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Renox1
Guest
pack die koffer und flüchte zu den piefkes...
Es heißt Deutsche, du Össi.
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pack die koffer und flüchte zu den piefkes...
Hey übertreiben kann man auch, gerade WEIL ich in einem Rechtsstaat lebe, bin ich, als mir das selbe passierte, NICHT hingegangen, weil dies mein Recht ist und es mir auch zu viel Aufstand gewesen wäre, siehe oben^^Also. Mein Tipp...bei Hilfe in rechtlichen Dingen, nicht unbedingt das Buffed Forum nutzen. Wenn dein Fernseher kaputt ist rufst du auch nicht den Klempner.
Du hast anscheinend ein Rechtsproblem, dann solltest du auch in ein Forum, wo dir Rechtsbeistand geboten werden kann. Wenn du deiner Meinung nach nix falsches gemacht hast,
dann hast du auch nix zu befürchten. Is ja auch nur ne Vorladung für ne Zeugenaussage. Solltest du uns nicht die ganze Wahrheit sagen oder doch was falsch gemacht, dann lernst
du demnächst deine Lektion. Aber nicht hingehen sollte man NIEMALS machen, Leute die sowas vorschlagen sollte man den Mund verbieten.
Du lebst in einem Rechtstaat, mit allen Folgen und Konsequenzen.
Aber nicht hingehen sollte man NIEMALS machen, Leute die sowas vorschlagen sollte man den Mund verbieten.
Es heißt Deutsche, du Össi.
Es heißt Deutsche, du Össi.
Dann lernt ihr "Deutschen" auch mal Ösi zu schreiben...es heißt nämlich Ö"s"terreich und nicht Össterreich...
Kann dieses s.cheiß Össi nicht mehr sehen...wir sind keine Ossi´s...
Grundsätzlich ist niemand - sei es als Zeuge oder als Beschuldigter - verpflichtet, einer Vorladung der Polizei Folge zu leisten..
[font="arial,helvetica,sans-serif"]Im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren können Beschuldigte von der Polizei, von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht, insbesondere von dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht, vernommen werden. Nur Gericht oder Staatsanwaltschaft können das Erscheinen – aber keine Aussage! – des Beschuldigten durch Erlass eines Vorführungsbefehls erzwingen. Bei polizeilichen Vorladungen besteht keine Pflicht, dort zu erscheinen. Es besteht noch nicht einmal die Pflicht, den Termin zur Vernehmung abzusagen oder ein Nichterscheinen zu entschuldigen oder zu rechtfertigen; jedoch gebietet es – jedenfalls nach unserer Auffassung - die Höflichkeit, einen durch die Polizei angesetzten Vernehmungstermin abzusagen, wobei dringend zu empfehlen ist, dies schriftlich und nicht telefonisch zu tun, da dann der Beschuldigte nicht Gefahr läuft, doch noch „vernommen“ zu werden, indem nämlich bei seiner telefonischen Absage gefragt wird, warum er nicht käme, und was er über die Sache wisse. So hat sich schon mancher Beschuldigte zu Angaben am Telefon hinreißen lassen, die nach dem Telefongespräch seitens des Beamten fein säuberlich als Aktenvermerk niedergeschrieben wurden. [/font]
Dann lernt ihr "Deutschen" auch mal Ösi zu schreiben...es heißt nämlich Ö"s"terreich und nicht Össterreich...
Kann dieses s.cheiß Össi nicht mehr sehen...wir sind keine Ossi´s...
1. Hingehen!
Egal was dir hier manche auch erzählen wollen, nehme den Termin unbedingt wahr... es sei denn, du stehst darauf von den Herren in Grün/Weiss persönlich abgeholt zu werden.
Die Kosten für den Einsatz werden dir dann ebenso aufs Auge gedrückt, und da kannst du dich nicht raus reden mit, "... aber im buffed.de Forum meinte einer, ich muss da nicht erscheinen...".
Du darfst bei einer Vorladung erzählen was du willst, sprich lügen, Schweigen oder die Wahrheit erzählen.