Freund baut Mist....

@Tikume da hab ich glaub ich auch was ähnliches gehört nähmlich, dasss sich einige privatleute zusammen geten haben sollen, die dann gegen diese spielverderber vorgehen wollen oder so weis jemand wie das grad läuft?
 
Goldkauf hin oder her. Bei Ebay ist das sowieso eine Sache für sich. Es gibt da sehr sehr viele Verkäufer die Ware anbieten, diese aber nicht besitzen, das Zeug versteigern, die Kohle kassieren und keine Ware liefern, weil sie wohl oder übel beim Zwischenhändler vergriffen ist. Was passiert diesen Ebaybetrügern? Genau, rein gar nichts. Ein Kaufvertrag kommt mit beiderseitigem Einverständnis zustande und tritt mit der Lieferung der Ware in kraft. So ist es und nicht anders. Wenn es so leicht wäre mit dem Betrugsvorwurf den hier einige äussern, dann wären nicht gerade kleine Teile des deutschen Rechtssystems nur mit den "Ebay-Betrügern" beschäftigt. Der Käufer des Goldes kann dich/deine Kumpel anzeigen, allerdings wird sich darum keiner scheren. Schlechte Bewertung wird kommen und gut ist. Damit hat ers dann ein wenig schwerer später was zu verticken, aber in den Knast oder sonen schwachsinn passiert nicht. Das Verfahren wird eingestellt, weil Wertigkeit und Aufwand keine Anklage rechtfertigen.
Wie jetzt schon öffter erwähnt fand ein Betrug statt, kommt dieser zur anzeige wird ein Staatsanwalt entscheiden was passiert. Nur weil viel mist bei Ebay kaum zur Anzeige gebracht wird oder eingestellt wird kann auch daran liegen das es sich doch um kleine Sachen handelt, aber der Freund hat zumindest 200 € kassiert das sind keine kleinen Brötchen mehr.

Ich hab jetzt nicht mehr jeden Beitrag gelesen also verzeiht mir mal meine nachlässigkeit.
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Da hier wohl mindestens 2 Jurastudenten oder zumindest welche die damit zu tun haben, mal nen Hinweis.
Das BTM bezieht sich nicht nur auf den besitz sondern auch den Handel mit Drogen und der sogenante Eigenbedarf wird nirgens als feste Zahl genannt, also ist auch dieses eine Ermessenssache.
Zu dem Freund nochmal kurz. Blizz kann und wird wohl nur mit einer Accsperre reagieren, Abay wird wohl auch ähnliches tun auch wenn sie um einiges weiter gehn können, was den Staatsanwalt angeht kann dieser und wird er auch das geammte BGB nutzen um zu entscheiden wie er weiter macht. Dazu kommt das der Freund Hoffentlich Ersttäter ist und wahrscheinlich auch noch nach Jugendstrafrecht ab zu urteilen ist. Was dann meist mit Geld oder Bewährungsstrafe geregelt wird.
Leute mal eins was mir wichtig ist. Ob es eine Bagatelle ist oder eins Auswischen rechtvertigt nicht das was getan wurde. Genau so wenig ob der Goldkauf bei Ebay ok ist oder nicht (das ist das Prob von Blizz), es wurden zumindest 2 Menschen um echte € betrogen, und das als selbst schuld abzutun ist etwas gefährlich. Sicher freuen wir uns alle das diese Käufer auf die Nase gefallen sind, aber das Recht ist auf ihrer Seite und das sollte niemand vergessen.
Ich wünschen den beiden Freunden natürlich viel glück bei der Sache und hoffe das es keine grossen Konsequenzen haben wird, aber eine Lehre wirds hoffentlich gewesen sein.
 
japjap leider ist es nichtmehr wie früher vonwegen der zweck heiligt die mittel meiner meinung nach könte man hier mal ne ausnahme machen ^^
 
Nicht ganz:


In den Geschäftsbedingungen steht explizit drinnen, dass die virtuellen Waren Eigentum von Blizzard sind. Somit verkauft man Waren eines anderes. Das ist Helerei
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Ist nichts anderes, als wenn man etwas klaut.

