Noxiel
Raid-Boss
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Würde ohnehin mal gerne wissen, wie schnell die einen aus dem ganzen System kicken, wenn man eine Verfassungsklage einreicht, von wegen Verstoß gegen § xyz, Gleichheit der Menschen in Bezug auf Frauen und Wehrdienstpflicht
Kannst du ausprobieren, wird dir aber nicht viel bringen, denn aufgemerkt, es gab bereits eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wegen genau deinem Punkt. Ergebnis der Richter ist folgendes:
Nach einer weiteren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Wehrpflicht verstößt es nicht gegen das Grundgesetz, dass nur Männer zum Dienst an der Waffe verpflichtet sind. Mit dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss hat eine Kammer des Zweiten Senats die Vorlage des Amtsgerichts Düsseldorf einstimmig für unzulässig erklärt.
In der Begründung, beruft sich die Kammer auf ein früheres Urteil des Gerichts. Schon vor Jahren hatte Karlsruhe entschieden, dass die ausschließlich für Männer geltende Wehrpflicht nicht gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung von Männern und Frauen verstoße. Denn im Grundgesetz sei sowohl der Gleichberechtigungsgrundsatz als auch die Wehrpflicht für Männer verankert. Das gelte auch, nachdem die Bundeswehr Frauen für den freiwilligen Dienst geöffnet worden sei. Die Gleichberechtigung habe im Grundgesetz den selben Rang wie die Wehrpflicht. Nach anerkannter Rechtsprechung gebe es keinen Vorrang der einen Grundgesetznorm vor der anderen. Deshalb könne nicht argumentiert werden, ein Grundrecht mache eine andere Verfassungsvorschrift verfassungswidrig. Das Amtsgericht Düsseldorf habe nicht dargelegt, wieso diese frühere Rechtsprechung keine Geltung mehr habe und dem Gleichberechtigungsgrundsatz nun ein höherer Rang eingeräumt werden müsse als der ausschließlich für Männer geltenden Wehrpflicht (AZ: 2 BvL 2/02).