"Werbt einen Freund" und die Schweiz - Warum es als Schweizer nicht geht.

Hank Smith

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Inhaltsverzeichnis:

  1. Einleitung
  2. Grundlagen der Erklärung
  3. Kurzeinführung Recht
  4. Der Fall
  5. Die Besonderheit in der Schweiz
  6. Anmerkungen
  7. Zusammenfassung
  8. Fazit
1. Einleitung

Hallo liebe Buffed Community!

Ich bin darauf gestossen das die Schweizer die "Werbt einen Freund"-Aktion für das Online Rollenspiel World of Warcraft nicht nutzen können.

In vielen Beiträgen wurde diskutiert, gemutmaßt, gerätzelt. Das soll nun ein Ende habe, ich werde es nun ganz genau und haarklein erklären.

Es wäre schön wenn dieser Beitrag /sticky gemacht wird und in Zukunft als Referenz dient.


2. Grundlagen der Erklärung:


SR 935.511 - Verordnung zum Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten
- http://www.admin.ch/...35_511/a43.html
Hier im Text genannt Gesetz 1. (Es ist eine Verordnung zu Gesetz 2!)

&

SR 935.51 - Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten
- http://www.admin.ch/...9/935.51.de.pdf
Hier im Text genannt Gesetz 2.

3. Kurzeinführung Recht

Im Recht arbeit man mit TBM's (Tatbestandsmerkmalen), hier im Text als TBM abgekürzt.

Je nach Gesetzestext müssen ein oder alle TBM's eintreffen um in einem bestimmten Fall zu greifen.

4. Der Fall

Spieler A will Spieler B für das MMORPG World of Warcraft werben. Dafür wird ihm vom Spielebetreiber, Blizzard Entertainment S.A.S., Sitz in Frankreich, als Geschenk ein exklusives Ingame-Reittier versprochen, wenn der Geworbene eine gewisse Spielzeit bezahlt hat, in diesem Fall 60 Tage.
("Werbt einen Freund"-FAQ, Seite 3, "Welche Accounts qualifizieren sich für eine Reiserakete?" - http://eu.blizzard.c...rticleId=43634)

(Anmerkung: Die genaue Anschrift von Blizzard findet sich in der Endbenutzerlizenzvereinbarung unter dem Punkt 7. Von dieser Firma erwirbt man die Linzenz World of Warcraft spielen zu dürfen! Nachzulesen auf http://www.wow-europ...egal/eula.html)

TBM 1: Spieler A ist Kunde bei Blizzard im MMORPG World of Warcraft und hat eine aktiven Account für den er bezahlt.
TBM 2: Spieler A wirbt Spieler B.
TBM 3: Spieler A bekommt für das Werben von Spieler B ein Ingame-Reittier.
TBM 4: Um sein Ingame-Reittier zu bekommen muss Spieler A den Spieler B davon überzeugen mindestens für 60 Tage ein World of Warcraft Abonnement einzugehen, d. h. Spieler B muss mindestens 60 Tage Spielzeit kaufen.

In Deutschland kein Problem, Spieler A wirbt Spieler B, der bezahlt 60 Tage, Spieler A bekommt sein Ingame-Reittier. Ende der Geschichte.
 
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5. Die Besonderheit in der Schweiz

Der selbe Fall, TBM 1 - TBM 4 treffen auch zu - denkt Spieler A. Nur wohnt Spieler A diesmal in der Schweiz.

Er denkt sich: Toll das will ich haben, will jemanden werben und Blizzard Entertainment sagt: "Nein, dir dürfen wir das leider nicht erlauben, Spieler B darf gerne bei uns Spielen, aber du darfst ihn nicht werben und bekommst auch nicht dein Ingame-Reittier."

Spieler A ist böse und fragt nach warum es nicht geht und wird auf die "Werbt einen Freund"-FAQ hingewiesen, auf Seite 1 stehen unter "Können alle Spieler an 'Werbt einen Freund'-Programm teilnehmen?" (Anmerkung: Da ist in der FAQ ein Fehler. Ein "die" vor "Werbt" was dort nicht hingehört!) viele Länder, doch die Schweiz ist nicht dabei.

Voller Wut und Zorn geht er ins Forum und fragt warum er als Schweizer diskriminiert (!?) wird. Freundlich aber bestimmt hört er von offizieller Seite folgendes: "Es tut uns sehr leid. Aufgrund der rechtlichen Grundlagen in deinem Heimatland Schweiz ist es uns leider nicht möglich dir diesen Service anzubieten."

