Werbt einen Freund (Schweiz)

Das Interessante an der immer wieder aufblühenden Diskussion ist ja, dass sie immer im Sand verläuft. Irgendwann kommt man zum Konsens, dass es in der Schweiz irgend ein Gesetz gibt, welches Blizzard dies verbietet. Aber noch niemals konnte jemand den Gesetzestext posten.
 
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Du kannst nicht lesen oder?

Posting #10 zitiert ganz klar und deutlich den Gesetzestext.
 
Das Interessante an der immer wieder aufblühenden Diskussion ist ja, dass sie immer im Sand verläuft. Irgendwann kommt man zum Konsens, dass es in der Schweiz irgend ein Gesetz gibt, welches Blizzard dies verbietet. Aber noch niemals konnte jemand den Gesetzestext posten.


Made my Day. ^^ Rund die Hälfte (minimum, bin ich sicher) aller schweizer Spieler von WoW kennt dieses Gesetz. Man informiert sich ja schliesslich, warum genau man etwas nicht "in Anspruch nehmen kann".

Ganz offensichtlich kannst Du nicht lesen, weil das habe ich in der Form schon durch 4 Links widerlegt.

Das bezieht sich (jedenfalls auf Anfrage an meinen Anwalt) auf ausländische Firmen. Hier IN der Schweiz ist solch ein Konkurrenzkampf erlaubt.

Aber die Links sind interessant. Dennoch wurde das warum schon wesentlich länger mal besprochen. Wo - das habe ich grad nicht zur Hand.
 
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Made my Day. ^^ Rund die Hälfte (minimum, bin ich sicher) aller schweizer Spieler von WoW kennt dieses Gesetz. Man informiert sich ja schliesslich, warum genau man etwas nicht "in Anspruch nehmen kann".
rolleyes.gif

Welches ist es denn? Und wo soll man sich diesbezüglich informieren? Hab von Blau noch nie ein Statement gelesen und du garantiert auch nicht, weil keines existiert.

Aber die Links sind interessant. Dennoch wurde das warum schon wesentlich länger mal besprochen. Wo - das habe ich grad nicht zur Hand.

Eben, so verläuft das immer, wenn das Thema diskutiert wird
wink.gif
Der Freund des Enkels meiner Oma hat den Gesetzestext mal irgendwo gesehen... Und der Thread geht unter.

Das bezieht sich (jedenfalls auf Anfrage an meinen Anwalt) auf ausländische Firmen. Hier IN der Schweiz ist solch ein Konkurrenzkampf erlaubt.

Dann kann dein Anwalt dir doch kurz den Gesetzestext vorlesen und Du postest ihn hier, nicht wahr?
 
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Welches ist es denn? Und wo soll man sich diesbezüglich informieren? Hab von Blau noch nie ein Statement gelesen und du garantiert auch nicht, weil keines existiert.


Doch, habe ich. Wenns dir hilft beim Einschlafen: Klick mich. Ein sog. Statement, wie du es nennen magst, muss Blizzard NICHT ablegen - weil es die Schweiz ist, die das nicht will. Ich würd' mich auch einen Dreck scheren, wenn Land XY etwas von mir nicht anbieten mag, ich aber eigentlich nichts dagegen hab. ^^
 
Hat schonmal jemand nach gefragt und es kam raus, dass in der Schweiz solche Aktionen verboten sind.
"In der Schweiz sind nach dem Schneeballsystem funktionierende Veranstaltungen durch Art. 43 Abs. 1 der Lotterieverordnung verboten. Der Strafrahmen umfasst Haft bis drei Monate und Buße bis 10'000 Franken (Art. 38 Lotteriegesetz). Je nach Aufbau und Funktionsweise liegt bei Schneeballsystemen auch ein Verstoß gegen das Bankengesetz, gegen das Börsengesetz, gegen das Kollektivanlagengesetz oder gegen das Geldwäschereigesetz vor. So ist auch die Ausübung einer bewilligungspflichtigen Bank-, Effektenhändler- oder Finanzintermediär-Tätigkeit, ohne entsprechende Bewilligung der Eidgenössischen Bankenkommission verboten."

