Gametime bei ebay altes thema

Hier ein erstgemeinter Tip:

Bei einer Vorladung der Polizei musst du nicht erscheinen, du kannst es. Du darfst bei einer Vorladung erzählen was du willst, sprich lügen, Schweigen oder die Wahrheit erzählen. An deiner Stelle würde ich nicht hingehen, da es für mich viel zu viel Aufwand wäre. Solltest doch hin gehen wollen, dann sag einfach das du über eBay gekauft hast und fertig.

Egal ob du nicht hingehst oder hingehst und die Wahrheit erzählst, die Anklage wird so und so fallen gelassen. Und wie ich das verstehe bist du ja auch nur Zeuge, also passiert dir erst Recht nix.



MfG
 
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Also. Mein Tipp...bei Hilfe in rechtlichen Dingen, nicht unbedingt das Buffed Forum nutzen. Wenn dein Fernseher kaputt ist rufst du auch nicht den Klempner.

Du hast anscheinend ein Rechtsproblem, dann solltest du auch in ein Forum, wo dir Rechtsbeistand geboten werden kann. Wenn du deiner Meinung nach nix falsches gemacht hast,
dann hast du auch nix zu befürchten. Is ja auch nur ne Vorladung für ne Zeugenaussage. Solltest du uns nicht die ganze Wahrheit sagen oder doch was falsch gemacht, dann lernst
du demnächst deine Lektion. Aber nicht hingehen sollte man NIEMALS machen, Leute die sowas vorschlagen sollte man den Mund verbieten.

Du lebst in einem Rechtstaat, mit allen Folgen und Konsequenzen.
 
Also. Mein Tipp...bei Hilfe in rechtlichen Dingen, nicht unbedingt das Buffed Forum nutzen. Wenn dein Fernseher kaputt ist rufst du auch nicht den Klempner.

Du hast anscheinend ein Rechtsproblem, dann solltest du auch in ein Forum, wo dir Rechtsbeistand geboten werden kann. Wenn du deiner Meinung nach nix falsches gemacht hast,
dann hast du auch nix zu befürchten. Is ja auch nur ne Vorladung für ne Zeugenaussage. Solltest du uns nicht die ganze Wahrheit sagen oder doch was falsch gemacht, dann lernst
du demnächst deine Lektion. Aber nicht hingehen sollte man NIEMALS machen, Leute die sowas vorschlagen sollte man den Mund verbieten.

Du lebst in einem Rechtstaat, mit allen Folgen und Konsequenzen.
Hey übertreiben kann man auch, gerade WEIL ich in einem Rechtsstaat lebe, bin ich, als mir das selbe passierte, NICHT hingegangen, weil dies mein Recht ist und es mir auch zu viel Aufstand gewesen wäre, siehe oben^^ 
 
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Ich gehe stark davon aus das du gegen den Verkäufer aussagen sollst und selber nicht viel zu befürchten hast.
Die Polizei müsste dir wahrscheinlich (ich sage wahrscheinlich weil eigentlich gilt: Unwissen schützt nicht vor Strafe) ersteinmal nachweisen das du bewusst illegal "eingekauft" hast.
Erzähl einfach die Wahrheit, dann wird nichts schief gehen.
 
Wende dich da lieber an ein Forum wie das hier ---> http://www.juraforum.de/forum/
Da wird dir eher geholfen. Hier wird eher viel Halbwissen verbreitet, wo eh jeder denkt er wüsste es genau...
 
Bei einem solchen Preis weiss man, dass das nicht so ganz legal sein kann.
 
1. Hingehen!
Egal was dir hier manche auch erzählen wollen, nehme den Termin unbedingt wahr... es sei denn, du stehst darauf von den Herren in Grün/Weiss persönlich abgeholt zu werden.
Die Kosten für den Einsatz werden dir dann ebenso aufs Auge gedrückt, und da kannst du dich nicht raus reden mit, "... aber im buffed.de Forum meinte einer, ich muss da nicht erscheinen...".

2. Wahrheitsgemäß aussagen!
Sofern du irgendwelche Belege oder Screenshots hast, mitnehmen und vorlegen, kann nie schaden und untermauert deine Glaubwürdigkeit.

3. Sofern Rechtsschutz vorhanden, dort Rat einholen!
Ich mag mich irren, aber meine die meisten Rechtsschutzversicherungen decken "Vertrags" Probleme ab, und daher dürfte selbst eine Beratung beim Anwalt mehr oder minder kostenfrei sein.

Nochmals, nicht hin zu gehen ist keine Lösung, das könnte auch ganz böse nach hinten los gehen!
 
Hmmm... ich frag mich, wie das gehen soll das man illegal gamecards verkaufe kann... ich meine, entweder der Code is richtig oder falsch.Ich glaube den Rhythmus oder so zu knacken is ne morts Arbeit. Wenn der andere allerdings die Cards zuvor gekauft hat und sie weiter verkauft hat, ist das dann nich legal ? Oo
Ich bin verwirrt ...
 
Wer genau hat dich denn vorgeladen?

Die Polizei kann dich vorladen soviel sie lustig ist. Da musste nicht hingehen.

