Freund baut Mist....

tut mir leid jung aber hallo..wie hirnrissig muss man sein um auf so eine Idee zu kommen......... http://www.cheesebuerger.de/images/midi/froehlich/a062.gif aber mal ne Frage was habt ihr / hast du dir denn reingezogen um auf sowat zu kommen .dir gehören die hosenbeine langzogen.....rofl......und schwerer betrug bleibt schwerer betrug.also viel spaß^^

@Wnsgames

gewil sehr aufschlussreic h und informativ gut recherchiert respekt^^
 
Auf jeden Fall würde man bei einem Rechtsstreit den kürzeren ziehen.
Schliesslich hat man mit Vorsatz gehandelt andere zu schädigen ( Goldkäufern eine auswischen ) und natürlich wohlwissend das man den Vertrag niemals erfüllen werden kann , da man das Gold nicht hat.
Sowas ist einfach nur ..... dumm .

Geld schleunigst zurückzahlen , sich mehrfach entschuldigen und auf das Verständnis der geprellten hoffen und daraus lernen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
 
Also erstens einfach nur dumm...
zweitens haben käufer und verkäufer gegen gesetze verstoßen verkauf von fremden "eigentum" der kauf davon mit dem wissen das es verboten ist und schwerer betrug was meines wissens nach bei genau 100€ ein schwerer wird also krigen wohl beide die anzeige und wenn die rechtsanwälte sich bei blizzard informieren werden eure accounts 100 pro gesperrt da die zur recherche benötigt werden also viel spaß

die Aussage von Emo wird unter anderem dadurch gestärkt, dass dein Freund gleich von 2 leuten wegen exackt der selben sache anzeigen

Mit dämonischen Grüßen aus der World of Darkness von "Art of War",
Bulvai Bulshoteye
 
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Wer so arm ist und Goldkaufen muss..
Keine saubere Aktion auf jeden Fall.
Aber die Dumme-Jungen-Streiche laufen heutzutage wohl wirklich im Internet ab.
 
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Goldkauf hin oder her. Bei Ebay ist das sowieso eine Sache für sich. Es gibt da sehr sehr viele Verkäufer die Ware anbieten, diese aber nicht besitzen, das Zeug versteigern, die Kohle kassieren und keine Ware liefern, weil sie wohl oder übel beim Zwischenhändler vergriffen ist. Was passiert diesen Ebaybetrügern? Genau, rein gar nichts. Ein Kaufvertrag kommt mit beiderseitigem Einverständnis zustande und tritt mit der Lieferung der Ware in kraft. So ist es und nicht anders. Wenn es so leicht wäre mit dem Betrugsvorwurf den hier einige äussern, dann wären nicht gerade kleine Teile des deutschen Rechtssystems nur mit den "Ebay-Betrügern" beschäftigt. Der Käufer des Goldes kann dich/deine Kumpel anzeigen, allerdings wird sich darum keiner scheren. Schlechte Bewertung wird kommen und gut ist. Damit hat ers dann ein wenig schwerer später was zu verticken, aber in den Knast oder sonen schwachsinn passiert nicht. Das Verfahren wird eingestellt, weil Wertigkeit und Aufwand keine Anklage rechtfertigen.

Meine persönliche Meinung, wer Gold bei Ebay kauft um in einem Onlinespiel gut da zu stehen, der gehört nach Strich und Faden beschissen und betrogen.
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zweitens haben käufer und verkäufer gegen gesetze verstoßen verkauf von fremden "eigentum" der kauf davon mit dem wissen das es verboten ist und schwerer betrug was meines wissens nach bei genau 100€ ein schwerer wird also krigen wohl beide die anzeige

Nö. Der Käufer mag gegen die Nutzungsbedingungen von Blizzard verstoßen, nicht aber gegen das geltende Recht. Der Verkäufer verstößt dagegen klar gegen das Gesetz.
 
Ne sry aber der Handel mit Gold ist verboten nicht der verkauf ist wie bei drogen nicht der verkauf ist strafbar sondern der handel sprich kauf und verkauf
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und reinrechtlich könnte Blizzard jeden käufer von gold anzeigen, doch sie müssten es nachweisen und dann noch die anzeige lohnt sich einfach nicht

Mit dömonischen Grüßen aus der World of Darkness von "Art of War",
Bulvai Bulshoteye
 
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.....würd ich alles in Bewegung setzen, "ihm" ne Anzeige aufzujubeln.


Schön, dass es immer noch Leute gibt die ein so großes Maß an Rechtsbewusstsein haben. Du hast früher wohl nie Mist gebaut. Wenn doch dann finde ich es schade dass dich deine FReunde nicht angezeigt haben!
 
Schön, dass es immer noch Leute gibt die ein so großes Maß an Rechtsbewusstsein haben. Du hast früher wohl nie Mist gebaut. Wenn doch dann finde ich es schade dass dich deine FReunde nicht angezeigt haben!


