Freund baut Mist....

also der verstoß vom agb ist ein gesetzlicher verstoß nur wird meist schon in den agbs vorgegeben was bei einem verstoß passiert, wie z.B. accountsperre und agbs werden auch vom staat geprüft etc. also ja es ist ein gesetzlicher verstoß,

[...]

Du gehst hier davon aus, dass ein Verstoss gegen AGBs grundsätzlich einen "gesetzlichen Verstoß" darstellen (=Straftat), und dass ist definitiv falsch, siehe oben.

Und Vertragsstrafen sind ungleich einer Verurteilung wegen einer Straftat.

Edit: Mir gefallen solche Diskussionen, kaum Geflame, jeder versucht sachlich zu bleiben, weiter so, macht mir meinen Arbeitstag kürzer
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stimme vollkommen mit wnsgames überein und wie dracun schon sagte
gut recherchiert.. respekt

und wie bitte schön wollte dein freund *hust* damit die chinafarmer damit eins reinwürgen ? wegrofl

MfG

wowhunter
 
@kolesh ok muss zugeben da hab ich mich vertan aber es ist ein vertragsbruch wenn man sich nicht an diese regeln hält und in ein verstoß nicht direkt ne straftat das muss man auch unterscheiden
 
@wowhunter ich würd sagen er wollte die zuvelässigkeit mit dieser lächelichen aktion in frage stellen ^^
 
Offtopic zu den Drogen:
Also wie ihr das hier darstellt das sie ganz Verboten sind stimmt schonmal nicht, klar der Handel ist Verboten aber der Besitz nicht direkt, es kommt auf die Menge an die man mit sich hat:
In Deutschland fällt der Besitz und Transport unter die Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes (BTM). Der Besitz geringfügiger Mengen zum sogenannten Eigenverbrauch kommt gewöhnlich nicht zur Anklage, der bloße Drogengebrauch gebietet keinen Rückschluss auf Verstoß gegen das BTM.

D.h.: Wenn du jetzt nur soviel Hasch oder was weiß ich nicht dabei hast, dass die Polizei davon ausgehen kann das du es nur für dich verwendest und nicht damit handelst ist der Besitz nicht strafbar.
 
bitte hört auf mit den drogen ich wollte doch nur ein beispiel nennen beim nächsten mal nehm ich auch ein anderes xD

@kolesh ok dann ist gut^^
 
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Offtopic zu den Drogen:
Also wie ihr das hier darstellt das sie ganz Verboten sind stimmt schonmal nicht, klar der Handel ist Verboten aber der Besitz nicht direkt, es kommt auf die Menge an die man mit sich hat:
In Deutschland fällt der Besitz und Transport unter die Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes (BTM). Der Besitz geringfügiger Mengen zum sogenannten Eigenverbrauch kommt gewöhnlich nicht zur Anklage, der bloße Drogengebrauch gebietet keinen Rückschluss auf Verstoß gegen das BTM.

D.h.: Wenn du jetzt nur soviel Hasch oder was weiß ich nicht dabei hast, dass die Polizei davon ausgehen kann das du es nur für dich verwendest und nicht damit handelst ist der Besitz nicht strafbar.

Mein reden: Siehe PS.
 
Dazu fällt mir echt nichts mehr ein.. das iss betrug Geld mit entschuldigung zurück. Deinen account kannste vergessen das iss aber dein kleinstes problem . Das iss nen ganz klarer betrug, aber vieleicht sagste was du bei der idee genommen hast kriegst ja vllt dann minderne umstände.
biggrin.gif
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Trotzdem auf so ne idee muss man erstmal kommen.
 
Wie kann man Drogen (ob Besitz oder Verkauf) mit WoW-Gold in Verbindung bringen?

Der Besitz von Drogen ist verboten, bleibt bei einer Minimalmenge jedoch straffrei. Der Handel mit Drogen ist verboten, egal wieviel man davon verkauft. Das sind Straftaten die gegen Gesetzte verstoßen. Darum kümmert sich der Staatsanwalt und die Gerichte.