Lange Diskussionen entstehen, und es wird immer wieder auf Gesetz 1 hingewiesen.

Wichtig ist dort der Artikel 43, 1.


Den Lotterien sind gleichgestellt: 1.alle Veranstaltungen, bei denen das Schneeballsystem (Lawinen-, Hydra-, Gella- oder Multiplexsystem) zur Anwendung kommt.Eine solche Veranstaltung liegt vor, wenn die Lieferung von Waren, die Ausrichtung von Prämien oder andere Leistungen zu Bedingungen in Aussicht gestellt werden, die für die Gegenpartei des Veranstalters nur dann einen Vorteil bedeuten, wenn es ihr gelingt, weitere Personen zum Abschluss gleicher Geschäfte zu veranlassen;

Wie war das nochmal mit den TBM's? Zerpflücken wir Artikel 43, 1. doch mal:

"Eine solche Veranstaltung liegt vor [...] oder andere Leistungen zu Bedingungen in Aussicht gestellt werden [...]"

TBM 3: Spieler A bekommt für das Werben von Spieler B ein Ingame-Reittier.

[...] die für die Gegenpartei des Veranstalters nur dann einen Vorteil bedeuten, wenn es ihr gelingt, weitere Personen zum Abschluss gleicher Geschäfte zu veranlassen; [...]

TBM 4: Um sein Ingame-Reittier zu bekommen muss Spieler A den Spieler B davon überzeugen mindestens für 60 Tage ein World of Warcraft Abonnement einzugehen, d. h. Spieler B muss mindestens 60 Tage Spielzeit kaufen.

[...] gleicher Geschäfte [...]

TBM 1: Spieler A ist Kunde bei Blizzard im MMORPG World of Warcraft und hat eine aktiven Account für den er bezahlt.

TBM 4: [...] muss Spieler A den Spieler B davon überzeugen mindestens für 60 Tage ein World of Warcraft Abonnement einzugehen, d. h. Spieler B muss mindestens 60 Tage Spielzeit kaufen.

Das bedeutet: Spieler A ist ja schon Kunde und bezahlt für das Spielen von World of Warcraft, Spieler B tut es nun auch, sie sind das gleiche Geschäft mit Blizzard Entertainment S.A.S. eingegangen.

Damit erfüllen 3 TBM's das, was das Gesetz 1 u.a. als TBM's für Schneeballsysteme festlegt.

Nun ist ja grundsätzlich erstmal noch nichts verboten. Es ist nur ersichtlich das Blizzards "Werbt einen Freund"-System nach dem Schweizer Gesetz als Schneballsystem definiert werden kann.

Achtung, nun heisst es aufgepasst!

Der Satz der vor 1. steht findet Beachtung!

Den Lotterien sind gleichgestellt:

heisst es im Gesetzestext.

Also sind laut Schweizer Gesetz Schneeballsysteme & Lotterien gleichgestellt, d.h. die Regeln die für Lotterien gelten, die gelten auch für Schneeballsysteme. Zu beachten ist folgendes: Was ich hier Gesetz 1 nenne, das ist eine Verordnung zu Gesetz 2!
 
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Nun müssen wir also in Gesetz 2 gucken, was denn für Lotterien gilt:

A. Lotterien

I. Verbot

Art. 1

1 Die Lotterien sind verboten.

So steht es in Gesetz 2 ganz direkt. Da Schneballsysteme mit Lotterien gleichgestellt sind, und diese per Gesetz verboten sind, sind Schneeballsysteme verboten. Daran gibt es nichts zu rütteln.

Nun kommt in den Foren folgendes Argument auf:

"Aber Firma xyz bietet in der Schweiz doch auch an das ich [ ] bekomme wenn ich jemanden für sie werbe! (Stromkonzerne, Verlage usw.) Das kann also garnicht verboten sein."


Doch, ist es. Es kann aber erlaubt werden.

Art. 6
1 Die Bewilligung darf nur Korporationen und Anstalten des öffentlichen
Rechtes sowie solchen privatrechtlichen Personenvereinigungen
und Stiftungen erteilt werden, welche ihren Sitz in der Schweiz haben
und Gewähr für die richtige Durchführung der Lotterie bieten.
2 Die Bewilligung darf vom Inhaber nicht auf Dritte übertragen werden.

Erinnern wir uns kurz an Punkt 4:

[...] vom Spielebetreiber, Blizzard Entertainment S.A.S., Sitz in Frankreich [...]

Aha! Firmensitz in Frankreich!

