@ Karath
Es ist vollkommen Wurst, wieviel du dabei hast. Die Polizei ist angewiesen, jeden Drogendelikt aufzunehmen. Die Staatsanwaltschaft entscheidet aber dann, ob du vor Gericht kommst, oder das Verfahren wegen minderer Schwere eingestellt wird. Nen BTMG-Eintrag kriegst aber trotzdem und das ist schonmal Mist genug, denn es mag ja sein, dass du keine Strafe kriegst, aber bei jeder nächsten Kontrolle wirst du gründlich auseinandergenommen, da du nen Eintrag hast. Aber die Polizei ist VERPFLICHTET jedem Delikt nachzugehen, genauso auch bei Drogen. Oder wie willst du dir das erklären, dass ein guter Freund von mir mit 0,3g Hasch erwischt wurde, angezeigt wurde und auch nen BTMG-Eintrag bekommen hat (er war nicht vorbestraft und es was wirklich ein Freund von mir ;-)). Mag sein, dass die Eigenbedarfgrenze von Bundesland zu Bundesland variiert, aber ein Delikt ist der Besitz trotzdem. Die Eigenbedarfgrenze schützt dich vor Gericht nur davor, dass du ned als Dealer hingestellt wirst und damit milder bestraft wirst. Worauf es dann wieder ankommt, wieviel Wirkstoff in deinem Zeug drin war. Ab zB 7,5g THC Wirkstoff gilst du als Dealer, denn diese Menge entspricht ca 50g Dope. Ich hab leider damals ein paar Erfahrungen machen müssen und weiß damit leider ziemlich gut was Drogen und Gesetz angeht (ich nehme keine Drogen mehr)^^ Aber offtopic, werde diesbezüglich nixmehr schreiben. Drogen sind nicht gut und bringen nur Ärger.
sry für die Ausschweifung