Rathloriel
Quest-Mob
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Warum antwortet niemand auf meine Frage?
Im Endeffekt waren sie damit alle Mörder...
Ich weiß nicht. Vllt wollte man sie vor Gewissensbissen schützen. Wenn man so will, auch eine Form der Abstumpfung. Man macht sich vllt keine Gedanken mehr darüber und hat keine Selbstzweifel.
Nein, hat er nicht. Niemand hat den Tod verdient, egal was er getan hat. Er hätte es verdient gehabt, in die dunkelste Zelle gesteckt zu werden, wobei ihm pausenlos Filme seiner Verbrechen vorgespielt wurden, bei ständiger Überwachung, so dass er sich nicht selbst richten kann, und gar künstliche Lebenserhaltungsmaßnahmen mit weiterer dauernder Filmeinspeisung. Damit ihm seine Verbrechen klar werden und er sie so richtig bereuen kann.
Das ist zwar Folter, ja, aber DAS hat er verdient, nicht den einfachen Tod.
Ok, also du bist derjenige, der die Idee mit den Bildern hatte. Geht es bei der Frage bzgl. der Todesstrafe nicht um das Vergehen an die menschliche Natur? Viele Leute hier, die gegen die Todestrafe sind, verteidigen die Ansicht, man solle Schwerstverbrecher foltern und lebenslang mit ihren Taten konfrontieren. Das ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, genau wie die Todesstrafe in deinen Augen? Erkennst du den Widerspruch? Ist es moralisch vertretbar, diese Leute ihr Leben lang "lebendig hinzurichten"?
Natürlich dürfen wir auch hier mit Moral argumentieren. Die Todesstrafe MUSS ausgeschlossen bleiben. Auch wenn sie gegen unsere Moral verstoßen haben, sie mit Füßen getreten haben, müssen sie unsere Moral zu spüren bekommen...um zu zeigen dass wir standfest sind, dass wir richtig liegen. Hussein hätte jeden Zweifler und jeden Kriegsgefangenen und jeden Herrscher einer verfeindeten Macht ohne Schulterzucken hinrichten lassen. Gerade deswegen dürfen wir sowas eigentlich nicht, denn damit zeigen wir ihm, dass er Recht hatte mit all seinen Vorurteilen, so dass er mit Genugtuung stirbt und nicht reuig und gebrochen.
Saddam ist ein sehr schweres Thema, deswegen kurze Antwort: Ich finde ich es richtig, ihn der irakischen Bevölkerung zu überlassen. Sie wissen am Besten, was seine gerechte Strafe für ihn ist. Auch wenn das unweigerlich seinen Tod bedeutet.
Sehr schweres Thema. Vielleicht hat ers verdient, vielleicht nicht. Aber er würde so oder so bald sterben und so tut ers nicht auf der Flucht, mit der Genugtuung, dass er den Verfolgern jahrzehntelang ein Schnippchen geschlagen hat, sondern im Gefängnis, für die Verbrechen sühnend.
Und auch hier? Ist es moralisch vertretbar, ein 89-jährigen, gebrochenen, alten und schwerkranken Mann diesen Strapazen zu unterziehen? Zumal die deutsche Justiz immer noch von "mutmaßlich" spricht. Sehr, sehr schwieriges Thema, da hast du natürlich Recht.
Knast bis zum Ende des Lebens. Mit täglicher Psychotherapie und mit dauernden Bildern von seinen Opfern.
Bei den Attentätern...Psychotherapie bis zur "Heilung", im Zweifel Sicherheitsverwahrung. Aber bei den RAF-Attentätern hat man ja gesehen, dass sie es geschafft haben, sich ein gutes Leben aufzubauen und nicht rückfällig zu werden...nach entsprechend langer Haft natürlich. Überzeugungen können sich ändern. Würden wir alle manisch Überzeugten des dritten Reiches töten hätten wir 2/3 der deutschen Bevölkerung ausrotten können.
Auch wenns hart klingt: Weisst du was meine kleine Genugtuung bei diesen Attentätern ist? Sie sind verdammt nochmal selbst draufgegangen. Bei allem Respekt, bei faschistischen und radikal-islamistischen Tätern, helfen keine Therapien. Sie sind verseucht vom Gedanken der ethnischen Säuberung (Nationalsozialismus) und der Rechtfertigung des Heiligen Krieges (Al Qaida etc.). Diesen Menschen kann niemand helfen.
So bin dann mal los zur Arbeit. Klinke mich vllt abends nochmal in die Diskussion mit ein.
Schutz der Gesellschaft? Nun ja, jmd der eingesperrt ist kann der Gesellschaft auch nichts mehr tun. Das setzt natürlich voraus, dass er auch eingesperrt wird und u.U. auch bleibt, wenn derjenige wirklich gefährlich ist.
Was bleibt dann noch?
Warum antwortet niemand auf meine Frage?
Das Recht wurde dir gegeben, es existiert und die Frage ob man dir dieses Recht nehmen darf, sprich (Todesstrafe) um das gehts ja in dieser Diskussion. Keine Ahnung was du jetzt meinst das ich da falsch verstanden habe.
