Hilfe bei Ebay-Problem

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Redstorm

Rare-Mob
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Huhu brauche bitte dringend eure Hilfe
Habe vor kurzem mein Handy verkauft

hier der link:
http://cgi.ebay.de/w....=STRK:MESOX:IT

Habe das Handy verschickt und nun meint der käufer das die Gebrauchsspuren stärker wären als beschrieben.
An der seite ist das telefon nen halben millimeter vllt auf wegen dem neuen Display Einbaus und am plastik unten an der ecke ist ein kleiner Bruch.

Den bruch habe ich als foto abgebildet.Den Mängel mit der seite habe ich leider vergessen zu schreiben aber es ist wirklich kein erheblicher Mängel. Bei ebay steht ja aber noch :Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig.

Ich habe ihm geschrieben dass ich das handy zurücknehmen werde er solle es zurückschicken. er hat sich über ne woche nicht gemeldet. nun habe ich ihm geschrieben das ich es nicht mehr zurücknehmen werde kann ja nicht ewig warten. daraufhin hat er mit anwalt gedroht wenn ich es nicht zurücknehme. ich depp hab dann gesagt ok nehme es zurück. daraufhin gabs direkt ne negative bewertung obwohl ja alles geklärt war. ich sehs jetzt net mehr ein das ding zurückzunehmen
die gebühren bekomm ich warscheinlich ja auch nicht wieder da die abrechnung von ebay für diesen monat schon fertig ist.

bitte um schnelle hilfe

mfg Redstorm
 
Dann kontaktiere den eBay-Support. Die regeln solche Streitigkeiten zwischen den Parteien und entfernen im Zweifelsfall auch ungerechtfertigte Bewertungen.
 
Ich bin mir nicht ganz sicher ...

aber wenn du ihm eine akzeptable frist gesetzt hast ( in der regel 1-2 wochen ), dann musst du es nichtmehr zurücknehmen.

edit :

am besten noch ein brief, dann hast du es schriftl.
 
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die bewertung ist ja das kleinste problem
der typ will ja das geld zurück da regelt ebay leider nichts
 
Und weiter? In eBay wurde klar darauf hingewiesen, dass gebrauchte Gegenstände Gebrauchsspuren haben können, ein Foto hast Du eingestellt, er hat das Teil gekauft und Schluss. Er kann sich das nicht einfach ne Woche später anders überlegen - bei gebrauchten Artikeln unter Privatleuten gibt's keine 14 Tage Rückgaberecht und da kann er mit dem Anwalt drohen, bis er schwarz wird. Vor allem wird der Anwalt sich da extrem drüber freuen, bei nem Streitwert von 121 Euro.
 
Eine Sache der Definition... eine unüblich grosse Lücke irgendwo am Gehäuse und abgebrochenes Plastik klingt für mich nicht nach Gebrauchsspuren oder dergleichen. Erheblich... ein sehr beliebtes Wort in unserer Rechtsprechung, jedoch ohne klare Definition. Das Gehäuse bestimmt nunmal das Erscheinungsbild eines Telefons und gehört schon deshalb für den Käufer zu den maßgeblichen Punkten seiner Kaufentscheidung. Die hätte er mit dem verschwiegenen Wissen eventuell nicht getätigt - er wusste ja nur von Kratzern die er mit der zusätzlichen Hülle abdecken kann.

Ich will dich wirklich nicht beunruhigen... aber diesen Sachmangel durch die Montage hast du schlicht und einfach verschwiegen. Ob mutwillig oder fahrlässig sei mal dahingestellt, das ist in dem Fall wirklich unerheblich.

Natürlich will er das Geld zurück... verständlich wie ich finde, auch wenn du das anders siehst. Jetzt zu der einen Woche, auf diese Woche wirst du eine Privatperson nicht festnageln können (War das per Email, SMS, Postbrief etc.?) Um dir eventuellen Ärger zu ersparen, würde ich schon versuchen relativ schadlos aus der Sache rauszukommen. Eventuell mit Ebay klären, ob sie so grosszügig sind und die Bewertung rausnehmen, vllt. sogar die Gebühren nicht in Rechnung stellen bzw. dir eine Gutschrift geben, mit netten Worten und einer Schilderung des Problems kann man da durchaus etwas erreichen.
 
