Die Nachtschwärmer

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Mal eine Frage :

Wenn man mit 16 nur bis 24 Uhr draußen bleiben darf, umwieviel Uhr darf man wieder raus ? :o
 
Ich würd mal pauschal sagen morgens um 6. Allerdings... Wenn ich mit 16 ne Bäckerlehre anfange.. UIUIUI wo das hinführt
 
Naja ich das mal bei meinem Praktikum bei der Popolizei gefragt ,die meinten : Öh keine Ahnunh ,aber wenn wir dich Samstags ,leicht Alkoholisiert irgendwo aufgreifen ,werden wir dich wohl mit nehmen
 
Im Gesetz ist es für Gaststätten wie folgt geregelt :

Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit zwischen 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.

Arbeiten nach Jugendarbeitszeitschutzgesetz (§14):
(1) Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden.
(2) Jugendliche über 16 Jahre dürfen

1.
im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr,
2.
in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr,
3.
in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr,
4.
in Bäckereien und Konditoreien ab 5 Uhr

beschäftigt werden.
(3) Jugendliche über 17 Jahre dürfen in Bäckereien ab 4 Uhr beschäftigt werden.
(4) An dem einem Berufsschultag unmittelbar vorangehenden Tag dürfen Jugendliche auch nach Absatz 2 Nr. 1 bis 3 nicht nach 20 Uhr beschäftigt werden, wenn der Berufsschulunterricht am Berufsschultag vor 9 Uhr beginnt.
(5) Nach vorheriger Anzeige an die Aufsichtsbehörde dürfen in Betrieben, in denen die übliche Arbeitszeit aus verkehrstechnischen Gründen nach 20 Uhr endet, Jugendliche bis 21 Uhr beschäftigt werden, soweit sie hierdurch unnötige Wartezeiten vermeiden können. Nach vorheriger Anzeige an die Aufsichtsbehörde dürfen ferner in mehrschichtigen Betrieben Jugendliche über 16 Jahre ab 5.30 Uhr oder bis 23.30 Uhr beschäftigt werden, soweit sie hierdurch unnötige Wartezeiten vermeiden können.
(6) Jugendliche dürfen in Betrieben, in denen die Beschäftigten in außergewöhnlichem Grade der Einwirkung von Hitze ausgesetzt sind, in der warmen Jahreszeit ab 5 Uhr beschäftigt werden. Die Jugendlichen sind berechtigt, sich vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Zeitabständen arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Die Kosten der Untersuchungen hat der Arbeitgeber zu tragen, sofern er diese nicht kostenlos durch einen Betriebsarzt oder einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten anbietet.
(7) Jugendliche dürfen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen, bei Aufnahmen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), auf Ton- und Bildträger sowie bei Film- und Fotoaufnahmen bis 23 Uhr gestaltend mitwirken. Eine Mitwirkung ist nicht zulässig bei Veranstaltungen, Schaustellungen oder Darbietungen, bei denen die Anwesenheit Jugendlicher nach den Vorschriften des Jugendschutzgesetzes verboten ist. Nach Beendigung der Tätigkeit dürfen Jugendliche nicht vor Ablauf einer ununterbrochenen Freizeit von mindestens 14 Stunden beschäftigt werden.
 
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Ja für Gaststätten ,aber ich meine Jetzt so auf der Straße rumlaufen


Btw : Sorry Icq Error ://
 
Streber?
Nee, Bing-Nutzer

Ja für Gaststätten ,aber ich meine Jetzt so auf der Straße rumlaufen

Naja, wenn ein 14-jähriger Nachts 2 Uhr auf der Straße aufgegriffen wird von der Polizei, werden sicherlich die Eltern ein Problem bekommen. Verletzung der Aufsichtspflicht & so.

Das Gesetz regelgt nur Gaststätten, Kino, Tanzveranstaltungen & Co.
 