Naja, zwischen "Mist bauen" und "5 Leute um insgesamt 500 Euro prellen" liegt doch ein gewaltiger Unterschied.

Als "Mist bauen" verstehe ich z.B. ne Fensterscheibe einschießen mit nem Fußball (eigene Erfahrung
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), aber der Fall hier hat doch deutlich ne andere Qualität.

Obwohl ich je nach Alter deines Freundes als Erziehungsberechtigter, falls der finanzielle Schaden der "Kunden" wieder ausgeglichen wird, die Methode "Hosenboden stramm ziehen" durchaus praktizieren würde
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Also wollen wir mal die Kirche im Dorf lassen und alles etwas nüchterner betrachten:

Es liegt hier IMO ein Betrug vor. Und war ein klassischer nach Lehrmeinung, weil hier eine vorsätzliche Bereicherungsabsicht bezüglich eines Vermögensvorteils vorliegt. Kein schwerer Betrug wie einige behauptet haben, aber eben ein Betrug. Da Gelder bereits geflossen sind, ist auch der versuchte Betrug ausgeschlossen. Da kommen wir also betrachtungstechnisch nicht drum rum.

Geschädigt wurde in erster Linie der Käufer, der seine Ware nicht erhalten hat. Der Vertrag ist nämlich schon zu dem Zeitpunkt der beidseitigen Willenserklärung zustande gekommen. (Der Käufer will Gold kaufen und der Verkäufer bietet es an. Klassischer Kaufvertrag.) Somit liegt der Betrug zwischen Käufer und Verkäufer vor.

Inwieweit Blizz da sich noch wg. dem Verstoss gegen die AGB angeschmiert fühlt ist eine andere Sache und würde im Falle des Falles wahrscheinlich mit Accountsperre geahndet. Vielleicht mit mehr.

Auch meine empfohlene Handlungsweise: Geld zurück überweisen, um Verzeihung bitten und hoffen. Alles andere ist halt genauso mies wie der Scheinverkauf. Wenn doch ne Anzeige kommen sollte rechne mal mit Sozialstunden oder Geldstrafe, wenn überhaupt. Und das gilt natürlich für alle "verkauften" 10.000 Gold.
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PS: In Deutschland fällt der Besitz und Transport von Drogen unter die Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes (BTMG). Der Besitz geringfügiger Mengen zum sogenannten Eigenverbrauch kommt gewöhnlich nicht zur Anklage, der bloße Drogengebrauch gebietet keinen Rückschluss auf Verstoß gegen das BTMG. Heisst also nicht nur der reine Handel ist strafbar sondern bereits der Besitz nicht geringfügiger Mengen, wobei die geringfügige Menge auch nicht fest definiert ist.
 
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sag deinem "freund2 er soll sich nach OG stellen, auf die Spammer warten, auf deren seite 50k gold kaufen und alle ebaykäufer mit ihrem gold versorgen
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also sry aber ich kenn mich gut genug mit gesetzen etc aus und ich weis, dass das handeln mit drogen verboten ist und wer dabei erwischt wird wird wegen was angezeigt??? Drogenhandel also sag mir nicht nur der besitz ist strafbar das ist totaler quatsch ist das und wenn man irgentwo agbs unterschreibt indem man ihnen zustimmt und sie dann nicht einhält, dann ist das was?? RICHTIG ein Vertragsbruch und bei einem Vertragsbruch Vertragsbrechende strafrechtlich verfolgt werden wenns jemand noch genauer wissen will sag bescheid von mir aus such ich jeden einzelnen Paragraphen.




Mit dämonischen Grüßen aus der World of Darkness von "Art of War",
Bulvai Bulshoteye
 
Naja, ich bin nur ein juristischer Laie, wie die meisten hier, aber ein Verstoss gegen die AGB von Blizzard stellen in diesem Fall keine Straftat dar.

"Eine Straftat ist also eine rechtswidrige und schuldhafte Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes erfüllt, das als Ahndung eine Strafe vorsieht." (Quelle http://de.wikipedia.org/wiki/Straftat).

Und da die AGB kein Gesetz sind, ist das also keine Straftat und wird folglich nicht strafrechtlich verfolgt.

Meine Meinung, widerlegt mich, wenn ich unrecht habe
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Eine strafrechtliche Verfolgung wird dann erfolgen, wenn einer der beiden Vertragspartner ein Schaden entsteht, so wie bei der Ebay-Geschichte
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also der verstoß vom agb ist ein gesetzlicher verstoß nur wird meist schon in den agbs vorgegeben was bei einem verstoß passiert, wie z.B. accountsperre und agbs werden auch vom staat geprüft etc. also ja es ist ein gesetzlicher verstoß, der aber meistens nicht schtrafrechtlich verfolgt wird, weil die strafen zum größten teil in den agbs steht. Quelle: Wikipedia

also hab ich dir nur zum teil "widersprochen" also dein kommentar ist richtig, aber abgs sind in gewisser weise gesetzte, die wie alle gesetzte auch geprüft werden