Beim Richter siehts anders aus.

Grundsätzlich ist niemand - sei es als Zeuge oder als Beschuldigter - verpflichtet, einer Vorladung der Polizei Folge zu leisten..

klick

[font="arial,helvetica,sans-serif"]Im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren können Beschuldigte von der Polizei, von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht, insbesondere von dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht, vernommen werden. Nur Gericht oder Staatsanwaltschaft können das Erscheinen – aber keine Aussage! – des Beschuldigten durch Erlass eines Vorführungsbefehls erzwingen. Bei polizeilichen Vorladungen besteht keine Pflicht, dort zu erscheinen. Es besteht noch nicht einmal die Pflicht, den Termin zur Vernehmung abzusagen oder ein Nichterscheinen zu entschuldigen oder zu rechtfertigen; jedoch gebietet es – jedenfalls nach unserer Auffassung - die Höflichkeit, einen durch die Polizei angesetzten Vernehmungstermin abzusagen, wobei dringend zu empfehlen ist, dies schriftlich und nicht telefonisch zu tun, da dann der Beschuldigte nicht Gefahr läuft, doch noch „vernommen“ zu werden, indem nämlich bei seiner telefonischen Absage gefragt wird, warum er nicht käme, und was er über die Sache wisse. So hat sich schon mancher Beschuldigte zu Angaben am Telefon hinreißen lassen, die nach dem Telefongespräch seitens des Beamten fein säuberlich als Aktenvermerk niedergeschrieben wurden. [/font]

klick
 
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1. Hingehen!
Egal was dir hier manche auch erzählen wollen, nehme den Termin unbedingt wahr... es sei denn, du stehst darauf von den Herren in Grün/Weiss persönlich abgeholt zu werden.
Die Kosten für den Einsatz werden dir dann ebenso aufs Auge gedrückt, und da kannst du dich nicht raus reden mit, "... aber im buffed.de Forum meinte einer, ich muss da nicht erscheinen...".

Warst du schonmal bei einer Vorladung? Hast du schonmal mit einem Jura Studenten/Professor darüber geredet? Hast du dich genau informiert? Ich denke weniger, denn wenn ja dann wüsstest du genau, dass man bei einer Vorladung der Polizei NICHT erscheinen muss. Die werden dich desshalb auch nicht abholen. Meine Güte, hauptsache was erzählen weil man es so denkt und sich nicht informiert.
 
Geh dahin und sag was Sache ist.

Meine Schwester ist Rechtsanwältin vor Medienrecht und hat täglich sowas.
Mach dir keine Sorgen, die versuchen nur den Kreditkarten Betrüger zu erwischen.

Du bist nur deinem Recht nachgegangen und hast das beste Angebot rausgesucht.
Die AGB's die von Blizzard beschlossen wurden, haben kein Einfluss hier, die sind
nur virtuell.

Und ja...zu 95% werden die dich Ausfragen 2-3-4 mal und dann vergessen die dich,
die haben nun wirklich kein Interesse an dir.
 
Du musst zwar nicht hingehen, aber du solltest es trotzdem tun, wenn es sich einrichten lässt.
Einfach, weil ein Zeuge mehr, der das Kerlchen belastet, dafür sorgt, dass es einen Knilch weniger gibt,
der mit geklauten EC-Karten Mist baut.

Aber zu befürchten hast du als Zeuge nichts, sag einfach die Wahrheit und der ganze Spaß ist schneller vorbei, als du denkst.
 
Dazu kommt einfach ein wichtiger Faktor!

Falls du wirklich vor Gericht musst, Lügen wirst du unter dem Druck
des Eids mit Sicherheit nicht! Sag echt alles, auch wenn du der Meinung,
dass es dich belasten kann...nenn es!

Die haben an dir kein Interesse, ebensowenig Blizzard. Blizzard würde
sich bis in alle Ecken schämen, Leute direkt zu verklagen wegen sowas
und ihre guten Ruf total zerstören, sowas erlauben die sich niemals!

Ausserdem kostet das ganze Teil echt Geld!
Bei dir dreht es sich um 40€, aber beim Verkäufer um Tausende. Wonach
sind die wohl nun scharf? Wen wollen die belasten?


PS:
Bisher ist es doch noch nie bekannt gewesen, dass es auch irgendwer
geschafft hat den Algorithmus der Cards zu hacken. Dort sind nur geklaute.
Durch ein Kollegen weiß ich, dass geklaute Karten direkt gemeldet werden
und irgendwann, werden diese "Black Cards" genutzt und tauchen dann auf,
und je nachdem wird dort verfolgt.
 
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Du darfst bei einer Vorladung erzählen was du willst, sprich lügen, Schweigen oder die Wahrheit erzählen. 

sag mal was hast du eigentlich geraucht?


er wurde als zeuge vorgeladen nicht als angeklagter, wenn man als zeuge vorgeladen wird muss man die wahrheit erzählen, sonst kann man sogar haftbar dafür gemacht werden, dass man gelogen hat, ein angeklagter darf auch unter eid nicht lügen.

mfg
 
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