Freund baut Mist....

Genau, Vertragsbruch mit evtl Vertragsstrafe, oder sogar ziemich sicher Vertragsstrafe. Es kommt immer drauf an, welches Gesetzbuch angesprochen wird. Ein kleines Beispiel: Autounfall mit Fahrerflucht--> Der Unfall wird nach dem BGB behandelt, da es eine Sachbeschädigung ist. Die Fahrerflucht nach Strafgesetzbuch, da es eine Straftat ist. Und hier verstößt man gegen die AGBs--> Es gibts eine Vertragsstrafe nach dem HGB, wenn man diese nicht einhält bzw die V.-Strafe nicht begleicht, dann macht man sich erst strafbar (glaub ich).

Genauso sehe ich das auch, Vertragsstrafe nicht beglichen = Schaden für eine Vertragspartei = möglicherweise Straftat.

Das gilt im Allgemeinen, bei WoW wird der Account als Vertragsstrafe gesperrt und fertig, da kann man das nicht umgehen und somit gibts auch keine weiteren Konsequenzen.

Aber auch Blizzard hat strafrechtliche Konsequenzen eingebaut, aber nur, wenn man z.B. einen Blizzardserver hackt, wobei dass dann wiederum durch das StGB gedeckt sein muss, sprich Blizzard erstattet dann Anzeige, und die Strafverfolgungsbehörden leiten dann alles weitere ein.
 
Doch es gibt schon was:
Wenn du wegen Goldverkauf gesperrt wirst und dir wieder nen Account besorgst und wieder Gold vertickst und wieder gesperrt wirst und das Spielchen ein paar mal wiederholst, dann machst du einen Bruch der Vertragsstrafe bzw hältst du dich nicht an die Strafe und machst dich somit wieder strafbar.
 
dazu muss ich dann aber erst ne frage stellen bevor ich noch etwas schreibe:
wird nicht auch dein name gesperrt sprich z.B. Hans-Werner Meyer und nicht der Accountname und die e-mail-adresse oder wie wird das da gehändelt???
 
Hmm, interessante Idee
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Aber ich glaube, selbst dann würde Blizzard keine Anzeige erstatten, denn mit jedem neuen Account fließt Geld in Blizzards Kassen, von daher...
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dazu muss ich dann aber erst ne frage stellen bevor ich noch etwas schreibe:
wird nicht auch dein name gesperrt sprich z.B. Hans-Werner Meyer und nicht der Accountname und die e-mail-adresse oder wie wird das da gehändelt???

Nein nur der betroffene Account wird gesperrt, wenn du 2 hast und der 2te "sauber" ist, bleibt der offen.
 
ja aber wenn von jemand von blizzard gesperrt wird hat es ja seine gründe und wenn der wieder "mitmacht" besteht von anfang an das risiko von "rückfall"
 
Das sicherlich, aber ich denke, Blizzard geht erstmal von der Unschuldsvermutung aus, die Person kann sich ja auch bessern
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mhm mhm...
dann geh ich jetzt einfach mal davon aus, dass diese person ne zeit lang "beschattet" wird ^^
 
Naja, ich bin nur ein juristischer Laie, wie die meisten hier, aber ein Verstoss gegen die AGB von Blizzard stellen in diesem Fall keine Straftat dar.

"Eine Straftat ist also eine rechtswidrige und schuldhafte Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes erfüllt, das als Ahndung eine Strafe vorsieht." (Quelle http://de.wikipedia.org/wiki/Straftat).

Und da die AGB kein Gesetz sind, ist das also keine Straftat und wird folglich nicht strafrechtlich verfolgt.

Meine Meinung, widerlegt mich, wenn ich unrecht habe
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Eine strafrechtliche Verfolgung wird dann erfolgen, wenn einer der beiden Vertragspartner ein Schaden entsteht, so wie bei der Ebay-Geschichte
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Richtig.
Da lernt man doch was in der Schule beim POlitik unterricht:)
Link zu Erklärung was AGB´s allgemein sind: http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Ge...4ftsbedingungen
 
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Es kommt drauf an, was "dein Freund" machen möchte. Möchte er das Geld behalten, kann er es natürlich sehr fies machen:


