat nen Sitz in Frankreich, was widerum zur EU UND zu Europa gehört.Auf der deutschen Seite von Blitzzard, sind die AGB`s in deutsch verfasst.

Ach was versuch ich hier ner Kuh das Fahrrad fahren beizubringen?

AGB`s akzeptiert->Pech gehabt vor J E D E M Gericht auf diesem Planeten.
Wenn Du es zitierst solltest Du es auch komplett lesen, und nicht aus dem Kontext reissen. Ich hebe den Punkt, den Du scheinbar nicht lesen willst oder nicht begreifen magst noch einmal hervor:

Unabhängig von der Gestaltung sind zudem solche AGB-Klauseln unwirksam, die vom gesetzlichen Leitbild abweichen. Eine solche unzulässige Abweichung ist wohl beispielsweise dann anzunehmen, wenn die AGB eines Online-Spiels den Weiterverkauf des Spielexemplars mitsamt dem dazugehörigen Account verbieten.

Und zum Thema Recht ist völlig unwichtig wenn ich einen Vertrag aktzeptiere: Ich vermiete Dir eine Wohnung und in dem Vertrag steht irgendwo die Klausel das ich vom Tage Deines Einzuges einmal die Woche das Recht habe, mit Deiner Freundin zu schlafen, und wenn Du oder sie sich dagegen sträubt dann darf ich Dich oder sie oder euch beide erschiessen. Das wird dann rechtens, weil Du ja den Vertrag unterschrieben hast, stimmts?
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Hm,

nette Diskussion, ich mach dann auch mal mit beim Klugscheissen:

Ob, und wieweit du ein gekauftes Spiel (=Gegenstand), mit dem dazugehörigen Account (=Recht zu spielen) weiterverkaufen kannst, ist bisher relativ strittig. Da muss man Thoryia leider recht geben. ABER: Spiel + Acount verkaufen ---> vielleicht ja. Allerdings hast du keinen Recht auf die Chars deines Accounts. Bedeutet, wenn Blizard vor dem Weiterverkauf deine sämtlichen Chars löscht, steht dem Verkauf nichts mehr im Wege. Wer dann allerdings noch das Spiel und deinen Account kaufen würde, und vorallem, aus welchem Grund, sei mal dahin gestellt.


Und zum Thema Recht ist völlig unwichtig wenn ich einen Vertrag aktzeptiere: Ich vermiete Dir eine Wohnung und in dem Vertrag steht irgendwo die Klausel das ich vom Tage Deines Einzuges einmal die Woche das Recht habe, mit Deiner Freundin zu schlafen, und wenn Du oder sie sich dagegen sträubt dann darf ich Dich oder sie oder euch beide erschiessen. Das wird dann rechtens, weil Du ja den Vertrag unterschrieben hast, stimmts?
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Und auch hier muss man Thoryia leider recht geben, auch wenn es noch so bescheurt ist: der Vertrag ist grundsätzlich mal Rechtens, denn egal was 2 Vertragsparteien vereinbaren ist grundsätzlich mal völlig egal. Aber auch hier: Der Freund kann zwar nicht gegen den Vertrag angehen, allerdings der Staat schon: denn Sex gegen Zwang oder Mord ist nunmal eine Straftat lauf Strafgesetzbuch, und wird zumindest in Deutschland verfolgt.

Um mal ein vielleicht anderes Beispiel zu nennen:
Du fährst mit deinem Auto das Auto eines Bekannten kaputt. Da du diesen ja kennst, fährst erstmal weiter (hast es irgendwie eilig) und rufst ihn einen Tag später an. Er nimmt das alles mit Humor, ihr einigt euch darauf, das du den Schaden reparierst und gut ist (auch sowas ist ein Vertrag). Leider hat der Nachbar deines Freundes den Unfall gesehen, und hat die Polizei angerufen....tja, und nun hast du, man kann es kaum glauben eine Anzeige der Staatsanwaltschaft wegen Fahrerflucht am Hals. Auch wenn der Vertrag mit deinem Freund rechtens ist, er bei der Staatsanwaltschaft seine Aussage macht und ihr beide überhaupt nicht versteht, was eigentlich läuft....vor Gericht bekommst du wegen Fahrerflucht 3 Monate Führerscheinentzug.

Dies mal so eine kleine Excursion in den Bereich Verträge und ihre Gültigkeit.
 