Nur vor Gericht wird es eine Weile dauern und es bleibt halt abzuwarten, ob hier dann auch rechtlich gilt, dass die virtuellen Gegenstände Eigentum von Blizzard sind, oder der Aufwand um diese zu erlangen dem Nutzer zugesprochen wird.
Sollte die Rechtsprechung darauf hin ausgelegt werden, dass das InGameGold geistiges Eigentum ist, so kommt es zu einer Urheberrechtsverletzung, wobei dann Urheberrechte illegal verkauft werden, was wiederum Helerei ist. So oder so ist jeder Art von diesen Betrügerein eine Sauerei. Zum einen der Betrug am Käufer und zum anderen der Betrug ans Spiel von beiden, Käufer und Verkäufer.

Rechtlich ist das nen heisses Pflaster. Im Grunde macht alles nur Stress. Im schlimmsten Falle gibt eBay so oder so deine Adresse raus und du bekommst ordentlich eine auf's Maul. Dann kannste dich zwar freuen 100€ ergaunert zu haben, darfst aber 5000€ löhnen um wieder wie nen Mensch auszusehen.

So oder so ist Betrug immer der falsche Weg.
 
das problem ist ja das diese virtuellen Waren vor dem Gericht oft runtergespielt werden und somit einfach nicht genug eindruck bei der Strafe hinterlassen das Gericht hat sich da noch nicht so 100pro mit edm ganzen internetzeugs beschäftigt um da feste strafen zu verteilen

könnte mitlerweile nichtmehr ganz richtig sein korrigiert mich wenns falsch ist plz
 
Aber auch Blizzard hat strafrechtliche Konsequenzen eingebaut, aber nur, wenn man z.B. einen Blizzardserver hackt, wobei dass dann wiederum durch das StGB gedeckt sein muss, sprich Blizzard erstattet dann Anzeige, und die Strafverfolgungsbehörden leiten dann alles weitere ein.

Halloooo, Leute! Seit wann ist denn Blizzard in D Gesetzgeber? (oh man, wenns soweit ist ist's zeit auszuwandern)

Wenn jemand Blizzard's Server hackt ist das ___ NICHT ___ strafbar. Strafbar wird es erst, wenn Blizzard daraus ein Schaden endsteht, z.B. durch entgangene Einnahmen, die kann Blizzard dann versuchen einzuklagen, wobei die chancen da sehr gut sind, das Blizz Schadensersatz bekommt.

Wenn jemand Gold verkauft kann Blizzard zwar denjenigen vom Spiel ausschliessen, aber solange ihr keinen Vertrag unterschrieben habt, in dem eine Vertragsstrafe zusichert (in meiner Eula stand jedenfalls nix *gg*) passiert da STRAFrechtlich aber auch nix.

Wenn jemand Gold verkauft, es aber nicht liefert, macht er sich des Betrugs schuldig (und damit nach StGB auch strafbar, ja)

Also:
- Blizzard Bescheissen LEGAL, solange man denen keinen nachweisbaren Schaden zufügt. Man muss halt nur damit leben das Blizz den Account sperrt.
- Leute bescheissen ILLEGAL, sein Anwalt wird laut lachen wenn du mit argumenten wie "der darf nicht kaufen, Blizzard hat's verboten"
 
teorethisch richtig ja aber wozu soll man hacken wenn man nicht s machen will^^



ps.: ich muss jetzt echt mal sagen, dass es echt spaß macht mit euch zu dikutieren
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Im Grunde habt ihr alle recht. Der Grundgedanke ist, dass es von beiden Seiten des genannten Falls vom TE schlecht ist. Welches Gesetz wie und wann anzuwenden ist, dazu bräuchte man nen Rechtsanwalt und selbst der würde sich meiner Meinung nach mit der Gegenpartei drum streiten. Aber beide Seiten sind jedenfalls nicht zu befürworten und der account sollte beiden entzogen werden. Der eine wegen...ja im Grunde wegen cheaten. Und der andere, weil er Betrogen hat.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nicht ganz:
In den Geschäftsbedingungen steht explizit drinnen, dass die virtuellen Waren Eigentum von Blizzard sind. Somit verkauft man Waren eines anderes. Das ist Helerei
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nicht ganz. Das Gold ist ledigleich ein Eintrag in einer von Blizzards Datenbanken, und es bleibt ja auch da. so gesehen wird blizzard kein Schaden zugefügt, es ist VOR dem Kauf genau in der Form genau da wo es auch NACH dem Verkauf ist. Du verkaufst auch nicht das Gold selbst, sondern maximal die Arbeit die du reingesteckt hast. Das Gold kannste schliesslich schlecht ausdrucken und aus dem Spiel nehmen oder sowas ^^
 
man darf sich aber rein rechtilich nicht mit dem eigentum anderer bereichen auser wenn ers erlaubt
 
Mal aufgefallen dass sich der Verfasser dieses Beitrages seit Beginn der Diskussion nicht mehr dazu geäussert hat?