Ob jemand WoW-Gold verkauft interessiert in Deutschland keine Sau! Zumindest nicht bei den Straf- und Ermittlungsbehörden. Und wenn du WoW-Gold verhökerst wie kein Zweiter auf der Welt, für was soll dich Blizzard anzeigen?

Ändert aber nichts an der Tatsache das da ein Käufer betrogen wurde, da dein Freund niemals über die angebotene Ware verfügt hat.

Und nochwas, der Kaufvertrag kommt nicht erst durch Bezahlung und Übergabe zustande. Er ist damit beendet. Zustande kommt er durch die beidseitige Willenserkärung.

Verkäufer: Willst du meinen Schrott kaufen?
Käufer: Ja
Verkäufer: Einverstanden

Dadurch ist der Kaufvertrag zustande gekommen, der Verkäufer muss nun liefern der Käufer muss nun zahlen.
 
tjo, wer soviel gold für sowenig euro´s reinsetzt, sollte eigentlich wissen, das die leute des kaufen.

zudem ist die anzeige ja berechtigt. jeder mensch (jedenfallsnormaler mensch) weiß, das ebay eine kauf- und verkaufs-plattform ist. und wenn du zu saturn gehst und was kaufst entsteht ja auch ein gewisser vertrag, sonst hättest ja keine garantie. nix anderes ist´s bei ebay.

klingt vielleicht hart, aber die haben volles recht den anzuzeigen und wir hätten das recht, blizzard bescheid zu sagen. alleine diese dumme aktion ist mal wieder spiel-schädigend wenn ich überlege, das man 1 stunde auf seine ah-kohle warten muss wegen sowas.

aber mal im ernst: wie kann man bloß sooo blöd sein?
 
wie man das vergleichen kann ist einfach bei beiden ist kauf UND verkauf nicht "Richtig" und ganz einfach darauf wollte ich hinaus, dass nicht nur der verkäufer was falsches gemacht hat, sondern auch der Käufer
 
@ Karath
Es ist vollkommen Wurst, wieviel du dabei hast. Die Polizei ist angewiesen, jeden Drogendelikt aufzunehmen. Die Staatsanwaltschaft entscheidet aber dann, ob du vor Gericht kommst, oder das Verfahren wegen minderer Schwere eingestellt wird. Nen BTMG-Eintrag kriegst aber trotzdem und das ist schonmal Mist genug, denn es mag ja sein, dass du keine Strafe kriegst, aber bei jeder nächsten Kontrolle wirst du gründlich auseinandergenommen, da du nen Eintrag hast. Aber die Polizei ist VERPFLICHTET jedem Delikt nachzugehen, genauso auch bei Drogen. Oder wie willst du dir das erklären, dass ein guter Freund von mir mit 0,3g Hasch erwischt wurde, angezeigt wurde und auch nen BTMG-Eintrag bekommen hat (er war nicht vorbestraft und es was wirklich ein Freund von mir ;-)). Mag sein, dass die Eigenbedarfgrenze von Bundesland zu Bundesland variiert, aber ein Delikt ist der Besitz trotzdem. Die Eigenbedarfgrenze schützt dich vor Gericht nur davor, dass du ned als Dealer hingestellt wirst und damit milder bestraft wirst. Worauf es dann wieder ankommt, wieviel Wirkstoff in deinem Zeug drin war. Ab zB 7,5g THC Wirkstoff gilst du als Dealer, denn diese Menge entspricht ca 50g Dope. Ich hab leider damals ein paar Erfahrungen machen müssen und weiß damit leider ziemlich gut was Drogen und Gesetz angeht (ich nehme keine Drogen mehr)^^ Aber offtopic, werde diesbezüglich nixmehr schreiben. Drogen sind nicht gut und bringen nur Ärger.

sry für die Ausschweifung
 
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Da der Käufer "echtes" Geld bezahlt hat ist es ein Geschäft, das die deutschen Gerichte durchaus ernst nehmen (ähnlich wie Löhne, Mitgliedsbeiträge etc. wo man ja auch keine "greifbare" gegenleistung bekommt). Im Ernstfall wird dann auch Blizzard als Zeuge hinzugezogen, und die können jede Transaktion des SQL-Servers nachvollziehen. (und das Spiel ist zu 95% lediglich eine Datenbank)

Dein Freund (ja ne, is klar!) wird also zumidenst die 100 Euronen wieder rausrücken dürfen und eine Verurteilung wegen Betrugs wird ihm auch sicher sein.
 
