Neue Wohnung mit hindernis

M

Mephaistos82

Guest
Hallo liebe Commi und zwar hab ich am Wochende eine neue Wohnung besichtigt in der meine Frau, Sohnemann und ich hätten einziehen können. Eine 2 Zimmerwohnung mit ca. 63 m2 super geschnitten usw.. nun kam ein Anruf heute von der Wohnungsbaugesellschaft im den der nette Herr meint das wir die Wohnung nicht bekommen da wir 3 Personen sind für eine 2 Zimmerwohnung aber 2,5 bis 3 Zimmer wären kein problem. Ist dies rechtens bzw kann eine Wohnungsbaugesllschaft das wirklich bestimmen? Was hätten die gemacht wenn bloß meine Frau und Kind sich hätten angemeldet und ich wer damit rein bzw hätten uns später kennengelernt.


Gruß
 
Hört sich nach Ausrede an.
Das es dafür Bestimmungen gibt, kann ich mir nicht vorstellen...gibt oft genug kleine Wohnungen in denen Großfamilien hausen.

Zu deiner Frage/Idee:
Ihr macht euch strafbar, wenn ihr einen Untermieter nicht anmeldet.
Und du wärest in dem Fall, später zuzuziehen, einer.

Rauswerfen würden sie euch aber in dem Falle nicht.
(Vorausgesetzt, ihr meldet euch)

Zu solchen Themen gibt es aber sehr viel kompetentere Leute hier im Forum...warte etwas ab
 
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Na ja solang er alle 6 wochen mal für eine Nacht im Hotel wohnt nicht
Denn man darf einen "Besuch" für 6 Wochen bei sich wohnen lassen

Kompetent wäre da zum Bleistift Ohrensammler ...
 
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Kommt drauf an, ob er das darf, brauche dafür mehr informationen.

1: Habt ihr den Mietvertrag schon Unterschrieben?

2: Wenn ja, habt ihr vorher erwähnt, dass ihr 3 Personen seid?
 
Ansonsten herrscht Vertragsfreiheit und er kann als Mieter entscheiden, wem er seine Wohnung vermietet oder nicht.
Und 62m² in 2 Zimmern IST klein.
Da darf man dann entweder als Eltern im Wohnzimmer pennen oder zusammen mit dem Kind im Elternschlafzimmer.
Ich find fast 90m² mit 2 Personen schon fast etwas eng.
 
Ich hab auch erstmal gestutzt, als die Rede von 63m² für 3 Personen waren. Wir wohnen hier mittlerweile zu zweit auf knapp 90m² (bis meine Mutter ausgezogen ist, zu dritt) und teilweise ist es schon etwas eng (mein Zimmer z.B. - meine Klamotten stehen im Schlafzimmer von meinem Vater, weil in meinem Zimmer kein Platz für Klamotten ist).

Und wie Caps-lock gesagt hat, ist es ja 1. für das Kind nicht unbedingt das Tollste, mit den Eltern in einem Schlafzimmer zu schlafen (klar, bis zu einem gewissen Alter geht das sicherlich, aber ab dann ist es nicht mehr so pralle), 2. denke ich, dass es auch für die Eltern unangenehm ist, im Wohnzimmer oder mit dem Kind zusammen in einem Schlafzimmer zu schlafen.

Ich seh das ja bei der Freundin von meinem Vater: Die hat eine Zwei-Zimmer-Wohnung, in der sie mit ihrer Tochter wohnt. Sie selbst schläft im Wohnzimmer, wo ihre Tochter jedes Mal durch muss, wenn sie ins Bad/Küche/raus will - mich persönlich würde das tierisch stressen.

Aber ich denke auch wie die Anderen hier, dass der Vermieter einfach entscheiden kann, wer bei ihm einzieht. Allerdings wird es wohl eher eine Ausrede sein. Mittlerweile gilt ja in vielen Mietwohnungen: "Was, drei Hunde? kein Problem! Was, ein Kleinkind? Uh, ne, lieber nicht." Seh ich oft genug bei meiner Tante und meinem Onkel, die momentan verzweifelt eine größere Wohnung suchen.
 
Ansonsten herrscht Vertragsfreiheit und er kann als Mieter entscheiden, wem er seine Wohnung vermietet oder nicht.

