Lokibu
Welt-Boss
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Nein..
ich will darauf hinaus, dass Gold verkaufen verboten ist, aber es ist nicht verboten, eine Dienstleistung anzubieten, bei der man Anbietet das Gold zu farmen.
Es ist eine Auslegung der AGBs, was wiederum zu einer Lücke führt, die wenn man schlau ist auch ausnutzen kann. Allerdings verkaufen die meisten Goldanbieter das Gold und nicht die Dienstleistung, was das ganze wieder hinsichtlich den AGB "illegal" macht.
Was wiederum zu der Frage führt, was passieren würde, wenn man bei einem Bann sagen würde, dass man kein Gold gekauft hat, sondern nur jemanden damit beauftragt hat Gold für einen zu farmen, was ja laut AGBs nicht verboten ist.
Was eigentlich wieder zu der Frage führt, wer ist beweispflichtig. Ist der Kunde beweispflichtig, und würde jemand solche Dienstleistung offiziel anbieten, dann besteht keine Gefahr. Gibt es aber keinen der das so anbietet, dann ist das schlecht. Ist jedoch Blizz beweispflichtig, dann müssen die ganz schnell die AGBs ändern.
Falls jemand meint, dass das kleinkariert ist.. dann sollte er mal eine Firma leiten oder Anwalt werden. Dann versteht ihr warum ich auf "Lücken" in den AGBs rumreite bzw. frage ob das so richtig ist.
ich will darauf hinaus, dass Gold verkaufen verboten ist, aber es ist nicht verboten, eine Dienstleistung anzubieten, bei der man Anbietet das Gold zu farmen.
Es ist eine Auslegung der AGBs, was wiederum zu einer Lücke führt, die wenn man schlau ist auch ausnutzen kann. Allerdings verkaufen die meisten Goldanbieter das Gold und nicht die Dienstleistung, was das ganze wieder hinsichtlich den AGB "illegal" macht.
Was wiederum zu der Frage führt, was passieren würde, wenn man bei einem Bann sagen würde, dass man kein Gold gekauft hat, sondern nur jemanden damit beauftragt hat Gold für einen zu farmen, was ja laut AGBs nicht verboten ist.
Was eigentlich wieder zu der Frage führt, wer ist beweispflichtig. Ist der Kunde beweispflichtig, und würde jemand solche Dienstleistung offiziel anbieten, dann besteht keine Gefahr. Gibt es aber keinen der das so anbietet, dann ist das schlecht. Ist jedoch Blizz beweispflichtig, dann müssen die ganz schnell die AGBs ändern.
Falls jemand meint, dass das kleinkariert ist.. dann sollte er mal eine Firma leiten oder Anwalt werden. Dann versteht ihr warum ich auf "Lücken" in den AGBs rumreite bzw. frage ob das so richtig ist.
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