Fremder123
Welt-Boss
- Mitglied seit
- 15.01.2010
- Beiträge
- 3.654
- Reaktionspunkte
- 531
- Kommentare
- 463
- Buffs erhalten
- 178
Eben nicht (immer). Mein Prüfer damals war so nett, mich in ein kleines Wohngebiet mit engen Gassen zu bugsieren. Mittendrin forderte er mich dann auf, direkt zu wenden. Da es keine Wendeschleife sowie keine Kreuzung gab blieben NUR die jeweiligen Grundstückseinfahrten. Ich war anfangs auch verunsichert, allerdings blieb nix anderes übrig. Also rückwärts rein, vorwärts wieder raus und Prüfung hernach bestanden. Aus dem Grund schrieb ich das gestern.Dennoch vermeide ich es, in solchen Einfahrten zu wenden - gibt ja auch genügend andere Möglichkeiten.
Zu Deinem Gesetzes-Zitat: Es geht ja hier nur ums Wenden. Kein Mensch spricht davon dass das Auto auf dem Grundstück abgestellt wird.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: