Immer wieder das selbe Thema und immer wieder die selbige falsche Antwort... wir reden hier von einem Glücksspiel in einem Spiel, allein diese Tatsache schließt die Anwendung deutschen Rechtes praktisch aus.
Darüber hinaus erfordert ein Glücksspiel im juristischen Sinne als Einsatz einen Vermögenswert, was im Falle von WoW nicht gegeben ist (Nein, WoW-Gold ist im rechtlichen Sinne kein Vermögenswert).
Sogar in Pokemon gab es "Glücksspiel". Dort gab es ein richtiges casino in dem man an einem einarmigen Banditen spielen konnte. Kann mich nicht daran erinnern, dass das von irgend einer öffentlichen Stelle bemängelt worden ist...