Mit dämonischen Grüßen aus der World of Darkness von "Art of War",
Bulvai Bulshoteye
 
@Carnificis
/Edith
Was du um 07:58 geschrieben hast ist mal totaler Schwachsinn^^Drogen sind in Deutschland generell verboten. Das bedeutet: Der Besitz, der Kauf und auch der VERKAUF. Und wie willst du das überhaupt machen, bei Drogen ist der Handel verboten, aber nicht der Verkauf hääääää o.O Wenn du die verkaufst dann handelst du mit denen oder verkaufst du die an nen Baum? Aber offtopic

@Wnsgame
Totales sign!!! Du hast in jedem Punkt Recht.
 
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@ Carnificis

Nochmal, dass AGBs den Gesetzen entsprechen müssen, ist klar. Und sind somit noch lange selbst keine Gesetze.

Gesetze werden aber nur durch Gesetzgebende Organe (in Deutschland Bundestag und Bundesrat) erlassen, keinesfalls durch private Firmen
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@Genomchen lies dan satz bitte nochmal wenn du das tust fällt dir auf das ich einfach nur ein wort vergessen habedas ist er:Ne sry aber der Handel mit Gold ist verboten nicht der verkauf ist wie bei drogen nicht der verkauf ist strafbar sondern der handel sprich kauf und verkauf

So sollte es heisen:Ne sry aber der Handel mit Gold ist verboten nicht NUR der verkauf, ist wie bei drogen nicht NUR der verkauf ist strafbar sondern der handel sprich kauf und verkauf

kann ja wohl ma passieren^^

und natürlich sind sie generell verboten aber in dem beispiel sollte es allein um gesetzeslage beim handeln gehen, aber das ist doch eigentlich nicht das thema oder^^

Mit dämonischen Grüßen aus der World of Darkness von "Art of War",
Bulvai Bulshoteye
 
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@kolesh ich habe nicht gesagt sie sind gesetzte sondern in gewisser weise sprich regeln die bei verstoss bestraft werden so verständlicher?
 
@ Kolesh
Das stimmt, aber diese Organe geben die Gesetze, die bestimmen, wie eine AGB auszusehen hat inhaltlich. Sonst könnte man ja die Guillotine als Vertragsstrafe festlegen und das Gesetz könnte nix dagegen tun^^

@Carnificis
Okay, ich hab nämlich echt gedacht, du meinst der Verkauf is ok, aber der Kauf ned und das hätte mich echt stutzig gemacht^^

Und AGBs werden wenn ich mich nicht irre vom HGB geregelt, das bedeutet man verstösst schon gegen ein Gesetz, wenn die AGBs dem HGB entsprechen. Was für Strafen dann kommen weiß ich ned, liegt aber sicherlich in der Schwere des Verstoßes.
 
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also sry aber ich kenn mich gut genug mit gesetzen etc aus und ich weis, dass das handeln mit drogen verboten ist und wer dabei erwischt wird wird wegen was angezeigt??? Drogenhandel also sag mir nicht nur der besitz ist strafbar das ist totaler quatsch ist das (...)

Wenn Du mich schon so angreifst, dann kann ich ja auch voraussetzen, dass Dir die Begriffsbestimmung des Wortes "Besitz" und "Eigentum" im rechtlichen Sinne bekannt sind:

Im BGB bezeichnet der Begriff Besitz die tatsächliche Gewalt einer Person über eine Sache (§ 854 Abs. 1 BGB) unabhängig von der rechtlichen Beziehung zu dieser Sache. Maßgebend ist also für die Frage, ob jemand eine Sache in Besitz hat, nicht, ob diese Sache seinem Eigentum zuzurechnen ist, sondern ob er die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt. Erforderlich hierzu ist neben einem räumlichen Herrschaftsverhältnis über die Sache auch ein Besitzwille.

In diesem Sinne haben sogar Diebe Besitz an dem gestohlenen Gegenstand.

Was das Eigentum angeht:
Zum Beispiel habe ich das Eigentum an einer Immobilie, der mieter ist aber Besitzer der Immobilie. Ich lasse also die unmittelbare Sachherrschaft durch den Mieter ausüben.

Zurück zum "Drogenhandel":
Der Boss des Drogenrings ist Eigentümer der Sache "Droge" und lässt ihn durch seinen Dealer an den User verticken, der (Dealer) wiederum "nur" Besitzer der Droge ist . Das Eigentumsrecht ist also nicht vom Dealer an den User übergegangen, sondern vom Boss an den User. Hiesse also wenn nur der Handel verboten wäre, der ja nur durch den Dealer vermittelt wurde, wäre dieser fein raus. Daher ist lt. BTMG nicht nur der Handel verboten, sondern auch der Besitz.

Eigentum setzt Besitz voraus, wobei Besitz nicht Eigentum voraussetzt.
 
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