XIII Erstattung
1. Falls Sie ein "normaler Endnutzer" sind, sind Sie berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, den Service zu kündigen oder eine "Spielzeitvergütung" auf Ihrem Account gutgeschrieben zu bekommen, falls der Service mehr als drei Tage in Folge (72 Stunden) ausgesetzt oder unterbrochen wird, ohne dass Blizzard Entertainment die Aussetzung vorab auf die oben genannte Art und Weise mitgeteilt hat, es sei denn, die Aussetzung bzw. Unterbrechung des Service beruht auf einem der folgenden Umstände:
(1) Ein Fall von "höherer Gewalt" gemäß Abschnitt XVII.9 weiter unten;
(2) Jede Aussetzung oder Unterbrechung des Service, die Sie oder ein Dritter zu vertreten haben, einschließlich, jedoch nicht darauf beschränkt, Ihres Internet-Service-Providers und jedes anderen Service-Benutzers;
(3) Jede Aussetzung oder Unterbrechung des Service, die dadurch entsteht, dass Blizzard Entertainments Telekommunikationsprovider den zur Verfügungstellung des Service erforderlichen Telekommunikationsservice ohne Verschulden von Blizzard Entertainment nicht erbringen; sowie
(4) Planmäßige Wartung, Ersatz, regelmäßige Überprüfung und/oder Installation von Einrichtungen für den Service, für die Blizzard Entertainment die bevorstehende Unterbrechung des Service vorab angekündigt hat.