Eine Umfrage zum Thema Todesstrafe

ist ein Staat dazu befugt einen Mörder zum Tode zu verurteilen?

  • JA den sie habens ja auch gemacht

    Stimmen: 0 0,0%
  • Nein niemand ist dazu befugt andere Menschen zu toten

    Stimmen: 1 100,0%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    1
Im Endeffekt waren sie damit alle Mörder...

Ich weiß nicht. Vllt wollte man sie vor Gewissensbissen schützen. Wenn man so will, auch eine Form der Abstumpfung. Man macht sich vllt keine Gedanken mehr darüber und hat keine Selbstzweifel.

Nein, hat er nicht. Niemand hat den Tod verdient, egal was er getan hat. Er hätte es verdient gehabt, in die dunkelste Zelle gesteckt zu werden, wobei ihm pausenlos Filme seiner Verbrechen vorgespielt wurden, bei ständiger Überwachung, so dass er sich nicht selbst richten kann, und gar künstliche Lebenserhaltungsmaßnahmen mit weiterer dauernder Filmeinspeisung. Damit ihm seine Verbrechen klar werden und er sie so richtig bereuen kann.
Das ist zwar Folter, ja, aber DAS hat er verdient, nicht den einfachen Tod.

Ok, also du bist derjenige, der die Idee mit den Bildern hatte. Geht es bei der Frage bzgl. der Todesstrafe nicht um das Vergehen an die menschliche Natur? Viele Leute hier, die gegen die Todestrafe sind, verteidigen die Ansicht, man solle Schwerstverbrecher foltern und lebenslang mit ihren Taten konfrontieren. Das ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, genau wie die Todesstrafe in deinen Augen? Erkennst du den Widerspruch? Ist es moralisch vertretbar, diese Leute ihr Leben lang "lebendig hinzurichten"?


Natürlich dürfen wir auch hier mit Moral argumentieren. Die Todesstrafe MUSS ausgeschlossen bleiben. Auch wenn sie gegen unsere Moral verstoßen haben, sie mit Füßen getreten haben, müssen sie unsere Moral zu spüren bekommen...um zu zeigen dass wir standfest sind, dass wir richtig liegen. Hussein hätte jeden Zweifler und jeden Kriegsgefangenen und jeden Herrscher einer verfeindeten Macht ohne Schulterzucken hinrichten lassen. Gerade deswegen dürfen wir sowas eigentlich nicht, denn damit zeigen wir ihm, dass er Recht hatte mit all seinen Vorurteilen, so dass er mit Genugtuung stirbt und nicht reuig und gebrochen.

Saddam ist ein sehr schweres Thema, deswegen kurze Antwort: Ich finde ich es richtig, ihn der irakischen Bevölkerung zu überlassen. Sie wissen am Besten, was seine gerechte Strafe für ihn ist. Auch wenn das unweigerlich seinen Tod bedeutet.

Sehr schweres Thema. Vielleicht hat ers verdient, vielleicht nicht. Aber er würde so oder so bald sterben und so tut ers nicht auf der Flucht, mit der Genugtuung, dass er den Verfolgern jahrzehntelang ein Schnippchen geschlagen hat, sondern im Gefängnis, für die Verbrechen sühnend.

Und auch hier? Ist es moralisch vertretbar, ein 89-jährigen, gebrochenen, alten und schwerkranken Mann diesen Strapazen zu unterziehen? Zumal die deutsche Justiz immer noch von "mutmaßlich" spricht. Sehr, sehr schwieriges Thema, da hast du natürlich Recht.

Knast bis zum Ende des Lebens. Mit täglicher Psychotherapie und mit dauernden Bildern von seinen Opfern.
Bei den Attentätern...Psychotherapie bis zur "Heilung", im Zweifel Sicherheitsverwahrung. Aber bei den RAF-Attentätern hat man ja gesehen, dass sie es geschafft haben, sich ein gutes Leben aufzubauen und nicht rückfällig zu werden...nach entsprechend langer Haft natürlich. Überzeugungen können sich ändern. Würden wir alle manisch Überzeugten des dritten Reiches töten hätten wir 2/3 der deutschen Bevölkerung ausrotten können.

Auch wenns hart klingt: Weisst du was meine kleine Genugtuung bei diesen Attentätern ist? Sie sind verdammt nochmal selbst draufgegangen. Bei allem Respekt, bei faschistischen und radikal-islamistischen Tätern, helfen keine Therapien. Sie sind verseucht vom Gedanken der ethnischen Säuberung (Nationalsozialismus) und der Rechtfertigung des Heiligen Krieges (Al Qaida etc.). Diesen Menschen kann niemand helfen.

So bin dann mal los zur Arbeit. Klinke mich vllt abends nochmal in die Diskussion mit ein.