Also eigentlich macht die person die gold in wow kauft sich schon strafbar weils verboten ist von blizz. Du machst dich strafbar weil des verkauft hast/oder dein freund.

Na ja kannst denen nen brief schreiben indem du sagst das du gm kontaktierst der ihren acc sperren lösst falls sie ned von ner klage absehen.
da sie rechtlich aber auf schwachen schollen stehen kann es gut sein das die klage drohung nur hilfloses gerede ist.

Kannst ja mal die erste frist die se dir gesetzt haben verstreichen lassen mal sehen ne^^
 
@Jeryhn würd ich nicht machen, denn damit würde man sich wieder strafbar machen
mir fällt nur das fachwort grad nicht ein^^
 
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Also eigentlich macht die person die gold in wow kauft sich schon strafbar weils verboten ist von blizz. Du machst dich strafbar weil des verkauft hast/oder dein freund.

Na ja kannst denen nen brief schreiben indem du sagst das du gm kontaktierst der ihren acc sperren lösst falls sie ned von ner klage absehen.
da sie rechtlich aber auf schwachen schollen stehen kann es gut sein das die klage drohung nur hilfloses gerede ist.

Kannst ja mal die erste frist die se dir gesetzt haben verstreichen lassen mal sehen ne^^

Und wieder einer, der offenbar nicht alles gelesen hat.

Man macht sich nicht strafbar, wenn man Gold kauft, man verstößt gegen die AGB von Blizzard = höchstens Vertragsbruch mit den entsprechenden Vertragsstrafen.
 
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Also eigentlich macht die person die gold in wow kauft sich schon strafbar weils verboten ist von blizz.
aha. dann verbiete ich hiermit das Schreiben in dieses Forum, und schon machen wir uns alle Strafbar. Unsinn! Blizzard ist kein Gesetzgeber, sie können dich von Spiel ausschliessen, aber strafbar machst du dich mit dem Goldverkauf nicht :-)

Du machst dich strafbar weil des verkauft hast/oder dein freund.

Na ja kannst denen nen brief schreiben indem du sagst das du gm kontaktierst der ihren acc sperren lösst falls sie ned von ner klage absehen.
was widerrum Nötigung wäre. Das ist - nach Deutschem Gesetzt, und das ist das einzige was zählt - strafbar.

da sie rechtlich aber auf schwachen schollen stehen kann es gut sein das die klage drohung nur hilfloses gerede ist.
nein, tun sie nicht, da Betrug (verkaufen aber nicht liefern) ist strafbar.
 
Genau, Vertragsbruch mit evtl Vertragsstrafe, oder sogar ziemich sicher Vertragsstrafe. Es kommt immer drauf an, welches Gesetzbuch angesprochen wird. Ein kleines Beispiel: Autounfall mit Fahrerflucht--> Der Unfall wird nach dem BGB behandelt, da es eine Sachbeschädigung ist. Die Fahrerflucht nach Strafgesetzbuch, da es eine Straftat ist. Und hier verstößt man gegen die AGBs--> Es gibts eine Vertragsstrafe nach dem HGB/BGB (???), wenn man diese nicht einhält bzw die V.-Strafe nicht begleicht, dann macht man sich erst strafbar (glaub ich).
Aber nichtmal da bin ich mir sicher, da ne AGB was rein bürgerliches ist, hat nix mit ner Verordnung, Satzung oder Gesetz und schon gleich garnichts mit der Verfassung zu tun. Also denk ich kommt es auf die Schwere des Verstoßes an, wie das geahndet wird.
 
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