Ich vermiete Dir eine Wohnung und in dem Vertrag steht irgendwo die Klausel das ich vom Tage Deines Einzuges einmal die Woche das Recht habe, mit Deiner Freundin zu schlafen, und wenn Du oder sie sich dagegen sträubt dann darf ich Dich oder sie oder euch beide erschiessen. Das wird dann rechtens, weil Du ja den Vertrag unterschrieben hast, stimmts? laugh.gif
netter verglecih, hinkt nur ein bisschen, da ich den vertrag durchlesen werde und er sodann nicht zustande kommen wird.Fein, dass nun auch sittenwidriges mit eingebracht wird, statt wirklich mal Tatsachen zu beachten:
Hier nochmal für Dich, extra langsam und deutlich zum mitmeisseln:
die vom gesetzlichen Leitbild abweichen.
wo steht,dass die WoW Nutzungsbedingungen vom gesetzlichen abweichen?

Gesetzliche Regelung in Europa [Bearbeiten]

Die ursprünglich im deutschen AGB-Gesetz entwickelten Regeln zu den AGB wurden weitgehend ins europäische Gemeinschaftsrecht übernommen, nämlich in die Richtlinie 93/13/EWG

des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsländer, bestimmte Gesetzesnormen zu erlassen, die die Verbraucher vor missbräuchlichen AGB-Klauseln schützen. In allen EU-Ländern darf man daher als Verbraucher damit rechnen, dass für Unternehmer als Verwender von AGB im Grundsatz ähnliche (wenn auch keineswegs identische!) Beschränkungen bestehen wie in Deutschland.

Im deutschen Recht finden sich die betreffenden Vorschriften seit der Schuldrechtsmodernisierung in den genannten Paragraphen 305 ff. BGB.

In Österreich wurde die Richtlinie im Konsumentenschutzgesetz umgesetzt, die Regelungen über unzulässige Vertragsbestandteile sind insbesondere in § 6 KSchG enthalten.

Das Nicht-EU-Mitgliedland Schweiz kennt bisher noch keine explizite gesetzliche Regelung der AGB, doch haben die Gerichte und die Literatur durch eine Konkretisierung allgemeiner Regeln (insbesondere Treu und Glauben) einen in vielen Punkten vergleichbaren Rechtszustand herbeigeführt. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass auch in der Schweiz in den nächsten Jahren spezifische gesetzliche Regelungen geschaffen werden.

Einbeziehung [Bearbeiten]

Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nach § 305 Abs. 2 BGB nur Bestandteil des Vertrags zwischen den Vertragsparteien (Unternehmer oder Privatperson), wenn der Verwender bei Vertragsschluss ausdrücklich oder, wenn dieser Hinweis nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlichen Aushang darauf hinweist und der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise vom Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen. Dritte Voraussetzung ist, dass der andere Teil sich mit den AGB einverstanden erklärt. Für AGB zwischen zwei Unternehmern § 14 BGB gilt dies jedoch gem. § 310 Abs. 1 BGB nur mit Einschränkungen: Zur wirksamen Einbeziehung reicht hier jede auch nur stillschweigende Willensübereinstimmung.

Die Einbeziehung ist bei der Personenbeförderung im Linienverkehr und den Bedingungen für Telekommunikation und Post erleichtert. AGB können auch zwischen zwei Privatpersonen (z. B. bei einmaligem Mietvertrag) mit einbezogen werden.
Quelle:Wikipedia-AGB´s in Europa
1.Man hat die Möglichkeit, die AGB`s von Blizzard zu lesen.
2.Man hat die Möglichkeit die AGB`s abzulehnen.
3.Gibt es in den europäischen AGB`s von Blizzard, keine,vom Gesetz in Deutschland abweichenden Klauseln.
4.Hast Du die AGB`s mit dem Start des Spiels NACH durchlesen und BESTÄTIGEN des Durchlesens akzeptiert.

Fakt ist: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Fakt ist auch: Wenn ich weiss, dass ich unerlaubt oder zuwider handele und bereit bin das Risiko zu tragen UND ich erwischt werde, muss ich auch mit den Konsequenzen leben, die ich so leichfertig und blauäugig in Kauf nahm.
Fakt ist weiterhin:Mit den monatlichen Beiträgen erwirbst Du lediglich das Recht, Dich mit Deinem Passwort auf dem von Blizzard zur Verfügung gestellten Server, mit der von Blizzard erfundenen Figur einzuloggen und zwar dann, wenn es Dir passt.

