Freund baut Mist....

ja, ingame "Betrug" ist nicht verboten. Wenn ein Verzauberer dich über's ohr haut und die für deine 20g statt 12 nur 3 Ausdauer draufmacht, dein Pech. Verklagen wirste ihn nicht können.

Wenn dir aber jemand RL-Geld gibt, und du die Gegenleistung nicht erbringst ist das Betrug, und strafbar. (wobei ich kein problem damit hätte, wenn ich-kauf-gold-bei-ebay-deppen alle auf ihre Nasen fallen würden, aber das steht hier grad nicht zur Debatte)

Und da liegst du falsch, In-Game-Betrug ist verboten und wird verfolgt, steht auch in den Nutzungsbestimmungen, ist vor nicht allzu langer Zeit geändert worden.
 
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Und da liegst du falsch, In-Game-Betrug ist verboten und wird verfolgt, steht auch in den Nutzungsbestimmungen, ist vor nicht allzu langer Zeit geändert worden.
Blizzard kann gegen ingame betrug nix machen weil ja ingame zwischen den beiden nur vereinabart wurde die 12 ausaduer draufzumachen.Betrug ist in dem sinen verboten wenn dir in wowo jemand was gutes für viel geld in nen brief steckt mit nachnahme und es statt des großen irgnedwas ein einfacher stein ist
 
Eben, wenn so ein Fall gemeldet wird, kann der GM das Chatlog auswerten und sehen, was vereinbart wurde.
 
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blizzard geht sogar gegen sogenannte drängler vor sprich du killst alle mobs und ein anderer holt sich die ganzen waffentruhen die du für ne q brauchst die gms werden da immer stränger was daran liegt, dass immer mehr spieler machen was sie wollen etc.
 
Was mir grad noch einfällt: Wenn dein freund noch bei Mama und Papa wohnt, dann wird im Zweifelsfall das Jugendstrafrecht angewandt. Wenn er das Geld zurückzahlt und glaubhaft machen kann, dass es sich um einen dummen scherz handelte, muss er mit nicht mehr als ein paar Sozialstunden rechnen.
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Nur wenn papa & Mama erfahren dass Sohnemann nen kleinen E-Bay Betrug am laufen hat - wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass er die nächsten Monate noch Internetzugang hat?
 
Huppala,da hat er aber mal ordentlich Mist gebaut^^
Habe 2 Ideen
1.er muss das Gold farmen gehen und es zahlen(vielleicht hilfst du ihm dabei^^) was natürlich recht lange dauern würde
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2. Er zahlt den Käufern das Real life Geld zurück
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Ist ernstgemeint
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Schon lustig wieviel Vergleiche hier mit Drogen gemacht werden (mich eingeschlossen^^).

Aber mal andere Sache, heißt das, wenn ich grad am farmen bin und ein anderer wartet nur drauf, das ich nen DoT setz um dann nen Schlag zu verpassen bevor mein DoT den erste Tick gemacht hat und mir somit meinen Loot wegschnappt, kann ich das dann auch unter Drängler nem GM melden?? Ich frag grad so blöd, weil ich glaub ich weiß dann warum die GMs immer solang zum antworten brauchen^^
 
so kann man auch geld machen^^

500€ für ihn und alle Accounts gesperrt.
Falls einer von den Käufern sich bei einem GM beschwert hat.
 
Eben, wenn so ein Fall gemeldet wird, kann der GM das Chatlog auswerten und sehen, was vereinbart wurde.

Ach... das wäre mir neu. Die GameMaster helfen ingame nur wenn der andere spieler dich beschimpft hat, oder stunden lang gankt. Er darf dir die monster wegnehmen und darf dich stunden lang hintereinander töten. Nur beim töten greifen die GM´s ein wenn der andere spieler den betroffenen "verfolgt" und tag bzw nacht nur hinter ihm her ist. Du darfst in den handelschat schreiben das du [epic] um 100g verkaufst und per nachname schickst wenn du dann einen schweren stein per nachname schickts (verpackt) und der andere das annimmt, darfst du das. Nur betrügen auf der HP ist nicht erlaubt.