Bundesamt für Justiz
Die Schneeballsysteme sowie die Preisausschreiben und Wettbewerbe
Eine Unterform der Lotterien sind die so genannten lotterieähnlichen Unternehmungen wie die Schneeballsysteme sowie die Wettbewerbe und Preisausschreiben. Der Bundesrat hat diese im Rahmen des Erlasses der Verordnung zum Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten (LV) dem Lotterieverbot unterstellt (Art. 43). Zu den Schneeballsystemen hat das Bundesamt für Justiz folgende Medienmitteilung veröffentlicht: Die Schenkkreise sind noch immer illegal! Seit ungefähr Juni 2004 zirkulieren unter potentiell an Schenkkreisen interessierte Personen Fotokopien eines E-Mails, in welchem der Artikel 43 der Lotterieverordnung zum Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten (LV, SR 935.511) zitiert wird. Das Mail stammt zwar vom Bundesamt für Justiz (BJ), jedoch wurden das Datum und der Adressat unkenntlich gemacht. Der Text "Was ist ein Schneeball-System?" mit dem Hinweis, dass das Bundesamt für Justiz die Schenkkreise nicht dem Lotterie-Gesetz zuordnen könne, wurde jedoch widerrechtlich von einer anderen unbekannten Person beigefügt. Es ist völlig ausgeschlossen, dass das BJ eine derartige Aussage gemacht hat. Es besteht vielmehr der Verdacht, dass das E-Mail des BJ mit dem zitierten Artikel 43 LV verfälscht und für die Anwerbung von Teilnehmern an den illegalen Schenkkreisen missbraucht worden ist.

Bei den Schenkkreisen handelt es sich nach wie vor um ein verbotenes Schneeballsystem gemäss Art. 43 Ziff. 1 LV. Die Teilnahme an den Schenkkreisen wird strafrechtlich verfolgt.

Vielfach ergeben sich im Zusammenhang mit den lotterieähnlichen Unternehmungen auch Berührungspunkte und Fragestellungen zum Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), für dessen Vollzug das seco zuständig ist. Vorsicht bei angeblichen Lotteriegewinnen; BJ warnt vor zweifelhaften Schreiben und E-Mails fiktiver Lotterieveranstalter

In der Schweiz sind in letzter Zeit Schreiben und E-Mails in englischer Sprache aufgetaucht, worin den Adressaten angekündigt wird, sie hätten in einer ausländischen Lotterie angeblich einen hohen Geldbetrag gewonnen. Das Bundesamt für Justiz rät dringend davon ab, auf diese Mitteilungen zu reagieren oder gar der Aufforderung für die Zahlung einer Bearbeitungsgebühr für die Zustellung des angeblichen Lotteriegewinns Folge zu leisten.

Die "World Lottery Association" warnt auch vor fiktiven Lotterieunternehmen. Quelle: http://www.ejpd.admi...allsysteme.html


+++Schlussfolgerung+++
Auch wenn man Blizzard in einigen Punkten kritisieren kann, so ist die Illegalität des "Werbe einen Freund" Angebotes in der Schweiz eine unumgängliche Hürde, welche die Schweizer ihrer Regierung zu verdanken haben.
 
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Doch, habe ich. Wenns dir hilft beim Einschlafen: Klick mich. Ein sog. Statement, wie du es nennen magst, muss Blizzard NICHT ablegen - weil es die Schweiz ist, die das nicht will. Ich würd' mich auch einen Dreck scheren, wenn Land XY etwas von mir nicht anbieten mag, ich aber eigentlich nichts dagegen hab. ^^

Das kenn ich auch, aber da steht nichts. Ich habe nie behauptet, dass Blizzard verpflichtet sei, dies exakt zu begründen. Aber interessant wäre es auf jeden Fall. Wie du aber hoffentlich siehst, ist der von dir gelinkte Thread im Sande verlaufen, wie ich es weiter oben geschrieben habe. Die Ursache für die Nichtverfügbarkeit von "Werbt einen Freund" in der Schweiz, ist und bleibt wohl ein unlösbares Rätsel.

@Zodttd
Schau doch die 4 von mir geposteten Links an. Das Zeug, welches du da gepostet hast, ist kein Gesetzestext.
 
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Das kenn ich auch, aber da steht nichts. Ich habe nie behauptet, dass Blizzard verpflichtet sei, dies exakt zu begründen. Aber interessant wäre es auf jeden Fall. Wie du aber hoffentlich siehst, ist der von dir gelinkte Thread im Sande verlaufen, wie ich es weiter oben geschrieben habe. Die Ursache für die Nichtverfügbarkeit von "Werbt einen Freund" in der Schweiz, ist und bleibt wohl ein unlösbares Rätsel.