K = Käufer
VK = Verkäufer


K: Ich möchte die 10.000Gold, durch eBay ist ein Vertrag entstanden!
VK: Goldkauf ist illegal, da es sich um virtuelle Ware handelt.
K: Vertrag ist Vertrag.
VK: Verkauf von Waren, die einem nicht gehören ist Helerei. Der Käufer macht sich damit ebenso strafbar. Also wenn du mich anzeigst, vergiss nicht die Selbstanzeige wegen dem Versuch Ware zu kaufen, die du nicht kaufen darfst. Ich verweise dich hiermit auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Blizzard. Weiterhin sorge ich noch dafür, dass dein Account gesperrt wird. Willste denn das riskieren?
Treffe deine Wahl. Zeige mich an und du wirst Kosten bekommen, machst dich selbst strafbar und verlierst unter Garantie deinen Account.
Oder du vergisst die Sache und lässt in Zukunft das Goldkaufen. Ist eh was für Gimps.
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K: Ich möchte die 10k Gold, es ist ein Vertrag entstanden!
VK: Es tut mir leid, das Gold habe ich zum einen nicht und ich habe dir bereits dein Geld wieder zurück überwiesen. Der Verkauf von Gold ist strafbar, da es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht. Es handelt sich um virtuelle Waren und diese sind Eigentum von Blizzard. Ich entschuldige mich zutiefst für die Unannehmlichkeiten. Sofern du rechtliche Schritte einleiten möchtest, wird Blizzard zur Beweissicherung hinzugezogen. Da unsere Namen bekannt sind, werden wir beide dann aus WoW ausgeschlossen werden. Ich bitte daher von einer Anzeige abzusehen und biete somit eine friedliche Lösung an. MfG "dein Freund"


Je nachdem wie er es handhaben wird. Die Entscheidung liegt beim Käufer. Dieser riskiert dann natürlich seinen Account, aber wenn es jemand ist, der auf sein Recht besteht, wird er sich einfach einen weiteren Account kaufen und zwar von vorne anfangen, aber dich ordentlich reinreiten. Die beste Möglichkeit ist allerdings immer die friedliche, da man somit sich nachher immernoch anschauen kann. Fehler einzugestehen muss nicht immer falsch sein. Und sofern du oder dein Freund schon das Geld zurück überwiesen habt, so gilt das auch als mildernd
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Sofern 3 von den 5 nicht weiter reagieren, weil sie wahrscheinlich Angst haben um Ihren Account, muss man auch wissen, was man macht. Entweder man behält is auf die Arschlochtour, oder man ist hier auch ehrlich. Sofern sowas rauskommen sollte, wirst du garantiert eine über die Mütze bekommen. Auf jeden Fall sollte Euch klar sein, dass das kein Kavaliersdelikt ist. Das ist immernoch Betrug. Und zwar vorsätzlich und geplant! Aber ich hoffe eigentlich, dass es zu einer Verhandlung kommt. Solltest du oder dein Freund verurteilt werden, hat eBay endlich das Präzidenzverfahren, was sie brauchen um die Goldkäufe zu unterbinden. Oder eben Blizzard den Fall um es eBay untersagen zu dürfen
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Alles in allem ist die beste Variante hier die ehrliche.
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Ein Verstoßn gegen die AGbs ist nur in dem Sinne strafbar dass der acc etc gesperrt wird
 
Ein Verstoßn gegen die AGbs ist nur in dem Sinne strafbar dass der acc etc gesperrt wird
 
jo seh ich auch so da das wort strfbar nur heißt, dass man bei einer zuwiederhandlung bestraft wird
 
@Qilin
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Er macht sich aber nur in dem Sinne strafbar das sein acc gesperrt wird in dem fall:)))
 
Also das geringste worüber ich mir in diesem Falle Gedanken machen würde ist , ob das Kaufen bzw. verkaufen von Gold erlaubt ist oder nicht. Für diesen Fall ist es auch nicht wirklich von Relevanz.
Wenn ich einem Junkie Drogen verspreche und ihm sein Geld abnehme ohne ihm seinen "Stoff" zu geben , dann wird mich wohl kaum Jemand wegen Drogenhandel belangen.
Und in Sachen WoW Gold müsste Blizzard dabei dann auch noch gegen die eigenen Kunden klagen .... sowas kommt garnicht gut
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ne stimmt aber wegen betrug da ihr einen mündlichen vertrag hattet als ihr euch abgesprochen habt
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würde aber keiner machen, da er sich selber in die scheizze reiten würde
 
Zuletzt bearbeitet:
@Ermo
hehe genau das passiert aber, wenn der dich anzeigt und du (angenommen) zugibst, das du ihn abgelinkt hast, dann macht er sich strafbar, weil er was kaufen wollte und du weil du angeblich was verkaufen wolltest, denn nicht nur die Tat sondern auch der Versuch ist strafbar. In dem Fall wird die Geldsumme genommen und auf den Strassenwert hochgerechnet und du bist am Arsch.
Genau das Gleiche passiert, wenn du nem Junkie ein Päckchen Backpulver vertickst. Das Backpulver wird dann wie echtes Heroin gehandhabt.
 
Eben, es ist kein gesetzlicher Verstoß. Den Versuch gerichtlich gegen die Goldverkäufer vorzugehen wurde ja z.B. auch erst kürzlich unternommen von Blizzard und ob das Erfolg hat und wenn ja mit welcher Begründung überhaupt steht in den Sternen.
 
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