Werbt einen Freund (Schweiz)

charly-sue

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Hallöchen liebe Buffies
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Also ich wollte mich schon vor einem Jahr mit der Werbt einer Aktion ziehen lassen, doch da ging es nicht.
Man sagte mir, da ich in der Schweiz lebe und der der mich werben wollte auch, ginge das nicht, es gehe nur in Deutschland.
Also konnte ich diese Aktion nicht mit machen.

Ebenfalls auf der Homepage ging das nicht so wirklich.. :S Kam immer eine Fehlermeldung.


Diese hier


Nicht alle Accounts sind für die "Werbt einen Freund"-Aktion zugelassen. Eine vollständige Liste der entsprechenden Einschränkungen findet ihr in unserer FAQ: http://eu.blizzard.c...rticleId=24270.


Doch jetzt wollte ich Euch ma fragen, ob ihr auch mal solche Probleme hattet?
Und was ich jetzt tun soll?

Ich wollte eben auch Testen, dass mich jemand Wirbt, aber bevor ich mir n neuen Acc kaufe, möchte ich gerne wissen, ob dies überhaupt funktioniert, denn ansonsten hätte ichs umsonst gekauft
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Würde total gerne diese Akton mitmachen, da ich es mag schnell und effektiv zu Lvln
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Danke für rasche und hilfreiche Antworten.

Alle Antworten die hierzu nich passen, könnt ihr ja Gott erzählen.

Bye bye

Charly-sue
 
weil schweiz nicht in der EU ist gehts auch nicht
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Ne spaß liegt an dem Gesetz das bezüglich der Onlinespiele gültig ist glaube ich war sowas.

Find ich ehrlich gesagt totaler schwachsinn aber jedem das seine nich wahr?^^
 
bäääh danke für den link *grml * jetzt ärgere ich mich aber.. najoo
typisch schweiz, wollen mal wieder abgeschottet werden und das is der dank dafür xD alles verboten xD

najo zieh ich eben nach hamburg *fg*
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aber kann man das nicht umgehn in dem man sagt man lebt in deutschland oder so?
beim neuen acc irgenwie das so schreibt und sich dann so registriert, dass weiss ja dann niemand oder?

*grml*
 
aber kann man das nicht umgehn in dem man sagt man lebt in deutschland oder so?
beim neuen acc irgenwie das so schreibt und sich dann so registriert, dass weiss ja dann niemand oder?

Soweit ich mich erinnern kann ist es zwar gängige Praxis, aber laut AGB musst du deinen richtigen Wohnort angeben. Sprich es ist nicht erlaubt zu behaupten in D zu wohnen nur um die Aktion mitmachen zu können. Ist ja letztendlich auch Betrug.

Selbst wenn es niemand "weiß" kann Blizz anhand deiner IP genau sehen wo du bist, sofern du nicht einen Dienst wie bspw Perfect Privacy nutzt. Es wäre auch ein leichtes die Nutzung der Accounts auf die Länder zu begrenzen die man als Wohnort angibt. Es könnten allerlei "lustige" Features damit implementiert werden: Zugriff auf die BNet-Accountverwaltung nur noch aus deinem gemeldeten Heimatland, für zugang aus einem anderen Land zum Yocken muss man Urlaub anmelden, kann aber von dort nur zocken und dafür nicht mehr in seinem Heimatland. Eine feine Sache wäre auch das man beim Umzug in ein anderes Land anschliessend nur noch von dort aus spielen und seinen Account verwalten kann. Dies müsste die Schweiz eigentlich begrüßen, da es der Einhaltung ihres Gesetzes zu Gute käme.
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Naja, sei froh, dass der Schneesturm bisher noch nicht auf diese Ideen gekommen ist! Obwohl es auch den Accountdiebstahl erschweren würde....

Aber da du in der großartigen Schweiz wohnst, hast du die Möglichkeit ein Volksreferendum ins Leben zu rufen, dass eine entsprechende Gesetzesänderung zum Ziel hat. Diese Möglichkeit ist uns in Deutschland nicht (so leicht) gegeben....


Für die Allianz!
 
Das Gesetz ist dafür da, um das Spielverhalten der Leute im vernünftigen Rahmen halten zu lassen. Wenn man in ein Kasino geht wird man registriert und es wird überprüft ob man bereits in anderen Kasinos als spielsüchtig eingestuft wurde. Das Problem beim Glücksspiel ist, dass es einige Leute gibt, die ihre Sucht nicht unter Kontrolle halten, daher mussten entsprechende Gesetze erschaffen werden. Es ist natürlich fraglich, ob es sich bei der "Werbt einen Freund"-Aktion wirklich um ein Glücksspiel handelt, aber Online kann das Spielverhalten der Leute nicht wirklich überprüft werden und daher fällt das nunmal unter das Gesetz und wer Gesetze übertritt oder bricht, wird entsprechend bestraft.
Daher: Nein, Du kannst, darfst und sollst die Sache nicht umgehen, es sei denn, Du wanderst aus der Schweiz aus.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
dann muss ich wohl oder übel auswandern *fg*

najo dann lass ichs eben
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und natürlich könnt ich ein volksreferendum machen, doch wird die sicherlich nicht durchkommen
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aber danke viel mals für die infos
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)
 