Sorry Falathrim, habe meine Aussagen nicht farblich markiert. Musst bissel lesen.
smile.gif
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Schutz der Gesellschaft? Nun ja, jmd der eingesperrt ist kann der Gesellschaft auch nichts mehr tun. Das setzt natürlich voraus, dass er auch eingesperrt wird und u.U. auch bleibt, wenn derjenige wirklich gefährlich ist.


Was bleibt dann noch?

Naja wenn man bedenkt das in Deutschland z.B. die Lebenslage Haftstrafe nur 15Jahre beträgt......
Dann kommt der jenige raus und was ist wenn er sich nicht geändert hat..... Dann hat die Haft ihm auch nichts gebracht und wir sind wieder in Gefahr.

Ich bin dafür das Vergewaltigern kastriert werden. Somit können sie nie wieder eine Frau vergewaltigen.
Bei Mördern...... schwer zu sagen, bringt man sie um ist das, dass gleiche was sie auch getan haben.
Man sollte nie geilches mit gleichem vergelten.
Man sollte vll die Lebenslage Haftstrafe wirklich so hochsetzen das die Leute im Gefängnis sterben.....
 
Warum antwortet niemand auf meine Frage?

Weil sie selbstklärend ist!^^

Es bleibt nur noch die Befriedigung der persönlichen Rachegefühle

Das Recht wurde dir gegeben, es existiert und die Frage ob man dir dieses Recht nehmen darf, sprich (Todesstrafe) um das gehts ja in dieser Diskussion. Keine Ahnung was du jetzt meinst das ich da falsch verstanden habe.

Von wem gibt es eine "Recht auf Leben", es wäre mir neu, das ein Mensch erst ein Recht auf Leben kriegen muß bevor er geboren wird. Die Natur schenkt jedem das Leben ganz gleich wo und wann er lebt.

Und Affenmensch meinte eben: Aber die Menschen müssen ein Recht auf unversehrtheit haben.

Und das sind zwei Paar Stiefel

Das erste kann dir nicht durch Menschen "erteilt" werden, letzteres aber von Menschen genommen.

Doch darf ein Mensch eines anderen Menschen leben auslöschen? Ab welchem Punkt darf man einem Menschen die Existenz total auslöschen?

Und wenn man es tut, macht man nicht genau das, was man ihm vorwirft?
 
Von wem gibt es eine "Recht auf Leben", es wäre mir neu, das ein Mensch erst ein Recht auf Leben kriegen muß bevor er geboren wird. Die Natur schenkt jedem das Leben ganz gleich wo und wann er lebt.

Und Affenmensch meinte eben: Aber die Menschen müssen ein Recht auf unversehrtheit haben.

Und das sind zwei Paar Stiefel

Das erste kann dir nicht durch Menschen "erteilt" werden, letzteres aber von Menschen genommen.

Doch darf ein Mensch eines anderen Menschen leben auslöschen? Ab welchem Punkt darf man einem Menschen die Existenz total auslöschen?

Und wenn man es tut, macht man nicht genau das, was man ihm vorwirft?

Das Recht auf Leben beschreibt ja im prinzip nichts anderes als das es nicht ungestraft bleibt wenn dich einer abmurkst.
Das hat ja nicht damit zu tun das du überhaupt geboren wirst. Es sei den es geht um Abtreibung welche bei uns ja verboten ist. Zählt auch zum Recht des Lebens (Grundrecht)

ein Recht auf unversehrtheit halte ich für unnützt, solche dinge gehen dann unter Körperverletztung etc.

und nun sind wir wieder da angekommen wo wir vor einigen seiten schon waren.
ich meine das es bestimmte fälle gibt in denen eine todesstrafe angebracht ist.
 
Ich halte eine Todesstrafe generell für falsch.

Eine Alternative ist eben wirklich das Wegsperren, sogar auf Lebenszeit, und damit meine ich wirklich auf Lebenszeit. Aber das gibt es ja leider nicht. Jedenfalls nur und dem Umstand der besonderen Schwere der Schuld, also anschließender Sicherungsverwahrung. Da gibts dann kein Entkommen mehr. Wird allerdings viel zu selten erteilt find ich.
 
ich meine das es bestimmte fälle gibt in denen eine todesstrafe angebracht ist.

Irgendwie ist mir die Begründung dafür entgangen und ich antworte einfach mal damit:

Ich halte eine Todesstrafe generell für falsch.

Eine Alternative ist eben wirklich das Wegsperren, sogar auf Lebenszeit, und damit meine ich wirklich auf Lebenszeit. Aber das gibt es ja leider nicht. Jedenfalls nur und dem Umstand der besonderen Schwere der Schuld, also anschließender Sicherungsverwahrung. Da gibts dann kein Entkommen mehr. Wird allerdings viel zu selten erteilt find ich.