Nur, wenn im Mietvertrag zwischen dem Hauptmieter und dem Hauptvermieter die Zustimmung zur "Gebrauchsüberlassung" festgehalten ist, meine ich.
 
Ich find fast 90m² mit 2 Personen schon fast etwas eng.


Ist nicht dein ernst. ^^
Ich hab 22m² und würde mich in einer größeren Wohnung direkt etwas unwohl fühlen... naja vllt ändert sich das irgendwann.

90m² für 2 Personen ist meiner Meinung nach "Oberklasse". ^^
 
Solange noch kein Vertrag unterschrieben wurde, kann der Vermieter euch auch ablehnen, weil er zuhause die Tarotkarten befragt hat und bei dir die falschen Karten gekommen sind.
Er täte sich vermutlich nur schwer, wenn er dich lauthals aus religösen oder rassistischen Gründen nicht nehmen würde.

2 Zimmer für euch + Kind sind auch schon hart. Wenn das Kind ein eigenes Zimmer haben soll (was Sinn macht) dann hockt ihr beide euch dauernd und ohne Rückzugmöglichkeit auf der Pelle.
Das muss nicht aber kann eine Beziehung doch schon arg belasten.


Nur, wenn im Mietvertrag zwischen dem Hauptmieter und dem Hauptvermieter die Zustimmung zur "Gebrauchsüberlassung" festgehalten ist, meine ich.

Enstchuldige die ruppige Formulierung aber: "Hääähh??"
 
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Hallo liebe Commi und zwar hab ich am Wochende eine neue Wohnung besichtigt in der meine Frau, Sohnemann und ich hätten einziehen können. Eine 2 Zimmerwohnung mit ca. 63 m2 super geschnitten usw.. nun kam ein Anruf heute von der Wohnungsbaugesellschaft im den der nette Herr meint das wir die Wohnung nicht bekommen da wir 3 Personen sind für eine 2 Zimmerwohnung aber 2,5 bis 3 Zimmer wären kein problem. Ist dies rechtens bzw kann eine Wohnungsbaugesllschaft das wirklich bestimmen? Was hätten die gemacht wenn bloß meine Frau und Kind sich hätten angemeldet und ich wer damit rein bzw hätten uns später kennengelernt.


Gruß


man schaut ja gerne nach guten angeboten wenn man als junges paar mit kleinem kind in eine neue wohnung zieht,aber glaub mir,damit tut ihr euch kein gefallen mit 3 leuten in eine 63 m² wohnung zu ziehen...wir(meine Frau,mein sohn udn ich) haben z.b. in einer 120 m² wohnung gelebt.war zwar etwas teurer aber vom platz her optimal...
ab einem bestimmten alter steigt ja auch der lebensanspruch.als ich noch alleine wohnte hatte ich ne 60 m² wohnung.das ist ausreichend.aber nestimmt nicht für 3 personen..
und wie schon angedeutet:bis zu einem bestimmten alter kann der lütte bei euch im zimmer mitschlafen,aber man hat ja auch gewisse zwischenmenschliche gefühle und da ist das nicht so toll wenn der kleine da in seinem kinderbett direkt daneben schläft
also ich glaub eher der vermieter wollte euch damit ein gefallen tun,dass er das abgelehnt hat zu dritt in so eine kleine wohnung zu ziehen...
 
Bei 3 Personen macht eine min 3,5 Raumwohnung auf jeden Fall Sinn.

Ich selber hab mit meiner Tochter eine. Die Wohnung ist recht schnuckelig und klein, gerade mal 53qm, aber sie hat ihr eigenes Reich und einen Rückzugspunkt.
Wenn das Kind noch ganz klein ist, kann man sich vielleicht noch mit 2,5 arrangieren, das Problem ist aber: OMG!!!! BIST DU GROSS GEWORDEN!!!!!
(Das geht so verdammt schnell)

Nicht schön vom Mieter euch mit so einer schwachen Ausrede abzuweisen, aber er ist im Recht.
 
Klingt danach, als sei nix unterschrieben worden. Grundsätzlich kann jeder Vermieter drüber bestimmen, wen er in seinem Haus wohnen lassen will, also kann er auch bestimmen, dass für 3 Personen mindestens 2 1/2 Zimmer gemietet werden müssen.
 
