also sry aber ich kenn mich gut genug mit gesetzen etc aus und ich weis, dass das handeln mit drogen verboten ist und wer dabei erwischt wird wird wegen was angezeigt??? Drogenhandel also sag mir nicht nur der besitz ist strafbar das ist totaler quatsch ist das (...)
Wenn Du mich schon so angreifst, dann kann ich ja auch voraussetzen, dass Dir die Begriffsbestimmung des Wortes "Besitz" und "Eigentum" im rechtlichen Sinne bekannt sind:
Im BGB bezeichnet der Begriff Besitz die tatsächliche Gewalt einer Person über eine Sache (§ 854 Abs. 1 BG
unabhängig von der rechtlichen Beziehung zu dieser Sache. Maßgebend ist also für die Frage, ob jemand eine Sache in Besitz hat, nicht, ob diese Sache seinem Eigentum zuzurechnen ist, sondern ob er die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt. Erforderlich hierzu ist neben einem räumlichen Herrschaftsverhältnis über die Sache auch ein Besitzwille.
In diesem Sinne haben sogar Diebe Besitz an dem gestohlenen Gegenstand.
Was das Eigentum angeht:
Zum Beispiel habe ich das Eigentum an einer Immobilie, der mieter ist aber Besitzer der Immobilie. Ich lasse also die unmittelbare Sachherrschaft durch den Mieter ausüben.
Zurück zum "Drogenhandel":
Der Boss des Drogenrings ist Eigentümer der Sache "Droge" und lässt ihn durch seinen Dealer an den User verticken, der (Dealer) wiederum "nur" Besitzer der Droge ist . Das Eigentumsrecht ist also nicht vom Dealer an den User übergegangen, sondern vom Boss an den User. Hiesse also wenn nur der Handel verboten wäre, der ja nur durch den Dealer vermittelt wurde, wäre dieser fein raus. Daher ist lt. BTMG nicht nur der Handel verboten, sondern auch der Besitz.
Eigentum setzt Besitz voraus, wobei Besitz nicht Eigentum voraussetzt.