Hat aber nichts mit "Herr der Sinne" zu tun, sondern schlicht damit, dass du die Eigenschaften der Ware vorher nicht prüfen konntest.
Wenn du nicht "Herr deiner Sinne" bist, sprich: nicht geschäftsfähig, dann sind alle Willenserklärungen nichts wert und kein Vertrag (auch Kaufvertrag) hat Gültigkeit. Das du nicht geschäftsfähig warst musst du aber im Zweifelsfall beweisen.
Geschäftsunfähigkeit wegen psychischer Beeinträchtigung Geschäftsunfähig sind jedoch neben Minderjährigen unter sieben Jahren auch Personen (gleich welchen Alters), die sich in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden, der die freie Willensbestimmung ausschließt und seiner Natur nach nicht nur vorübergehend ist. Willenserklärungen geschäftsunfähiger Personen sind nichtig, also rechtlich unwirksam. Die Regelung findet sich in § 104 BGB.
Soweit noch kein gesetzlicher Vertreter vorhanden ist, wird dieser als Betreuer vom Betreuungsgericht bestellt § 1896 BGB.
Geschäftsunfähig sind häufig Personen mit geistiger Behinderung, mit bestimmten psychischen Krankheiten und bei schwerer Suchterkrankung:
* Demenz (z. B. Alzheimersche Krankheit, vaskuläre Demenz oder senile Demenz)
* geistige Behinderung, wie z. B. Minderbegabung
* Schizophrenie während der akuten Erkrankungsphase oder bei schwerem chronischen Verlauf
* Alkoholkrankheit (siehe: Korsakow-Syndrom) oder Drogenmissbrauch, wenn infolge der Sucht bereits schwerwiegende cerebrale Veränderungen eingetreten sind
* Manie, wenn die Person sich in einer akuten manischen Phase befindet
Die Geschäftsunfähigkeit ist für Außenstehende nicht immer erkennbar. Das Gesetz schützt nicht den guten Glauben an die Geschäftsfähigkeit des Geschäftsgegners, da der Schutz eines nicht unbeschränkt Geschäftsfähigen Vorrang hat. Das bedeutet, dass abgeschlossene Verträge auch dann unwirksam sind, wenn die Geschäftsunfähigkeit des Vertragspartners nicht erkennbar war. Ob letztlich tatsächlich Geschäftsunfähigkeit vorlag, kann nur in einem Gerichtsverfahren verbindlich festgestellt werden. Hierzu werden regelmäßig Sachverständigengutachten zum Gesundheitszustand des Betroffenen zum Zeitpunkt des Rechtsgeschäftes eingeholt, z. B. auch aus Akten des Betreuungsgerichtes anlässlich einer Betreuerbestellung. Die Beweislast liegt bei dem, der Geschäftsunfähigkeit einwendet.
edit: kann man buffed eigentlich auch online bestellen? "hab mir mehr davon versprochen. sind ja 99% werbung und wow. hier habt ihr euer heft zurück und überweist mir bitte mein geld zurück." :-)