Achja, dein freund kann große propleme bekommen, nein nicht wegen ebay. Es gibt bei ebay einen vertrag der dich berrechtigt das geschäft zu beenden und alles rückgängig zu machen wenn nicht beide die wahre haben, bzw wenn du die wahre nicht mehr vk kannst. Nur... blizzard geht nicht gegen goldkäufer vor, ok sie löschen das geld wenn sie draufkommen, aber bannen tun sie nicht. Aber gegen die verkäufer kann eine klage bis zu 30.000 euro kommen, auf wenn er das geld nicht hat, er hat es verkauft. Also sag ich, schnell alles klären und keine spuren hinterlassen, sonst kommen die leute noch auf dumme gedanken und verpfeifen dich bei blizz. Oder deinen freund, naja man weis nicht ob du es gemacht hast oder nicht, aber das ist ja eigendlich egal. Scheiße gebaut hast du oder er so oder so.

Noch eine frage, er wollte es den china farmern heimzahlen und vk deswegen selber "billig" gold. Das ist denen doch so shice egal ob 3 kunden einmal wo anders was kaufen
 
die accounts von den goldvertreibern werden direkt gelöscht.
Quelle: ein GM hab nachgefragt


und nein die gms machen mitlerweile viel mehr den beitrag hab ich direkt bei blizzard gelesen und zwar gehen die Gms gegen solche betrüger direkt vor
 
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wäre ja auch blöd, wenn die einen nicht sofort bannen, denn sonst würde man sich einfach Gold kaufen können und wenn dich Blizz erwischt, dann verlierst du nur dein Gold, dann würden die ganzen Goldkaufer sich einfach wieder Gold nachbestellen und es wäre ihnen ganz egal, da man ja nicht gebannt werden , sondern nur das Gold verlieren würde. Dann könnte man es sich einfach wieder nachkaufen...
 
Wer´s glaubt^^
Und als nächstes wird noch der farmbot in der Brennenden Steppe gebannt der schon seit Monaten dort seine Runden dreht und das player housing kommt morgen auch!;P
Mensch denkt doch mal nach!
 
Also, so wie ich das sehe müssen mehrere Aspekte unterschieden werden.

1. Zivilrechtliche Folgen
2. Strafrechtliche Folgen
3. Konsequenzen bei e-bay
4. Konsequenzen bei WoW

1. Zivilrecht
Auch bei Online-Auktionen kommt ein normaler Kaufvertrag zustande (§ 433 BGB) und zwar bereits mit Ablauf der Frist bzw. den Sofortkauf, denn dann haben wir die beiden korrespondierenden Willenserklärungen, die für einen Vertrag erforderlich sind.
Grundsätzlich hat der Käufer einen Anspruch darauf, dass ihm die Sache auch geliefert wird (§ 433 Abs. 1 BGB).
Dass es sich bei dem Gold aus WoW nicht um eine Sache nach § 433 BGB handelt macht nichts, denn die Vorschriften über den Kaufvertrag sind nach § 453 Abs. 1 BGB auch hier anwendbar.
Somit muss dein Freund wohl oder übel die 10.000 Gold ranschaffen. Kann oder will er dies nicht muss er ggf. mit Schadenserstatzforderungen rechnen (z.B. §§ 437 Nr. 3, 289 Abs. 1, 3, 281 BGB).
Wenn der Kunde sich die 10.000 Gold nun woanders besorgt und dafür mehr bezahlen muss, kann er von deinem Freund den Mehrbetrag verlangen.
Die Tatsache, dass laut den AGB von Blizzard der Goldhandel verboten ist, spielt meiner Meinung nach für die Zivilrechtliche Beurteilung des Geschäfts keine Rolle, sondern lediglich im Verhältnis Blizzard zu Goldverkäufer und Blizzard zu Goldkunde.

