Jahrespass ist widerrufbar!

Von "mit gutem recht sein abo kuendigen" kann also keine Rede sein...

Ich kapiere es nicht: Es ist eindeutig, daß hier jemand sein Recht durchgesetzt hat!

Wo ist das Problem? Muß man mit Klauen und Beißen die Firma Blizzard verteidigen, wenn die einen juristischen Fehler macht und kein Widerrufsrecht einräumt, wie es in Deutschland Vorschrift ist?

Geht es euch gegen den Strich, daß jemand sein WoW-Abo kündigt, weil man das nicht darf?

Es ist genau das gewesen: "Mit gutem Recht das Abo gekündigt" - denn so ist das Gesetz hier. Er hat darüber informiert. Die passende Antwort auf einen solchen Thread sollte lauten: "Danke, lieber TE! Das betrifft mich zwar nicht, aber ist immer schön, wenn auf die Nichteinhaltung von Gesetzen hingewiesen wird!"

Wo ist also euer Problem? Diese Com ist tatsächlich so daneben, wie immer wieder beschrieben...
 
Am Widerrufsrecht gibt es nichts zu rütteln. Alle Beiträge, die nicht verstehen, dass man ein gesetzliches Recht diese Art von Verträgen ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen zu kündigen, sollten sich einfach nochmal die ersten drei Seiten durchlesen.

Ich finde diese merkwürdige Verhalten von einigen Usern auch sehr befremdlich.
 
Bist du die Schreiben nicht gepostet hast glaub ich dir ehrlich gesagt nicht so ganz
 
Der Jahrespass ist immer noch nicht kündbar sondern nur wiederrufbar das ist ein großer Unterschied !
Die fristen dazu stehen ja in mehreren posts das man dafür erst einen anwald brauch ist schon etwas hart (fast noch ertwas härter als die fehlende belehrung)
Wer auf die super idee kommt einfach nicht zu zahlen wird merken das blizz da vorgeht wie ein Strom/wasser versorger erst abklemmen+mahen dann inkasso firma und wer sich mit denen anlegt ohne im recht zu sein sollte den jahrespass lieber bezahlen!!
 
Bist du die Schreiben nicht gepostet hast glaub ich dir ehrlich gesagt nicht so ganz

geht mir genauso, da ich erstens nicht denke das die Firma Activision seine Anwaltskosten übernimmt da hier wohl auf einen vergleich bzw, Kulanz seitens Blizz lief. Und somit bei einem vergleich die Parteien ihre eigenen Kosten tragen.
Und wenn er doch nichts dazu sagen wollte warum nen thread.

Aber hey shit happens ich bin viel zu müde ^^
 
ging das nich auch einfacher? abbo nich bezahlen, die sache mit der elterlichen freigabe hat das doch auch wieder aufgehoben etc? versteh das nich ganz mit dem anwalt..
 
Ihr lest aber schon was die anderen bzw. der TE so geschrieben haben? O_o
 
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Ihr lest aber schon was die anderen bzw. der TE so geschrieben haben? O_o

Ich habe daraus gelesen, dass ein Anonymer User (wie wir alle jipieeh) behauptet er hätte über seinen Anwalt erreicht, dass der Jahrespass wiederrufen werden konnte.
Irgendwelche "Beweise" (Pic or it didn't happen) liegen dafür nicht vor und das bei einer außergerichtlichen Einigung die "Gegenpartei" die Anwaltskosten übernimmt wäre mir neu
 
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Ich habe daraus gelesen, dass ein Anonymer User (wie wir alle jipieeh) behauptet er hätte über seinen anwalt erreicht das der Jahrespass Wiederrufen werden konnte.
Irgendwelche "Beweise" (Pic or it didn't happen) liegen dafür nicht vor, und das bei einer außergerichtlichen einigung die "Gegnerpartei" die Anwaltskosten übernimmt wäre mir neu

Man brauch nicht einmal einen Beweis. Der Beweis, bzw. die Herleitung des Sachverhalts, lässt sich im BGB nachlesen. Jeder Vertrag der unter das Fernabsatzgesetz fällt kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Wird auf einem fristgemäßen Widerruf nicht reagiert liegt ein Verstoß gegen das Fernabsatzgesetz vor.

Und nochmals, an alle: daran gibt es nichts zu rütteln. Es hat seine guten Gründe, warum ein solches Gesetz besteht.
 