Wie war das mit den getroffenen Hunden
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Noch mal für diejenigen die den Unterschied zwischen gesetzlich Verboten und AGB nicht so richtig verstanden haben.

Bsp: Mutter und Kind

Gesetzlich Verboten: Mutter verbietet Kind zu klauen (Kind älter 14). Dieses tut es doch. Dann hat zwar die Mutter ihre Aufsichtspflicht verletzt (anderes Thema), das Kind muss sich aber vor dem Gesetz verantworten.

AGB: Mutter verbietet Kind daheim eine Scheibe einzuschlagen. Dieses tut es doch und bekommt den Popo voll. Damit hat das Kind gegen die "wie ich mich zu Hause verhalte Bedingungen" verstossen, nicht aber gegen das Gesetz (nun ja, es sei denn Mutter zeigt Kind wegen Sachbeschädigung an, in sofern hinkt der Vergleich, davon gehen wir aber nicht aus
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) und wird nicht von dem Gesetz geandet sonder der Mutter, die diese Bedingung auferlegt hat.

So long, ich denke diese "Vergeltungsmassnahme" des "Freundes" erfüllte nicht ganz den gewollten (?!?) Zweck sonder war ganz klassisch: Ein Eigentor. Die Frage die ich mir noch stelle ist: Tut Blizzard effektiv was gegen die Käufer des Goldes (was nie ankam, in sofern auch nicht in der Datenbank steht) und somit die Käufer eigentlich nicht zu anden sind oder???? Der Kaufvertrag kam über Ebay zustande. Damit auch keine Verbindung zu WOW und Blizzard. Ich würde mich tunlichst vor Aussagen wie "du hast dich auch falsch verhalten, ich zeige dich bei Blizzard an" hüten. Der Schuss geht wieder nach hinten los, da der Käufer sagen wird: vonwegen.

Gruss
 
man darf sich aber rein rechtilich nicht mit dem eigentum anderer bereichen auser wenn ers erlaubt

ja, ingame "Betrug" ist nicht verboten. Wenn ein Verzauberer dich über's ohr haut und die für deine 20g statt 12 nur 3 Ausdauer draufmacht, dein Pech. Verklagen wirste ihn nicht können.

Wenn dir aber jemand RL-Geld gibt, und du die Gegenleistung nicht erbringst ist das Betrug, und strafbar. (wobei ich kein problem damit hätte, wenn ich-kauf-gold-bei-ebay-deppen alle auf ihre Nasen fallen würden, aber das steht hier grad nicht zur Debatte)
 
Nicht ganz:
In den Geschäftsbedingungen steht explizit drinnen, dass die virtuellen Waren Eigentum von Blizzard sind. Somit verkauft man Waren eines anderes. Das ist Helerei
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Du hängst grade noch ne Straftat drann die den Käufer auch betrifft
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.
Es kommen hier 3 Sachen zum Tragen die AGBs von Blizz und Ebay und das Strafrecht.
Wer gegen AGBs verstösst braucht nur die Konseqenzen daraus zu fürchten, also das Sperren des Acc, was os gesehn das äuserste sein dürfte. Wer gegen Strafrecht verstösst hat mehr zu fürchten als das sperrens eines Acc. Was das dann sein wird entscheiden meist ein Richter oder mehrere je nach Straftat.
Wer bei Ebay was verkauft das er rein Rechtlich vieleicht nicht darf hat erst mal nichts damit zu tun. Ob ich also nen gefaktes Tshirt von Boss kaufe oder God von WoW und für mein Geld nichts bekomme betrügt mich, und muss damit rechnen das ich zum Anwalt renne. Dieser wird dann erst mal was schreiben, er will ja was verdienen und als letztes wenn auf seine schreiben nichts kommt wird er mir raten eine Anzeige zu machen und ab da liegt es in der Hand einens anderen Anwalts der sich dann reinhängt, den man Staatsanwalt nennt.
Rechtlich glaube ich allerdings nicht das der Goldankauf in diesem Fall Helerei ist.
 
