Die Nachtschwärmer

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good night
 
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Was das wohl fürn Aufwand war
 
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echt nicht übel. die cojónes muss man auch erstmal haben
 
Wieso ist meine Argumentation gescheitert? Du hast mich vielleicht einfach nicht richtig verstanden oder ich hab mich unverständlich ausgedrückt ...

Außerdem wäre es ja sogar nett gewesen, jemanden vorher darauf hinzuweisen, bevor man ihn abmahnt. Viele machen das gar nicht, sondern schicken direkt die Abmahnung los. Einige verdienen sogar ihr Geld nur damit, andere abzumahnen. So weit ist es in unserer Gesellschaft schon gekommen ...


Oder man hat ganz einfach nichts gesehen. Ich meine, keiner gibt einen F*ck ob das Impressum vorhanden oder richtig ist.
 
Wie gesagt, solange ihn niemand anschwärzt, gibts auch kein Bussgeld. Was glaubst du wieviele Seiten es in DE gibt, die kein Impressum haben. Und keiner von denen hat 50'000 Euro Bussgeld bekommen. Es geht sicher nicht einer gezielt Websiten suchen, die kein Impressum haben. Vorallem 50'000 Euro Bussgeld. Dieser Betrag ist einfach unrealistisch.
 
Grad ARGO mit Ben Affleck gesehen, so ein geiler Film, zweites Highlight nach DRIVE dieses Jahr... cooool
 
jupp argo fand ich auch super.

und zur "diskussion"
http://www.memecreator.org/static/images/memes/644965.jpg

wobei er mit seiner korinthenkackerei schon recht hat:
Telemedien Zum 1. März 2007 wurde das Teledienstegesetz durch das Telemediengesetz ersetzt. § 5 TMG regelt Folgendes: „Dienste-Anbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.“. Die erforderlichen Angaben sind sehr unterschiedlich (je nach Rechtsform oder Beruf des Anbieters). Telemedien sind im Wesentlichen „alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste“. Da ein Dienst geschäftsmäßig sein kann, ohne gewerblich zu sein, können auch private, unkommerzielle Websites unter die Impressumspflicht fallen. Ab wann eine Website als geschäftsmäßig gilt, ist in der Rechtsprechung bisher umstritten; somit auch die Frage, ob privat betriebene Websites impressumspflichtig sind. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts in Düsseldorf muss das Impressum den vollständigen Namen des Verantwortlichen enthalten, eine Abkürzung des Vornamens verstoße gegen § 5 TMG.[sup][2][/sup] Da weder das Teledienste-Gesetz noch der Rundfunkstaatsvertrag den Begriff „Impressum“ verwendeten, sondern lediglich von Informationspflichten sprechen, haben sich verschiedene Bezeichnungen für diese Pflichtangaben etabliert. Neben dem gebräuchlichsten Begriff „Impressum“ sind dies zum Beispiel: „Webimpressum“, „Anbieterkennzeichnung“ oder auch „Kontakt“.

Für alle Nicht-Teledienste verlangte der Rundfunkstaatsvertrag ebenfalls ein Impressum (früher im Mediendienste-Staatsvertrag geregelt). Beide Gesetze fordern, dass die entsprechenden Angaben „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein müssen.










und nu is gut mit der diskussion
 
Ich verstehe nicht, worauf du hinaus willst, Fakebook. Aber ist ja auch egal

Anderes Thema. Schlagt doch mal eins vor
 
Habt euch mal alle wieder lieb... dieses penetrante Mago-Bashen ist nicht fair ^^

Ich denke wir wissen langsam alle dass er den meisten hier aufn Sack geht, damit hat es sich
 
bashen wir konov die bildzeitungstante

hmmm anderes thema. thomas stark vllt?
 
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und nu is gut mit der diskussion

Jupp
muell.gif


Wenden wir uns einem anderen shitstorm zu...
@Aun, die Kuchenbäckerin mit linksautonomen Cateringservice steckt fest in der Hanfseil-Schlinge. Ihr Freund wurde nun eindeutig seiner rechtsoffenen/radikalen/blood@honour-Szenezugehörigkeit überführt.

Ich mag das eigentlich nicht posten, da es das Klischee des minderbemittelten Weibchens stärkt

[@Mago, die Verständigungsschwierigkeiten zwischen dir und mir(und offenbar auch vielen anderen) sind bekannt. (Was sagste eigentlich dazu, dass man meine chickys klaut?)]
 
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but... we'll bang ok ?
 
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