Ihr wollt sie immer mit dem Tod bestrafen! Kopf ab und gut ist! An was glaubt ihr? An nichts? Dann ist mit dem Tod doch sowieso alles vorbei! Und wo ist jetzt die Strafe?

Ein Gläubiger Mensch würde für Lebenslang stimmen, damit die Menschen Zeit haben über ihre Taten nachzudenken.

Doch dieses: in bestimmten Fällen ist amüsant! Es geht um das Prinzip "Todesstrafe oder nicht" und es wird NIE eine einheitliche Meinung der Befürworter geben! Dementsprechend, selbst wenn es sie geben würde, wäre sie anders ausgelegt wie ihr sie gerne haben wolltet! Also seid euch darüber bewußt, es steht nur zur Auswahl "Todestrafe - keine Todesstrafe" und nicht "ich wünsche mir die Todesstrafe nur für bla bla bla!"

und jetzt frag ich nochmal: Todestrafe? ja oder nein?
 
Ich antworte nochmal:) Nein!

Achso, man bedenke das die Todesstrafe mehr ein Strafe für die Angehörigen und Freunde des Verurteilten ist. Wie mein Vorrednersagte, für den Täter ises eh vorbei.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ganz einfach gesagt:

Wer so naiv denkt, das man nur Todestrafe ja oder nein sagt, denkt falsch.
Und ist meiner Meinung nach viel schlimmer als die Sie generell fordern.

Die Todesstrafe ist so endgültig das man serwohl genau abwegen muß für wen Sie bestimmt werden soll.
 
Doch dieses: in bestimmten Fällen ist amüsant! Es geht um das Prinzip "Todesstrafe oder nicht" und es wird NIE eine einheitliche Meinung der Befürworter geben! Dementsprechend, selbst wenn es sie geben würde, wäre sie anders ausgelegt wie ihr sie gerne haben wolltet! Also seid euch darüber bewußt, es steht nur zur Auswahl "Todestrafe - keine Todesstrafe" und nicht "ich wünsche mir die Todesstrafe nur für bla bla bla!"

und jetzt frag ich nochmal: Todestrafe? ja oder nein?

Warum amüsiert dich das "in bestimmten Fällen". Oder willst du für das überfahren einer roten Ampel hingerichtet werden?

Ich sage trotzdem auch nein zur Todesstrafe. Da ich ganz einfach nicht glaube, dass wir damit umgehen könnten.
 
Nein zur Todesstrafe!

Warum? Es ist der einfachste Weg! Ja genau! Man muss sich nicht anstrengen und ist schnell vorbei (wenn sie wirklich eingeführt wird. Is der Mann/Frau tot, isses eh vorbei. Da musst du nimmer drüber nachdenken.
ABER das Problem, weshalb es überhaupt soweit gekommen ist, wird nicht gelöst.

Ich bringe ein Beispiel: Wenn eine neue Krankheit ausbricht, sterben wahrscheinlich ein paar Menschen (aktuell wärs wohl die Schweinegripper
smile.gif
). Aber was passiert dann? RICHTIG! Man schützt den Menschen, klärt sie auf. Man entwickelt ein Gegengift und Impfstoffe, um entgegenzuwirken!

Und dass müssen wiur hier auch machen! Es wird immer ein paar Menschen geben, die morden und so. Aber hier müssen wir das Problem analysieren, und ein "Gegengift" dagegen finden, sodass er wieder gesund wird!

Vielen Dank für lesen.

Btw: Eigendlich sollte ich heute ein psychisch kranker Mensch sein. Denn mir wurde, in meinen Augen viel Leid zugefügt. Aber mittlerweile habe ich das Problem analysiert, und bin sie am bekämpfen!
Ich sehe es an mir selber, was besser ist. Ich bin mein eigener Beispiel.
 
Jeder hat eine 2te Chance verdient.Macht er es nochmal,sprich vergewaltigt ein 2tes mal ein Kind etc. dann bin ich 100 Prozent für die Todesstrafe.
 
ich finde todestrafe kommt darauf an ich meine nen vergewaltiger oder kinderschänder hat den jenigen nicvht umgebracht sondern ihn vernichtet meiner meinung nach darf man solche leute nicht wieder rauslassen meinet wegen auch todeststrafe

MFG DasCairon
wacko.gif
 
Von wem gibt es eine "Recht auf Leben", es wäre mir neu, das ein Mensch erst ein Recht auf Leben kriegen muß bevor er geboren wird. Die Natur schenkt jedem das Leben ganz gleich wo und wann er lebt.
Grundgesetz, artikel 2, absatz 2
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