also ja blizzard tut was gegen diese vögel und da kann man auch helfen also ich erklär ma kurz du siehst einen typen der da grad in orgrimma irgentwelche sites rumschreit auf denen du gold kaufen kannst, dann meldest du ihn als spam wenn es mehrere leute mache schickt blizzard nen gm der guckt sich das an und sein account wird gesperrt. Quelle: ein Gm^^

ingame ist es was anderes weil da sich keiner wirklich bereichert sondern nur datankohle kriegt^^

und wenn man gold verkauft da kriegst du richtiges geld was eine wirkliche bereicherung ist: also verboten
 
So long, ich denke diese "Vergeltungsmassnahme" des "Freundes" erfüllte nicht ganz den gewollten (?!?) Zweck sonder war ganz klassisch: Ein Eigentor. Die Frage die ich mir noch stelle ist: Tut Blizzard effektiv was gegen die Käufer des Goldes (was nie ankam, in sofern auch nicht in der Datenbank steht) und somit die Käufer eigentlich nicht zu anden sind oder???? Der Kaufvertrag kam über Ebay zustande. Damit auch keine Verbindung zu WOW und Blizzard. Ich würde mich tunlichst vor Aussagen wie "du hast dich auch falsch verhalten, ich zeige dich bei Blizzard an" hüten. Der Schuss geht wieder nach hinten los, da der Käufer sagen wird: vonwegen.

Gruss
Ob es jetzt um Goldankauf oder um nen ganzen Acc bei Abay oder wo anders geht macht Blizz keinen Unterschied, kommt ein GM dahinter wird Blizz reagieren im falle das Acc mit einem permanenten Bann, wie es Bbei Gold aussieht weis ich allerdings auch nicht, auf der andren Seite schadet man eigentlich nur sich selbst, man kauft etwas was einem Rechtlich nicht gehört^^.
Das Blizz aber gegen verschieden Leute rechtlich vorgeht die Gold verkaufen, ist glaub ich auch kein geheimnis mehr. Diese Leute machen das allerdings im grossen stiel, da gehts sicherlich nicht um nur 200€
 
An seiner Stelle würde ich dass Geld ganz schnell zurück überweisen, und mich entschuldigen, weil wenn dass erstmal vor Gericht geht wirds richtig teuer.
Und da auch noch die AGB's von Blizzard verletzt wurden hauts richtig rein, da Blizzard selbst keine Anzeige stellen muss um den Verkauf von Gold zu bestrafen, es reicht jediglich die Anzeige eines Rechtsanwaltes der diesen Verstoss kennt.
Siehe auch der ganzen Anklagen wegen Urheberechtsverletzungen im Internet, z.B. wenn ich Bilder von einem Film oder sonstiges als Avatar nutze ohne eigendlich die schriftliche Erlaubniss des Lizenzinhabers zu haben.

Hier mal was zum nachdenken ob man es wirklich drauf ankommen lassen sollte:

§ 263
Betrug


(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.


(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

(7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.

So long
 
(...)
Das BTM(G*) bezieht sich nicht nur auf den besitz sondern auch den Handel mit Drogen und der sogenante Eigenbedarf wird nirgens als feste Zahl genannt, also ist auch dieses eine Ermessenssache.
(...)

Hab meinen Beitrag auf Seite 2 mal entsprechend angepasst, so dass es nun verständlicher ist wie ich das meinte: Nicht erst der Handel sondern bereits der Besitz ist vom BTMG abgedeckt.

* kleine Korrektur meinerseits
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Begriffserklärung
BTM: Betäubungsmittel jeglicher Art
BTMG: Betäubungsmittelgesetz, wo der ganze Kram geregelt ist.
 
Hallo erstmal.
Hmm, als dein "Freund" hat da seehr MIST gebaut.
Ich kenn mich mit der Rechtslage da nicht aus, jedoch würde auch ich das Geld zurücküberweisen, mit der Notiz, das das Illegal war, und er somit auch nicht zur Polizei gehen kann?? ( Zumal das Geld Virtuell ist) Ich mein, wenn jemand Speed kauft und die Droge nicht bekommt, kann er ja auch nicht zur Polizei rennen. Oder?
 
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