Macht euch das Leben leichter und nehmt auf jeden Fall eine Wohnung die mindestens eine Größe von 3-4 Zimmern hat.
Wir haben den Fehler vor 2 Jahren gemacht, haben eine, zugegeben wunderschöne helle 2-Zimmerwohnung mit 76m² mit Balkon genommen, aber
jetzt, wo unser Sohn 2 Jahre alt wird, werden wir in eine 3,5-Zimmerwohnung umziehen.
Man kann Nachts wieder durchschlafen (oder andere schöne Dinge tun), ohne daß der Kleine durch jedes Geräusch wach wird.

Zum Vermieter, natürlich kann jeder Vermieter, egal ob privat oder staatlich Mieter ablehnen oder
solche Aussagen wie von dir eingangs gepostet tätigen.
 
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Danke für die Zahlreichen Antworten, werden uns nach einer 2,5 bis 3 Zimmerwohnung umsehen und werden das Kind schon schaukeln. Natürlich ist es schön eine 3,5 und noch höher mit 90 m2 zu haben, aber ist das auch bezahlbar? Bei uns leider nicht da die Wohnungen mind. 900 Euro pro Monat kosten, wir gehen nun mal nicht nur für die Miete arbeiten und da ist 60-65 m2 optimal. Und auf das Thema zurück zu kommen mit man tut sich selbst kein gefallen mit einer 2 Zimmerwohnung, naja zurückziehen sowas gibt es nicht da wir seit 4 Jahren in einer Partnerschaft leben und da ist es Allttag das man sich jeden Tag sieht und uff der Pelle rückt ( Partnerschafft halt zusammen leben und wohnen ). Wenn ich das alles nicht wollte könnte ich auch alleine Leben aber das macht nun mal einer Partnerschafft aus^^. Muss dazu sagen das wir gerade noch in einer 3 Zimmerwohnung leben aber das 3te Zimmer ( Schlafzimmer ) so gut wie nicht nutzen und uns die Matratzen immer Abends rauslegen und ab ins Wohnzimmer packen. Aber ist schon richtig wie Ihr gesagt habt 2,5 - 3 Zimmer ist schon besser bis der kleene irgendwann mal auszieht, dann gibt es wieder das Problem das die 3 Zimmerwohnung zu groß für 2 Personen sind und das heißt wieder ausziehen.^^



Liebe Grüße


Danke nochmal
 
Danke für die Zahlreichen Antworten, werden uns nach einer 2,5 bis 3 Zimmerwohnung umsehen und werden das Kind schon schaukeln. Natürlich ist es schön eine 3,5 und noch höher mit 90 m2 zu haben, aber ist das auch bezahlbar? Bei uns leider nicht da die Wohnungen mind. 900 Euro pro Monat kosten, wir gehen nun mal nicht nur für die Miete arbeiten und da ist 60-65 m2 optimal. Und auf das Thema zurück zu kommen mit man tut sich selbst kein gefallen mit einer 2 Zimmerwohnung, naja zurückziehen sowas gibt es nicht da wir seit 4 Jahren in einer Partnerschaft leben und da ist es Allttag das man sich jeden Tag sieht und uff der Pelle rückt ( Partnerschafft halt zusammen leben und wohnen ). Wenn ich das alles nicht wollte könnte ich auch alleine Leben aber das macht nun mal einer Partnerschafft aus^^. Muss dazu sagen das wir gerade noch in einer 3 Zimmerwohnung leben aber das 3te Zimmer ( Schlafzimmer ) so gut wie nicht nutzen und uns die Matratzen immer Abends rauslegen und ab ins Wohnzimmer packen. Aber ist schon richtig wie Ihr gesagt habt 2,5 - 3 Zimmer ist schon besser bis der kleene irgendwann mal auszieht, dann gibt es wieder das Problem das die 3 Zimmerwohnung zu groß für 2 Personen sind und das heißt wieder ausziehen.^^



Liebe Grüße


Danke nochmal

Das habe ich mir auch gedacht, als ich es las. Alle schreiben nehmt ne größere, aber das es Finanziell nicht möglich ist sollte doch klar sein.
Warum sollte jemand eine 2Z Wohnung für 3 Personen suchen wenn er Finanziell unabhängig ist^^

Mal eine andere Frage: Hängt ihr sehr an eurem jetzigem Standpunkt? Familie dort? Arbeitsplatz?