Erm, korrigier mich, ich habe nie behauptet, die Diskussion würde nicht im Sande verlaufen - ich verwies nur auf einen sog. "Bluepost". Mehr wollte ich gar nicht erreichen. Mir persönlich ist es echt egal, ob wir das nun nutzen können, oder nicht. Das Leveln in WoW ist ohnehin nichts mehr - warum also NOCH mehr beschleunigen? ^-^

Und ein unlösbares Rätsel ist es nicht - die Gesetze liegen faktlich und klar auf der Hand. WIE man diese nun dreht und wendet (egal, ob man erreichen will, DASS es erlaubt ist, oder eben NICHT) ist nicht meine Entscheidung/Meinung.

Dass ein Statement von Blizzard interessant wäre, naja... Für manch einer, okay. Für mich nicht. Es wäre mir auch egal, wenn wir höhere Tarife bezahlen müssten. Warum? Ich nehms, wies ist. An einem Spiel was ändern wollen UND dann noch mit Gesetzen um mich schmeissen - näää. Bietet das RL doch mehr Inhalt. ^^


V.a was meintest du mit dem letzten Edit? Kein Gesetzestext? Hast du das anständig gelesen? Da ist zum Teil Landsrecht drin, also SEHR wohl Gesetzestext... Aber ich enthalte mich nun, wird mir doch ne Stufe zu blöd. ^^
 
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Und ein unlösbares Rätsel ist es nicht - die Gesetze liegen faktlich und klar auf der Hand.

Dann poste das Gesetz hier.

V.a was meintest du mit dem letzten Edit? Kein Gesetzestext? Hast du das anständig gelesen? Da ist zum Teil Landsrecht drin, also SEHR wohl Gesetzestext... Aber ich enthalte mich nun, wird mir doch ne Stufe zu blöd. ^^
Nur hinter einem Link steckt ein Gesetzestext, der existiert hier im Thread aber schon und kann aufgrund den von mir gelinkten "Werbt einen Freund"-Angeboten anderer Firmen nicht die Ursache sein, weil darin nicht zwischen ausländischen und inländischen Anbietern differenziert wird.
 
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Welches ist es denn? Und wo soll man sich diesbezüglich informieren? Hab von Blau noch nie ein Statement gelesen und du garantiert auch nicht, weil keines existiert.

Zweiter Post in dem Link Bluepost dazu.

Finde dich damit ab, das Deutsche mehr Rechte haben als Schweizer, zumindest, was das Glücksspiel angeht.
 
@Zodttd
Schau doch die 4 von mir geposteten Links an. Das Zeug, welches du da gepostet hast, ist kein Gesetzestext.

Mhh also behauptest du Wikipedia lügt?
Interessant, dann gib du doch mal ein Paar vernünfitge Argumente, warum Blizzard den Schweizern das Angebot vorenthalten sollte.
Ich denke nicht, dass die freiwillig auf den Profit verzichten.

Außerdem was kann ich dafür wenn die Schweiz ihre Gesetze nicht ordentlich im Internet veröffentlicht?
Poste du mir eine offizielle Seite mit Gesetzestexten und ich such dir Artikel 43 Absatz 1 raus.
 
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Zweiter Post in dem Link Bluepost dazu.

Finde dich damit ab, das Deutsche mehr Rechte haben als Schweizer, zumindest, was das Glücksspiel angeht.

Wieso sollte ich mich mit irgendwas abfinden, was mir am Arsch vorbei geht? Aber so am Rande: Wie kommst du auf Glücksspiel? Hier im Thread geht es nicht um Glücksspiel.

Mhh also behauptest du Wikipedia lügt?
Interessant, dann gib du doch mal ein Paar vernünfitge Argumente, warum Blizzard den Schweizern das Angebot vorenthalten sollte.
Ich denke nicht, dass die freiwillig auf den Profit verzichten.

Ja, ne.


Die Bananen (Musa) sind eine Pflanzengattung in der Familie der Bananengewächse (Musaceae) innerhalb der einkeimblättrigen Pflanzen. In der Gattung gibt es rund 100 Arten. Einige Arten bilden essbare Früchte, von denen diejenigen der Art Musa × paradisiaca zum Teil für die Nahrungsmittelproduktion angebaut werden. Die essbaren Früchte sind reich an diversen Vitaminen (Vitamin A und C), Mineralstoffen (insbes. Phosphor, Eisen, Kalium, Magnesium, Mangan, Kupfer), Zucker und Ballaststoffen.

Das stimmt auch, nur hat dieser Auszug aus Wikipedia hier ebenfalls nichts zum Thread beizutragen. Eben, ich z.B. weiss nicht, warum das Angebot in der Schweiz nicht zugänglich ist und möchte den Grund in Erfahrung bringen.
 