Ich habe daraus gelesen, dass ein Anonymer User (wie wir alle jipieeh) behauptet er hätte über seinen Anwalt erreicht, dass der Jahrespass wiederrufen werden konnte.
Irgendwelche "Beweise" (Pic or it didn't happen) liegen dafür nicht vor und das bei einer außergerichtlichen Einigung die "Gegenpartei" die Anwaltskosten übernimmt wäre mir neu

/this
 
Man brauch nicht einmal einen Beweis. Der Beweis, bzw. die Herleitung des Sachverhalts, lässt sich im BGB nachlesen. Jeder Vertrag der unter das Fernabsatzgesetz fällt kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Wird auf einem fristgemäßen Widerruf nicht reagiert liegt ein Verstoß gegen das Fernabsatzgesetz vor.

Und nochmals, an alle: daran gibt es nichts zu rütteln. Es hat seine guten Gründe, warum ein solches Gesetz besteht.

Es gibt kein Einheitliches Wiederrufsrecht für Dienstleistungen innerhalb der EU (Vivendi) geschweige denn mit den USA (Blizzard Entertainment) daher kann man sich nicht sicher sein ob deutsches Recht bei dieser Dienstleistung überhaupt gültig ist.

Daher würde ich persönlich gerne die Anwaltsschreiben und die entsprechende Antwort von ActivisionBlizzard sehen.
 
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Es gibt kein Einheitliches Wiederrufsrecht für Dienstleistungen innerhalb der EU (Vivendi) geschweige denn mit den USA (ActivisionBlizzard) daher kann man sich nicht sicher sein ob deutsches Recht bei dieser Dienstleistung überhaupt gültig ist.

Daher würde ich persönlich gerne die Anwaltsschreiben und die entsprechende Antwort von ActivisionBlizzard sehen.

Sei nicht dumm, mach dich schlau. EG-Verordnung Rom I (wurde hier im Thread bereits erwähnt) regelt solche Fälle. Es liegt einfach bei solchen Verträgen das deutsche Gesetz zugrunde.
 
In der Diskussion hier kommt meines Erachtens viel zu kurz, dass Blizzard meines Erachtens mit voller ABSICHT nicht auf das gesetzliches Widerrufsrecht hinweist!

Bei jedem Amazon- oder sonstigem Einkauf im Internet bekommt man das "Kleingedruckte" mitsamt dem Widerrufsrecht digital und gedruckt vorgehalten. Und von diesem Widerrufsrecht wird auch praktisch fleißig Gebrauch gemacht; bei Amazon gibt es ganze Abteilungen, die nur die Retour-Sendungen und Widerrufe bearbeiten.

Man darf also getrost davon ausgehen, dass den Juristen bei Blizzard der § 360 BGB (Widerrufsrecht) vollumfänglich bekannt ist. Aber bei Blizzard sind sie ja Trickser. Sie rechnen mit dem "dummen Kunden", der nicht erkennt, dass ein Einkauf bei Amazon und der Kauf eines Jahrespasses für Wow rechtlich dasselbe sind. Der "dumme Kunde" soll auf keinen Fall mit einem Hinweis auf sein Widerrufsrecht auf dumme Gedanken gebracht werden; sprich nachträglich den Vertrag widerrufen.

Aus diesem Grund wundert mich das vom TE geschilderte Vorgehen von Blizzard überhaupt nicht. Es ist ist die "ich stelle mich doof und taub"-Taktik. Auf Briefe und Emails nicht reagieren, sondern erst nachdem sich ein Anwalt eingeschaltet hat reagiert man. Den lässt man dann in seinem Schriftsatz die Rechtslage zusammenfassen (die Blizzard sowieso schon kennt) und nach einigen Wochen und angeblicher juristischer Überprüfung wird dann der Widerruf akzeptiert. Welch eine Überraschung...

Ein solches Vorgehen ist -selbst wenn dann die Anwaltskosten des TE getragen werden muss- viel viel billiger für Blizzard, da man so nur maximal einige Dutzend Widerrufe hat, im Gegensatz zu den tausenden Widerrufen die man bei einem Hinweis auf das Widerrufsrecht hätte.
 
Ich durfte mich vor Kurzem im Rahmen einer überbetrieblichen Ausbildung auch ein bisschen mit handelsrecht befassen, und meine mich erinnern zu können, so etwas von Wiederrufsrecht gelesen zu haben, welches sowohl deutschland- als auch EG/EU und WELTweit gilt! Für alle dir jetzt gerade nicht so lesefaul sind wie ich, hier noch mal ein Wikipedialink zum Wiederrufsrecht....
 