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Ne, bei Gaststätten is das ja klar... Aber man darf unter 16 nur bis 22 Uhr und mit 16 und 17 nur bis 24 Uhr ohne Begleitung Erwachsener draußen rumlaufen. Aber was is denn nun, wenn ich ne Bäckerlehre mache und mich nachts um halb 3 auf dem Weg zur Arbeit die Polizei aufgreift? Nur so ne Frage, mir isses ja egal, aber jetzt interessiert mich das
 
Ne, bei Gaststätten is das ja klar... Aber man darf unter 16 nur bis 22 Uhr und mit 16 und 17 nur bis 24 Uhr ohne Begleitung Erwachsener draußen rumlaufen. Aber was is denn nun, wenn ich ne Bäckerlehre mache und mich nachts um halb 3 auf dem Weg zur Arbeit die Polizei aufgreift? Nur so ne Frage, mir isses ja egal, aber jetzt interessiert mich das

Wenn du das denen erklärst, werden sie dich vielleicht dort hin begleiten und feststellen, ob es wahr ist oder nicht.

Iiih, Bing :< weiche er von mir!

Wieso? Ob google, bing oder yahoo. Wo ist der Unterschied?
 
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Vielleicht.. Ich kenn auch andere Polizisten... "Wo kommen Sie her?" "Von der Arbeit oO" "Jaja, nachts um halb 2, hier ist doch die Disco in der Nähe, steigen Sie mal aus" Nachdem der Polizist dann lustige "Anomalien" in meinen Pupillen festgestellt hat und ich ihn gefragt habe, ob es um Myasis, Mydriasis oder gar um nicht isokore Pupillen geht, hat er mich dumm angeguckt und mich pusten lassen
 
Google hats doch versucht nachzumachen. Aber nur dauerte das Nachladen des Hintergrunds bei google komischer weise lange. Bevor ich da ne Suche absenden konnte.....
 
Im Zweifelsfall werden die Polizisten dich zur Arbeitsstelle begleiten oder nach der Telefonnummer fragen und sich selbst überzeugen.

Übrigens sollte man, wenn man sich volllaufen lässt, keinen Firmenausweis o.ä. dabeihaben. Wenn man Randale macht und aufgegriffen wird, ruft die Polizei dort an und muss überprüfen, ob der Ausweis nicht vielleicht gestohlen wurde. Da kommt es zwangsläufig dazu, dass der Chef dann weiß, dass man nackt in der Ausnüchterungszelle sitzt - ob das der Karriere dienlich ist, ist doch sehr zweifelhaft.
 
Google hats doch versucht nachzumachen. Aber nur dauerte das Nachladen des Hintergrunds bei google komischer weise lange. Bevor ich da ne Suche absenden konnte.....

Das geht einwandfrei abzuschalten =) Eine Suchmaschine soll sich einfach und übersichtlich präsentieren.
 
Im Zweifelsfall werden die Polizisten dich zur Arbeitsstelle begleiten oder nach der Telefonnummer fragen und sich selbst überzeugen.

Übrigens sollte man, wenn man sich volllaufen lässt, keinen Firmenausweis o.ä. dabeihaben. Wenn man Randale macht und aufgegriffen wird, ruft die Polizei dort an und muss überprüfen, ob der Ausweis nicht vielleicht gestohlen wurde. Da kommt es zwangsläufig dazu, dass der Chef dann weiß, dass man nackt in der Ausnüchterungszelle sitzt - ob das der Karriere dienlich ist, ist doch sehr zweifelhaft.

Viel schöner sind Kollegen, die sich an Rosenmontag so volllaufen lassen, dass der komplette Funk mithören darf, wie der Kollege aufgegriffen und zu Papa auf die Leitstelle gefahren wird, damit der überlegen kann, obs nach Hause oder ins Krankenhaus geht - "Nee, des kenne mer de Mudder net antun, fahrtn ins Krankenhaus!"

Wie gesagt, ich weiß nicht, ob der Polizist dachte, ich will ihn verarschen, aber ich glaube, der mochte mich nicht mehr, nachdem ich etwas gereizt auf die "Anomalien" meiner Pupillen reagiert habe.
 
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