Wenn der Service eingestellt wird, ist das leider Pech.
Das, was Du hier von Dir gibst, nenn ich mal gefährliches Halbwissen.

Meine Meinung:Ja, Blizzard sollte es möglich machen, Accounts, und zwar solche die abgemeldet oder stillgelegt wurden, zu veräussern.

das ich vom Tage Deines Einzuges einmal die Woche das Recht habe, mit Deiner Freundin zu schlafen,
mach Dich nicht öffentlich lächerlich,bleib bei den Fakten und eine Diskussion ist gegeben.Andernfalss ist für mich diese Diskussion hier beendet.
 
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mach Dich nicht öffentlich lächerlich,bleib bei den Fakten und eine Diskussion ist gegeben.Andernfalss ist für mich diese Diskussion hier beendet.
Und das ausgerechnet von Dir, demjenigen der hier VÖLLIG sinnfreie Vergleiche heran zieht? Ich darf Dich nochmal von Seite 1 zitieren?

Jo, man kann auch:

-ne Bank überfallen
-mit dem Auto 120 durch ne 30er Zone fahren
-mit der Frau vom Chef nen Verhältnis haben

alles genauso kein Problem, wenns nicht rauskommt.
Kommts raus gibts ne Bestrafung, genauso wie es eine für gibt...

Klar soweit?
Und nun überleg Dir das grad noch einmal, wer sich hier öffentlich lächerlich macht...Ich habe lediglich ein Fallbeispiel genannt, dem Du wiedermal nur ausweichst, statt die Fakten zu sehen. Es ist nunmal so, das es eben NICHT Recht wird, nur weil es in einem Vertrag steht und hoffte, das Du es an diesem zugegebenermaßen etwas überzogenem Beispiel eher verstehst.

Ich sage es noch einmal, wenn Blizzard die rechtliche Handhabe hätte Account Verkäufe zu unterbinden, würden sie es tun. Abmahnung an Ebay rauschicken, und Ebay in die Pflicht nehmen, so wie es andere Markenhersteller seit Jahren machen. Alles RECHTLICH kein Problem, wenn man denn das RECHT auf seiner Seite hat, statt nur eine AGB. Aber ich klinke mich an der Stelle aus, denn manche begreifen eben nie das eine AGB nicht über dem Gesetz steht oder etwa Gesetz ist.
 
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Klar lasst uns Chars zum verschenken Freigeben, damit die Asiatische Farmwirtschaft noch mehr boomt oO
 
Seid wann sind AGB = Gesetze.... *lach* bevor du sowas behauptest solltest du dich mal informieren....
AGB kann sich jeder ausdenken oder sind die AGB vom Mediamarkt Gesetze...

Das BGB kann Teile von den AGB's ausserkraftsetzen, sofern sie zum Nachteil für den Kunden sind....

AGB = Allgemeine Geschäftsbedingungen und nicht Allgemeine Gesetzbedingungen...

gruß Enc...
 
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Und das ausgerechnet von Dir, demjenigen der hier VÖLLIG sinnfreie Vergleiche heran zieht? Ich darf Dich nochmal von Seite 1 zitieren?


Und nun überleg Dir das grad noch einmal, wer sich hier öffentlich lächerlich macht...Ich habe lediglich ein Fallbeispiel genannt, dem Du wiedermal nur ausweichst, statt die Fakten zu sehen. Es ist nunmal so, das es eben NICHT Recht wird, nur weil es in einem Vertrag steht und hoffte, das Du es an diesem zugegebenermaßen etwas überzogenem Beispiel eher verstehst.