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Wieso sollte ich mich mit irgendwas abfinden, was mir am Arsch vorbei geht? Aber so am Rande: Wie kommst du auf Glücksspiel? Hier im Thread geht es nicht um Glücksspiel.

"Werbe einen Freund" fällt in der Schweiz unter das Pyramidensystem was durch die Gesetze für Lotterie etc. verboten ist.
Schon schlimm genug sowas als Schweizer nicht zu wissen und wenns dir nicht passt gründe eine Partei und geh dagegen vor.
Ist mir doch rille was bei dir auf der Alm geworben werden kann und was nicht ich wollte dir lediglich eine Begründung liefern,
aber wer Blizzard oder Andere schlecht machen will, der wird seinen Weg finden, so wie du es hier gerade abziehst.
 
"Werbe einen Freund" fällt in der Schweiz unter das Pyramidensystem
Nein. Sonst würden sämtliche anderen "Werbt einen Freund"-Aktionen ebenfalls darunterfallen, die werden aber munter weiterbetrieben.

was durch die Gesetze für Lotterie etc. verboten ist.
Nein, siehe oben.

Schon schlimm genug sowas als Schweizer nicht zu wissen
Naja du weisst es ja auch nicht.

und wenns dir nicht passt gründe eine Partei und geh dagegen vor.
Wieso? Ich will nichts ändern, nur die Ursache (den Gesetzestext) wissen.

Ist mir doch rille was bei dir auf der Alm geworben werden kann und was nicht ich wollte dir lediglich eine Begründung liefern,
aber wer Blizzard oder Andere schlecht machen will, der wird seinen Weg finden, so wie du es hier gerade abziehst.
Ich denke, du machst dich hier öffentlich lächerlich.
 
"Werbe einen Freund" fällt in der Schweiz unter das Pyramidensystem was durch die Gesetze für Lotterie etc. verboten ist.
Schon schlimm genug sowas als Schweizer nicht zu wissen und wenns dir nicht passt gründe eine Partei und geh dagegen vor.
Ist mir doch rille was bei dir auf der Alm geworben werden kann und was nicht ich wollte dir lediglich eine Begründung liefern,
aber wer Blizzard oder Andere schlecht machen will, der wird seinen Weg finden, so wie du es hier gerade abziehst.

das entkräftet aber nicht sein argument, dass solche angebote auch von schweizer firmen bestehen

ein artikel welches dies nur auf ausländische firmen bezieht, gibt es meines wissens nach nicht wirklich
 
das entkräftet aber nicht sein argument, dass solche angebote auch von schweizer firmen bestehen

ein artikel welches dies nur auf ausländische firmen bezieht, gibt es meines wissens nach nicht wirklich

Endlich hats mal jemand verstanden. Und wenn doch, würde mich der Gesetzestext interessieren.
 
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Endlich hats mal jemand verstanden. Und wenn doch, würde mich der Gesetzestext interessieren.
Ich habs schon lange verstanden, daher hab ich auch nichts mehr geschrieben, sondern nur gesucht ^^
Nun, entweder gibt es irgendwo nen Gesetzestext, den ich nicht finden kann oder es gab bereits mal einen Präzedenzfall (leider sind solche Fälle auch nicht so wahnsinnig einfach zu finden) oder aber Blizzards Anwälte wollen einfach nur auf Nummer sicher gehn und raten dem Unternehmen daher zu: "Besser dort nicht machen, bevor ein Präzedenzfall geschaffen wird."
 
Oder sie hatten einfach keinen Bock, es genau abzuklären und ihnen ist der Markt eh zu klein dafür.
 
Oder sie hatten einfach keinen Bock, es genau abzuklären und ihnen ist der Markt eh zu klein dafür.
So nachdem ich mir jetzt diverse alter und neue Threads zu diesem Thema durchgelesen habe, bin ich zu folgendem Schluss gekommen: Deine Aussage klingt einleuchtend. Traurig aber wahr, es scheint als würde der Aufwand für den entsprechenden Ertrag schlicht und einfach zu hoch sein.

Interessant dazu waren übrigens diese folgenden Threads:
Thread 1 (der recht aktuell ist), mit Verweis auf Thread 2, der zwar wesentlich älter ist, aber wohl immernoch nachgeführt wird.

Das heisst nun, sollte es einem Schweizer spieler tatsächlich so unglaublich wichtig sein, nen Freund in WoW werben zu können, so müsste er sich wohl einfach mal an entsprechende Blizzard/Activision-Stellen wenden. Allerdings rauszufinden wer und wo die sind, dürfte eine längere Aktion werden.
 
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