Art. 6, 1 sagt aber:

Die Bewilligung darf nur Korporationen und Anstalten des öffentlichen
Rechtes sowie solchen privatrechtlichen Personenvereinigungen
und Stiftungen erteilt werden, welche ihren Sitz in der Schweiz haben[...]

Selbst wenn man Blizzard Entertainment die Lizenz geben wollte, man dürfte es nicht. Und will man es nicht, und Blizzard gründet eine Firma in der Schweiz sollte man folgendes beachten:

Die Bewilligung darf [...]

Darf, muss aber nicht!

Für den Fall das Blizzard Entertainment eine kleine Firma in der Schweiz gründet, diese die entsprechende Erlaubnis bekommt, und man diese dann auf die andere Firma übertragen will, greift folgendes:

2 Die Bewilligung darf vom Inhaber nicht auf Dritte übertragen werden.

Nun sollte ganz deutlich sein, warum das "Werbt einen Freund"-System in der Schweiz nicht durchgeführt wird.


6. Anmerkungen

1. Mit einem Augenzwinkern gesagt ist es ein "Wir verbieten grundsätzlich erstmal alles, aber erlauben es unseren Eidgenossen wenn wir es für richtig halten"-Gesetz.

So hält man sich ausländische Firmen schonmal grundsätzlich vom Leib. Machen die dann einen Sitz in der Schweiz auf bekommen sie eben keine Genehmigung. So einfach ist das.

2. Wenn sich einer fragt warum erst alle Lotterien verboten werden, um dann doch welche zu erlauben:

Es ist auch verboten einfach ein Haus irgendwo hinzubauen, man stellt einen Antrag, sagt ich will da und da bauen, bekommst du die Genehmigung darfst du es bauen, wenn nicht, dann eben nicht.

3. Es ist einfacher es erstmal grundsätzlich zu verbieten und dann Genehmigungen zu erteilen, als es zu erlauben und im Nachhinein Dinge zu verbieten wenn man merkt das jemand Schindluder treibt, und schon Schaden angerichtet ist.

4. Wie sinnvoll man dieses oder jenes Gesetz findet, das bleibt jeden selbst überlassen, aber ein Gesetz ist nunmal ein Gesetz.

5. Ich habe die Schweizer Gesetze nicht geschrieben, aber sie stehen nunmal so wie sie stehen, du kannst sie beugen, aber nicht brechen (bzw. kannst du das schon, aber darfst es nicht).

6. Gesetze liest man nicht einzeln, man liest sie im Zusammenhang. Gesetze verstehen und interpretieren muss man lernen.

7. Nochmal: Gesetze muss man auch lesen, interpretieren und anwenden können!

8. Anmerkung zum Argument: "Schweizer Firmen machen das ja auch" Viele Leute begehen auch Morde, dadurch wird das aber auch nicht legal. Auch in der Schweiz gibt es sicher schwarze Schafe.

9. Blizzard Entertainment Diskriminierung Schweizer Bürger zu unterstellen ist lachhaft. Eine Firma mit Mutterkonzern in den USA und Tochter in Frankreich kann nichst für Gesetze in der Schweiz.

10. Es ist numal so das die Schweiz ihre Ruhe haben will in ihrer eigenen kleinen friedlichen Welt, das hat schon bei den Römern geklappt, bei den Türken, bei den Franzosen und bei den Nazis. Die Schweiz ist neutral und hält sich aus allem raus.

7. Zusammenfassung

1. Das "Werbt einen Freund" ist, aufgrund seiner Tatbestandsmerkmale, laut gesetzlicher Definition ein Schneballsystem. (SR 935.511, Artikel 43, 1.)
2. Schneeballsysteme sind mit Lotterien gleichzusetzen. (SR 935.511, Artikel 43)
3. Lotterien sind verboten. (SR 935.51, A., I., Artikel 1., Satz 1.)
4. Sie können genehmigt werden. (SR 935.51, A., I., Artikel 6., Satz 1.)
5. Welche Ausnahmen zum Erlangen der Genehmigung zutreffen müssen steht genau im Gesetz. (SR 935.51, A., I., Artikel 6., Satz 1.)

...aber, und das ist hier der wichtigste Punkt:

6. Wenn eine Lotterie genehmigt wird, dann nur für Firmen mit Sitz in der Schweiz.
(SR 935.51, A., I., Artikel 6., Satz 1.)

8. Fazit

Es sollte nun für jeden klar und ersichtlich sein warum es in der Schweiz nicht geht. Weitere Diskussionen sind im Grunde sinnlos.