Das Gesetz ist dafür da, um das Spielverhalten der Leute im vernünftigen Rahmen halten zu lassen. Wenn man in ein Kasino geht wird man registriert und es wird überprüft ob man bereits in anderen Kasinos als spielsüchtig eingestuft wurde. Das Problem beim Glücksspiel ist, dass es einige Leute gibt, die ihre Sucht nicht unter Kontrolle halten, daher mussten entsprechende Gesetze erschaffen werden. Es ist natürlich fraglich, ob es sich bei der "Werbt einen Freund"-Aktion wirklich um ein Glücksspiel handelt, aber Online kann das Spielverhalten der Leute nicht wirklich überprüft werden und daher fällt das nunmal unter das Gesetz und wer Gesetze übertritt oder bricht, wird entsprechend bestraft.
Daher: Nein, Du kannst, darfst und sollst die Sache nicht umgehen, es sei denn, Du wanderst aus der Schweiz aus.

ich denke eher, dass es ein gesetz über pyramiden- resp. schneeballsysteme ist, welches in der schweiz präziser formuliert ist als in den umliegenden ländern

und darum geht es ja, man erntet eine belohung dafür, dass man jemand anderen resp. sein zweites ich zu einem kostenpflichtigen "irgendwas" einlädt
 
es ist schon so wie natar sagt. das schneeballsystem ist bei uns verboten is auch verständlich.
aber wie ist den dass, wenn mich einer aus Deutschland werbt funktioniert dass den?
weil ich kann ja keinen werben aber wenn mich jemand wirbt?

dann sollte das ja gehn nicht?
weil ich ja niemanden in wow "reinzieh" ... :S


vorallem noch de frage, kann man dann wenn man so n neuen account hat die daten bzw die chars auf ein anderen acc rüber spielen? niccht odeR?
 
ich denke eher, dass es ein gesetz über pyramiden- resp. schneeballsysteme ist, welches in der schweiz präziser formuliert ist als in den umliegenden ländern

und darum geht es ja, man erntet eine belohung dafür, dass man jemand anderen resp. sein zweites ich zu einem kostenpflichtigen "irgendwas" einlädt
Ahja korrekt, sorry hab ein Bisschen was durcheinander gebracht (da es in nem andern Thread mal um die Glücksspielerei ging). Also hier das entsprechende Gesetz der Schweiz:

Art. 43[sup]1[/sup]Den Lotterien sind gleichgestellt:

1.alle Veranstaltungen, bei denen das Schneeballsystem (Lawinen-, Hydra-, Gella- oder Multiplexsystem) zur Anwendung kommt.Eine solche Veranstaltung liegt vor, wenn die Lieferung von Waren, die Ausrichtung von Prämien oder andere Leistungen zu Bedingungen in Aussicht gestellt werden, die für die Gegenpartei des Veranstalters nur dann einen Vorteil bedeuten, wenn es ihr gelingt, weitere Personen zum Abschluss gleicher Geschäfte zu veranlassen;
2.Preisausschreiben und Wettbewerbe jeder Art, an denen nur nach Leistung eines Einsatzes oder nach Abschluss eines Rechtsgeschäftes teilgenommen werden kann und bei denen der Erwerb oder die Höhe der ausgesetzten Gewinne wesentlich vom Zufall oder von Umständen abhängig ist, die der Teilnehmer nicht kennt;
3.die Aufstellung und der Betrieb von Verkaufs- sowie von Spielapparaten, die weder Geld noch geldvertretende Gegenstände abgeben, sofern es wesentlich vom Zufall abhängt, ob der gegen Leistung eines Einsatzes oder bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Aussicht gestellte Gewinn anfällt oder von welcher Art oder von welchem Wert er ist.

Quelle: Schweizerisches Gesetzbuch

Stimmt da gehts ums Schneeballprinzip.


Deutschland:

Eine Strafbarkeit wegen § 263 Strafgesetzbuch (Betrug) scheitert dagegen in der Regel daran, dass die Betroffenen nicht über den Inhalt des Spiels getäuscht wurden.

Quelle: Wiki
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Soweit mir bekannt ist verbietet das Schweizer Gesetz:
Ausländischen Firmen das Anbieten von Werben-eines-Neulings Angeboten in der Schweiz die zur Voraussetzung für den Werbenden haben, dass er ein aktives und bezahltes Abo bei derjenigen Firma hat.

In diesem Fall ein blöder abschnitt des sonst so guten SZG.