Von wem gibt es eine "Recht auf Leben", es wäre mir neu, das ein Mensch erst ein Recht auf Leben kriegen muß bevor er geboren wird. Die Natur schenkt jedem das Leben ganz gleich wo und wann er lebt.
Und Affenmensch meinte eben: Aber die Menschen müssen ein Recht auf unversehrtheit haben.
Und das sind zwei Paar Stiefel
Das erste kann dir nicht durch Menschen "erteilt" werden, letzteres aber von Menschen genommen.
Doch darf ein Mensch eines anderen Menschen leben auslöschen? Ab welchem Punkt darf man einem Menschen die Existenz total auslöschen?
Und wenn man es tut, macht man nicht genau das, was man ihm vorwirft?
ich meine das es bestimmte fälle gibt in denen eine todesstrafe angebracht ist.
Ich halte eine Todesstrafe generell für falsch.
Eine Alternative ist eben wirklich das Wegsperren, sogar auf Lebenszeit, und damit meine ich wirklich auf Lebenszeit. Aber das gibt es ja leider nicht. Jedenfalls nur und dem Umstand der besonderen Schwere der Schuld, also anschließender Sicherungsverwahrung. Da gibts dann kein Entkommen mehr. Wird allerdings viel zu selten erteilt find ich.
Doch dieses: in bestimmten Fällen ist amüsant! Es geht um das Prinzip "Todesstrafe oder nicht" und es wird NIE eine einheitliche Meinung der Befürworter geben! Dementsprechend, selbst wenn es sie geben würde, wäre sie anders ausgelegt wie ihr sie gerne haben wolltet! Also seid euch darüber bewußt, es steht nur zur Auswahl "Todestrafe - keine Todesstrafe" und nicht "ich wünsche mir die Todesstrafe nur für bla bla bla!"
und jetzt frag ich nochmal: Todestrafe? ja oder nein?
Grundgesetz, artikel 2, absatz 2Von wem gibt es eine "Recht auf Leben", es wäre mir neu, das ein Mensch erst ein Recht auf Leben kriegen muß bevor er geboren wird. Die Natur schenkt jedem das Leben ganz gleich wo und wann er lebt.
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
wobei man das gefängnis auch schon wieder als seelische folter ansehen könnte, vorallem bei menschen mit klaustrophobie (da darf der zellengenosse also nicht klaus heißen^^). man hat also gewisse einschränkungen was das betrifft. das sich auch nicht immer ans grundgesetz gehalten wird zeigt frau von der leyenGrundgesetz, artikel 2, absatz 2
"Das Grundrecht schützt sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit eines Menschen, nicht jedoch das soziale Wohlbefinden. Folter, Körperstrafen, Menschenversuche, Zwangskastration, Zwangssterilisation und ähnliche schmerzverursachende Maßnahmen werden durch diese rechtsstaatlichen Garantien verboten. Art. 104 Abs. 1 GG etwa stellt klar, dass Gefangene „weder seelisch noch körperlich misshandelt“ werden dürfen."
das sagt unser grundgesetz dazu, und daran haben sich alle deutschen zu halten
..nicht jedoch das soziale Wohlbefinden..wobei man das gefängnis auch schon wieder als seelische folter ansehen könnte, vorallem bei menschen mit klaustrophobie (da darf der zellengenosse also nicht klaus heißen^^). man hat also gewisse einschränkungen was das betrifft. das sich auch nicht immer ans grundgesetz gehalten wird zeigt frau von der leyen
Grundgesetz, artikel 2, absatz 2
"Das Grundrecht schützt sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit eines Menschen, nicht jedoch das soziale Wohlbefinden. Folter, Körperstrafen, Menschenversuche, Zwangskastration, Zwangssterilisation und ähnliche schmerzverursachende Maßnahmen werden durch diese rechtsstaatlichen Garantien verboten. Art. 104 Abs. 1 GG etwa stellt klar, dass Gefangene „weder seelisch noch körperlich misshandelt“ werden dürfen."
das sagt unser grundgesetz dazu, und daran haben sich alle deutschen zu halten
da widersprech ich dir, und das hat nichtmal was mit der frage der todesstrafe zu tun. man kann auch anderweitig dafür sorgen, dass jemand kein 2tes mal zuschlägt.Jeder hat eine 2te Chance verdient.Macht er es nochmal,sprich vergewaltigt ein 2tes mal ein Kind etc. dann bin ich 100 Prozent für die Todesstrafe.
da widersprech ich dir, und das hat nichtmal was mit der frage der todesstrafe zu tun. man kann auch anderweitig dafür sorgen, dass jemand kein 2tes mal zuschlägt.
es kann nicht angehen, dass man schwerverbrechern guten willen entgegenbringt und damit ganz bewusst das leben unschuldiger riskiert.
man stellt damit in gewissem sinne den schwerverbrecher über potentielle opfer - aus meiner sicht ist das weit entfernt von jeglicher moral.
Ich meine nicht mit 2ter Chance einfach den Verbrecher nach einem 2 Minuten Gespräch freilassen...