Die Schweiz hat ihre Gesetze, an die muss Blizzard Entertainment sich halten.
 
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Ich bin darauf gestossen das die Schweizer die "Werbt einen Freund"-Aktion für das Online Rollenspiel World of Warcraft nicht nutzen können.
WoW gibts seit über 5 Jahren und du bist jetzt erst darauf gestoßen, dass Schweizer von solchen und anderen Gewinnspielen ausgeschlossen sind? Guten Morgen!
wink.gif


Die Mühe die du dir gemacht hast, schön und gut. Aber die drei Posts von dir könnte man mit einem Satz zusammenfassen: Schweizern ist es verboten, an sowas Teil zu haben, weil deren Gesetzesgrundlage solche Aktionen verbietet.
 
Aber die drei Posts von dir könnte man mit einem Satz zusammenfassen: Schweizern ist es verboten, an sowas Teil zu haben, weil deren Gesetzesgrundlage solche Aktionen verbietet.

Was ganz offensichtlich in den letzten 5 Jahren nicht funktioniert hat, da es keiner glauben will, bzw. erwartet das man es ihm belegt.

Seh es einfach als einen Guide, wie die Guides zu den einzelnen Klassen. Wer es jetzt nicht kapiert, der will es eh nicht kapieren, und/oder ist einfach nicht in der Lage dazu.
 
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Was ganz offensichtlich in den letzten 5 Jahren nicht funktioniert hat, da es keiner glauben will, bzw. erwartet das man es ihm belegt.
1) Dein "Guide" hindert niemanden daran, immernoch daran zu zweifeln.
2) Ist dieses "Werbt einen Freund" Verbot in der Schweiz Erbsenzählerei und wird auch von dort ansässigen Firmen nicht zu 100% eingehalten.

Es es einfach als einen Guide, wie die Guides zu den einzelnen Klassen.
Nein, für dich ist es mehr als das. Du zeigst hier viel zu viel Aktionismus.
 
Wie ich bereits sagte da viele Schweizer kenne die auch mit dem Pony rumhüpfen.
Und jeder Schweizer der dannach fragt gebe ich oder einer meiner Kameraden gerne die selbe Information weiter.

-Schweizer loggt sich in Battle Net ein, nun statt Schweiz wählt er Deutschland.
Änderungen werden sofort übernommen und der Schweizer kann andere werben.
-Der Geworbene gibt seine original Schweizer Daten ein aber statt Schweiz wählt er Deutschland.
-Nun können beide von den 3 Monaten 3fach EP profitieren und dannach wieder auf "Schweiz" umstellen.
-wichtig erst nach den 3Monaten auf Schweiz wieder umstellen, zwei die ich kenne hatten sofort wieder auf Schweiz umgestellt und das noch bevor der Werber das Pony eingelöst hat.
Oder man kann auch sofort wieder auf Schweiz umstellen, wenn man auf die bonus EP verzichten will, aber erst das Mount einlösen.

Wenn jemand Angst hat erwischt bei irgend was zu werden kann beruhigt sein, gibt genug Leute die Accountsharing machen, mal loggt sich hier ein, im anderen Moment 200km weiter Nördlich und nie was passiert.
Andere die mit Paranoia leben und angst haben irgendwo im Inet ihre echten Daten eingeben spielen WoW mit erfundenen Daten..
Tastaturhorst Knöpfchenmeister
Gaussgeschützstrasse 12
12345 Lustighof
 
1) Dein "Guide" hindert niemanden daran, immernoch daran zu zweifeln.

Den Leuten ist dann auch nicht zu helfen. Klarer als alle Fakten an Gesetzen auslegen geht kaum.

1) Dein "Guide" hindert niemanden daran, immernoch daran zu zweifeln.
2) Ist dieses "Werbt einen Freund" Verbot in der Schweiz Erbsenzählerei und wird auch von dort ansässigen Firmen nicht zu 100% eingehalten.

Und du hast meinen Beitrag entweder nicht gelesen, oder nicht verstanden.

Was Schweizer Firmen machen/dürfen und was eine US/Frankreich Firma in der Schweiz darf/macht, das is wie Äpfel und Birnen vergleichen.


Nein, für dich ist es mehr als das. Du zeigst hier viel zu viel Aktionismus.

Nein Aktionismus ist das nicht, ich beschäftige mich nur mit dem "Warum?" hinter Dingen. Ich wohne so weit im Norden von Deutschland, und somit sowas von weit von der Schweiz entfernt, würde ich noch weiter nördlich wohnen wäre ich Däne.