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die "lücke" kann man kaum sehn und den mängel am plastik hab ich ja extra nah fotografiert
die frist habe ich ihm per ebay nachricht also auch per email geschickt
jetzt tut er mich erpressen. er meint wenn ich den artikel nicht zurücknehme bleibt die negative bewertung
 
/edit

eBay-Link übersehen.

Kann nur Potpotoms Worte unterschreichen. Am einfachsten wäre es, du kontaktierst den Verkäufer, entschuldigst dich - nimmst das Ding zurück und erstattest ihm die Versandkosten. Basta. Ob er wegen der 120,- € einen Rechtsanwalt einschalten möchte, sei mal dahin gestellt.

Meine "Ehrfahrung" sagt mir, dass der Käufer im Recht sein könnte. Er hat das Handy in gutem Glauben gekauft - sicher wusste er von einigen Kratzern auf der Rückseite. Aber von weiteren Gebrauchsspuren war nicht die Rede. Formulierungen in der Artikelbeschreibung wie "Top-Exklusiv-Handy", "Optisch: Nagelneues Apple Display eingebaut" könnten dafür sprechen, dass du versucht hast, den Käufer arglistig zu täuschen. Ich meine ich bin kein Rechtsanwalt, aber wenn du Pech hast, bekommt er Recht... vielleicht auch nicht zu Unrecht. ^.~

Mahlzeit,
du brauchst dir keinerlei sorgen machen. Gemäß § 433 I BGB müsstest du das Handy "mangelfrei" an den Käufer verschicken. Gemäß § 434 I S. 1 BGB wäre das Handy frei von Sachmängeln, wenn es die "vereinbarte" Beschaffenheit hat. Auf eBay.de hast du ja vor dem Verkauf angegeben, dass das Handy Gebrauchsspuren aufweist - Fotos sind ja auch als Beweis vorhanden! Also würde kein Sachmangel vorliegen. Nacherfüllung gem. § 439 BGB würde wegfallen, da kein Mangel vorliegt. Du bist dem Käufer gegenüber also nicht verpflichtet, den angeblichen Mangel auszugleichen - z.B. durch Rücknahme o.Ä. [...]

Kurzum: Du bist auf der sicheren Seite. Du hast schließlich Fotos als Beweis und die Artikelbeschreibung gibt's ja auch noch. Es handelt sich eh um einen Privatverkauf - "gekauft wie gesehen". Der Typ hat keine Chance. Die negative Bewertung wird von eBay - da bin ich mir ziemlich sicher - zurück genommen, wenn du dem Support die Situation schilderst.
 
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Dann kontaktiere den eBay-Support. Die regeln solche Streitigkeiten zwischen den Parteien und entfernen im Zweifelsfall auch ungerechtfertigte Bewertungen.

Nein, tun sie nicht. Eine schlechte Bewertung kann nicht gelöscht werden, höchstens der Inhalt, aber auch nur wenn er Gegen die Richtlinien verstößt oder der Bewertungsgeber den Antrag auf Änderung des Bewerteten annimmt.
 
Nein, tun sie nicht. Eine schlechte Bewertung kann nicht gelöscht werden, höchstens der Inhalt, aber auch nur wenn er Gegen die Richtlinien verstößt oder der Bewertungsgeber den Antrag auf Änderung des Bewerteten annimmt.

Dann haben sie das in der Zwischenzeit geändert. Ich wurde in der Vergangenheit über den Support von einem Verkäufer kontaktiert, mit der Bitte um Rücknahme meiner negativen Bewertung.
 
Dann haben sie das in der Zwischenzeit geändert. Ich wurde in der Vergangenheit über den Support von einem Verkäufer kontaktiert, mit der Bitte um Rücknahme meiner negativen Bewertung.

Stimmt, das wollte ich mit "oder der Bewertungsgeber den Antrag auf Änderung des Bewerteten annimmt." sagen, habs aber falsch geschrieben^^. Also eBay selbst kann nur den Inhalt löschen, aber wenn der andere deinen Antrag annimmt wird die Bewertung gelöscht/kann geändert werden.
 
ist doch alles richtig es ist ein nagelneues display eingebau
es geht alles in allem um einen kaum sichtbaren schlitz an der seite des telefons
 
Heb' einfach sämtlichen Schrift- oder Emailverkehr auf. Du hast dem Käufer aus Kulanz eine Rückgabe angeboten, diese hat er eine Woche lang nicht wahrgenommen und dann kann er Dir anschließend auch nichts mehr wollen. Solange du das alles nachweisen kannst, bringt ihm auch sein toller Anwalt nix. Hier liegt ganz klar keine betrügerische Absicht vor und der Käufer hat gepennt. Selber schuld.
 