Ich sage es noch einmal, wenn Blizzard die rechtliche Handhabe hätte Account Verkäufe zu unterbinden, würden sie es tun. Abmahnung an Ebay rauschicken, und Ebay in die Pflicht nehmen, so wie es andere Markenhersteller seit Jahren machen. Alles RECHTLICH kein Problem, wenn man denn das RECHT auf seiner Seite hat, statt nur eine AGB. Aber ich klinke mich an der Stelle aus, denn manche begreifen eben nie das eine AGB nicht über dem Gesetz steht oder etwa Gesetz ist.


naja das problem ist nicht, dass blizzard nix gegen den accountverkauf machen könnten (denn dass können sie und machen sie auch) sondern dass sie machtlos dagegen sind, dass leute powerleveling anbieten (also nicht eigentum von blizzard verkaufen sondern eine dienstleistung anbieten). in den auktionen steht nicht mehr, dass man nen char mit dem und dem verkauft (denn solche auktionen werden von ebay entfernt) sondern, dass man für den käufer einen char mit dem und dem hochspielt (im prinzip das selbe nur anders ausgedrückt, damit es keine straftat ist).

das eine ist einfach, dass jemand etwas verkauft, was einem nicht gehört (der account, sowie die charaktere) was aber hehlerei ist (sprich ne straftat). dagegen kann man rechtich vorgehen, weil es gegen geltende gesetze verstößt.

das andere ist aber das anbieten einer diestleistung und dort kommt dann maximal accountsharing zum einsatz, was nur gegen die agb verstößt und somit blizzard nur den vertrag mit dem accountinhaber für ungültig erklären kann sprich den account bannen kann.

man mus gesetze nicht immer brechen, denn man kann sie auch biegen. anstatt ne straftat zu begehen und nen account zu verkaufen, den man selber erstellt hat, lässt man einfach jemand anderes einen erstellen und spielt dann für den die chars hoch und kommt trotzdem an sein geld.
 
Und damit Du es verstehst bzw. den Zusammenhang zu WoW wieder herstellen kannst, der Bilder Käufer kommt von mir aus jedem Tag in die Wohnung, streichelt sein erworbenes Bild, sitzt da schaut es stundenlang an usw. Er wird es eben nur nie ENTFERNEN können, aber das WILL er ja auch nicht, genau so wenig wie ein Acc Käufer einen Char auf Blizzards Server "ENTFERNEN" will...Lesen, Denken, Posten.

aber genau um dieses "ENTFERNEN" geht es hier. Den Char vom Account entfernen.
 
Seid wann sind AGB = Gesetze.... *lach* bevor du sowas behauptest solltest du dich mal informieren....
AGB kann sich jeder ausdenken oder sind die AGB vom Mediamarkt Gesetze...

Das BGB kann Teile von den AGB's ausserkraftsetzen, sofern sie zum Nachteil für den Kunden sind....

AGB = Allgemeine Geschäftsbedingungen und nicht Allgemeine Gesetzbedingungen...

gruß Enc...

Das ist es
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Aber ersteinmal Hallo.
Im Prinzip drückt Blizzard mit Ihren AGB's im Bereich World of Warcraft damit aus, dass es "nicht erwünscht" ist, aber nicht verhinderbar. Solltest du erwischt werden, so kann es zur Folge haben, dass dieser gesperrt wird (Dein Account). Das können Sie ja auch machen. Ist schließlich Ihr Recht. Die Frage allerdings, ob sie das herausfinden können ist eine andere. AGB's sind eigentlich nur da, um mögliche Konsequenzen niedergeschrieben zu haben, die der User vor der Nutzung akzeptieren muss. Dies sind halt eigene Regeln.

Prinizpiell sehe ich das selbst mit geteilter Meinung.
Zum einem muss man bedenken, dass das Spiel "World of Warcraft" sehr gewinnbringend ist. Wird der Account ständig getradet, spielt man also nicht regelmäßig und man hat sozusagen durch das kaufen eines höheren Chars, die Level nicht selbst erspielt. Dies ist bei Leuten die arbeiten eine längere Zeit (eventuell Monate) in denen Blizzard natürlich verdient.
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Allerdings denke ich, dass eine "Ausnahme-Regel" doch eingeführt werden sollte. Mit den AGB's sollen natürlich alle Schwarzen Schafe bezüglich des Account-Sharings gewarnt werden. Wie auch bei jedem Patch, indem ihr die Patchnotes und Änderungen Akzeptieren müsst. Daran halten sei wieder dahingestellt.

Um zu der Ausnahme zu kommen. Natürlich habt ihr den Account gemietet, denn ihr zahlt schließlich eine Monatsrate von knapp 13 Euro. Die Chars zählen zum Account, egal wie viele ihr erstellt habt. Hierbei wird ja lediglich "ein Char" transferiert. Dies bedeutet natürlich, dass es wieder einen Kunden mehr gibt, der 13 Euro im Monat bezahlt und somit finde ich diese Lösung für gut. Nicht dass Blizzard mehr daran verdient, sondern dass die Option für den TE und seinen Kollegen ermöglicht wird.

