Die Nachtschwärmer

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na ok,aber ich meinte "erfunden"
ugly.gif
Mein Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Enkel...
 
dort wo wir nach dem jetzigen leben auf ewig bier trinken und festmahle schlemmen werden^^
 
ääähm- ich habe gerade "gott" gelesen.. ich fühle mich da ja immer angesprochen. also: was wollt ihr von mir?
 
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ich habs doch durchgestrichen und dann geckakt...jaa gecackt
 
Oh mein Gott! Ich will ein Kind von dir!



also ich zitiere

"
Inzucht/Inzest/Blutschande
(recht.straf)
(engl. incest )

Mit Inzucht wird der Beischlaf unter Verwandten bezeichnet. Dieser ist gemäß § 173 StGB ein Vergehen das mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe bestraft wird.

Das geschützte Rechtsgut ist bei § 173 StGB Gegenstand der Diskussion. Angegeben werden im wesentlichen der Schutz von Familie und Ehe sowie die Gefahr genetischer Schädigungen eventuelle gezeugter Kinder. Letztere Gefahr ist nicht wissenschaftlich gesichert (MünchKommStGB/Ritscher, § 173 Rn. 3). Weiterhin ist ein Verbot der Zeugung durch genetisch belastete Eltern, darunter fallen nicht nur Eltern die miteinander verwandt sind, mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren (Art. 1 Abs. 1 GG). Es ist nicht Aufgabe des Strafrechts der Zeugung durch genetisch belastete Eltern vorzubeugen (Tröndle/Fischer, § 173 Rn. 2).

Mit dem Ausfall dieses Strafzwecks wird die Basis für den Strafgrund schmal, und es stellt sich die Frage ob § 173 StGB nicht nur der Sanktionierung überlieferter Moralvorstellungen dient (Schönke-Schröder, § 173 Rn. 1)."




ne du- das is mir echt zu heiß..
 
also die inzester inzestbuam sind ja wohl der lebende beweis dass schnakseln in der familie suuuper is! heyheeeey!
-silbereisen

tongue.gif
 
LoL,
ich saß grad wirklich da und hab gebangt
biggrin.gif

woher weißt du das???
 
LUROOOOCK!!!


chopi,
was hast du daran reported?
 
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