@Galjun:

Klar kann man das machen, und ich würde das als Schweizer in dem Falle wohl auch tun, mal davon abgesehen das es verboten ist, und nur weil 1.000 Leute damit durchkommen kann es beim 1.001, in dem Falle dann wohl man selber, sein das man eben nicht damit durchkommt.

Es geht hier aber auch nicht darum was man machen kann, sondern warum es nicht geht.

Hier wurde viel zu viel spekuliert.
 
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super beitrag
biggrin.gif
so liebe schweizer jetzt wisst ihr es
 
Find den gut!

Auf meinen Accounts ging es immer, da ich noch meine Addresse aus Kiel angegeben hatte, obwohl ich in der Schweiz wohne.

Denke die Addresse brauchen die von Blizzard eh nie, E-mail reicht ja!


Weiter so!
 
Ich finde, dass dieses vorbildliche Schweizer Gesetz bisher nur sehr halbherzig umgesetzt worden ist.
Ich rufe die Schweizer Regierung zur KONSEQUENZ auf!!!

Dies würde beispielsweise bedeuten:

- kein Dungeon Loot mehr für Schweizer. (Wir erinnern uns. man würfelt eine Zahl, der mit dem höchsten Wurf erhält den Loot = Lotterieähnlichl!)
- bestimme Innies dürfen von Schweizern nicht mehr betreten werden (z.B. PDC da per Zufall entschieden wird, welche Bosse komme = Lotterieähnlich)
- Trinkets oder Rüstungsteile die per Proc aktiv werden dürfen von Schweizern nicht mehr getragen werden (schließlich entscheidet der Zufall über das Auslösen des Effektes = Lotterieähnlich)
- Kein PvP mehr für Schweizer. (Die Zusammenstellung der Mit- und Gegenspieler wird vom Zufall bestimmt = Lotterieähnlich)
- Keine Dropquest mehr für Schweizer. (Der Zufall bestimmt die Häufigkeit der Drops = Lotterieähnlich)
- usw.

Handle Schweiz handle oder ich petze bei Gaddafi!

smile.gif
 
ok, danke für die aufstellung, den teil mit "muss sitz in der schweiz haben" hab ich bisher irgendwie überlesen
smile.gif


das gesetz finde ich an sich in ordnung, kann man so belassen.
 
WoW gibts seit über 5 Jahren und du bist jetzt erst darauf gestoßen, dass Schweizer von solchen und anderen Gewinnspielen ausgeschlossen sind? Guten Morgen!
wink.gif


Die Mühe die du dir gemacht hast, schön und gut. Aber die drei Posts von dir könnte man mit einem Satz zusammenfassen: Schweizern ist es verboten, an sowas Teil zu haben, weil deren Gesetzesgrundlage solche Aktionen verbietet.


Noch gestern hatte es eine grosse Diskussion gegeben betreffend den dazugehörigen Gesetzen, jetzt hat sich wer die Mühe gemacht das alles zusammenzufasse und du lässt daran nichts gutes. Aber hauptsache das eigene Ego, welches wohl durch den allgemeinen Nerd-Fail in dem fall nicht sehr gross ist, mit geflame aufpolieren, da fühlt man sich gleich besser.

Da bleibt mir nichts anders übrig als den Kopf zu schütteln.

Im übrigen kann ich mich nicht daran erinnern das die "Werbt einen Freund" Aktion in dieser Form bereits seit dem Start von WoW läuft, also schon wieder überflüssiges anpissen.

Die Qualität des Buffed-Forums wäre um längen besser (es ist bereits nicht schlecht) wenn diese ganzen no-life kids die nichts anderes zu tun haben als hier ihr Leben (nebst WoW) zu verbringen und allen auf die Nüsse zu gehen weils ihnen einfach stinklangweilig ist.
 
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Ich finde, dass dieses vorbildliche Schweizer Gesetz bisher nur sehr halbherzig umgesetzt worden ist.
Ich rufe die Schweizer Regierung zur KONSEQUENZ auf!!!

[...]
http://ugly.skicu.net/ugly/s135.gif Das wäre echt konsequent. Ich wette, die schweizer Regierung weiß davon nichtmal was. Und die Frage ist: Würde es tatsächlich zu einem WoW-Verbot in der Schweiz kommen, wenn die wüßten, wieviel "Lotterie" im Spiel selbst ist?

Genauso so schauts aus. Solche Leute nerven mich auch gewaltig.
top.gif
 
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