Aber da kann man natürlich wieder eine Diskussion entfachen lassen, was ich jetzt nicht möchte. Blizzard betreibt das Spiel so gewinntreibend wie nur möglich. Je länger man an seinem Char spielt, desto gewinnbringender ist das. Allerdings sollte man bei der Größe des Konzerns doch mal schauen eine Sonderregelung einzuführen, da dein Kollege ja wohl auch schon einmal gespielt hat.

Wer mir schlagen möchte, kann mir eine PM schreiben.


So long
 
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aber genau um dieses "ENTFERNEN" geht es hier. Den Char vom Account entfernen.
Das der Char aber nicht von dem Server entfernt wird, sondern nur auf einem anderen Server von Blizzard transferiert wird, das hast Du schon verstanden, oder? Somit wird eben NIX entfernt und Blizzard ist weiterhin Eigentümer, ich weiss nicht was daran jetzt so schwer zu verstehen ist.
 
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zwischenfrage:

steht da wirklich ""echtes" Geld" drin?

coole Formulierung und so "wasserdicht"
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Wenn dein Account gehackt wird ist dein Char auch weg und denke nicht das man den dann wiederbekommt
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"(4) Spielern erlauben, welche der Fraktion der "Allianz" angehören, mit Spielern, deren Charaktere der "Horde" angehören, zu chatten oder anderweitig direkt zu kommunizieren, und umgekehrt;"


wie darf ich das verstehen?

würde ich gegen die nutzungsbestimmungen verstossen wenn ich mit nem ally im ts rede? o.0

Gute Frage, wenn man es so auslegt wie es geschrieben steht dann ja.

steht da wirklich ""echtes" Geld" drin?

Ja steht wirklich drinnen.
Formulierung ein wneig komisch, aber es sagt aus das du nichts verkaufen und kaufen darfst was mit realem Geld gezahlt wird.
Sprich wenn du deinen Acc für 20.000Gold verhöckerst könnten sie dir nicht mal was anhaben ^^.
 
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Wenn dein Account gehackt wird ist dein Char auch weg und denke nicht das man den dann wiederbekommt
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Hat zwar nicht wirklich was mit dem Thema zu tun, aber....
a) Verschwinden Chars durch einen Acc-Steal nicht zwangsläufig.
b) Gelöschte Chars kann man wiederherstellen lassen.
 
Hat zwar nicht wirklich was mit dem Thema zu tun, aber....
a) Verschwinden Chars durch einen Acc-Steal nicht zwangsläufig.
b) Gelöschte Chars kann man wiederherstellen lassen.
Hört hört, aber die Chars "verschwinden" wenn man den Account verkauft nach Deiner Theorie, richtig?
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Es ist eben in jedem Fall immer das selbe, Blizzard BLEIBT Eigentümer, egal wer den Account nutzt, da NIEMAND das Eigentumsverhältnis für die oder den Char beansprucht die auch nach dem Verkauf weiterhin auf Blizzards Servern verbleiben, sondern lediglich den Zugriff auf den Account erkauft, also im Formulierungsfall für die aufgebrachte Zeit bezahlt.

An dem Tag wo die Zweifler diesen Punkt verstehen mach ich 3 X in den Kalender.
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Ach und bevor ichs vergesse @Lord Just: Bitte keine Begriffe aus dem Strafrecht nutzen, von denen Du nix verstehst. Das Account Verkauf Hehlerei ist, ist mit Abstand der größte Schwachsinn der hier gepostet wurde, wirklich selbst Dalmus, der ja hier schon wirklich nonsens gepostet hat wird da von Dir um Welten übertroffen.

Lies einfach mal das StGB bevor Du es das nächste mal Vergewaltigst.

§259 Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Lass Dir den unterstrichenen Part durch den Kopf gehen, dann verstehst Du das hier eine Hehlerei NIE zum tragen kommt, wenn jemand seinen Account verkauft.

Und weil ich grad in Deinem Post herumlese, wo werden bitte Accounts mit bereits fertig gespielten Char die bei Ebay angeboten werden entfernt? Also Du musst ein anderes Ebay haben als ich, bei meinem www.ebay.de stehen ALLE Auktionen stets bis zum Schluss drin...
 
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