2. Strafrecht
Wenn jemand die Leistung eines Vertragspartners annimmt und dabei nicht vorhat die Gegenleistung zu erbringen, dann fällt das unter Betrung. (§ 263 Abs. 1 StGB).
Ein besonders schwerer Fall (§ 263 Abs. 3 BGB) ist dies aber wohl noch nicht.
Hier sollte dein Kumpel ganz schnell das Geld zurück überweisen.

3. Konsequenzen durch e-bay
E-bay wird nach seinen AGB handeln, wenn sich jemand beschwert. Es könnte also zu einer Sperrung des Accounts kommen.

4. Konsequenzen bei WoW
Auch bei WoW könnte der Account gesperrt werden, wenn Blizzard von der Sache Wind bekommt. Im Zweifel sowohl der Kundenaccount als auch der von deinem Kumpel.

Hinsichtlich der Beweislage sehe ich das genauso wie es oben schon gesagt wurde. Sollte es zum Prozess kommen, wird Blizzard mit den Daten rausrücken (müssen).
Das auch ein verlorener Zivilprozess viel Geld kostet, brauche ich wohl nicht extra zu sagen.
Das alles droht natürlich nur, wenn einer der Kunden Anzeige erstattet oder Schadensersatz verlangt.

Und das nächste Mal sollte dein Freund besser erst denken und dann Mist bauen. Im Moment kann er nur das Gold liefern oder hoffen, das keiner seiner Kunden gegen ihn vorgeht. Daher würde ich deinem Freund raten das Geld zurück zu überweisen und sich zu entschuldigen.
 
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Der Witz an der Sache ist, das die Käufer von WoW Gold mindestens genauso "kriminel"sind wie die Verkäufer.
Wer sich bei Ebay WoW Gold kauft hat genau so vor zu bescheissen wie der Verkäufer.
Ich hoffe das Blizz irgendwann mal die Möglichkeit hat Ebay den Handel zu verbieten.

Nehmt das wort " kriminel" nicht gleich auseinander, mir fiel kein anderes ein ^^
 
Aber, ich glaube auch, wenn ich versuchen sollte mit illegalen Waren zu handeln, werde ich ohnehin von ebay eine Mail bekommen mit dem Hinweis, daß sowas nicht zum Verkauf eingestellt wird, weil eben nicht erlaubt. Deshalb glaube ich auch nicht, (zweiter Gedanke ) daß dieser Freund es schaffte sowas bei ebay einzustellen. Oder doch ?
Aber es dürfte eine ganz legale Möglichkeit geben, Spielgold in Euro zu verwandeln.
WENN ich bei ebay die Information verkaufe, auf welchem Realm ich welchen Char spiele und dafür 100 Euro haben will und der Interessent mir das Geld überweist, sich dann auch dem selben Realm einen Char erstellt und mich dann anspricht und ich ihm dann das Gold übergebe.
So habe ich im Spiel einen anderem Char Gold gegeben, was ja erlaubt ist.
Und bei ebay habe ich nur die Information verkauft wo ich im Spiel zu finden bin. Was ja wohl nicht Strafbar ist.
 
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Noch kann man bei Ebay Gold und sogar Acctns ersteigern, das ganze ist nur von den AGBs von Blizz her nicht erlaubt, rechtlich gesehn würde Blizz das gern ändern ist aber bis jetzt nicht durchgekommen. Du kannst sogar Equip über Ebay verkaufen, auch das gefällt Blizz nicht kann aber nichts gegen tun bis jetzt.

Ebay wird wenn du Fakes verkaufen willst die aus der Liste streichen, oder wenn du Kopierte Filme oder Musik reinstellst, alles was halt rechtlich nicht erlaubt ist. Bei Virtuelen Sachen findest du zu fast allen MMOs eine Abteilung bei Ebay wo dus loswerden oder steigern kannst.
 
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