"Das Grundrecht schützt sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit eines Menschen, nicht jedoch das soziale Wohlbefinden. Folter, Körperstrafen, Menschenversuche, Zwangskastration, Zwangssterilisation und ähnliche schmerzverursachende Maßnahmen werden durch diese rechtsstaatlichen Garantien verboten. Art. 104 Abs. 1 GG etwa stellt klar, dass Gefangene „weder seelisch noch körperlich misshandelt“ werden dürfen."

das sagt unser grundgesetz dazu, und daran haben sich alle deutschen zu halten
 
Grundgesetz, artikel 2, absatz 2


"Das Grundrecht schützt sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit eines Menschen, nicht jedoch das soziale Wohlbefinden. Folter, Körperstrafen, Menschenversuche, Zwangskastration, Zwangssterilisation und ähnliche schmerzverursachende Maßnahmen werden durch diese rechtsstaatlichen Garantien verboten. Art. 104 Abs. 1 GG etwa stellt klar, dass Gefangene „weder seelisch noch körperlich misshandelt“ werden dürfen."

das sagt unser grundgesetz dazu, und daran haben sich alle deutschen zu halten
wobei man das gefängnis auch schon wieder als seelische folter ansehen könnte, vorallem bei menschen mit klaustrophobie (da darf der zellengenosse also nicht klaus heißen^^). man hat also gewisse einschränkungen was das betrifft. das sich auch nicht immer ans grundgesetz gehalten wird zeigt frau von der leyen
 
wobei man das gefängnis auch schon wieder als seelische folter ansehen könnte, vorallem bei menschen mit klaustrophobie (da darf der zellengenosse also nicht klaus heißen^^). man hat also gewisse einschränkungen was das betrifft. das sich auch nicht immer ans grundgesetz gehalten wird zeigt frau von der leyen
..nicht jedoch das soziale Wohlbefinden..

klaus ist damit durch
wink.gif


naja, politiker sind wohl eh ne sache für sich
wink.gif
 
Grundgesetz, artikel 2, absatz 2


"Das Grundrecht schützt sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit eines Menschen, nicht jedoch das soziale Wohlbefinden. Folter, Körperstrafen, Menschenversuche, Zwangskastration, Zwangssterilisation und ähnliche schmerzverursachende Maßnahmen werden durch diese rechtsstaatlichen Garantien verboten. Art. 104 Abs. 1 GG etwa stellt klar, dass Gefangene „weder seelisch noch körperlich misshandelt“ werden dürfen."

das sagt unser grundgesetz dazu, und daran haben sich alle deutschen zu halten

Das stimmt wohl, ich wollte damit nur mal ausdrücken, dass kein Mensch erst gefragt werden muß, ob ein Kind auf die Welt kommt. Die Natur ist es, die Kinder auf die Welt bringt und sie Leben läßt.

Und wir in Deutschland haben dieses Leben nochmal zusätzlich geschützt.
 
Jeder hat eine 2te Chance verdient.Macht er es nochmal,sprich vergewaltigt ein 2tes mal ein Kind etc. dann bin ich 100 Prozent für die Todesstrafe.
da widersprech ich dir, und das hat nichtmal was mit der frage der todesstrafe zu tun. man kann auch anderweitig dafür sorgen, dass jemand kein 2tes mal zuschlägt.

es kann nicht angehen, dass man schwerverbrechern guten willen entgegenbringt und damit ganz bewusst das leben unschuldiger riskiert.
man stellt damit in gewissem sinne den schwerverbrecher über potentielle opfer - aus meiner sicht ist das weit entfernt von jeglicher moral.
 
Ich meine nicht mit 2ter Chance einfach den Verbrecher nach einem 2 Minuten Gespräch freilassen...
 
da widersprech ich dir, und das hat nichtmal was mit der frage der todesstrafe zu tun. man kann auch anderweitig dafür sorgen, dass jemand kein 2tes mal zuschlägt.

es kann nicht angehen, dass man schwerverbrechern guten willen entgegenbringt und damit ganz bewusst das leben unschuldiger riskiert.
man stellt damit in gewissem sinne den schwerverbrecher über potentielle opfer - aus meiner sicht ist das weit entfernt von jeglicher moral.


Ich meine nicht mit 2ter Chance einfach den Verbrecher nach einem 2 Minuten Gespräch freilassen...

Ich geb euch beiden Recht!

Grundsätzlich gilt jedem Menschen eine zweite Chance zu geben!

Aber nicht in diesem Thread! Wer Menschen, vorsätzlich aus niederen beweggründen tötet gehört weggeschlossen basta! Wenn es aber um andere Taten geht, sollte man jedem Menschen der wirklich Willens ist sich zu bessern eine zweite Chance einräumen!
 
Zurück