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Ja, der Jahrespass ist rechtens. Du verpflichtest dich, dein Abo 1 Jahr lang nicht zu kündigen. Als Dankeschön dafür erhälst du ein Reittier für WoW, einen Betazugang für das nächste WoW-Addon und die digitale Version von Diablo3.

Wann die Beta und Diablo3 kommt, ist nirgends festgehalten. Es steht auch nirgends, dass diese innerhalb der nächstem 12 Monate nach Abschluss erscheinen müssen.

Es ist halt eine Prämie dafür, WoW 12 Monate zu bezahlen, wie es viele eh schon jahrelang getan haben.

Vieleicht hasst du nicht ganz Unrecht obwohl da auch schon rechtlich ein Grauzohne ist, da man ebenfalls laut Fernabsatzgesetz dem Kunden eigentlich nicht die Katze in Sack verkaufen darf.
Grundsätzlich muss ich aber sagen das daß in meinen Augen fast schon ein Geschäftsgebaren wie in bestimmten Kreisen der Finanzbranche oder im Verlagswesen üblich ist.


Zur Rechtlichen Grundlage.

Wenn man aktiv in ein Geschäft geht um eine Jacke zu kaufen geht der Gesetzgeber davon aus das man "Herr seiner Sinne" ist da man sich aktiv freiwillig in diese Situation bringt, also kein Rückgaberecht. (Das gilt übrigens auch bei Handyverträgen und Co im Eingangsbereich)

Verträge die mit elektronischen Mitteln in heimischer Athmosphäre abgeschlossen werden bieten dagegen laut Gesetzgeber ein 14 tägiges Widerrufsrecht.
 
Hat aber nichts mit "Herr der Sinne" zu tun, sondern schlicht damit, dass du die Eigenschaften der Ware vorher nicht prüfen konntest.

Wenn du nicht "Herr deiner Sinne" bist, sprich: nicht geschäftsfähig, dann sind alle Willenserklärungen nichts wert und kein Vertrag (auch Kaufvertrag) hat Gültigkeit. Das du nicht geschäftsfähig warst musst du aber im Zweifelsfall beweisen.

Geschäftsunfähigkeit wegen psychischer Beeinträchtigung
Geschäftsunfähig sind jedoch neben Minderjährigen unter sieben Jahren auch Personen (gleich welchen Alters), die sich in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden, der die freie Willensbestimmung ausschließt und seiner Natur nach nicht nur vorübergehend ist. Willenserklärungen geschäftsunfähiger Personen sind nichtig, also rechtlich unwirksam. Die Regelung findet sich in § 104 BGB.

Soweit noch kein gesetzlicher Vertreter vorhanden ist, wird dieser als Betreuer vom Betreuungsgericht bestellt § 1896 BGB.

Geschäftsunfähig sind häufig Personen mit geistiger Behinderung, mit bestimmten psychischen Krankheiten und bei schwerer Suchterkrankung:

* Demenz (z. B. Alzheimersche Krankheit, vaskuläre Demenz oder senile Demenz)

* geistige Behinderung, wie z. B. Minderbegabung

* Schizophrenie während der akuten Erkrankungsphase oder bei schwerem chronischen Verlauf

* Alkoholkrankheit (siehe: Korsakow-Syndrom) oder Drogenmissbrauch, wenn infolge der Sucht bereits schwerwiegende cerebrale Veränderungen eingetreten sind

* Manie, wenn die Person sich in einer akuten manischen Phase befindet

Die Geschäftsunfähigkeit ist für Außenstehende nicht immer erkennbar. Das Gesetz schützt nicht den guten Glauben an die Geschäftsfähigkeit des Geschäftsgegners, da der Schutz eines nicht unbeschränkt Geschäftsfähigen Vorrang hat. Das bedeutet, dass abgeschlossene Verträge auch dann unwirksam sind, wenn die Geschäftsunfähigkeit des Vertragspartners nicht erkennbar war. Ob letztlich tatsächlich Geschäftsunfähigkeit vorlag, kann nur in einem Gerichtsverfahren verbindlich festgestellt werden. Hierzu werden regelmäßig Sachverständigengutachten zum Gesundheitszustand des Betroffenen zum Zeitpunkt des Rechtsgeschäftes eingeholt, z. B. auch aus Akten des Betreuungsgerichtes anlässlich einer Betreuerbestellung. Die Beweislast liegt bei dem, der Geschäftsunfähigkeit einwendet.


