Wenn du nur als Zeuge vorgeladen wirst, dann hast du nichts zu befürchten.
./sign
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Wenn du nur als Zeuge vorgeladen wirst, dann hast du nichts zu befürchten.
ich glaube, es ist ok. mach keine sorge
[font=arial, verdana, tahoma, sans-serif]hey zusammen nen kumpel und ich haben vor knapp 2 jahren (17.01.09) mal 180 tage für 40 euro bei ebay gekauft. nun flatterte bei mir ne vorladung von der örtlichen polizei ein.
das die geschichte nicht legal abläuft weiss ich mittlerweile und lass da auch meine finger von. nur muss ich jetz bei der geschichte als zeuge aussagen.
meine frage ist jetz hab ich mich strafbar gemacht ?
sorry das ich hier so reinschreib wusste nicht wohin mit dem thema
gruss shadow[/font]
Ich selber würde es nie in erwegung ziehen,Gametime über ebay zu kaufen !
Ich selber würde es nie in erwegung ziehen,Gametime über ebay zu kaufen !
mal langsam wir dürfen euch nennen wie wir wollen.
Warum ihr habt aus Beethoven einen Österreicher gemacht und aus Hitler einen Deutschen.
Ich glaub da punkten wir
so mal kleines OT
Ich meinte auch nicht dich, sondern die vielen Leute die meinten... "da muss man nicht hingehen" etc. Wenn jemand wirklich keine Zeit (Terminverschiebung ftw) hat oder sich selbst belasten würde... ok, das kann man verstehen. Aber aus Bocklosigkeit oder so nicht hinzugehen - weiss net, das widert mich irgendwie an.hat ja keiner gesagt das ich überlege wollt nur im vorfeld ma wissen ob schon jemand sowas durch hat
Hatte genau die selbe Situation vor etwa 1jahr.
Die Fragen nur n bisschen dann darfst du wieder gehen die haben sich seither nicht mehr bei mir gemeldet vielleicht ist es auch schon 1 1/2jahre her keine ahnung ^^ aber kam nix mehr.
Und das was der Typ gemacht hat war Betrug er hat den T-Com Account von wem anderes "gehackt" und somit dann die Gametime gezahlt und das stand dann nachher auf der Telefon Rechnung von dieser Person die Gehackt wurd
mfg Zakuma
Das ist so nicht ganz richtig... aber das würde den Rahmen dieses Threads sprengen.Und noch was Unwissendheit Schütz vor Strafe nicht
Wie war das nochmal mit, die AGB's von Blizzard sind kein geltendes Recht oder so? Bitte um Aufklärung, meine nämlich mal was in die Richtung gelesen zu haben.Ähm wer die AGBs akzeptiert hat weiß das
dort steht extra drinne wie man die Spielzeit erwirbt
Gamecard aus dem Fachhandel (ebay ist kein Fachhandel)
Oder über KK, ELV etc auf der offiziellen Blizzardseite.
Und auch im WoW-Forum gibt es zu diesen Ebaysachen ein extra FaQ
Ergo nicht unwissend.
Was glaubst du was passieren würde wenn er das im WoW-Forum zur Sprache gebracht hätte.
Klar kann er mit ner Verwarnung davon kommen aber nur wenn er kooperiert