Denn es ist nicht überall in Deutschland so teuer, ich komme aus Norddeutschland, ausm schönen Ostfriesland, wo ich 18 war bin ich nach Barßel gezogen.
Dies ist ein kleiner Ort ca 30-45 Min von Oldenburg entfernt. Dort habe ich eine 92m2 Wohnung für 500 Euro im Monat gehabt. Ich hatte 3 Zimmer Küche Bad.
Einen großen langen Flur und eine Abstellkammer, einen Teil auf dem Dachboden gehörte mir ein Teil im Keller und draußen gab es einen gemeinschaftliche Partyhütte.
Dazu einen für jede Wohnung reservierten Parkplatz.
Strom und Gas kamen aber natürlich dazu.

Ich habe dort nur mein Schlafzimmer bewohnt und im Wohnzimmer war ich nur wenn ich meinen Kater suchte oder meine beiden kleinen Geschwister bei mir geschlafen haben.
Das 3te Zimmer war dann irgendwann allein von meinem Kater bewohnt, denn dort standen viele alte Möbel wo er sich austoben konnte.

Ich kann mir auch sehr gut vorstellen das eine 2Z Wohnung für euch reicht. Eltern schlafen in einem Zimmer und dann kann das Kind ja das andere Zimmer bekommen, sowie du sagtest indem man die Matratzen einfach wegstellt tags über.

Aber schaut doch wirklich mal ein bisschen weiter. Man kann in anderen Teilen Deutschlands wirklich ganz anders Leben und was du dort schreibst 900€ klingt nach einer Wohlhabenden Wohnung mit Pool in mitten von Bremen

Aber wenn es eurem Kind nicht gut tut weg zu ziehen, wegen Freunden, Schule usw.. würde ich den Gedanken gleich wieder fallen lassen.


Zu deiner Frage: Ja er darf euch die Wohnung verweigern, solange nicht unterschrieben ist.
 
Dracun: Wo hast Du denn das her, dass BEsuch bis zu 6 Wochen bei einem wohnen darf?

Ansonsten denke ich halt, der Vermieter darf auch bestimmen wer da rein darf. Was meinste warum sich so viele Paare richtig seriös anziehen wenn man zu einer Wohnungsbesichtigung aka Vorstellungsgespräch geht
 
Wenn ich das alles nicht wollte könnte ich auch alleine Leben aber das macht nun mal einer Partnerschafft aus^^.

Hey wenn das für euch funktioniet, dann gratuliere ich neidisch
Is aber nicht die Regel.
Vereinfacht aber natürlich die Wohungssuche für euch!!
 
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Dracun: Wo hast Du denn das her, dass BEsuch bis zu 6 Wochen bei einem wohnen darf?
Eigene Erfahrung und es wurde damals dem Vater meiner damaligen Verlobten von seinem Sachbearbeiter als Tipp genannt. Hatte damals keine Wohnung und durfte daher dann bei denen zu "Besuch" bleiben.
Daher weiß ich das

Besucher dürfen selbstverständlich auch in der Mieterwohnung übernachten. Sie dürfen auch über längere Zeit hinweg in der Mieterwohnung bleiben. Der Mieter kann seinem Besucher auch Haus- und Wohnungsschlüssel überlassen, und der Besucher darf sich auch bei Abwesenheit des Mieters in der Mietwohnung aufhalten.

Wenn der Besucher allerdings länger als 6 Wochen am Stück in der Mieterwohnung lebt, hat der Vermieter durchaus das Recht nachzufragen, ob der „Besucher“ nicht tatsächlich schon Mitbewohner oder Untermieter geworden ist. In diesen Fällen müsste der Vermieter informiert und um Erlaubnis gefragt werden, der „Besucher“ müsste unter Umständen in die Betriebskostenumlage mit einbezogen werden.

(mieterbund.net)
 
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Enstchuldige die ruppige Formulierung aber: "Hääähh??"

Huch, entschuldigung. Etwas bekloppt formuliert ja.
Ich gehe bei Hauptmieter und Hauptvermieter davon aus, dass es einen Untermietervertrag geben soll.

Daher die Bezeichnungen.
Erweitert sich der Mietvertrag um dritte Personen wird der ursprüngliche Mieter zum Vermieter (des Untermieters).

*grübel*
Irgendwie mach ich meine vorherige Formulierung gerade nicht besser x)
 
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