edit: kann man buffed eigentlich auch online bestellen? "hab mir mehr davon versprochen. sind ja 99% werbung und wow. hier habt ihr euer heft zurück und überweist mir bitte mein geld zurück." :-)
 
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Diese Aktion "Jahrespass" ist meines Erachtens schon deshalb eine Art "Bauernfängerei" bzw. eine Geschäftsmethode jenseits des guten Geschmacks, da zum Zeitpunkt der Aktion längst nicht sicher war, wann Diablo 3 erscheint und auch nicht, wann das neue WoW-Addon erscheint.

Hier wurden viele Kunden über den Tisch gezogen
Blizzard sagt: "Wenn Du uns versprichst, 1 Jahr weiter WoW zu spielen, bekommst Du D3 gratis." Das ist völlig klar, da ist nichts verdeckt, da wird nicht getäuscht. Also krieg Dich mal wieder ein, ok?
 
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Blizzard sagt: "Wenn Du uns versprichst, 1 Jahr weiter WoW zu spielen, bekommst Du D3 gratis." Das ist völlig klar, da ist nichts verdeckt, da wird nicht getäuscht. Also krieg Dich mal wieder ein, ok?


Ich hatte damals n Key zur Starcraft 2 Beta und hab ihn nicht genutzt. Danach wurde ich fast von nem Bekannten gelyncht. Als er mitbekommen hat, das ich ja jetzt schon D3 mehr oder weniger sicher im Regal habe und dafür im Prinzip nix zahlen muss ...

Ich mein, klar, ich gebe ne Absicherung ab, das Spiel das komplette Jahr zu spielen ...aber mich stört das auch nicht, da ich nichts anderes vor habe. Mir gefällt es sogar, im Prinzip jetzt schon zu wissen, das ich das komplette Jahr quasi schon bezahlt habe und mich unbesorgt immer einloggen kann, wann ich will.

Außerdem spart mir das Geld gleich im doppelten Sinne. Ich bekomme nicht nur ein kostenloses D3, sondern komme auch nicht in Versuchung, mir andere Spiele zu kaufen ... Alleine Skyrim hat mir ja schon einiges erspart

Übrigens eine Randnotiz zur MoP-Beta. Ich denke, die Beta wird bis zur Blizzcon 2012 und damit auslaufen meines Jahrespasses abgeschlossen sein. Schließlich meine ich mich zu entsinnen, das man zur Benutzung der Beta einen aktiven Account benötigt. Hätte man also den Jahrespass abgeschlossen und könnte nicht in die Beta, weil der Account stillgelegt ist, würde es wohl rechtliche Komplikationen geben ...
 
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Ich mein, klar, ich gebe ne Absicherung ab, das Spiel das komplette Jahr zu spielen ...

und wenn du nicht spielst kommen die anwälte von blizz, fesseln dich vor dem pc, bedrohen deinen hund und trinken dir dein letztes bier weg?!

neee, blizzard interessiert nur das geld. ob du spielst oder nicht ist denen sowas von egal.

Außerdem spart mir das Geld gleich im doppelten Sinne.

hab ich schonmal irgendwo geschrieben. geld ausgeben ist nicht das gleiche wie sparen. sparen heisst: kein geld ausgeben.

aber damit kommt heute kaum noch jemand klar und deswegen sind 8,1 prozent der haushalte in deutschland überschuldet. obwohl sie doch ständig sparen. beim handyvertrag, bei der ratenzahlung fürs auto, beim jahresabo für computerspiele.

schließ doch zwanzig abos ab, dann sparst du noch mehr geld.
 
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Vieleicht hasst du nicht ganz Unrecht obwohl da auch schon rechtlich ein Grauzohne ist, da man ebenfalls laut Fernabsatzgesetz dem Kunden eigentlich nicht die Katze in Sack verkaufen darf.

Nochmal: Was wurde denn verkauft? Genau genommen wurde doch eigentlich gar nichts verkauft. Man verzichtet doch nur auf eine Möglichkeit zur Kündigung.

Aber wahrscheinlich muss man selbst dafür eine Widerrufsmöglichkeit anbieten.
 
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