PS: ich bin auch ein Schweizer
 
Nur Spieler aus folgenden Ländern können an diesem Programm teilnehmen: Österreich, Finnland, Frankreich, Deutschland, Italien, Großbritannien, Norwegen, Schweden, Griechenland, Irland, Spanien, Belgien, die Niederlande, Russland, Ukraine, Lettland, Litauen. Spieler mit einem Test-Account oder mit 20 aktiven Einladungen können nicht weiterhin teilnehmen.

Steht sogar in deinem link drinnen
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Österreich FTW!!!!
 
hmmm , also ich wohne in Luxemburg und wollte auch die "werbt einen Freund" aktion machen um schnell zu lvln, aber bei uns gehts auch net ...
hab damals nen GM gefragt und der hat mir gesagt dass ich mein land auch bei den account einstellungen aendern koennte und so aber dass es soweit kommen kann dass blizzard ne kopie meiner daten haben will (sprich ausweis und so) um zu bestaetigen dass ich umgezogen bin in ein anderes land
also hab ich mir die idee aussem kopf geschlagen und hab durch andere sachen schnell gelvlt ^^
jetzt spiel ich kein wow mehr

mfg Orkman (der jetzt Aion spielt ^^)
 
In diesem Fall ein blöder abschnitt des sonst so guten SZG.
Blöd ist in diesem Fall sehr relativ zu sehen. Aus spielerischer Sicht ist es klar doof, dass der Schweizer keine Freunde werben darf, aus rechtlicher Sicht hingegen ist es absolut korrekt. Denn genau dieses Werben ist es ja, das verhindert werden soll. Man erhält gewisse Vorteile dadurch, dass man andere Leute dazu anstiftet, Verträge abzuschliessen. Stell Dir nun mal vor, es würde sich hier nicht um WoW sondern beispielsweise um ne Versicherung handeln: Du erhältst Vergünstigungen dafür, dass Du jemand anderes dazu verleitest, ne Versicherung bei der Unternehmung abzuschliessen. Dabei nutzt dann die Versicherung voll und ganz die Tatsache aus, dass man Freunden vertraut und auf ihre Aussagen wert legt. Dabei macht aber der Freund nicht einfach nur Werbung für die Versicherung, sondern er macht es in erster Linie, weil er sich dadurch einen Vorteil erhofft. Das Ziel ist also weniger, nem Freund ein Produkt anzudrehen, das Deiner Meinung nach gut ist, sondern mehr, auf Kosten Deines Freundes gewisse Vorteile zu erhaschen.
Wenn man die Sache so betrachtet dürfte klar sein, warum das Gesetz in diesem Fall greift und auch gut so ist (und es eigentlich eher schade ist, dass das Gesetz in Deutschland so nicht gilt).
 
http://www.cablecom.ch/index/empfehlen.htm

http://www.swisscom.ch/NR/exeres/A80701BD-C3EA-42D2-B30B-893D6AEB2348,frameless.htm?lang=de
NATEL® instant messaging Kunden können übrigens von einem "Kunden werben Kunden"-Angebot profitieren: Für jeden gewonnenen Neukunden erhält der Werber zwei Monate lang die Abonnementsgebühr geschenkt. Jedem geworbenen Neukunden schenkt Swisscom Mobile einen Monat lang die monatliche Gebühr.

http://www2.swica.ch/Default.aspx?tabid=107

http://www.helsana.ch/?wm=m%28701%29sp%28469%2C593%2C696%29


Sind alles Keylogger.
 
schweiz halt xD
kann man nix zu sagen..

aber danke an alle für die weisen tips und antworten
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jetzt kann ich ja beruigt weiter arbeiten
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)



aber eine frage hätte ich trotzdem noch, sagen wir jetzt mal, das funktioniert , wenn mich einer aus deutschland wirbt, und ich dan mein char lvl und auf 80ig habe, kann ich den dann auf einen anderen acc verschieben? mit allem drum und dran?

das geht wiederum nicht oder?
 
telekommunikationsfirmen und krankenkassen

die haben einfach eine zu starke lobby
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hmm theoretisch kannste deinen char von einem auf den anderen account verschieben .... musst nur bezahlen ... kostet genau soviel wie wenn du den realm wechselst
sind 10-20 euro wenn ich mich net irre ... und da du in der zeit wenn du teils aktiv spielst , 3 chars hochlvln kannst, macht das dann nomma 60 euro (3 x 20)^^

Worum geht es beim kostenpflichtigen Charaktertransfer?
Der kostenpflichtige Charaktertransfer erlaubt es Ihnen, einen oder mehrere Ihrer Charaktere von einem Realm (oder verschiedenen Realms) und sogar von verschiedenen Accounts auf einen anderen Ihrer Accounts und auf einen anderen Realm zu transferieren, sollten Sie dies wünschen. Die Kosten für einen Transfer belaufen sich auf 20 EUR pro Charakter.

http://eu.blizzard.com/support/article.xml?locale=de_DE&articleId=23993

mfg
 
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