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naja, sooo eine große Sache würde ich daraus nun auch nicht machen.
Eine negative Bewertung bei über 150 positiven Bewertungen wird andere Käufer nicht
abschrecken, weitere Artikel bei dir zu kaufen.
Ich zBsp. habe über 450 Bewertungen, in der Vergangenheit gabs auch einige negative Bewertungen,
aber die sieht nur einige Monate, danach verschiebt sich das ganze und alle sind glücklich.
Also, Artikel zurücknehmen, nächstes Mal bessere Beschreibung abgeben inkl. mehr Fotos und draus lernen.
 
dazu kommt noch das die angebotsgebühr schon abgerechnet wurde (sind ca 10€ kosten nochmal für mich) da der käufer ja gepennt hat
 
die "lücke" kann man kaum sehn und den mängel am plastik hab ich ja extra nah fotografiert
die frist habe ich ihm per ebay nachricht also auch per email geschickt
jetzt tut er mich erpressen. er meint wenn ich den artikel nicht zurücknehme bleibt die negative bewertung
Also in deinem ersten Beitrag hast du auch etwas von "angebrochenem Plastik" erwähnt... davon ist weder in der Artikelbeschreibung noch auf den Bildern etwas zu erkennen und die Lücke die man kaum sehen kann, scheint dem Käufer jedenfalls aufgefallen zu sein. Auch von dieser war weder in der Beschreibung noch auf den Fotos etwas zu erkennen.

Und er erpresst dich nicht... er fordert nur das zurück, was ihm in seinen Augen zusteht (ob dies so ist, werden wir hier nicht klären können - aber das ist auch nicht unsere Aufgabe) bzw. tut er das nicht einmal, er informiert dich lediglich darüber, dass die schlechte Bewertung aufgrund des schlechten Artikels bestehen bleibt. Alles ok.

Ich schreibe ja, versuche dich mit dem Mann im Guten zu einigen... dass du da nicht ganz unschuldig bist wirst du einsehen können nehme ich mal an.

Die Angebotsgebühr hat den Käufer ersteinmal nicht zu interessieren, die ist schlichtweg dein Ding.

Heb' einfach sämtlichen Schrift- oder Emailverkehr auf. Du hast dem Käufer aus Kulanz eine Rückgabe angeboten, diese hat er eine Woche lang nicht wahrgenommen und dann kann er Dir anschließend auch nichts mehr wollen. Solange du das alles nachweisen kannst, bringt ihm auch sein toller Anwalt nix. Hier liegt ganz klar keine betrügerische Absicht vor und der Käufer hat gepennt. Selber schuld.
Sry, aber das ist Quatsch... das mag das sein, was dir dein Rechtsempfinden sagt - hat mit unserer Rechtssprechung aber so gut wie garnichts zu tun. Setze dem TE nicht solche, möglicherweise falschen, Dinge in den Kopf! Das solltest gerade du als Moderator hier wissen.
 
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das plastik is etwas locker da ist nix abgebrochen oder
das ist das letzte bild
ich habe mich ja versucht mit ihm zu einigen
habe vorgeschlagen es zurückzunehmen --> keine Reaktion
zweites mal vorgeschlagen mit einer woche frist --> keine Reaktion
wenn er es angenommen hätte, hätten wir den verkauf abgebrochen und ich würde die 10€ angebotsgebühr bekommen
da er sich aber so lange nicht gemeldet hat ist die angebotsgebühr schon abgerechnet
 
Auch als Privatverkäufer musst du auf Mängel genau hinweisen.
Hast du das nicht so musst du den Artikel zurücknehmen und das Geld wieder dem käufer geben.
Und da du im Artikel die von dir hier beschriebenen Mängel nicht angezeit hast ist hier auch der Käufer im recht.
Auch Privatverkäufer haben bei Ebay Pflichten auch wenn fast alles schreiben das Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen ist.
 
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